Europäische Union

2002/346/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über staatliche Beihilfen Deutschlands zugunsten der Deckel Maho Seebach GmbH (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3062)

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Avis juridique important | 32002D0346 2002/346/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über staatliche Beihilfen Deutschlands zugunsten der Deckel Maho Seebach GmbH (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3062) Amtsblatt Nr. L 126 vom 13/05/2002 S. 0014 - 0026 Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über staatliche Beihilfen Deutschlands zugunsten der Deckel Maho Seebach GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3062) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/346/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln(1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. DAS VERFAHREN (1) Am 12. Februar 1998 meldete Deutschland eine Bürgschaft und ein Darlehen zugunsten der Deckel Maho Seebach GmbH ("DMS") an. Die vollständige Anmeldung ging bei der Kommission am 27. Februar 1998 ein. Diese enthielt auch Informationen über andere, bereits gewährte Maßnahmen, aufgrund deren der Fall als nicht angemeldete Beihilfe registriert wurde. Am 16. April 1998 und 14. August 1998 richtete die Kommission Auskunftsersuchen an Deutschland, die von Deutschland mit Schreiben vom 30. Juni 1998 und 17. September 1998 beantwortet wurden. Am 15. Oktober 1998 fand in dieser Angelegenheit ein erstes Treffen zwischen Vertretern Deutschlands und der Kommission statt. Mit Schreiben vom 23. Dezember 1998 legte die Kommission Deutschland ausführlich ihre Bedenken dar und forderte Deutschland zur Stellungnahme auf. Mit seiner Mitteilung vom 5. März 1999 versuchte Deutschland daraufhin, die Anmeldung der Bürgschaft und des Darlehens zurückzuziehen. Am 23. September 1999 fand eine weitere Besprechung statt, am 2. November 1999 wurden weitere Auskünfte erteilt. (2) Mit Schreiben vom 17. Mai 2000 setzte die Kommission Deutschland von ihrer Entscheidung in Kenntnis, wegen dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Zugleich erließ sie eine Anordnung zur Auskunftserteilung gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(2). (3) Deutschland reagierte auf die Einleitung des Verfahrens und die Anordnung zur Auskunftserteilung mit Schreiben vom 14. Juli 2000. (4) Die Entscheidung der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(3) veröffentlicht. Gleichzeitig forderte die Kommission die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (5) Die von Beteiligten übermittelten Stellungnahmen wurden Deutschland zugeleitet, das hierauf mit Schreiben vom 10. August 2001 reagierte. 2. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1. Der Empfänger der Beihilfe (6) In Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag wird auf den Begriff des Unternehmens verwiesen, das als Empfänger einer Beihilfe definiert wird. Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften(4) bestätigt, muss es sich bei einem Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung nicht um eine einzelne juristische Person handeln, sondern er erfasst auch eine Gruppe von Gesellschaften. Ausschlaggebend dafür, ob ein Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, ist, ob es sich um eine "wirtschaftliche Einheit" handelt. Eine wirtschaftliche Einheit kann aus mehreren juristischen Personen bestehen. Im vorliegenden Fall ist die DMS die juristische Person, die durch die verschiedenen finanziellen Maßnahmen begünstigt wird. Einiges weist jedoch darauf hin, dass sich das relevante Unternehmen nicht allein auf die juristische Person der DMS beschränkt. 2.1.1. Gründung der DMS und Eigentumsverhältnisse (7) Die DMS hat ihren Sitz im thüringischen Seebach. Sie wurde am 6. Juni 1994 unter dem gesellschaftsrechtlichen Vehikel "Vermögensverwaltung SIDEED GmbH" gegründet und hatte ihren Sitz ursprünglich in Frankfurt am Main. Am 11. Mai 1995 wurde der Name der Gesellschaft in Deckel Maho Seebach GmbH umgewandelt, der Firmensitz wurde nach Seebach verlegt. (8) Die DMS war zunächst eine Tochtergesellschaft der Deckel Maho GmbH in Pfronten, die seit Ende 1994 zur Gildemeister AG gehörte. Von einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft, der MAHO Seebach GmbH i.L. (MS), übernahm die DMS wesentliche Wirtschaftsgüter. Die MS war die Tochtergesellschaft einer in Konkurs befindlichen Gesellschaft, der Deckel MAHO Aktiengesellschaft i.K. (DM). Die MS war nicht selbst in Konkurs, sondern gehörte zur Konkursmasse ihrer Muttergesellschaft. Der Erwerb der Vermögensgegenstände der MS durch die DMS erfolgte unter der Aufsicht des Konkursverwalters der DM, wobei die Güter durch einen unabhängigen Auktionator bewertet wurden. (9) Im Oktober 1996 beteiligte sich die Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG (TIB) im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit einer Stammeinlage in Höhe von 6 Mio. DEM an der DMS und wurde mit 37,5 % der Geschäftsanteile der zweite Gesellschafter. Im Dezember 1998 übernahm die Gildemeister AG einen Geschäftsanteil von 62,5 % an der DMS, die eine direkte Tochtergesellschaft der Gildemeister AG wurde. 2.1.2. Integration der DMS in den Gildemeister-Konzern (10) Seit ihrer Gründung gehört die DMS zum Gildemeister-Konzern. Die Unternehmen des Gildemeister-Konzerns unterstehen der Gildemeister AG, die ihren Sitz in Bielefeld, Deutschland, hat. Der Gildemeister-Konzern beschäftigt sich mit dem Entwurf, dem Bau und dem Export von Präzisionswerkzeugmaschinen. Der Konzern wurde bis Ende 1997 einem Umstrukturierungsprozess unterzogen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung erhielt der Konzern staatliche Beihilfen, über die die Kommission mit der Entscheidung vom 18. November 1997(5) (im Folgenden: Entscheidung von 1997) entschieden hat. 1998 beschäftigte er 2500 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von über 1 Mrd. DEM. (11) Laut Geschäftsbericht aus dem Jahre 1998 bestand der Konzern aus der Gildemeister AG und den folgenden Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften: - Gildemeister Drehmaschinen GmbH, Bielefeld (zu 100 % im Eigentum der Gildemeister AG); - Deckel Maho GmbH, Pfronten (zu 100 % im Eigentum der Gildemeister AG); - Deckel Maho Geretsried GmbH, Geretsried (zu 100 % im Eigentum der Gildemeister AG); - DMS, Seebach (zu 62,5 % im Eigentum der Gildemeister AG); - DMG Vertriebs und Service GmbH Deckel Maho Gildemeister, Bielefeld (zu 100 % im Eigentum der Gildemeister AG); - a & f Stahl und Maschinenbau GmbH, Würzburg (zu 51 % im Eigentum der Gildemeister AG). (12) Darüber hinaus gibt es weitere sechs Vertriebs- und Servicegesellschaften in Deutschland, neun im restlichen Europa, sieben in Asien und drei in den Vereinigten Staaten. Zusätzlich erbringen fünf Gesellschaften verschiedene "technische Dienstleistungen". (13) Bis 1997 war die DMS zur Gänze von den anderen Unternehmen des Gildemeister-Konzerns abhängig, da sie ihre Erzeugnisse nicht selbst vermarktete und vertrieb. Gemäß den der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen wurden mit konzernfremden Unternehmen keine Verträge abgeschlossen. Sie agierte im Rahmen von Liefer- und Leistungsverträgen als verlängerte Werkbank der Deckel MAHO GmbH, Pfronten. Den Angaben Deutschlands zufolge wurden die Erzeugnisse der DMS dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend verkauft. (14) Eine der Maßnahmen, die als Teil der Umstrukturierung des Gildemeister-Konzerns vorgesehen waren und durchgeführt wurden, war die Umwandlung der Deckel MAHO-Gesellschaften in eigenständige Profitcenter. Ende 1997 wurde der DMS mehr Eigenständigkeit zugestanden. Aus den für das Jahr 1998 im Jahresbericht des Konzerns enthaltenen Informationen geht hervor, dass die DMS wirtschaftlich noch immer stark im Gildemeister-Konzern integriert ist. (15) Im Jahresbericht des Gildemeister-Konzerns wird der Konzern als aus vier Produktionseinrichtungen bestehend beschrieben, wovon eine die DMS ist. Die DMS wird zusammen mit der Deckel Maho Geretsried GmbH und der Gildemeister Drehmaschinen GmbH auch als Produktionsstätte für Dreh- und Fräsmaschinen beschrieben. Aus dem gleichen Bericht geht hervor, dass alle Gesellschaften zur Erzielung einer maximalen Produktionsleistung streng als Profitcenter verwaltet werden. Damit sich die Unternehmen voll auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, benutzt Gildemeister für alle Verwaltungsarbeiten eine integrierte und möglichst einheitliche EDV-Struktur. Interdisziplinäre Schlüsselfunktionen werden von zentralisierten Stellen wahrgenommen. Dazu gehören Controlling- und Finanzfunktionen sowie die Personalverwaltung und das Marketing. (16) Darüber hinaus soll die DMS andere Betriebe des Gildemeister-Konzerns mit qualitativ hochstehenden Erzeugnissen zu marktgängigen Preisen beliefern und auch das Know-how des Konzerns im Bearbeitungssektor sicherstellen. Die Organisation des Konzerns beruht auf dem Konzept des Insourcing bestimmter Mengen. Dies zeigt, dass die DMS, obwohl sie als eigenständiges Profitcenter agiert, in hohem Maß im Gildemeister-Konzern verankert ist. Außerdem werden aufgrund einer Vereinbarung über den Gewinntransfer alle Gewinne und Verluste der DMS direkt an die Gildemeister AG übertragen. (17) Vor diesem Hintergrund zieht die Kommission den Schluss, dass der gesamte Gildemeister-Konzern als Empfänger der Beihilfe anzusehen ist. Angesichts der Eigentumsstruktur und der wirtschaftlichen Integration der DMS in den Gildemeister-Konzern kann die DMS nicht als autonome wirtschaftliche Einheit betrachtet werden, vielmehr bildet der Gildemeister-Konzern eine einzige wirtschaftliche Einheit. Die DMS kann aufgrund ihrer Einbettung im Konzern nicht für sich getrennt betrachtet werden. Es muss daher der gesamte Gildemeister-Konzern als Empfänger der Maßnahme angesehen werden. Dies steht auch im Einklang mit der Entscheidung von 1997. 2.1.3. Wirtschaftliche Lage des Beihilfeempfängers (18) Die Finanzlage des Gildemeister-Konzerns zwischen 1994 und 1999 lässt sich im Überblick wie folgt darstellen: Tabelle 1 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (19) Ab 1991 machte dem Gildemeister-Konzern die schwere Krise der Werkzeugmaschinenbranche zu schaffen. 1992 verzeichnete der Gildemeister-Konzern Verluste von über 70 Mio. DEM, 1991 hatten sie 29 Mio. DEM betragen. Der Umsatz betrug 1992 378 Mio. DEM, 1993 254 Mio. DEM. 1993 machte der Konzern immer noch Verluste, so dass eine Gruppe von Banken, einschließlich eines Anteilseigners der Gildemeister AG, der Westdeutschen Landesbank (WestLB), auf ihre Forderungen verzichtete und dem Gildemeister-Konzern neue Kredite gewährte. Diese Maßnahmen zugunsten des gesamten Gildemeister-Konzerns waren Gegenstand der Entscheidung von 1997. Der Umstrukturierungszeitraum, auf den in dieser Entscheidung Bezug genommen wird, sind die Jahre 1994 bis 1997. Deutschland hat bestätigt, dass die Umstrukturierung wie vorgesehen Ende 1997 abgeschlossen wurde. Die Kommission kann daher bereits schließen, dass der Gildemeister-Konzern bis zum Ende des Jahres 1997 als ein in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen betrachtet werden kann, da er sich in einer Umstrukturierungsphase befand. (20) Ab 1998 kann der Konzern nicht mehr als ein in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen angesehen werden. Die Umstrukturierung war erfolgreich und hat zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens geführt. 2.1.4. Die Umstrukturierung des Konzerns (21) Wie bereits in der Entscheidung von 1997 dargestellt, war der Umstrukturierungsplan des Gildemeister-Konzerns auf eine Konzentration der Aktivitäten und Produktionsprogramme, Standorte und Gesellschaften sowie auf einen drastischen Personalabbau ausgerichtet. Es sollten die folgenden Ziele erreicht werden: - Kürzung der Produktion, - Zusammenlegung verschiedener Produktionsstandorte zu einer einzigen Drehbankproduktion in Bielefeld, - Reorganisation der Vermarktung, - Stilllegung der Produktion in bestimmten Betrieben, - wesentliche Reduzierung der Arbeitskräfte. (22) Der Plan sah drei Stufen vor. Während der ersten Phase der Konsolidierungsstrategie wurde die Produktion am Standort Hannover eingestellt und die Produktionsanlage geschlossen. Als Folge büßte der Markt eine Produktionsfläche von etwa 20000 m2 und einen Umsatz in Höhe von 90 Mio. DEM ein. Anfang 1993 wurde die Schwermaschinensparte im Rahmen eines Management-Buy-out an den früheren führenden Hersteller der Branche verkauft. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Gildemeister AG konnten daher 1992 Ausgänge in Höhe von etwa 4 Mio. DEM vermieden werden. Die verbleibenden Drehbankaktivitäten des Gildemeister-Konzerns wurden an eine neu gegründete Gesellschaft namens Gildemeister Drehmaschinen GmbH abgegeben. Gleichzeitig wurden Produktionskapazität und Personal wesentlich reduziert. (23) Im November 1992 verkaufte die Gildemeister AG ihre Anteile an der Witzig & Frank Turmatic GmbH (WFT GmbH). Aus diesem Verkauf wurde ein Betrag von 25 Mio. DEM erlöst, der zur Finanzierung der Umstrukturierung verwendet wurde. (24) Neben den genannten Maßnahmen gründete Gildemeister zusammen mit der Friedrich Deckel AG eine neue Vertriebsfirma, die Deckel Gildemeister Vertriebs GmbH. (25) Die zweite Stufe des Umstrukturierungsprogramms umfasste die Durchführung der folgenden Maßnahmen: - Optimierung der Produktionsprozesse innerhalb des Unternehmens; dies führte zu einer Umstellung auf eine moderne prozessorientierte Teamorganisation; - Erneuerung der Produktpalette; - die Produktion, die für die relevanten Produktgruppen als "Profitcenter" organisiert war, wurde effizienter gestaltet, abgespeckt und näher an den Markt herangeführt; - durch die Optimierung von Beschaffung und Logistik wurden weitere Kosteneinsparungen erzielt. (26) Die dritte Stufe des Umstrukturierungsprozesses umfasst die Reorganisation des Datenverarbeitungssystems, weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Logistik und den Verkauf unbenötigter Vermögenswerte im Jahre 1997. (27) Die Umstrukturierung des Gildemeister-Konzerns umfasste auch die Reorganisation der untergeordneten Deckel Maho-Gruppe. Insbesondere wurde die DMS als unabhängiges Profitcenter mit eigenem Produktbereich und eigenem Rechnungswesen organisiert. (28) Die Umstrukturierung des Gildemeister-Konzerns brachte eine wesentliche Reduzierung der Produktionskapazität des Konzerns mit sich. Insgesamt verringerte sich die für die Drehbankproduktion bestimmte Fläche von 42500 m2 auf 29400 m2 (eine Reduzierung von 31 %). Die Konsolidierungsmaßnahmen gingen mit einem erheblichen Personalabbau einher. Die Gesamtzahl der in der Drehbankproduktion Beschäftigten wurde verringert, so dass der Kapazitätsabbau im Bereich der Drehbankherstellung im Vergleich zu 1991 über 75 % ausmachte. (29) Die Umstrukturierung des Gildemeister-Konzerns wurde, wie vorgesehen, Ende 1997 abgeschlossen. 2.2. Beschreibung der staatlichen Maßnahmen 2.2.1. Zugunsten der MS ("Maßnahme A") (30) Zur Zeit der Einleitung des Verfahrens verfügte die Kommission über keinerlei Informationen über die Art, Höhe und Herkunft der Liquiditätsspritzen für die MS. In ihrer Antwort auf die Einleitung des Verfahrens und die Anordnung zur Auskunftserteilung erklärte Deutschland, dass diese Liquiditätsspritzen der MS von der Muttergesellschaft der MS, nämlich der Deckel MAHO AG, in Form verschiedener Kapitalerhöhungen zugeflossen seien. (31) Deutschland bestätigte, dass die MS neben der durch die genehmigten Beihilferegelungen gedeckten Investitionsbeihilfe keine weiteren staatlichen Beihilfen erhalten hat. 2.2.2. Zugunsten der DMS (32) Die relevanten Maßnahmen wurden von der TIB und der Thüringer Aufbaubank (TAB)(6), beide staatliche Einrichtungen, getroffen. Zu unterscheiden ist hier zwischen den Maßnahmen, die zwischen 1994 und 1996 ergriffen wurden, als sich der Gildemeister-Konzern in der Umstrukturierungsphase befand (die "Umstrukturierungsmaßnahmen"), und den "neuen" Maßnahmen, die von Deutschland als Ersatz und Verlängerung der "Umstrukturierungsmaßnahmen" geplant wurden. Die Maßnahmen B und C bestehen aus Verlängerungen von zwei von der TAB im Jahre 1994 gewährten Darlehen, die von der Kommission in ihrer Entscheidung von 1997 nicht als Beihilfen beurteilt wurden. Bei den relevanten Maßnahmen handelt es sich um: (33) Tabelle 2 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (34) Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, gewährte die TAB in den Jahren 1994/95 Kredite in Höhe von 34 Mio. DEM. Nach Auskunft Deutschlands wurden sie zu marktüblichen Konditionen gewährt, was auch für die Verlängerung der Kredite gilt. Deutschland verwies darauf, dass die DMS der TAB bereits Zinsen in Höhe von 13,4 Mio. DEM gezahlt habe und dass der DMS zum Zeitpunkt der Verlängerung Bearbeitungskosten zu marktüblichen Bedingungen auferlegt worden seien. (35) Was die Maßnahmen der TIB betrifft, so begründete Deutschland in seinem Schreiben den Antrag der DMS auf eine Beteiligung der TIB an der DMS mit dem Liquiditätsmangel während der Ausweitung der Tätigkeit, der durch die Erhöhung des Betriebsmittelbedarfs entstanden war. Vor der Beteiligung an der DMS beauftragte die TIB eine Betriebsberatungsfirma, die Rentabilität der Firma und die Aussichten einer Beteiligung zu prüfen. Die PME Projekt Management Eschbach GmbH (PME) legte ihren Bericht im Juni 1996 vor. Nach diesem Bericht hatte die DMS aufgrund ihrer Neugründung und der mangelnden wirtschaftlichen Selbständigkeit mit verschiedenen Schwierigkeiten zu kämpfen. Insbesondere stellt die PME fest, dass wesentliche Funktionen, die einem Unternehmen die Unabhängigkeit ermöglichen, fehlen. Eine Beteiligung rentiere sich wirtschaftlich nur dann, wenn das Unternehmen ein gewisses Maß an Unabhängigkeit aufweise. Nach Auffassung der PME kann diese Bedingung als erfuellt gelten, wenn sich die Anteilseigner der DMS dazu verpflichten, die DMS in ein unabhängiges Profitcenter umzuwandeln, und wenn sie garantieren können, dass wesentliche betriebliche Fragen, wie z. B. die Produktentwicklung, selbständig entschieden werden dürfen. Deutschland zufolge sind diese Bedingungen erfuellt worden, da seit Ende 1996 mehrere Maßnahmen zur Umwandlung der DMS in ein unabhängiges Unternehmen ergriffen wurden. (36) Zusätzlich zur Übernahme der 37,5 % an der DMS übernahm die TIB eine stille Teilhaberschaft in Höhe von 4 Mio. DEM. Bei einem Zinssatz von 6,5 % jährlich ist die TIB auch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt, wenn dieser über 500000 DEM liegt. (37) Tabelle 3 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) Deutschland zufolge wurde Darlehen I zu marktüblichen Konditionen gewährt. Die Konsortialpartner haben zur Sicherstellung des Darlehens einen Sicherheiten-Poolvertrag abgeschlossen. Dabei wurde der Betrag der als Sicherheit dienenden Grundschuld von 35 Mio. DEM auf 45 Mio. DEM angehoben. (39) Maßnahme J verfolgt den Zweck, die Darlehen der TAB in Höhe von 34 Mio. DEM zu ersetzen. Es ist geplant, den Gesamtbetrag der TAB-Kredite zu den gleichen Bedingungen zu gewähren, wie sie für Maßnahme I gelten. Diese Ersetzung muss zu einer Verringerung des überdurchschnittlich hohen Zinssatzes der von der TAB 1994 und 1995 gewährten Kredite führen. Deutschland zufolge hat die DMS/Gildemeister AG diesen hohen Zinssatz nur wegen dieser neuen Finanzierungsmöglichkeit akzeptiert. (40) Der Antrag für Maßnahme K wurde am 17. Juli 2000 zurückgezogen. (41) Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurde der DMS ein Betrag von 8,3 Mio. DEM in Form von Investitionszuschüssen und Investitionszulagen aus genehmigten Beihilferegelungen(7) gewährt. 2.3. Der relevante Markt (42) Der sachlich relevante Markt ist in diesem Fall der Markt für die Entwicklung und den Bau von Fräs- und Bohrmaschinen. Der räumlich relevante Markt ist weltweit und erstreckt sich damit auf alle Mitgliedstaaten. (43) Der Maschinenbau ist konjunkturellen Schwankungen stärker ausgesetzt als die meisten anderen Industriezweige, da er in hohem Maße von der Investitionstätigkeit der Unternehmen abhängt, die ihrerseits höchst sensibel auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung reagieren. (44) Nach dem starken Investitionsboom der Jahre 1989 und 1990 gingen die Investitionen zwischen 1991 und 1993 deutlich zurück, wodurch sich auch die Nachfrage nach Maschinen drastisch verringerte. Die bis 1993 anhaltende Rezession im Maschinenbau setzte der Branche schwer zu. Um ihr Überleben zu sichern, griffen die Unternehmen zu kostensenkenden Rationalisierungsmaßnahmen, die insbesondere eine verstärkte Automatisierung zur Folge hatten. (45) Ab 1994 entspannte sich die Lage auf dem Markt. Während die Investitionstätigkeit außerhalb Europas schon 1993 wieder anzog, verzeichneten die Mitgliedstaaten und die anderen westeuropäischen Länder ab Anfang 1994 eine Stabilisierung der Nachfrage, so dass die Zahl der Neuaufträge für Maschinen und Ausrüstungen wieder anstieg. (46) Im zweiten Halbjahr 1995 verzeichneten die meisten Mitgliedstaaten jedoch einen erstaunlich abrupten Rückgang der Investitions- und Konsumfreudigkeit, in dessen Folge auch die Aufträge aus der Gemeinschaft nachließen. Gleichzeitig verlangsamte sich die Nachfrage aus Drittländern spürbar. Ende der 90er Jahre bemühten sich die Hersteller von Maschinen und Ausrüstungen verstärkt um Automatisierung und setzten damit den Rationalisierungsprozess fort. (47) Den Angaben Deutschlands zufolge war das Wettbewerbsumfeld auf den für die DMS relevanten Märkten 1998 von einem zunehmenden Preiskampf geprägt und die Marktentwicklung im ersten Halbjahr 1997 leicht rückläufig. 2.4. Gründe für die Einleitung des Verfahrens (48) Trotz verschiedener Auskunftsersuchen hatte es Deutschland verabsäumt, ausreichende Informationen vorzulegen, die die Kommission in die Lage versetzt hätten, über die Art der finanziellen Maßnahmen zugunsten der DMS zu entscheiden. Insbesondere blieben einige Fragen im Hinblick auf die Identität und finanzielle Lage des Empfängers sowie auf die der MS und DMS gewährten Maßnahmen offen. (49) Die Kommission hatte insbesondere den Eindruck, dass es sich bei der DMS sowohl aufgrund ihrer Beziehung zu einer früher gegründeten juristischen Person, der MS, als auch wegen ihrer Beziehung zu anderen Teilen des Gildemeister-Konzerns in diesem Fall vielleicht nicht um das gesamte relevante Unternehmen handeln könnte. (50) Da der volle Umfang des relevanten Unternehmens unklar war, war auch unklar, in welchem Ausmaß Angaben über das Ergebnis der DMS allein als für den Zustand des gesamten relevanten Unternehmens aussagekräftig angesehen werden konnten. Zudem lagen über die DMS nur beschränkte, selektive Informationen vor. (51) Die Kommission hatte auch Zweifel, was die Vereinbarkeit der verschiedenen Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt betraf. Die Angaben über die der MS und DMS gewährten Maßnahmen waren unvollständig. Der Zweck und die Bedingungen der Maßnahme waren oft nicht aufgeführt und es war nicht immer klar, ob diese Maßnahmen bereits gewährt worden waren oder nicht. (52) Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die Bewertung der Maßnahmen wegen der von Deutschland eingereichten unzureichenden Informationen in verschiedenen Punkten als schwierig erwies. Verschiedene Angaben Deutschlands hatten die Kommission zu der Annahme veranlasst, dass sich der Empfänger zur betreffenden Zeit vielleicht in Schwierigkeiten befunden habe und dass staatliche Beihilfen im Spiel sein könnten. Die Kommission beschloss daher, wegen der Maßnahmen A bis K ein Verfahren einzuleiten und Deutschland durch Anordnung zur Auskunftserteilung aufzufordern. 3. STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (53) Die Kommission erhielt am 24. August 2000 ein Schreiben von der Gildemeister AG, in dem diese zur Einleitung des Verfahrens Stellung nahm. Die Muttergesellschaft

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.