Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2437 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP20) zu vertretenden Standpunkt (Samarkand, Usbekistan, 24. November bis 5. Dezember 2025)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2437. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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entweder durchgeführt wurden oder die in das Ergebnisdokument der CITES-Taskforce für Großkatzen und in die Entschließung Conf. 12.5 (Rev. CoP19) aufgenommen werden. +   77.2 Asiatische Großkatzen in Gefangenschaft CoP20 Dok. 77 2 SC Allgemeine Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. Ablehnung des Vorschlags des CITES-Sekretariats, den Beschluss 14.69 zu streichen. Vorschlag zur Änderung des Beschlusses 20.AA, um kleinere Zuchtunternehmen nicht von vornherein auszuschließen; zur Hinzufügung von „Programmen“, um Aktivitäten zur Erhaltungszucht in 20.AA Buchstabe a genauer zu spezifizieren, und zur Aufnahme einer Bezugnahme auf die „Beseitigung von Tierkörpern“ am Ende von Absatz 20.AA Buchstabe f. Vorschlag, eine Bezugnahme auf den neu vorgeschlagenen Beschluss über den illegalen Handel mit Großkatzen (20.AA in Dok. CoP20 Dok. 41) aufzunehmen, um das Ergebnisdokument der CITES-Taskforce für Großkatzen vollständig umzusetzen. (+) 78. Menschenaffen (Hominidae spp.)         78.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP20 Dok. 78.1 SC Kein Beschluss erforderlich     78.2 Erhaltung von und Handel mit lebenden Menschenaffen CoP20 Dok. 78.2 Uganda Zustimmung zu den Beschlüssen. + 79. Schuppentiere (Manis spp.)         79.1 Umsetzung der Entschließung Conf. 17.10 (Rev. CoP19) über die Erhaltung von und den Handel mit Schuppentieren CoP20 Dok. 79.1   Zustimmung zu den Empfehlungen a und c, jedoch in der Erwägung, die Formulierung in Beschlussentwürfen in Empfehlung b zu stärken, und im Hinblick auf die Notwendigkeit, zeitgebundene und messbare Empfehlungen für bestimmte Vertragsparteien auszuarbeiten, z. B. in einer während der CoP tagenden Arbeitsgruppe. (+)   79.2 Bericht über die Beschlüsse 18.238, 18.239 und 19.200 bis 19.204 CoP20 Dok. 79.2 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC und Sek. Zustimmung zur Annahme der Beschlüsse und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 80. Afrikanische Löwen (Panthera leo) CoP20 Dok. 80 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC Zustimmung zu den überarbeiteten Beschlüssen; jedoch Vorschlag zur Änderung einschlägiger Beschlüsse, um das Problem veralteter Populationsdaten oder Datenlücken in diesem Bereich anzugehen. (+) 81. Jaguare (Panthera onca) CoP20 Dok. 81   Zustimmung zu dem Dokument mit geringfügigen Änderungen. (+) 82. Leitlinien zu Nichtabträglichkeitsprüfungen für den Handel mit Jagdtrophäen von Leoparden (Panthera pardus) CoP20 Dok. 82 AC Zustimmung zu den überarbeiteten Beschlüssen; eine weitergehende Begutachtung ist jedoch erforderlich. Vorschlag zusätzlicher Formulierungen zur Unterstützung des Informationsaustauschs mit Einfuhrländern. (+) 83. Handel mit Singvögeln und deren Erhaltung (Passeriformes spp.) CoP20 Dok. 83 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. Vorschlag für neue Beschlüsse, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse des Workshops weiterverfolgt werden. (+) 84. Nashörner (Rhinocerotidae spp.) CoP20 Dok. 84   Zustimmung zu den Empfehlungen zur Beibehaltung des Beschlusses 18.116. Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe zu Nashörnern. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 19.115 bis 19.122. + 85. Saiga-Antilope (Saiga spp.)         85.1 Bericht des Sekretariats CoP20 Dok. 85.1 Sek. Zustimmung zu den Beschlüssen. Vorschlag zur Aufnahme eines Ersuchens an Arealstaaten und einführende Vertragsparteien, Informationen über die Zahl und das Volumen der Bestände und die Herkunft der in Beständen befindlichen Saiga-Exemplare vorzulegen. Je nach Annahme des Vorschlags 3 für Listungsänderungen, Vorschlag für zusätzliche Beschlüsse, um eine Bewertung der Auswirkungen des Handels auf die Saiga-Populationen und die bestehenden Kontrollmaßnahmen zu ermöglichen. (+)   85.2 Dokumente von Kasachstan und der Russischen Föderation CoP20 Dok. 85.2 Kasachstan und Russische Föderation Zustimmung zum Dokument. Das Sekretariat jedoch um Klarstellung ersuchen, ob der Vorschlag zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für das Sekretariat führen würde. (+) Aquatische Arten 86. In den CITES-Anhängen gelistete aquatische Arten CoP20 Dok. 86 SC Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 87. Aale (Anguilla spp.) CoP20 Dok. 87 SC Zustimmung zum Wortlaut der Entschließung, wobei jedoch Möglichkeiten angestrebt werden, diese weiter zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzungsmaßnahmen. Jedoch keine Zustimmung zu Beschluss 20.DD b „Erkundung von Möglichkeiten zur Erleichterung der Unterscheidung zwischen Europäischen Aalen aus Aquakultur und wild lebenden Europäischen Aalen in den CITES-Handelsdaten“. (+) 88. Haie und Rochen (Elasmobranchii spp.)         88.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP20 Dok. 88.1 SC Zustimmung zu den Beschlüssen und den Änderungen der Entschließung Conf. 18.7. Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. +   88.2 Beschlussentwürfe über den Handel mit sowie die Erhaltung und Bewirtschaftung von Tiefsee-Knorpelfischen CoP20 Dok. 89.2 EU, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Dokument von der EU vorgelegt + 89. Seepferdchen (Hippocampus spp.) CoP20 Dok. 89 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. Eine weitere Bewertung ist jedoch erforderlich, sobald die Kostenaufstellung vorliegt. (+) 90. Erhaltung von und Handel mit Seegurken (Holothuridae und Stichopodidae) CoP20 Dok. 90 Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zu den Beschlussentwürfen. + 91. Riesen-Fechterschnecke (Strombus gigas) CoP20 Dok. 91 AC in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse. + 92. Meeres-Zierfische CoP20 Dok. 92 AC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + Flora 93. Adlerholz produzierende Gattungen (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) CoP20 Dok. 93 SC Zustimmung zu den Änderungen der Entschließung Conf. 16.10 und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 94. Weihrauchbäume (Boswellia spp.) CoP20 Dok. 94 PC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. Keine Zustimmung zu den zusammengefassten Änderungen des Sekretariats zu den Beschlussentwürfen 20.WW und 20.XX, um diesen Beschlussentwurf auf eine Tagung von ausschließlich Arealstaaten mit Boswellia spp. zu lenken. Bei den Beschlussentwürfen, die ohne die Änderungen des Sekretariats vorliegen, handelt es sich um den komplexen und detaillierten Konsens infolge der Beratungen innerhalb der Boswellia-Arbeitsgruppe und der Plenarversammlung des Pflanzenausschusses, was die Sitzung nicht auf die Arealstaaten beschränkte. (+) 95. Palisanderholzarten [Leguminosae (Fabaceae)] CoP20 Dok. 95 PC in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 96. Produkte, die Exemplare von in Anhang II gelisteten Orchideen enthalten (Orchidaceae spp.) CoP20 Dok. 96 SC Vorschlag zur Streichung der Beschlussentwürfe 20.BB a und b, 20.CC a und 20.DD a. Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. (+) 97. Brasilholz (Paubrasilia echinata) CoP20 Dok. 97 Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zur Annahme der Beschlüsse und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. Der Wortlaut muss möglicherweise je nach dem CoP-Beschluss über Listungsvorschlag 46 angepasst werden. (+) 98. Afrikanische Baumarten CoP20 Dok. 98 PC Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 99. Neotropische Baumarten CoP20 Dok. 99 PC Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 100. Handel mit Arten von Arzneipflanzen und aromatischen Pflanzen CoP20 Dok. 100 SC Zustimmung zu den Beschlüssen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + Pilze 101. Klärung der Umsetzung des Beschlusses der CoP12, dass das Übereinkommen auf Pilze Anwendung findet (Berichtigung der Querverweise in den Beschlussentwürfen) CoP20 Dok. 101 (Rev. 1) Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Zustimmung zur Annahme der Beschlüsse. + Anhänge des Übereinkommens 102. Erwägung des Kriteriums der Verwechslungsgefahr („Look alike“-Kriterium) nach Anhang 2B Buchstabe A der Entschließung Conf. 9.24 (Rev. CoP17) über Kriterien für die Änderung der Anhänge I und II CoP10 Dok. 102 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Keine Zustimmung zu den im Dokument vorgeschlagenen Beschlüssen. Nur wenn eine klare Mehrheit der Vertragsparteien den Vorschlag unterstützt: Vorschlag, dass das Thema vom AC und vom PC erörtert wird, anstatt ein Verfahren zur Ausarbeitung einer Leitlinie einzuleiten. — Anmerkungen 103. Anmerkungen CoP20 Dok. 103 SC Zustimmung zu den Änderungen der Entschließung Conf. 10.13, des Abschnitts über die Auslegung der Anhänge. Zustimmung zu den Beschlüssen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 104. Anmerkung #15 CoP20 Dok. 104 A3: Bericht über die Auswirkungen der CITES-Ausnahmen für Dalbergia und Guibourtia Sek. in Absprache mit dem stellvertretenden Vorsitz des SC Keine Zustimmung zu den Empfehlungen a und b. Zustimmung zu den Empfehlungen c und d. Die Anmerkung wird aktiv umgesetzt, erweist sich als wirksam und die Ausnahmen haben einen geringen Einfluss auf die Erhaltung. — 105. Auswirkungen der Übertragung einer Art von einem Anhang in einen anderen Anhang         105.1. Bericht des Sekretariats auf Antrag des Ständigen Ausschusses CoP20 Dok. 105.1 Sek. auf Antrag des SC Zustimmung zur Empfehlung unter 11. a mit einer Ergänzung des „ENTWURFS DER LEITLINIEN“ in Anhang 2 Absatz 15 Buchstabe b i betreffend die Dokumente, die als Ausfuhrnachweis dienen können. Zustimmung zu Beschluss 20.AA in Anhang I mit einigen Änderungen. Zustimmung zur Streichung des Beschlusses 18.151 (Rev. CoP19). (+)   105.2. Erleichterung des legalen Handels und der nachhaltigen Nutzung in Übergangszeiträumen CoP20 Dok. 105.2 Vereinigte Staaten von Amerika Keine Zustimmung zu den Änderungen der Entschließung 12.3, da Genehmigungen aus der Zeit vor dem Übereinkommen nicht erteilt werden können, bevor eine Art in die Liste aufgenommen wurde, und rückwirkende Genehmigungen oder Bescheinigungen nicht erteilt werden können, bevor eine Art in die Liste aufgenommen wurde. Zustimmung zu den Änderungen der Entschließung 13.6, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Konzept des „übermäßigen Erwerbs“ nicht definiert ist und dass diese Beschränkung möglicherweise nicht mit den nationalen Rechtsvorschriften im Einklang steht. (-) 106. Informationssystem für den Handel mit Exemplaren CITES-gelisteter Baumarten CoP20 Dok. 106 SC Zustimmung zur Streichung der einschlägigen durchgeführten Beschlüsse. + 107. Informeller Überprüfungsmechanismus für bestehende und vorgeschlagene Anmerkungen CoP20 Dok. 107 SC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + 108. Orchideenexemplare, für die eine Ausnahme gemäß Anmerkung #4g gilt CoP20 Dok. 108 SC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, wobei auf einer eindeutigen Kennzeichnung zu bestehen ist. + 109. Anmerkung zu Kap-Aloe (Aloe ferox) CoP20 Dok. 109 PC Zustimmung zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. + Nomenklaturfragen 110. Standardnomenklatur CoP20 Dok. 110 AC, PC Allgemeine Zustimmung, wobei für „Zwiebelgattungen“ und zur Angleichung an andere Beschlüsse der CoP einige Anpassungen erforderlich sind. (+) 111. Nomenklatur der Listungen in Anhang III CoP20 Dok. 111 SC Zustimmung zu den Änderungen der Entschließungen und zur Streichung der Beschlüsse. Aufnahme eines ausdrücklichen Ersuchens an das Sekretariat, die von den Änderungen betroffenen Vertragsparteien zu unterrichten. (+) 112. Listungen höherer Taxa in den Anhängen CoP20 Dok. 112 Sek. Zustimmung zu den Änderungen der Entschließung Conf. 12.11 und zur Streichung der einschlägigen durchgeführten Beschlüsse. + 113. Taxonomie und Nomenklatur afrikanischer Elefanten (Loxodonta spp.) CoP20 Dok. 113 Sek. auf Antrag des SC Zustimmung zu den Beschlüssen in Empfehlung b und zur Änderung der Entschließung Conf. 10.10 und zur Streichung der durchgeführten Beschlüsse. In Bezug auf Empfehlung a sind weitere Informationen erforderlich; die Ansichten der Arealstaaten sollten eingeholt werden. (+) Vorschläge zur Änderung der Anhänge 114. Änderungsvorschläge zu den Anhängen I und II         114.1 Bewertung der Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II durch das Sekretariat         114.2 Bemerkungen der Vertragsparteien         114.3 Bemerkungen von Pflichtgutachtern       2.   VORSCHLÄGE FÜR LISTUNGSÄNDERUNGEN Nr. Taxon/Einzelheiten Vorschlag Antragsteller Bemerkungen Standpunkt FAUNA — SÄUGETIERE 1. Damaliscus pygargus pygargus (Buntbock) II — 0 Streichung aus Anhang II Südafrika Zustimmung zum Vorschlag, Damaliscus pygargus pygargus aus den CITES-Anhängen zu streichen, da die Art die Kriterien für Anhang II nicht mehr erfüllt. Allerdings Kenntnisnahme der anhaltenden nationalen Bedrohungen für die Arten durch Hybridisierung, Verlust von Lebensräumen und deren Fragmentierung und Ermutigung Südafrikas, die einschlägigen Maßnahmen, einschließlich der Entwicklung eines Managementplans zur Metapopulation, weiter zu verstärken. + 2. Gazella dorcas (Dorkas-Gazelle) 0 — II Aufnahme in Anhang II Benin, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sudan, Tunesien Zustimmung zum Vorschlag, wenn der Vorschlag auch von Arealstaaten unterstützt wird, die keine Antragsteller sind. (+) 3. Saiga tatarica (Saiga, Saiga-Antilope, Steppensaiga) Änderung der Anmerkung durch Hinzufügung des Wortlauts „mit Ausnahme von Exemplaren der Population von Saiga tatarica in Kasachstan“. Kasachstan Anerkennung des Erhaltungserfolgs und des erheblichen Wachstums der kasachischen Population und grundsätzliche Zustimmung, dass ein gut regulierter Handel der Population wahrscheinlich nicht schadet. Weitere Schutzmaßnahmen sind jedoch erforderlich, um sicherzustellen, dass der Handel mit Hörnern nachhaltig und gut gesteuert wird und nicht zur Verschleierung von Exemplaren führt, die illegal aus anderen Populationen bezogen wurden. Der Vorschlag kann daher nur unterstützt werden, wenn er sich auf einen einmaligen Verkauf von Hörnern beschränkt, die bereits gelagert und ordnungsgemäß mit Ursprung in Kasachstan gekennzeichnet sind, sofern das Sekretariat in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss zuvor überprüft hat, dass in Kasachstan ausreichende Kontrollmechanismen vorhanden sind, mit der Option, den Handel im Falle von Verstößen oder nachgewiesenen nachteiligen Auswirkungen auf den Handel mit Wildpopulationen einzustellen. Die Einfuhrländer sollten auch angemessene Kontrollmechanismen einrichten. Aufnahme von Berichtspflichten durch zusätzliche Beschlüsse in WD 85.1 zur Bewertung der Auswirkungen des Handels auf die wild lebenden Populationen, einschließlich der Auswirkungen auf kleinere Populationen in anderen Arealstaaten, auch von Saiga borealis, und der Frage, ob die Kontrollmechanismen in Kasachstan und den wichtigsten Verbraucherländern robust genug sind, um Verschleierungen und Schlupflöcher beim illegalen Handel zu verhindern. (-) 4. Giraffa camelopardalis (Giraffe) Streichung der Populationen von Angola, Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika und Simbabwe aus Anhang II Namibia, Südafrika, Vereinigte Republik Tansania, Simbabwe Die Populationen in den für den Vorschlag relevanten Arealstaaten weisen einen positiven Trend auf und gelten nicht als vom Handel bedroht. Es sind jedoch weitere Informationen und Analysen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorschlags auf die Durchsetzung der Aufnahme anderer Populationen in die Liste. Darüber hinaus müssen die jüngsten Änderungen der Taxonomie der Gattung berücksichtigt werden. 0 5. Okapia johnstoni (Okapi) 0 — I Aufnahme in Anhang I Demokratische Republik Kongo Biologische Kriterien sind erfüllt. Es sollten weitere Informationen über den Umfang des internationalen Handels vom Antragsteller eingeholt werden. (+) 6. Hyaena hyaena (Streifenhyäne) 0 — I Aufnahme in Anhang I Israel, Tadschikistan Aus dem Vorschlag geht nicht hervor, dass diese Art die Kriterien des Anhangs I erfüllt. — 7. Arctocephalus townsendi (Guadalupe-Seebär) I — II Übertragung von Anhang I nach Anhang II Mexiko, Vereinigte Staaten von Amerika Aus dem Vorschlag geht hervor, dass diese Art nicht mehr die Kriterien des Anhangs I erfüllt. + 8. Monachus tropicalis (Karibische Mönchsrobbe, Westindische Mönchsrobbe) I — 0 Streichung aus Anhang I Mexiko, Vereinigte Staaten von Amerika Aus dem Vorschlag geht hervor, dass diese Art nicht mehr die CITES-Listungskriterien erfüllt. Die Art ist ausgestorben. + 9. Ceratotherium simum simum (Südliches Breitmaulnashorn, südliches weißes Nashorn) Änderung der Anmerkung zu der in Anhang II gelisteten Population von Ceratotherium simum simum in Namibia zu dem ausschließlichen Zweck der Genehmigung des internationalen Handels a) mit lebenden Tieren nur zur In-situ-Erhaltung, b) mit Jagdtrophäen und c) mit Beständen von Nashornhorn mit Ursprung in dem Staat, die sich im Eigentum der Regierung und privater Landbesitzer befinden (ausgenommen beschlagnahmtes Nashornhorn und beschlagnahmte Nashornhörner unbekannten Ursprungs) unter folgenden Voraussetzungen: i) nur aus registrierten staatseigenen Lagerbeständen, ii) nur Hörner mit RHODIS-Zertifikaten, iii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen und iv) erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten Lagerbestände durch das Sekretariat. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln. Namibia Keine Zustimmung zu dem Vorschlag, es sei denn, der Anwendungsbereich wird erheblich eingeschränkt, insbesondere durch den Ausschluss des Handels mit Nashornhorn, und zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Handel mit lebenden Tieren werden hinzugefügt. Zustimmung ist abhängig von der Wiedereinführung der Formulierung „mit lebenden Tieren nur zur In-situ-Erhaltung und nur innerhalb des natürlichen und historischen Areals der Ceratotherium simum in Afrika“. (-) 10. Diceros bicornis (Spitzmaulnashorn, Schwarzes Nashorn) Übertragung der Population von Diceros bicornis bicornis in Namibia von Anhang I nach Anhang II mit folgender Anmerkung: Ausschließlich zur Genehmigung des Handels mit registriertem Nashornhorn, ganz oder Teile davon, unter folgenden Voraussetzungen: i) nur aus registriertem staatseigenen Lagerbestand mit Ursprung in dem betreffenden Staat (mit Ausnahme von beschlagnahmten Nashornhorn und von Nashornhorn unbekannter Herkunft), ii) nur Hörner mit RHODIS-Zertifikaten, iii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, iv) erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten Lagerbestände durch das Sekretariat und v) der Gewinn aus diesem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Nashörner und für Gemeinschaftsentwicklungsprogramme in den Nashorngebieten oder den Nachbargebieten verwendet. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln. Namibia Keine Zustimmung zu dem Vorschlag, da er zur Öffnung des internationalen Handels mit Nashornhorn führen würde. — 11. Choloepus didactylus Choloepus hoffmanni (Eigentliches Zweifingerfaultier, Hoffmann-Zweifingerfaultier) 0 — II Aufnahme in Anhang II Brasilien, Costa Rica, Panama Die Listungskriterien scheinen nicht erfüllt zu sein. Ersuchen um zusätzliche Informationen über nationale Schutzmaßnahmen und das Ausmaß des internationalen Handels mit Choloepus hoffmanni sowie seine Auswirkungen auf wild lebende Populationen. Sofern zusätzliche Informationen die Aufnahme von Choloepus hoffmanni in Anhang II stützen, sollte Choloepus didactylus gemäß Anhang 2b der Entschließung Conf. 9.24 (Rev. CoP17) aufgenommen werden. 0 12. Cercocebus chrysogaster (Goldbauchmangabe) II — I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Demokratische Republik Kongo Aus dem Vorschlag geht hervor, dass diese Art die Kriterien des Anhangs I erfüllt. + 13. Loxodonta africana (Afrikanischer Elefant, Afrikanischer Savannenelefant) Ermöglichung des Handels Namibias mit registrierten Beständen von Rohelfenbein (ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) namibischen Ursprungs, die sich im Eigentum der Regierung der Republik Namibia befinden, zu kommerziellen Zwecken mit Handelspartnern, bei denen das CITES-Sekretariat überprüft hat, dass sie über ausreichende innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen. Dadurch wird sichergestellt, dass aus Namibia eingeführtes Elfenbein nicht reexportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Entschließung Conf. 10.10 über die heimische Herstellung und den Handel angewandt werden. Außerdem soll Namibia in die Lage versetzt werden, den vollen Status einer Listung in Anlage II für seine Elefanten gemäß Artikel IV des Übereinkommens zu erreichen, wodurch der regulierte und legale Handel mit namibischen Elefantenerzeugnissen, einschließlich Elfenbein, ermöglicht wird. Namibia Keine Zustimmung zu dem Vorschlag, da er zur Öffnung des internationalen Handels mit Elfenbein führen würde. — 14. Loxodonta africana (Afrikanischer Elefant, Afrikanischer Savannenelefant) Änderung der Anmerkung A10 zu den Elefantenpopulationen in Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe, um die Beding

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.