Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2018-01-06

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02017D0344 — DE — 06.01.2018 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017 (ABl. L 050 vom 28.2.2017, S. 57) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2018/9 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017   L 3 7 6.1.2018 ▼B BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017 Artikel 1 Für den Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 176 030 960 EUR und über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel in Höhe von 730 120 000 Mio. EUR bereitgestellt werden können. Artikel 2 Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen in den Jahren 2017 bis ►M1  2020 ◄ verbleibenden Spielräume folgender Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet: a) 2017: i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum — natürliche Ressourcen): 575 000 000 EUR; ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR; ▼M1 b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 318 000 000 EUR; ▼B c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR; ▼M1 d) 2020: Rubrik 5 (Verwaltung): 252 000 000 EUR. ▼B Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.