Europäische Union

2011/364/EU: Beschluss der Kommission vom 15. September 2010 über die staatliche Beihilfe C 26/09 (ex N 289/09), die Lettland zur Umstrukturierung von AS Parex Banka durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6202) Text von Bedeutung für den EWR

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e bei den Personalkosten sowie durch die Überarbeitung verschiedener Prozesse innerhalb von Citadele Banka erreicht werden. Um den Betriebsaufwand zu senken und finanzielle Stabilität zu erreichen, setzt Citadele Banka Maßnahmen zum Neuaufbau der Kostenstruktur durch optimale Ausrichtung des Niederlassungsnetzes, […] und andere Einsparungen fort, die Parex Banka bereits eingeleitet hatte. Die Kosteneinsparungen werden durch verschiedene Initiativen zur Einnahmensteigerung und die Ausrichtung auf qualitativ hochwertige Vermögensverwaltung zur Verbesserung der Eigenkapitalrendite (ROE) ergänzt. Finanzielle Vorausschau (43) Nach der finanziellen Vorausschau im endgültigen Umstrukturierungsplan erwartet Citadele Banka im Base-Case-Szenario bereits für 2011 wieder einen Gewinn und für die Folgejahre bis 2015 eine stetige Ergebnisverbesserung. 2014 würde Citadele Banka eine Eigenkapitalrendite von [zwischen 18 und 28] % erreichen. Schaubild 3 zeigt die wichtigsten Finanzkennzahlen für Citadele Banka für die Jahre 2010 bis 2014. Die Auswirkungen der von der Unternehmensführung vorgenommenen Umstrukturierungsmaßnahmen zeigen sich in den wichtigsten Relationen, so in der Aufwand/Ertrags-Relation von [zwischen 35 und 55] % und der Eigenkapitalrendite von [zwischen 18 und 28] %. Im Jahr 2015 würde mit einer Relation von Eigenkapital/Gesamtaktiva von [zwischen 8 und 14] % eine solidere Kapitalstruktur erreicht. Schaubild 3 Wichtigste Finanzkennzahlen für Citadele Banka im Base-Case-Szenario für die Jahre 2010 bis 2014   Aug.-Dez. 2010e 2011e 2012e 2013e 2014e Kostenanalyse Betriebsaufwand/Gesamtertrag […] % […] % […] % […] % [35-55] % Wertminderungen/Nettoausleihungen […] % […] % […] % […] % [1-3] % Erfolgsrechnung Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag), in Mio. LVL [Verlust] [Gewinn] [Gewinn] [Gewinn] [Gewinn] Eigenkapitalrendite (ROE) [—] % […] % […] % […] % [18-28] % Bilanz Gesamtaktiva (Mio. LVL) […] […] […] […] [1,400-1,650] Einlagen/Gesamtaktiva […] % […] % […] % […] % […] % Ausleihungen/Kundeneinlagen […] % […] % […] % […] % [50-80] % Eigenkapital/Gesamtaktiva […] % […] % […] % […] % [9-13] % Eigenkapitalkoeffizient (CAR) [10-14] % [11-15] % [12-16] % [14-19] % [16-20] % (44) In einem Worst-Case-Szenario wird erwartet, dass Citadele Banka 2013 in die Gewinnzone zurückkehrt und ihre Ergebnisse 2014 weiter verbessert. 2014 würde Citadele Banka eine Eigenkapitalrendite von [> 0] % erreichen (19). Dem Plan ist zu entnehmen, dass die Kapitalquoten für Citadele Banka und den Konzern (konsolidiert) im Worst-Case-Szenario deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen bleiben würden. Schaubild 4 zeigt die wichtigsten Finanzkennzahlen für Citadele Banka für die Jahre 2010 bis 2014 im Worst-Case-Szenario. Schaubild 4 Wichtigste Finanzkennzahlen für Citadele Banka im Worst-Case-Szenario für die Jahre 2010 bis 2014   Aug.-Dez. 2010e 2011e 2012e 2013e 2014e Kostenanalyse Betriebsaufwand/Gesamtertrag […] % […] % […] % […] % [45-60] % Erfolgsrechnung Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag), in Mio. LVL [Verlust] [Verlust] [Verlust] [Gewinn] [Gewinn] Eigenkapitalrendite (ROE)   —   […] % [> 0] % Bilanz Ausleihungen/Kundeneinlagen […] % […] % […] % […] % [40-60] % Eigenkapitalkoeffizient (CAR) [> 8] % [> 8] % [> 8] % [> 8] % [> 8] % (45) Laut den Ergebnissen eines von der lettischen Zentralbank durchgeführten Stress-Tests für Citadele Banka (vgl. Schaubild 5) wäre zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen bis Ende 2015 kein zusätzliches Kapital erforderlich und der Eigenkapitalkoeffizient würde bei [> 8] % liegen. Schaubild 5 Ergebnisse des Stress-Tests für Citadele Banka Neue Bank Basis-Szenario Erforderliche zusätzliche Rückstellungen in Mio. LVL Erforderliche zusätzliche Rückstellungen in Mio. LVL Eigenkapitalkoeffizient (CAR) in % 2010 (…) (…) (…) 2011 (…) (…) (…) 2012 (…) (…) (…) 2013 (…) (…) (…) 2014 (…) (…) (…) Parex Banka nach der Aufspaltung (46) Nach der Aufspaltung ist Parex Banka (einschließlich der Tochtergesellschaften) in […]. Die Bank wird all ihre Vermögenswerte im Zeitraum von 2010 bis 2017 verkaufen und abwickeln. Die Hauptaufgabe von Parex Banka besteht darin, während des für Zwecke der Vorausschau mit 8 Jahren angenommenen Zeitraums ihres Bestehens den höchstmöglichen Wert aus den ihr zugeteilten Vermögenswerten wiederzuerlangen. Parex Banka kann somit einen verlustreichen Sofortverkauf eines Portfolios oder auch die Sicherheitenverwertung unter Zeitdruck vermeiden. Die Bank wird sich auf die Abwicklung notleidender Kredite und bereits zwangsvollstreckte Immobilienwerte konzentrieren. Die Haupttätigkeiten von Parex Banka bestehen somit in der Einziehung von Vermögenswerten einschließlich ihrer anschließenden Verwaltung und des geordneten baldmöglichsten Verkaufs zu angemessenen Bedingungen. (47) Nach der Aufspaltung nehmen weder Parex Banka noch ihre Tochtergesellschaften neue wirtschaftliche Tätigkeiten auf, sofern dies nicht für die Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, also der Verwaltung und des Verkaufs übertragener Vermögenswerte, erforderlich ist. Insbesondere reicht Parex Banka keine neuen Kredite aus. Zulässig ist jedoch die Entflechtung bestimmter Vermögenswerte in separate Tochtergesellschaften zu Verwaltungszwecken (Verkaufszwecken). (48) Was die Finanzierung der Leasing-Gesellschaften in den GUS-Staaten angeht, wird Parex sich um eine Veräußerung bemühen. Wie bereits erwähnt, werden keine neuen Kredite ausgereicht, auch nicht im Rahmen von Leasing-Geschäften; sollten Käufer nicht gefunden werden können, sind die bestehenden Leasing-Portfolios bis zum […] vollständig abzuwickeln. Ein wesentlicher Teil der Leasing-Portfolios wird […]. (49) Diese Maßnahmen sollen insgesamt dazu führen, dass liquide Mittel an Parex Banka fließen und diese mit der Rückzahlung der staatlichen Mittel beginnen kann. Auf der Grundlage der finanziellen Vorausschau wird der Staat das in die Bank investierte Kapital jedoch nicht zurückerlangen. (50) Der Umstrukturierungsplan sieht nur vor, dass Parex Banka die Mindestkapitalanforderungen während des Zeitraums bis […] erfüllt. Sonstige Maßnahmen im Umstrukturierungsplan in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Bedenken und Lastenverteilung (51) Bei Parex Banka ist es zu einem stetigen Einlagenabzug gekommen. Das Einlagenvolumen der Bank ist daher nun wesentlich geringer als vor der Krise. Die Kreditvergabetätigkeit war durch fehlende Finanzmittel ebenfalls stark eingeschränkt. Die lettischen Behörden verpflichten sich, die Tätigkeiten von Citadele Banka in den Bereichen Kreditvergabe und Hereinnahme von Einlagen in den relevanten räumlichen Segmenten nach oben zu beschränken (vgl. Abschnitt 2.5). Durch die Beschränkung wird eine über [zwischen 9 und 13] % hinausgehende jährliche Zunahme der bereits verringerten Marktpräsenz ausgeschossen. (52) Im Umstrukturierungsplan ist vorgesehen, dass der Umfang der Geschäftstätigkeit von Citadele Banka geringer sein wird als der Umfang der Geschäftstätigkeit von Parex Banka vor der Krise. Insbesondere sollen bestimmte Vermögenswerte (die werthaltigen GUS-Kredite und das Vermögensverwaltungsgeschäft, sofern getrennt von Citadele Banka veräußert) abgestoßen werden. Ferner hat Lettland zugesagt, Citadele Banka spätestens zum 31. Dezember 2014 zu privatisieren. (53) Durch die Verstaatlichung haben die ehemaligen Mehrheitsaktionäre ihre Anteile an Parex Banka abgeben müssen (vgl. Erwägungsgrund 13). Infolge der anschließenden Rekapitalisierung von Parex Banka durch den Staat und die EBWE wurden die Anteile der Minderheitsaktionäre verwässert (früher 15,2 %, zum 7. Juli 2010 3,7 %). 2.4.   DIE UMSTRUKTURIERUNGSMASSNAHMEN (54) Dem endgültigen Umstrukturierungsplan zufolge wird die gewährte Rettungsbeihilfe über den Umstrukturierungszeitraum verteilt und zwischen der neu gegründeten Bank Citadele Banka und Parex Banka aufgeteilt. Zusätzlich zu der bereits gewährten staatlichen Unterstützung sind weitere Beihilfen in begrenztem Umfang vorgesehen. Liquidiätsspritze (55) Die vorgesehene Liquiditätsspritze in Form staatlicher Einlagen sowohl für Citadele Banka als auch für Parex Banka wird den vor der Aufspaltung als Höchstbetrag der Rettungsbeihilfe für Parex Banka in Form einer Liquiditätsspritze genehmigten Betrag von 1,5 Mrd. LVL nicht übersteigen (20). Im Base-Case- und im Worst-Case-Szenario dürfte die Rückzahlung staatlicher Einlagen bei Citadele Banka bis 2012 erfolgt sein. Im Best-Case-Szenario dürfte die Rückzahlung der staatlichen Einlagen 2011 abgeschlossen werden. Die staatlichen Einlagen bei Parex Banka werden weder im Base-Case- noch im Worst-Case-Szenario bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums zurückgezahlt. Die offen bleibenden Beträge belaufen sich auf zwischen [0-100] Mio. LVL (Base-Case-Szenario) und [100-200] Mio. LVL (Worst-Case-Szenario). Die Rückzahlung kann im Falle eines Verkaufs von Begünstigten oder ihrer Vermögenswerte auch früher erfolgen. Die im jeweiligen Szenario ausstehenden Beträge zeigt das Schaubild 6. Schaubild 6 Staatliche Liquiditätsmaßnahmen (ausstehende Beträge zum Jahresende) Citadele Banka Mio. LVL   1.8.10 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 Base-Case-Szenario 131 143 36 0 — — Best-Case-Szenario 131 143 — — — — Worst-Case-Szenario 131 143 36 0 — — Parex Banka Mio. LVL   1.8.10 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17 Base-Case-Szenario [400-550] [400-550] [400-550] [250-400] [250-400] [150-400] [150-400] [100-250] [0-100] Best-Case-Szenario [400-550] [400-550] [400-550] [250-400] [250-400] [150-400] [150-400] [100-250] 0 Worst-Case-Szenario [400-550] [400-550] [400-550] [250-400] [250-400] [150-400] [150-400] [100-250] [100-200] (56) Das Entgelt für die Liquiditätshilfen wurde in der zweiten Rettungsentscheidung auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Zentralbank vom 20. Oktober 2008 über Staatsgarantien für Bankverbindlichkeiten („Recommendations of the Governing Council of the European Central Bank on government guarantees for bank debt“) festgesetzt. Dem Umstrukturierungsplan zufolge wird das zu entrichtende Entgelt sowohl für Citadele Banka als auch für Parex Banka festgesetzt als die Finanzierungskosten des Staates (21) zuzüglich einer Gebühr in Höhe von 50 Basispunkten. Ferner wird für Citadele Banka eine Gebühr eingeführt, die einen Anreiz für die Bank darstellt, sich an den Märkten selbst zu refinanzieren; ab April 2011 steigt diese Gebühr jedes Quartal um 15 Basispunkte. (57) Schaubild 7 zeigt die projizierten Kosten für die staatlichen Liquiditätsmaßnahmen im Vergleich zu den Kosten für Kundeneinlagen bei Citadele Banka. Schaubild 7 Kosten für staatliche Einlagen bei Citadele Banka im Vergleich zu Kosten für Kundeneinlagen in %   2010e 2011e 2012e 2013e Kosten für staatliche Einlagen 9,6 5,4 6,5 7,9 Kosten für Kundeneinlagen (…) (…) (…) (…) Garantien (58) Nach der Aufspaltung verbleiben die bestehenden Garantien für die Konsortialkreditgeber von Parex Banka, wie im Rahmen der ersten und zweiten Rettungsentscheidung genehmigt, mit den Konsortialkrediten bei Parex Banka. Dem Umstrukturierungsplan zufolge sollen sie zum 31. Dezember 2011 auslaufen, ohne Inanspruchnahme der staatlichen Garantie. (59) Einer von Parex Banka im März 2010 mit der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „EIB“) unterzeichneten Vereinbarung zufolge wird die EIB eine Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. EUR bereitstellen, die dazu dient, kleinen und mittleren Unternehmen Darlehen zu gewähren. Diese Kreditlinie wird auf Citadele Banka übertragen. Solange das Rating von Citadele Banka unter Investment Grade liegt, verlangt die EIB eine staatliche Garantie für die Bereitstellung der Kreditlinie. (60) Ferner wird Citadele Banka unter Umständen weitere staatliche Garantien oder liquide Mittel in Höhe von bis zu 88 Mio. LVL (126 Mio. EUR) für im Umlauf befindliche Eurobonds benötigen, die im Mai 2011 fällig werden. (61) Die Gebührenstruktur für staatliche Garantien wurde in der zweiten Rettungsentscheidung festgelegt. (22) Was das Entgelt für potenzielle weitere staatliche Garantien nach dem Umstrukturierungsplan angeht, dient die bestehende staatliche Garantie als Referenzgröße (1,048 %), zu der ein progressiv gestalteter Satz von 12,5 Basispunkten hinzukommen wird, der jeweils am Quartalsende um weitere 12,5 Basispunkte steigt. Rekapitalisierung Kernkapital (62) Dem Umstrukturierungsplan liegt die Annahme zugrunde, dass das Parex Banka bereits während des Rettungszeitraums zugeführte Eigenkapital (Tier-1-Kapital) bei der Bank verbleibt. (63) Dem Umstrukturierungsplan zufolge wird kein weiteres Kapital vom Staat benötigt, abgesehen von: a. einer Kapitalisierung in Höhe von 103 Mio. LVL durch Umwandlung staatlicher Einlagen in Eigenkapital von Citadele Banka zum Zeitpunkt der Aufspaltung. Die Vergütung dieses Kapitals soll mittels des Verkaufs von Citadele Banka bis Ende des Jahres 2014, zu dem sich Lettland verpflichtet hat, erreicht werden; b. und eine Kapitalisierung durch Umwandlung eines Teils der staatlichen Einlagen sowie der darauf anfallenden Zinsen in Eigenkapital von Parex Banka in den Jahren 2010-2013 bis zu einem Höchstbetrag von 210,7 Mio. LVL im Base-Case-Szenario und 218,7 Mio. LVL im Worst-Case-Szenario. Parex Banka soll auf staatliche Einlagen, die nach der Aufspaltung in Eigenkapital umgewandelt wurden, bis zum 31. Dezember 2013 Zinsen in Höhe von […] % im Jahr zahlen. Ab 2014 werden umgewandelte staatliche Einlagen als Aufwand ([…] %) in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. (64) Den Schaubildern 8 und 9 sind die jeweiligen Kernkapitalbeträge zu entnehmen, die der Staat in verschiedenen Szenarien für Parex Banka bereitstellt: Schaubild 8 Vorgesehene Umwandlung staatlicher Einlagen in Kernkapital von Parex Banka Mio. LVL   31.7.10 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17 Base-Case-Szenario — — [10-30] [30-60] [0-20] — — — — Best-Case-Szenario — — [10-30] [30-60] [0-20] — — — — Worst-Case-Szenario — — [10-30] [30-60] [0-20] — — — — Schaubild 9 Latente/In Kapital umgewandelte Zinsansprüche des Staates gegenüber Parex Banka Mio. LVL   31.7.10 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17 Base-Case-Szenario — [0-10] [20-40] [20-40] [20-40] — — — — Best-Case-Szenario — [0-10] [20-40] [20-40] [20-40] — — — — Worst-Case-Szenario — [0-10] [20-40] [20-40] [20-40] — — — — (65) Lettland hat zugesagt, dass der Parex Banka zur Verfügung gestellte Kapitalbetrag insgesamt 218,7 Mio. LVL nicht übersteigen wird und dass Parex Banka nach Ende […] weder mittelbar noch unmittelbar weiteres Kapital gleich welcher Form zur Verfügung gestellt wird. (66) Schaubild 10 ist die geplante Rückzahlung der staatlichen Einlagen sowie der Zinsen dafür durch Parex Banka zu entnehmen. Schaubild 10 Vorgesehene Rückzahlung der staatlichen Einlagen einschl. Zinsen durch Parex Banka Mio. LVL   Base-Case-Szenario Worst-Case-Szenario Rückzahlung der staatlichen Einlagen (…) (…) Rückzahlung der Zinsen für die staatlichen Einlagen (…) (…) Insgesamt (…) (…) Ergänzungskapital (67) Die Rettungsbeihilfe in Form des nachrangigen Darlehens (Tier-2-Kapital) wird auf Citadele Banka übertragen. Die Entgeltstruktur wurde in der zweiten und dritten Rettungsentscheidung (23) auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Zentralbank vom 20. November 2008 über die Festsetzung der Vergütung von Rekapitalisierungsmaßnahmen („Recommendations of the Governing Council of the European Central Bank on the pricing of recapitalisations“) festgesetzt. Ab Dezember 2009 lag der Festzinssatz für das nachrangige Darlehen bei […] %, seit Februar 2010 gilt der erhöhte Satz von […] %. (68) Der Staat hat Parex Banka kein Ergänzungskapital zur Verfügung gestellt und wird dies auch weder zum Zeitpunkt der Aufspaltung noch nach der Aufspaltung tun. Entlastungsmaßnahme (69) Wie in den Erwägungsgründen 27-32 dargelegt, werden bestimmte Vermögenswerte von Parex Banka auf Citadele Banka übertragen, die einige der Tätigkeiten von Parex Banka fortführen wird, während nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeiten und uneinbringliche Vermögenswerte bei Parex Banka verbleiben. Was den Wert der bei Parex Banka verbleibenden Vermögenswerte angeht, kommt eine konservative Bewertung zu dem Ergebnis, dass dem Staat im Worst-Case-Szenario Verluste in Höhe von [200-400] Mio. LVL und im Base-Case-Szenario Verluste von [50-300] Mio. LVL entstehen. Die Verluste entsprächen etwa [20-50] % des Buchwerts der Vermögenswerte (in Höhe von 814 Mio. LVL) im Worst-Case-Szenario bzw. etwa […] % im Base-Case-Szenario. Werden Rückstellungen berücksichtigt, wäre der Abschlag auf den Nennwert der Vermögenswerte sogar noch höher. (70) Die jeweiligen Schätzungen für den Bestand der Verbindlichkeiten und verlorenes Kapital des Staates nach der Liquidation der Vermögenswerte von Parex Banka zeigt Schaubild 11. Schaubild 11 Bestand der ausstehenden Verbindlichkeiten und verlorenes Kapital des Staates nach Liquidation der Vermögenswerte von Parex Banka (Mio. LVL) Base-Case-Szenario Ausstehende Einlagen des Staates [0-100] Rekapitalisierung durch den Staat (…) Insgesamt [50-300] Worst-Case-Szenario Ausstehende Einlagen des Staates [100-200] Rekapitalisierung durch den Staat (…) Insgesamt [200-400] 2.5.   VERPFLICHTUNGEN LETTLANDS (71) Damit die Kommission die Umstrukturierungsbeihilfe für Citadele Banka und Parex Banka als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären kann, übermittelte Lettland am 3. September 2010 ein von Lettland, Citadele Banka und Parex Banka unterzeichnetes Dokument mit dem Titel „Commitments to the European Commission“ („Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission“), das Verpflichtungen enthält, die auf die vollständige Umsetzung des Umstrukturierungsplans und die Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen, die sich aus der Umstrukturierungsbeihilfe ergeben, ausgerichtet sind (im Folgenden „die Verpflichtungen“). Nachstehend werden die wichtigsten Verpflichtungen näher erläutert. 2.5.1.   VERPFLICHTUNGEN BETREFFEND CITADELE BANKA (72) Verpflichtung zur Veräußerung der GUS-Kredite. Citadele veräußert die GUS-Kredite bis zum […] zu von der Kommission genehmigten Verkaufsbedingungen an einen Käufer bzw. sorgt für eine solche Veräußerung. Dazu findet Citadele Banka einen Käufer und schließt mit diesem spätestens am […] einen endgültigen verbindlichen Vertrag über den Verkauf der GUS-Kredite. Schließt Citadele Banka bis zu diesem Zeitpunkt keinen solchen Vertrag, überträgt die Bank dem Veräußerungstreuhänder ein ausschließliches Mandat für die Veräußerung der GUS-Kredite bis zum […]. (73) Verpflichtung zur Veräußerung des Vermögensverwaltungsgeschäfts. Das Vermögensverwaltungsgeschäft wird spätestens am […] als arbeitendes Unternehmen zu von der Kommission genehmigten Verkaufsbedingungen an einen Käufer veräußert. Spätestens am […] muss dazu: a) Lettland einen Käufer finden und mit diesem einen endgültigen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von 100 % der Beteiligung des Landes an Citadele Banka einschließlich des Vermögensverwaltungsgeschäfts schließen, oder b) Citadele Banka einen Käufer finden und mit diesem einen endgültigen verbindlichen Vertrag über den Verkauf des Vermögensverwaltungsgeschäfts getrennt vom verbleibenden Geschäft von Citadele Banka schließen. Wird das Vermögensverwaltungsgeschäft nicht spätestens am […] veräußert, ob im Rahmen des Verkaufs von Citadele Banka oder separat, überträgt Citadele Banka dem Veräußerungstreuhänder ein ausschließliches Mandat für die Veräußerung des Vermögensverwaltungsgeschäfts bis zum […] (74) Erhaltung der Lebensfähigkeit, Verkäuflichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des zu veräußernden Geschäfts. Bis zur Übertragung des Vermögensverwaltungsgeschäfts an den Käufer erhält Citadele Banka die wirtschaftliche Lebensfähigkeit, die Verkäuflichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Vermögensverwaltungsgeschäfts nach guter Geschäftspraxis und hält das Risiko, dass dieses Geschäft an Wettbewerbspotenzial verliert, so gering wie möglich. (75) Hold-separate-Verpflichtung. Bis zur Übertragung des Vermögensverwaltungsgeschäfts an den Käufer führt Citadele Banka das Vermögensverwaltungsgeschäft getrennt von den bei ihr verbleibenden Geschäftsbereichen und sorgt dafür, dass Kompetenzträger im Vermögensverwaltungsbereich nicht an der Leitung der bei der Bank verbleibenden Geschäfte beteiligt sind und umgekehrt. Citadele Banka ernennt den Hold-separate-Manager, der unter der Aufsicht des Überwachungstreuhänders für die Überwachung der Führung des Vermögensverwaltungsgeschäfts verantwortlich ist. Der Hold-separate-Manager leitet das Vermögensverwaltungsgeschäft unabhängig und in dessen bestem Interesse, damit die wirtschaftliche Lebensfähigkeit, die Verkäuflichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des zu veräußernden Geschäfts weiter gewährleistet und seine Unabhängigkeit von den bei Citadele Banka verbleibenden Geschäftsbereichen sichergestellt ist. (76) Verpflichtung zur Veräußerung von Citadele Banka. Lettland veräußert Citadele Banka spätestens am 31. Dezember 2015 an einen Käufer und zu Verkaufsbedingungen, die von der Kommission genehmigt wurden, bzw. sorgt für eine solche Veräußerung. Dazu findet Lettland einen Käufer und schließt mit diesem spätestens am 31. Dezember 2014 einen endgültigen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von Citadele Banka. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, veräußert Lettland alle Anteile, die es mittelbar (über öffentliche Unternehmen) oder unmittelbar an Citadele Banka hält. Schließt Lettland bis zum 31. Dezember 2014 keinen solchen Vertrag, überträgt das Land dem Veräußerungstreuhänder ein ausschließliches Mandat für die Veräußerung von Citadele Banka spätestens am 31. Dezember 2015. (77) Obergrenzen für die Neuausreichung von Darlehen und neue Einlagen in den baltischen Staaten. In Lettland, Litauen und Estland gelten für Citadele Banka und verbundene Unternehmen a) für die Bruttoneuausleihungen bezüglich Volumen und Marktanteilen des Darlehensportfolios für Citadele Banka und AB „Citadele“ bankas (24) sowie b) für ihren Einlagenumfang bezüglich Volumen und Marktanteilen die in den Schaubildern 12 bis 17 angegebenen Obergrenzen. Lettischer Markt Schaubild 12 Obergrenzen für Ausleihungen in Lettland   2010 2011 2012 2013 2014 2015 Br

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.