Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2017/747 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kriterien für die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge sowie der Umstände und Bedingungen, unter denen die Zahlung außerordentlicher nachträglich erhobener Beiträge teilweise oder ganz aufgeschoben werden kann (Text von Bedeutung für den EWR. )
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32017R0747. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2017113DE.01000201.doc.html text/html
- 32017R0747-f413cb0096bbbbf3e828.zip application/zip
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