Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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28.5.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 189/91 BESCHLUSS (EU) 2021/820 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 173 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates (3), insbesondere Artikel 4, sieht die Annahme einer Strategischen Innovationsagenda (SIA) vor. (2) In der SIA sollten die prioritären Bereiche und die Strategie des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für den betreffenden Siebenjahreszeitraum im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) aufgestellt werden, die zentralen Maßnahmen des EIT festgelegt werden und eine Bewertung der erwarteten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des EIT, ihrer Outreach-Aktivitäten und ihrer Fähigkeit zur Schaffung eines optimalen innovationsrelevanten Mehrwerts enthalten sein. In der SIA sollten die Ergebnisse der kontinuierlichen Überwachung und der regelmäßigen unabhängigen Evaluierung des EIT berücksichtigt werden. (3) Die SIA sollte auch die strategische Planung von „Horizont Europa“, dem mit der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichteten Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (im Folgenden „Horizont Europa“), berücksichtigen, zweckdienliche Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen einschlägigen Initiativen, Instrumenten und Programmen auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene schaffen und fördern und Kohärenz mit den Prioritäten und Verpflichtungen der Union, einschließlich derjenigen, die in den Mitteilungen der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal, vom 27. Mai 2020 über den EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan (Europäischer Aufbauplan), vom 19. Februar 2020 über eine europäische Datenstrategie, vom 10. März 2020 über eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und vom 10. März 2020 über eine neue Industriestrategie für Europa genannt werden, und derjenigen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der strategischen Autonomie Europas bei gleichzeitigem Erhalt einer offenen Wirtschaft. (4) Die SIA sollte eine Schätzung des Finanzbedarfs und der Finanzquellen für die künftigen Tätigkeiten des EIT umfassen. Sie sollte auch einen indikativen Finanzplan für den Zeitraum des betreffenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) enthalten. (5) Um im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/695 die Kontinuität der Tätigkeiten des EIT und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC) sicherzustellen, sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten. (6) Da die Ziele dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern wegen des Umfangs und des länderübergreifenden Charakters der Maßnahme besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (7) Der Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) sollte aufgehoben werden — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für den Zeitraum von 2021 bis 2027 (im Folgenden „SIA 2021–2027“) wird wie im Anhang dargelegt angenommen. Artikel 2 Die SIA 2021–2027 wird im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/819 umgesetzt. Artikel 3 Der Beschluss Nr. 1312/2013/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021. Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2021. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident D. M. SASSOLI Im Namen des Rates Der Präsident A. P. ZACARIAS (1)   ABl. C 47 vom 11.2.2020, S. 69. (2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 27. April 2021 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 10. Mai 2021. (3)  Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (siehe Seite 61 dieses Amtsblatts). (4)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1). (5)  Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT): der Beitrag des EIT zu einem innovativeren Europa (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 892). ANHANG DIE STRATEGISCHE INNOVATIONSAGENDA DES EUROPÄISCHEN INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEINSTITUTS FÜR DEN ZEITRAUM VON 2021 BIS 2027 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 94 1.1. Hintergrund 94 1.2. Die zentralen Herausforderungen 95 1.3. Einordnung innerhalb von Horizont Europa 97 2. Die Latte höher legen: Strategie und Ziele des EIT für den Zeitraum 2021–2027 98 3. Förderung des Innovationstalents und des Innovationspotenzials Europas: Wichtigste Massnahmen 98 3.1. Unterstützung existierender KIC 98 3.2. Erhöhung der regionalen Wirkung von KIC 99 3.3. Gründung neuer KIC 100 3.4. Förderung des Innovations- und Unternehmenspotenzials im Hochschulbereich 101 3.5. Bereichsübergreifende Tätigkeiten des EIT 102 3.5.1. Kommunikation und Verbreitung 102 3.5.2. Bewährte Verfahren ermitteln und mit Interessenträgern austauschen 103 3.5.3. Internationale Zusammenarbeit und globale Outreach-Aktivitäten 103 3.6. Gewährleistung der Funktionsweise: Modus Operandi 104 3.6.1. Operatives Modell der KIC 104 3.6.2. Finanzierungsmodell der KIC 105 3.6.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands 106 3.6.4. Beziehungen zwischen EIT und KICS nach Ende der Partnerschaftsvereinbarung 106 3.7. Synergien und Komplementarität mit anderen Programmen der Union 106 4. Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Krise 108 5. Ressourcen 108 5.1. Finanzbedarf 108 5.2. Wirkung (Überwachung und Evaluierung) 109 5.2.1. Berichterstattung und Überwachung 109 5.2.2. Evaluierung, Interimsüberprüfung und umfassende Überprüfung 111 Anhang 1 112 Anhang 2 115 1.   EINLEITUNG Diese Strategische Innovationsagenda beschreibt die prioritären Bereiche und die Strategie des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für den Zeitraum 2021–2027 (im Folgenden „SIA 2021–2027“). Sie definiert die Ziele des EIT, die zentralen Maßnahmen, den Modus Operandi, die erwarteten Ergebnisse und die Auswirkungen und enthält eine Schätzung der benötigten Ressourcen. Mit der SIA 2021–2027 wird sichergestellt, dass das EIT mit Horizont Europa kohärent ist. Der SIA 2021–2027 liegt eine von der Kommission durchgeführte Folgenabschätzung zugrunde. Die Strategie berücksichtigt den vom EIT erstellten Entwurf der SIA, der der Kommission am 20. Dezember 2017 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) übermittelt wurde. Sie spiegelt ferner die Verordnung (EU) 2021/695 wider, insbesondere die Schlüsselrolle des EIT als Teil der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa und seinen Beitrag zur Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen, wie festgelegte Zielwerte und Verpflichtungen für die Klimaschutzziele und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, sowie zu Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ und Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ von Horizont Europa. Die SIA 2021–2027 fußt auf der Arbeit des EIT und den Erfahrungen der letzten Jahre sowie auf den Ergebnissen einer umfassenden Konsultation der wichtigsten Interessenträger. Die SIA 2021-2027 berücksichtigt die Strategische Planung von Horizont Europa, um die Kohärenz mit den Aktivitäten im Rahmen von Horizont Europa sowie Synergien mit anderen einschlägigen Programmen der Union und die Kohärenz mit den Prioritäten und Verpflichtungen der Union sicherzustellen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, dem Europäischen Aufbauplan, der europäischen Datenstrategie, der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und der neuen Industriestrategie für Europa und derjenigen im Zusammenhang mit der Verwirklichung einer strategischen Autonomie Europas bei gleichzeitigem Erhalt einer offenen Wirtschaft. Darüber hinaus trägt sie zur Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, bei, indem die Grundsätze des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris (2) befolgt werden und bis spätestens 2050 eine treibhausgasneutrale Wirtschaft erreicht wird. Sie zielt auch darauf ab, die Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des EIT und nationalen und regionalen Förderprogrammen und -prioritäten zu erhöhen. 1.1.   Hintergrund Das EIT wurde 2008 mit dem Ziel gegründet, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem es das Innovationsvermögen der Union und der Mitgliedstaaten stärkt. Es bereitete den Weg für die Integration von Hochschulbildung, Forschung und Innovation (Wissensdreieck), wobei es einen Schwerpunkt auf unternehmerische Begabung, Unternehmensgründungen und Innovationskompetenzen legte. Seit seiner Einrichtung hat sich das EIT durch die Integration des Wissensdreiecks nach und nach als einzigartiges Instrument für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen etabliert. Das EIT arbeitet vor allem mit Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC) (3). Derzeit gibt es acht KIC, die auf den Gebieten Klimawandel, digitaler Wandel, Energie, Lebensmittel, Gesundheit, Rohstoffe, urbane Mobilität und Mehrwert in der Fertigung tätig sind. Jede KIC war bislang in fünf bis zehn Kolokationszentren (Co-location centres, CLC ) (4) organisiert, die als geografische Knotenpunkte dienen, die auch einen physischen Raum für die lokale Interaktion innerhalb des Innovationssystems und für die praktische Integration des Wissensdreiecks bieten. CLC sind entsprechend dem jeweiligen nationalen und regionalen Innovationskontext aufgebaut und organisiert und können sich auf ein europaweites Netz bestehender Labors, Büros oder Standorte eines KIC-Partners stützen. Die KIC koordinieren Aktivitäten des Wissensdreiecks in Form von a) Aktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit einer starken unternehmerischen Komponente, um die nächste Generation talentierter Fachkräfte auszubilden, u. a. durch die Gestaltung und Umsetzung von Programmen, insbesondere auf Master- und Promotionsebene, die mit dem EIT-Gütesiegel ausgezeichnet werden, einem Gütesiegel, das vom EIT an das Bildungsprogramm einer KIC vergeben wird, das den spezifischen Qualitätskriterien entspricht, unter anderem mit Blick auf die unternehmerische Bildung und innovative Lehrpläne nach einem „Learning-by-doing“-Ansatz, wobei die bildungspolitische Agenda des EIT für die Entwicklung unternehmerisch orientierter und kompetenter Innovatoren entscheidend ist, woraus sich die Bedeutung der Programme und Tätigkeiten zur Entwicklung von unternehmerischen und digitalen Kompetenzen und zur Umschulung und Weiterqualifizierung des Personals unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens ergibt; b) forschungs- und innovationsfördernden Aktivitäten zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Technologien, Dienstleistungen und nichttechnologischer Lösungen, die einer besonderen Geschäftsidee oder einer sozialen Zielsetzung entsprechen; c) Aktivitäten der Unternehmensgründung und -förderung, wie Accelerator-Programme, um Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen in erfolgreiche Unternehmungen umzusetzen und den Wachstums- und Entwicklungsprozess zu beschleunigen. Der Fokus auf der Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks, das die Aktivitäten im Bereich der Hochschulbildung in die Innovationswertschöpfungskette einbindet, ist ein unterscheidendes Merkmal des EIT im Vergleich zu anderen Innovationsinstrumenten. Der Ansatz des EIT trägt zum Aufbau von Resilienz, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit und zur Entstehung inkrementeller und disruptiver Innovationen bei und hilft, Marktversagen entgegenzuwirken, die Transformation von Wirtschaftszweigen voranzutreiben und die Gründung von Start-up-Unternehmen, aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen („Spin-offs“) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Das EIT begünstigt die Schaffung langfristiger Geschäftsstrategien zur Bewältigung globaler Herausforderungen und fördert Rahmenbedingungen, ohne die ein gut funktionierendes Innovationssystem nicht weiter wachsen könnte und Innovationen nicht entstehen könnten. In der Verordnung (EU) 2021/819 ist das Ziel vorgesehen, dass die KIC finanziell auf eigenen Füßen stehen (5), was ein Alleinstellungsmerkmal ist, durch das auf Unternehmertum und Ergebnisse ausgerichtete Innovation geschaffen werden soll. Die KIC müssen daher Strategien zur Generierung von Einnahmen entwickeln und umsetzen, um ihr Innovationssystem und die Aktivitäten des Wissensdreiecks über den von den Finanzhilfevereinbarungen abgedeckten Zeitraum hinaus zu erhalten. Das EIT bietet so eine dynamische Plattform für die Einrichtung, den Ausbau, die Überwachung und die Unterstützung von KIC mit starken Netzwerkeffekten und positiven Folgewirkungen . Die KIC der ersten Generation (EIT Digital, EIT Climate-KIC und EIT InnoEnergy), die 2009 eingerichtet wurden, sind fest etabliert und erfahren; ihre Partnerschaftsvereinbarungen laufen entsprechend der maximalen Laufzeit im Jahr 2024 aus. Eine zweite und eine dritte Generation von KIC (EIT Health und EIT Raw Materials, 2014 eingerichtet, und EIT Food, 2016 eingerichtet) reifen heran. Die beiden KIC EIT Urban Mobility und EIT Manufacturing wurden im Dezember 2018 eingerichtet und nahmen ihre Tätigkeit im Jahr 2019 auf. Bis 2019 waren mehr als 600 Unternehmen, 250 Hochschuleinrichtungen (6) und 200 Forschungseinrichtungen (7) sowie mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen und Behörden an den acht KIC beteiligt. Vor dem Hintergrund fortbestehender regionaler Unterschiede bei der Innovationsleistung in Europa hat das EIT 2014 ein Regionales Innovationsschema (RIS) (8) gestartet, um seine regionale Reichweite auf die als bescheidene und mäßige Innovatoren geltenden Länder auszuweiten. Dank des RIS hat das EIT seine Aktivitäten in ganz Europa ausgebaut und bietet Ländern (und Regionen in diesen Ländern), deren Innovationsleistung im Europäischen Innovationsanzeiger als bescheiden und mäßig eingestuft ist, die Möglichkeit, Wissensdreiecksmaßnahmen als Teil einer KIC-Gemeinschaft zu entwickeln. Das EIT konnte seine Reaktionsfähigkeit bewahren und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Governance-Grundsätze und -Regeln für die erfolgreiche Verwaltung seiner KIC unter dem Dach von Horizont 2020, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) eingerichtet wurde, entwickeln. Dank seiner operationellen Unabhängigkeit konnte es eine Reihe von Neuerungen bei der Verwaltung seiner Begünstigten erproben und wirksam umsetzen, wie kompetitive Finanzierungsmechanismen, Ziele für die finanzielle Tragfähigkeit und spezifische zentrale Leistungsindikatoren. 1.2.   Die zentralen Herausforderungen In den letzten Jahren hat sich das Innovationstempo dramatisch erhöht. Die Innovation formt ganze Wirtschaftszweige um, bringt vorhandene Geschäftsmodelle durcheinander und schafft gleichzeitig ungekannte Möglichkeiten. Angesichts einer globalen Wirtschaftsordnung im Wandel und des zunehmenden internationalen Wettbewerbs muss die Union unter anderem alle Talente einbeziehen, die Beteiligung von Frauen steigern und eine rasche Übertragung der Ergebnisse von Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf den Markt und die Gesellschaft fördern, um das Innovationspotenzial in der gesamten Union zu steigern. Partizipatives Design, Zusammenarbeit und Co-Creation über Fachbereiche hinweg sowie zwischen Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft sind so wichtig wie nie zuvor, um zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, dem Verlust an biologischer Vielfalt, der nicht nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, dem digitalen und sozialen Wandel und der demografischen Entwicklung sowie der Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Ernährung beizutragen. Erstens hatte die Ausbreitung von COVID-19 große Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften, da sie die Wirtschaftstätigkeiten beeinträchtigte und sich auf die Gesundheitssysteme, die Arbeitsplätze und das Wohlbefinden auswirkte. Zur Bewältigung der Krise wird eine Kombination aus kurzfristigen und vorausschauenden Maßnahmen benötigt, mit denen die Volkswirtschaften und Interessenträger unmittelbare Unterstützung erhalten und zugleich die für die Erholung erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Daher ist es wichtig, krisenbedingte Herausforderungen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, zu ermitteln und anzugehen, um wieder Vertrauen unter allen Interessenträgern aufzubauen, sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen zu fördern, mit denen die Auswirkungen der Krise auf die Gesellschaft gemindert werden. Zugleich sind Programme zur Förderung von Innovation, der Gründung und Aufwertung von Unternehmen, unternehmerischen Kompetenzen und Innovationskompetenzen von entscheidender Bedeutung, um die Wirtschaft der Union auf den richtigen Weg zu bringen und eine rasche Erholung anzutreiben. Es hat sich gezeigt, dass stärkere Innovationssysteme schneller und entschlossener auf Krisen reagieren. Um die Erholung zu beschleunigen und künftige Notfälle besser angehen zu können, ist es unerlässlich, in die Verbesserung der Koordinierungskapazitäten innerhalb von Innovationssystemen zu investieren, damit deren Resilienz und Reaktionsfähigkeit zur raschen Bereitstellung der erforderlichen Lösungen gesteigert werden können. Mittel- und langfristig müssen sich alle KIC an die Auswirkungen des Schocks anpassen und sicherstellen, dass sie agil und flexibel sind, um neue Chancen zu ermitteln und wahrzunehmen. Dank ihres „ortsbezogenen“ Ansatzes tragen die KIC durch die CLC und die RIS-Zentren (10) europaweit dazu bei, die lokalen Innovationssysteme zu stärken, unter anderem durch die Förderung einer engeren Interaktion zwischen den Akteuren des Wissensdreiecks und durch die Förderung besser abgestimmter Beziehungen zwischen Finanzinstituten und öffentlichen Einrichtungen sowie zu den Bürgern. Zweitens werden die heutigen Gesellschaften und Volkswirtschaften zunehmend von den Kompetenzen und der Fähigkeit der Menschen und Organisationen getragen, Ideen in neuartige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Unternehmen und Gesellschaftsmodelle zu verwandeln. Innovationskompetenz, eine unternehmerische Kultur, die Markteinführung innovativer Lösungen und gesteigerte Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sind heute alles entscheidend, wenn der Union der Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, digitalen, klimaneutralen und integrativen Gesellschaft gelingen soll. Die fachübergreifende Zusammenarbeit und interdisziplinäres Lernen sowie das Innovationspotenzial der Hochschulen in der gesamten Union müssen dringend gestärkt werden. Das EIT ist besonders geeignet, um dies im Rahmen von Horizont Europa zu erreichen. Drittens ist die räumliche Nähe einer der wichtigsten Innovationsfaktoren. Initiativen zur Entwicklung von Innovationsnetzen und zur Bereitstellung von Dienstleistungen im Sinne der Schaffung, Vermittlung und Weitergabe von Wissen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Interaktionen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft, Behörden und Einzelpersonen zu fördern. Die Forschungs- und Innovationsleistungen, wie sie im jährlichen Europäischen Innovationsanzeiger zum Ausdruck kommen, variieren erheblich innerhalb der Union. Eine inklusive und vor Ort verankerte Innovation mit besonderem Augenmerk auf der verstärkten Einbindung von KMU und Organisationen der Solidarwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung. Die Aktivitäten des EIT sind gut geeignet, um die lokalen Innovationssysteme mit einer starken europäischen Dimension zu stärken und neue Modelle für eine nachhaltige Wirtschaft bereitzustellen. Die Aktivitäten des EIT und der KIC müssen erst noch enger mit regionalen Strategien und Strategien für eine intelligente Spezialisierung (11) verbunden werden. Viertens erfordern dynamische Innovationssysteme eine Mischung aus Wissen, Investitionen, Infrastruktur und Talent. Es bedarf Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen europäischer Forschung, Bildung und Innovation sowie starker Synergien, damit die begrenzten Mittel auf angemessene und effiziente Weise investiert werden und andere Finanzierungsquellen erschlossen werden, um so finanzielle Tragfähigkeit zu erreichen. Die Stärkung der Integration des Wissensdreiecks durch KIC, unter anderem durch die Beteiligung neuer Partner in anderen Branchen, Ländern und Regionen, ist ein bewährtes Mittel, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen, und ist ein Leitziel des EIT. 1.3.   Einordnung innerhalb v

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.