Europäische Union

96/222/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. November 1995 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR- Abkommens (Sache Nr. IV/M. 603 - Crown Cork & Seal/CarnaudMetalbox) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31996D0222 96/222/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. November 1995 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR- Abkommens (Sache Nr. IV/M. 603 - Crown Cork & Seal/CarnaudMetalbox) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 075 vom 23/03/1996 S. 0038 - 0060 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. November 1995 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache Nr. IV/M. 603 - Crown Cork & Seal/CarnaudMetalbox) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (96/222/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf das EWR-Abkommen, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 1, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 1995 zur Einleitung des Verfahrens in diesem Fall, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, im Hinblick auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Crown Cork & Seal Company, Inc., meldete am 23. Juni 1995 bei der Kommission ein Zusammenschlußvorhaben an, mit dem dieses Unternehmen die alleinige Kontrolle über CarnaudMetalbox S.A. zu erwerben beabsichtigt. Die Kommission erließ am 25. Juli 1995 eine Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89. I. DIE PARTEIEN (1) Crown Cork bSeal Company, Inc., (Crown), eine US-Gesellschaft, ist ein multinationaler Hersteller von Metall- und Kunststoffverpackungen einschließlich Dosen, Flaschen, Kronenkorken und (Metall- und Kunststoff-) Verschlüssen, sowie von Maschinen für die Abfuellung, Verpackung und Handhabung. (2) CarnaudMetalbox S.A. (CMB), eine französische Gesellschaft, ist einer der größten Verpackungshersteller der Welt. Dieser führende Hersteller von Konservendosen in Europa hat sich auf Metall- und Kunststoffverpackungen spezialisiert. II. DAS VORHABEN (3) Die angemeldete Vereinbarung wurde von Crown und Compagnie Générale d'Industrie et de Participations (CGIP) geschlossen, die zu 32 % CMB kontrolliert und aufgrund doppelter Stimmrechte bei einigen Aktien gegenwärtig über 45 % sämtlicher Stimmrechte verfügt. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich Crown, mindestens 51 % der CMB-Stimmrechte zu erwerben, und verpflichtet sich CGIP, seine beherrschende 32 %-Beteiligung an Crown zu verkaufen. (4) Die Vereinbarung wird im Rahmen eines öffentlichen Aktien-Austauschangebots (Offre Publique d'Echange - OPE) durchgeführt, das Crown in bezug auf sämtliche Stammaktien von CMB abgeben wird, sobald dies vernünftigerweise durchführbar ist. (5) Das Angebot wird allen CMB-Aktionären zu denselben Bedingungen gemacht. Alle Aktionäre mit Ausnahme von CGIP (das sich unwiderruflich zur Übernahme von Aktien verpflichtet hat) werden die Wahl haben, ob sie ihre CMB-Aktien gegen Crown-Aktien tauschen oder dafür Bargeld annehmen. III. DER ZUSAMMENSCHLUSS (6) CGIP hat stets die Mehrheit der Stimmen bei den Hauptversammlungen von CMB gehalten. Obwohl die doppelten Stimmrechte von CGIP nicht auf Crown übertragen werden, wird Crown dennoch eine Kontrollbeteiligung halten: Wenn man die doppelten Stimmrechte nicht berücksichtigt, alle anderen Faktoren aber konstant bleiben, so wären auf CGIP bei der Hauptversammlung im Jahr 1993 [. . .] (3) der Stimmen entfallen (mit den doppelten Stimmrechten übte CGIP sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung im Jahr 1994 für [. . .] (4) und [. . .] (5) der Aktien aus) (die doppelten Stimmrechte ergaben für CGIP einen Anteil von [. . .] (6). Durch den Erwerb der Beteiligung von CGIP wird Crown somit CMB allein kontrollieren. (7) Der Erwerb der alleinigen Kontrolle über CMB durch Crown stellt einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE / EWR-BEDEUTUNG (8) Die beteiligten Unternehmen erzielen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von über 5 Mrd. ECU (Umsatz von Crown 1994: 3,743 Mrd. ECU; Umsatz von CMB 1994: 3,781 Mrd. ECU). Jedes Unternehmen erzielt einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. ECU (Crown: 465 Mio. ECU; CMB: 2,954 Mrd. ECU), und keines der am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen erzielt jeweils mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben hat demnach gemeinschaftsweite Bedeutung und ist ein Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens. V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT DIE BETROFFENEN MÄRKTE Die sachlich relevanten Märkte (9) Beide Unternehmen sind in der Verpackungsindustrie tätig. Die europäische Verpackungsindustrie umfaßt Verpackungserzeugnisse aus Metall (Weißblech und Aluminium), Kunststoff, Glas und Papier. (10) Nach Auffassung der Kommission stellt diese Industrie nicht einen einzigen, sondern mehrere Märkte dar. Diese Feststellung stützt sich auf die Unterschiede im Bereich des Verpackungsmaterials und hinsichtlich des Verwendungszwecks des Verpackungsprodukts. Für die Zwecke dieser Entscheidung brauchen nur die vom angemeldeten Vorhaben betroffenen Produktmärkte untersucht zu werden, nämlich die Märkte für Weißblechaerosoldosen, Konservendosen, Getränkedosenverschlüsse und Getränkeflaschenverschlüsse. A. Weißblechaerosoldosen (11) Aerosoldosen dienen speziellen Verpackungszwecken für eine Vielzahl von Erzeugnissen, einschließlich Gesundheits- und Schönheitspflegemittel, Lebensmittel (z. B. Schlagsahne), Reinigungsmittel und Haushaltserzeugnisse sowie Produkte für die Pharma- und die Kraftfahrzeugindustrie. Aerosoldosen können aus Weißblech oder Aluminium hergestellt werden. Die Parteien bringen in ihrer Anmeldung vor, daß Weißblech- und Aluminiumaerosoldosen auf demselben Markt miteinander konkurrieren. Außerdem meinen sie, daß der Markt für Aerosolverpackungen andere Behältnisse als Dosen umfassen könnte. Die Kommission ist anhand ihrer Untersuchungsergebnisse zu dem Schluß gelangt, daß es einen gesonderten sachlich relevanten Markt für Weißblechaerosoldosen gibt, dem aus den nachstehenden Gründen weder alternative Verpackungsprodukte noch Aluminiumaerosoldosen angehören. 1. Alternative Verpackungsprodukte gehören nicht zu demselben Markt wie Metallaerosoldosen (12) Einige der von der Kommission im Laufe ihrer Untersuchung befragten Aerosoldosenabnehmer (Abfuellbetriebe) erklärten, daß die Kontroverse über die Verwendung von FCKW zu Versuchen mit anderen Erzeugnissen wie Zerstäubern und PET-Aerosolverpackungen geführt hat. Da aber Freon durch andere umweltfreundliche Treibgase ersetzt wurde, sind diese Versuche in den meisten Fällen aufgegeben worden. Einige alternative Zerstäuber sind auf dem Markt geblieben, ohne sich jedoch wirklich durchzusetzen. Ihr von jeher geringer Marktanteil hat sogar im Laufe der Jahre noch abgenommen. Nach Angaben der Aerosoldosenabnehmer ist dieser Mißerfolg vor allem auf technische Unzulänglichkeiten (mangelhafte Feinzerstäubung, Gefahr der Tropfenbildung und hieraus resultierende Flecken, unzureichende Sprühfläche) und auf eine beschränkte Akzeptanz beim Endabnehmer zurückzuführen. Im übrigen kann der Zerstäuber die Aerosoldose in bestimmten Anwendungsbereichen (z. B. Schlagsahne) nicht ersetzen. Kein Abnehmer oder Wettbewerber hat daher erklärt, daß Zerstäuber mit Aerosoldosen konkurrieren. 2. Ein getrennter Markt für Weißblechaerosoldosen (13) Die überwiegende Mehrheit der von der Kommission befragten Aerosoldosenbenutzer hält Aluminium- und Weißblechaerosoldosen für zwei getrennte Märkte. Die Kommission teilt diese Auffassung aufgrund ihrer Untersuchung und der Analyse der von den Parteien vorgelegten Fakten und Daten aus folgenden Gründen: - Bisher haben mehrere strukturelle Faktoren Weißblechaerosoldosenbenutzer veranlaßt, nicht auf Aluminiumaerosoldosen umzustellen oder dies zu erwägen, unabhängig von den Preisen für die beiden Erzeugnisse in der Vergangenheit. - Weißblechaerosoldosenbenutzer denken in absehbarer Zukunft nicht an eine Umstellung auf Aluminiumdosen, auch wenn der Preis für Weißblechdosen erheblich steigen würde. a) Mehrere strukturelle Faktoren haben Weißblechaerosoldosenbenutzer veranlaßt, nicht auf Aluminiumaerosoldosen umzustellen (14) Den im Laufe der Untersuchung gesammelten Information zufolge hat bisher kein Weißblechaerosoldosenbenutzer auf Aluminiumdosen umgestellt. Hierfür wurden die nachstehend untersuchten Faktoren genannt. (15) Weißblechaerosoldosen sind nicht so teuer wie Aluminiumaerosoldosen. Je nach Produktart, Bedruckung, Produktionslosgröße und Dosengröße können sich die Preisunterschiede zwischen 5 % und 200 % bewegen. Je größer der Dosendurchmesser ist, desto größer wird der Preisaufschlag für Aluminiumdosen (mit Ausnahme kleiner Durchmesser von weniger als 45 mm, die aus technischen Gründen nur aus Aluminium hergestellt werden). In Anwendungsbereichen, in denen sowohl Weißblech- als auch Aluminiumdosen verwendet werden können, wird auch bei kleineren Größen von 45 bis 49 mm ein erheblicher Preisaufschlag verlangt (nach Angaben eines Großabnehmers beträgt der Preisaufschlag in diesem Marktsegment rund 25 %). Diese Angaben zu den Preisunterschieden stimmen mit den Feststellungen der meisten Abnehmer (vor allem der größten) überein, wonach der durchschnittliche Preisunterschied zwischen den beiden Dosenarten gegenwärtig zwischen 20 und 30 % beträgt, nachdem er mehrere Jahre rund 20 % betrug. (16) Die Preisunterschiede sind nur zum Teil auf unterschiedliche Rohstoffkosten zurückzuführen. Aluminiumdosenhersteller erklärten, daß die Unterschiede bei den Rohstoffkosten - für Dosen von ähnlicher Größe - rund 30 % (Weißblech ist um 30 % billiger) betragen, wobei der Preis des Rohstoffs mindestens 30 % der Gesamtkosten einer bedruckten Aluminiumdose ausmacht. Außerdem ist die Herstellung von Aluminiumdosen kapitalintensiver als die von Weißblechdosen, erfordert eine längere Produktionslosgröße und ermöglicht folglich größere Skalenerträge. Da sich Aluminiumdosenhersteller in gewissem Maße auf kosmetische Mittel spezialisiert haben, sind sie mit einer anderen Produktpalette als Weißblechdosenhersteller konfrontiert. Aluminiumdosenhersteller arbeiten deshalb im allgemeinen mit kürzeren Produktionslosgrößen je Anwendungsbereich, was zu einem Anstieg des durchschnittlichen Preisunterschieds zwischen beiden Erzeugnissen beiträgt. Schließlich sind die Kosten für die Verwertung von Aluminium höher als die für die Verwertung von Weißblech. Die für die Verwertung von Weißblech in Deutschland gezahlte Gebühr macht z. B. nur rund 60 % der Gebühr für die Verwertung von Aluminium aus. Da die Verwertungskosten in zunehmendem Maße von den Abfuellbetrieben getragen werden müssen, trägt auch dieser Faktor zu einem Anstieg des Preisunterschiedes zwischen Weißblech- und Aluminiumdosen bei. (17) Aluminiumdosen sind ein teureres Erzeugnis als Weißblechdosen. Allerdings werden sie von den Abnehmern als zweckmäßigere Verpackung für hochwertige Produkte angesehen. Aluminiumdosen sind leichter und lassen sich feiner bedrucken als Weißblechdosen. Außerdem werden sie in einem Block hergestellt. Aluminiumdosen haben an der Seite und am Boden keine Nähte wie dreiteilige Weißblechaerosoldosen. Diese Nähte können eine geringfügige Undichtigkeit und Korrosion zur Folge haben. Aus dem unterschiedlichen Preis/Qualitäts-Verhältnis zwischen Weißblech- und Aluminiumdosen erklärt sich, warum jedes Erzeugnis seit jeher für unterschiedliche Verwendungszwecke bevorzugt wird. In privaten und industriellen Anwendungsbereichen, in denen der Preis ausschlaggebend ist, werden überwiegend Weißblechdosen verwendet (90 % aller Dosen, in die Haushalts- oder Industrieerzeugnisse abgefuellt werden, sind aus Weißblech). Schönheitspflegemittel hingegen, deren Aufmachung eine bedeutende Rolle spielt, werden überwiegend in Aluminiumdosen (60 bis 70 %) abgefuellt. Im höchsten Marktsegment (z. B. Arzneimittel und Parfums) werden in noch größerem Maßstab Aluminiumdosen (85 bzw. 95 %) verwendet. (18) Aerosoldosenabnehmer können im Fall einer Umstellung von Aluminium- auf Weißblechdosen ihre Abfuellanlagen mit geringfügigen Anpassungen weiterverwenden. (19) Einige Abnehmer wiesen darauf hin, daß eine Umstellung von Weißblech- auf Aluminiumdosen neben den Umstellungskosten (die angeblich rund 2 bis 3 % betragen) zusätzliche Anpassungen erfordern würden. Eine Umstellung würde auch eine Neugestaltung des Produktionsablaufs und eine Veränderung des Fördersystems bedingen (für Weißblechdosen werden kostensparende magnetische Fördermittel verwendet, während Aluminiumdosen ein völlig anderes Fördersystem benötigen). Die Umstellung würde ein bis zwei Jahre dauern und damit eine bedeutende mittelfristige strategische Entscheidung erfordern. b) Keine Substituierbarkeit zwischen Weißblech- und Aluminiumdosen (20) Diese Faktoren erklären, warum nach den Angaben eines Aluminiumdosenherstellers Preisschwankungen bei Aluminiumdosen (Aluminium unterliegt im Gegensatz zu Weißblech häufigen großen Preisschwankungen) in der Vergangenheit keinen Weißblechdosenabnehmer dazu bewegt haben, auf Aluminiumdosen umzustellen. Dies läßt auf eine langfristig geringe Kreuzpreiselastizität zwischen beiden Produkten schließen, wie die Ergebnisse der von der Kommission bei den Abnehmern durchgeführten Umfrage und die Auswertung der von den Parteien übermittelten Daten und früherer Antworten aus diesem Wirtschaftszweig bestätigen. (21) Praktisch alle Abnehmer erklärten, daß sie (unabhängig von den Preisschwankungen bei Aluminiumaerosoldosen) bisher nie von Weißblech- auf Aluminiumaerosoldosen umgestellt haben und eine solche Umstellung auch in absehbarer Zukunft nicht in Betracht ziehen würden, es sei denn, der Preis für Weißblechaerosoldosen würde ganz erheblich steigen (siehe nachstehende Ausführungen). Außerdem erklärten die meisten Abnehmer, daß sie aus den in Buchstabe a) genannten Gründen Aluminiumdosen nur dort verwenden, wo dies aus technischen Gründen oder wegen der ablehnenden Haltung der Verbraucher gegenüber Weißblechdosen in einem bestimmten Anwendungsbereich erforderlich ist. Mehrere Verbesserungen der Weißblechqualität (mit dem Ergebnis eines rostbeständigeren Erzeugnisses mit unauffälligeren Nähten) haben in den letzten Jahren hingegen zu einer einseitigen Substitution von Aluminium- durch Weißblechdosen geführt. (22) Abnehmer, die gegenwärtig Weißblechdosen verwenden, erklärten, daß sie nur auf Aluminiumdosen umstellen würden, wenn der Preisunterschied zwischen Aluminium- und Weißblechaerosoldosen null oder fast null betragen würde. Sie wiesen außerdem darauf hin, daß bei gleichem Preis für Aluminium- und Weißblechdosen die Kosten für eine Weißblechdose wegen der geringeren Verwertungskosten im Endergebnis immer noch niedriger wären. So erklärten einige Abnehmer der Kommission, daß für sie ein Anreiz zur Umstellung auf (oder Rückkehr zu) Aluminiumdosen erst gegeben wäre, wenn der Preis für Aluminiumdosen wegen der Verwertungskosten unter dem Preis für Weißblechdosen läge (ein Abnehmer sprach von 15 %). Angestammte Weißblechdosenabnehmer und Abnehmer, die erst kürzlich von Aluminium- auf Weißblechdosen umgestellt haben, erklärten daher, daß sie nur bei einem bedeutenden Anstieg des Preises für Weißblechdosen auf Aluminiumdosen umstellen (bzw. zu ihnen zurückkehren) würden. Je nach der Anzahl der von ihnen verwendeten Dosengrößen würden sie eine Umstellung nur bei einem Anstieg des Weißblechdosenpreises von 15 % (in den Antworten auf die Umfrage genannte niedrigste Zahl) bis 100 % (in den Antworten genannte höchste Zahl), d. h. von durchschnittlich 43 %, in Erwägung ziehen. Die Ergebnisse der von der Kommission bei den Abnehmern durchgeführten Umfrage deuten auf eine langfristig niedrige Kreuzpreiselastizität zwischen Aluminium- und Weißblechaerosoldosen hin. (23) Eine Analyse der von den Parteien vorgelegten Daten weist ebenfalls auf eine geringe Kreuzpreiselastizität hin. Die Parteien machten Angaben zum Jahresverbrauch von Aluminium- und Weißblechaerosoldosen seit 1986 und zur jährlichen Preisentwicklung seit 1987 in Italien. Diese Angaben lassen weder parallele Preisentwicklungen bei beiden Erzeugnissen noch eine erhebliche Zunahme (bzw. Abnahme) der Nachfrage nach einem der beiden Erzeugnisse infolge einer Preiserhöhung (bzw. eines Preisrückgangs) bei dem jeweils anderen Erzeugnis erkennen. Obwohl diese Daten lediglich Italien betreffen, sahen die Parteien keinen Grund, warum sich die Elastizitäten in Italien von denen im übrigen Europa unterscheiden sollten, wobei sowohl die Parteien als auch die Kommission den Markt als europäischen Markt ansehen. (24) Eine Untersuchung früherer Marktreaktionen weist ebenfalls auf eine geringe Kreuzpreiselastizität hin. Nach Auffassung der Parteien, die sich lediglich auf Marktreaktionen in Italien stützen, sollte der Produktmarkt Weißblech- und Aluminiumerzeugnisse umfassen. Ihren Angaben zufolge führte in Italien ein Anstieg des Aluminiumaerosoldosenpreises um 35 % im Jahr 1988 zu einem Nachfrageeinbruch von 144,5 auf 62,3 Mio. t (Rückgang von 82,2 Mio. t) zwischen 1987 und 1989. In der Zwischenzeit stieg der Weißblechdosenverbrauch aber lediglich um 5,5 Mio. t (von 58,4 auf 63,9 Mio. t). Dies ist für die Kommission kein überzeugendes Beispiel, da es lediglich aussagt, ob und unter welchen Bedingungen die Abnehmer Aluminiumdosen durch Weißblechdosen ersetzen. An dem Zusammenschluß sind aber nur zwei Weißblechdosenhersteller beteiligt. Daher wäre nur die Entwicklung der Nachfrage nach Aluminiumaerosoldosen im Anschluß an einen Anstieg der Weißblechaerosoldosenpreise ein aussagekräftiger Indikator für die in diesem Fall vorzunehmende Marktdefinition gewesen. Doch selbst wenn das Beispiel der Parteien aussagekräftig wäre, so würde es ebenfalls zu dem Ergebnis führen, daß die Kreuzpreiselastizität zwischen Weißblech und Aluminium gering ist. Den Zahlenangaben der Parteien zufolge müssen nämlich nur sehr wenige Abnehmer, die keine Aluminiumdosen mehr verwendet haben (rund 6 %), auf Weißblechdosen umgestellt haben (was eine sehr geringe Kreuzpreiselastizität von 0,16 ergibt). c) Schlußfolgerung (25) Hieraus kann geschlossen werden, daß bisher keine Substitution von Weißblech- durch Aluminiumaerosoldosen stattgefunden hat, und in Zukunft im Fall eines geringen, aber spürbaren Preisanstiegs von (z. B. 5 %) bei Weißblechaerosoldosen auch nicht mit einer solchen Substitution zu rechnen wäre. Die Untersuchung früherer Marktdaten und der Ergebnisse der Marktumfrage der Kommission hat gezeigt, daß nur ein wesentlich größerer Preisanstieg bei Weißblechaerosoldosen (siehe oben) die Abnehmer veranlassen könnte, auf Aluminiumaerosoldosen umzustellen. (26) Die Kommission kann daher die Auffassung der Parteien, daß es nur einen einzigen, sowohl Weißblech- als auch Aluminiumaerosoldosen umfassenden Aerosoldosenmarkt gibt, nicht teilen. Sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite gibt es Nachweise dafür, daß zwischen Weißblech- und Aluminiumdosen kein direkter Wettbewerb besteht. Die Kommission schließt hieraus, daß der Markt für Weißblechaerosoldosen einen getrennten Produktmarkt darstellt. B. Konservendosen (27) Die Kommission stimmt der Marktdefinition der Parteien eines sachlich relevanten Marktes für Konservendosen zu. (28) Was die Substitution von Konservendosen durch Kunststoff- und Glasbehältnisse betrifft, so rechnen weder die Parteien noch Dritte mit einer größeren Umstellung von Konservendosen auf andere Verpackungsarten, unbeschadet der Tatsache, daß die Endverbraucher von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedliche Verpackungen und in einigen Mitgliedstaaten für bestimmte Erzeugnisse fast ausschließlich eine einzige Verpackungsart bevorzugen. (29) Konservendosen können aus drei oder aus zwei Teilen bestehen. Die meisten Konservendosen werden aus Weißblech hergestellt. Aluminiumkonservendosen stellen nur eine Nische auf dem sachlich relevanten Markt dar. Die dreiteilige (oben offene) Konservendose besteht aus einer geschweißten Weißblechwand und getrennten Weißblechböden. Zweiteilige Konservendosen mit einem voll integrierten Boden werden aus Weißblech oder Aluminium hergestellt. Bei beiden Arten von Konservendosen wird der Deckel vom Hersteller geliefert und vom Abfuellbetrieb aufgesetzt. Nur bei dreiteiligen Konservendosen kommt es zu Überschneidungen zwischen den Parteien. (30) Drei- und zweiteilige Konservendosen konkurrieren aus folgenden Gründen auf demselben Markt miteinander: - Auf der Nachfrageseite besteht eine erhebliche Substituierbarkeit zwischen drei- und zweiteiligen Konservendosen, da diese für die meisten Verwendungszwecke austauschbar sind. Ein Abfuellbetrieb müßte seine Abfuellstraße nur einmal geringfügig anpassen, wollte er zwischen beiden Dosenarten wechseln. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Früchte, die nicht in zweiteiligen Dosen verpackt werden können, und manche Fischerzeugnisse, die nur in zweiteiligen Dosen abgepackt werden. Außerdem können zweiteilige Dosen nur bis zu einer Größe von 500 ml hergestellt werden. - Die Kreuzpreiselastizität ist offenbar hoch. Fast alle Konservendosenhersteller und die meisten Abnehmer erklärten, daß es nur geringer Preiserhöhungen bei einem Erzeugnis bedürfe, damit die Abnehmer von dreiteiligen auf zweiteilige Konservendosen und umgekehrt umsteigen. C. Getränkedosenverschlüsse (31) Getränkedosenverschlüsse stellen die Oberseite einer Getränkedose dar. Während die eigentliche Dose aus Blech oder Aluminium hergestellt wird, besteht der Verschluß generell aus Aluminium. Die meisten Verschlüsse (über 90 %) werden von den Dosenproduzenten hergestellt und zusammen mit der Dose und nicht getrennt verkauft. Nach Angaben der Parteien und Dritten gibt es für die Nachfrageseite keine Ersatzprodukte und können die Produktionsanlagen zur Herstellung von Dosenverschlüssen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Dosenverschlüsse können folglich als getrennter Produktmarkt angesehen werden. D. Getränkeflaschenverschlüsse (32) Beide Parteien stellen folgende drei Arten von Getränkeflaschenverschlüssen her: 1. Kronenkorken, 2. Plastikschraubverschlüsse und 3. Aluminiumflaschenverschlüsse. Auf der Nachfrageseite bestimmt die Flaschenform die Art des Verschlusses. Die Wahl eines anderen Verschlusses würde die Wahl einer anderen Flaschenform und Änderungen der Abfuellstraße voraussetzen, was eine niedrige kurzfristige Kreuzpreiselastizität zur Folge hätte. Auf der Angebotsseite sind verschiedene Produktionstechniken und -anlagen für die Herstellung der verschiedenen Verschlußarten notwendig. Daher wäre eine kurzfristige Umstellung der Produktion auf ein anderes Erzeugnis ohne zusätzliche Investitionen nicht möglich. 1. Kronenkorken (33) Unter Kronenkorken versteht man die gewellten, gewöhnlich aus Schwarzblech (in einigen Anwendungsbereichen auch aus Weißblech) hergestellten "Kapseln" mit einer Kunststoff- oder Korkeinlage. Sie werden überwiegend als Verschlüsse für Bierflaschen (rund 90 % aller Anwendungen) und für Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken verwendet. Kronenkorken werden nur auf Glasflaschen mit einem besonders glatten Flaschenhals verwendet. Diese Glasflaschen sind für einen wesentlichen Teil des Marktes Pfandflaschen, und die Abfuellbetriebe müssen für ihren Produktionszyklus über einen beachtlichen Flaschenvorrat verfügen. Eine Änderung des Verschlusses würde daher nicht nur Investitionen in eine neue Flaschenreform nach sich ziehen, sondern auch Kosten in Verb

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.