Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 139

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Avis juridique important | 11985I139 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 139 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0066 ++++ Artikel 139 ( 1 ) Das Königreich Spanien beseitigt zum 1 . März 1986 alle mengenmässigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung bei der Ausfuhr von Erzeugnissen des Artikels 131 nach der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung . ( 2 ) Während der ersten Stufe kann das Königreich Spanien jedoch die bei der Ausfuhr angewandten sektoriellen Handelsregelungen beibehalten , die es allerdings während dieser Stufe anpasst , um sie zum Ende dieser Stufe mit den Erfordernissen des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.