Europäische Union

2013/732/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Dezember 2013 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Chloralkaliindustrie (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8589) Text von Bedeutung für den EWR

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n, die Emissionen in die Luft und das Wasser durch EN-normgerechte Techniken mindestens mit der nachstehend aufgeführten Häufigkeit zu überwachen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT darin, ISO-Normen oder andere nationale oder internationale Normen heranzuziehen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten. Umweltmedium Stoffe Ort der Probenahme Methode Norm(en) Mindesthäufigkeit der Überwachung Überwachung verbunden mit Luft Chlor und Chlordioxid, ausgedrückt als Cl2  (2) Auslass der Chlorabsorptionsanlage Elektrochemische Zellen Keine EN- oder ISO-Normen verfügbar Kontinuierlich — Absorption in einer Lösung mit anschließender Analyse Keine EN- oder ISO-Normen verfügbar Jährlich (dabei mindestens drei aufeinanderfolgende Stundenmessungen) BAT 8 Wasser Chlorat An dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen Ionenchromatografie EN ISO 10304-4 Monatlich BAT 14 Chlorid Soleausschleusung Ionenchromatografie oder Fließanalyse EN ISO 10304–1 oder EN ISO 15682 Monatlich BAT 12 Freies Chlor (2) Nahe am Entstehungsort Redoxpotenzial Keine EN- oder ISO-Normen verfügbar Kontinuierlich — An dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen Freies Chlor EN ISO 7393-1 oder -2 Monatlich BAT 13 Halogenierte organische Verbindungen Soleausschleusung Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Anhang A zur EN ISO 9562 Jährlich BAT 15 Quecksilber Abfluss der Quecksilber-behandlungseinheit Atomabsorptionsspektrometrie oder Atomfluoreszenzspektrometrie EN ISO 12846 oder EN ISO 17852 Täglich BAT 3 Sulfat Soleausschleusung Ionenchromatografie EN ISO 10304-1 Jährlich — Relevante Schwermetalle (z. B. Nickel, Kupfer) Soleausschleusung Induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie oder induktiv gekoppelte Plasma-Massen-spektrometrie EN ISO 11885 oder EN ISO 17294-2 Jährlich — 6.   Emissionen in die Luft BVT 8: Zur Verminderung der gefassten Emissionen von Chlor und Chlordioxid aus der Chlorverarbeitung bestehen die BVT darin, eine Chlorabsorptionseinheit zu errichten, zu warten und zu betreiben, die über eine angemessene Kombination der folgenden Eigenschaften verfügt: i) Absorptionseinheit auf der Grundlage von gepackten Säulen und/oder Strahlwäschern mit einer alkalischen Lösung (z. B. Natriumhydroxidlösung) als Waschflüssigkeit; ii) Dosiervorrichtung für Wasserstoffperoxid oder bei Bedarf getrennter Nasswäscher mit Wasserstoffperoxid zur Verringerung der Chlordioxidkonzentrationen; iii) hinreichende Größe für das (aus der Risikobewertung abgeleitete) Worst-Case-Szenario im Hinblick auf Menge und Durchflussrate des hergestellten Chlors (Absorption der Produktion des gesamten Zellensaals, so lange, bis die Anlage heruntergefahren ist); iv) Vorräte an Waschflüssigkeit und hinreichende Lagerkapazitäten, die zu jeder Zeit einen Überschuss sicherstellen; v) die gepackten Säulen sind so groß, dass eine Überflutung zu jeder Zeit verhindert werden kann; vi) Absicherung der Absorptionseinheit gegen das Eindringen flüssigen Chlors; vii) Absicherung des Chlorsystems gegen den Rückfluss von Waschflüssigkeit; viii) Verhinderung der Ausfällung von Feststoffen in der Absorptionseinheit; ix) Einsatz von Wärmetauschern, die die Temperatur in der Absorptionseinheit konstant unter 55 °C halten; x) Zufuhr von Verdünnungsluft im Anschluss an die Chlorabsorption, um die Bildung explosiver Gasgemische zu verhindern; xi) Verwendung von Baustoffen, die den extremen Korrosionseinflüssen dauerhaft widerstehen; xii) Bereitstellung von Reservegeräten, beispielsweise einem zusätzlichen Wäscher, einem Nottank mit Waschflüssigkeit, die unter Ausnutzung der Schwerkraft in den Wäscher geleitet werden kann, Reserveventilatoren und Reservepumpen; xiii) ein unabhängiges Ersatzsystem für wichtige elektrische Geräte; xiv) automatische Umstellung auf das Ersatzsystem in Notfällen, regelmäßige Tests dieses Notsystems und der Umstellung; xv) Überwachungs- und Alarmsystem für folgende Parameter: a) Chlor am Auslass der Absorptionseinheit und im umliegenden Bereich; b) Temperatur der Waschflüssigkeiten; c) Redoxpotenzial und Alkalität der Waschflüssigkeiten; d) Saugdruck; e) Durchflussrate der Waschflüssigkeiten. Der mit den BVT assoziierte Emissionswert für Chlor und Chlordioxid, zusammen gemessen und ausgedrückt als Cl2, beträgt 0,2-1,0 mg/m3, als Durchschnittswert von mindestens drei am Auslass der Chlorabsorptionseinheit durchgeführten Stundenmessungen, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Die Überwachung erfolgt gemäß BVT 7. BVT 9: Die Verwendung von Tetrachlorkohlenstoff zur Beseitigung von Stickstofftrichlorid oder zur Rückgewinnung von Chlor aus Restgas ist keine BVT. BVT 10: Die Verwendung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial, also höher als 150 (wie z. B. zahlreiche Fluorkohlenwasserstoffe (HFC)), in neuen Chlorverflüssigungseinheiten stellt keine BVT dar. Beschreibung Geeignete Kältemittel sind zum Beispiel: — die Kombination von Kohlendioxid und Ammoniak in zwei Kühlkreisläufen; — Chlor; — Wasser. Anwendbarkeit Bei der Auswahl des Kältemittels sollten Betriebssicherheit und Energieeffizienz berücksichtigt werden. 7.   Emissionen in das Wasser BVT 11: Die BVT zur Verringerung von Schadstoffemissionen in das Wasser bestehen aus einer geeigneten Kombination der nachstehend beschriebenen Techniken.   Technik Beschreibung a Prozessintegrierte Techniken (3) Techniken, die die Entstehung von Schadstoffen verhindern oder reduzieren b Abwasserbehandlung am Entstehungsort (3) Techniken zur Verringerung oder Rückgewinnung der Schadstoffe vor ihrer Einleitung in das Abwassersammelsystem c Vorbehandlung von Abwasser (4) Techniken zur Verringerung der Schadstoffe vor der abschließenden Abwasserbehandlung d Abschließende Abwasserbehandlung (4) Abschließende Behandlung des Abwassers durch mechanische, physikalisch-chemische und/oder biologische Verfahren vor der Einleitung in ein Aufnahmegewässer BVT 12: Zur Verringerung der Chloridemissionen aus der Chloralkalianlage in das Wasser bestehen die BVT in einer Kombination der Techniken aus den BVT 4. BVT 13: Zur Verminderung der Emission freien Chlors aus der Chloralkalianlage in das Wasser besteht die BVT darin, freies Chlor enthaltende Abwasserströme möglichst nahe am Entstehungsort zu behandeln, um die Ausgasung von Chlor und/oder die Entstehung halogenierter organischer Verbindungen zu verhindern; dabei sollen eine oder mehrere der nachstehend genannten Techniken verwendet werden.   Technik Beschreibung a Chemische Reduktion Das freie Chlor wird in Rührkesseln durch Reduktionsmittel wie Sulfit und Wasserstoffperoxid zerstört. b Katalytische Zersetzung Das freie Chlor wird in einem katalytischen Festbettreaktor in Chlorid und Sauerstoff zerlegt. Als Katalysator kann ein Nickeloxid mit Eisen als Promoter und Aluminiumoxid als Träger verwendet werden. c Thermische Zersetzung Das freie Chlor wird durch thermische Zersetzung bei rund 70 °C in Chlorid und Chlorat umgewandelt. Anschließend muss das Abwasser weiter behandelt werden, um die Chlorat- und Bromatemissionen zu verringern (BVT 14). d Saure Zersetzung Das freie Chlor wird durch Ansäuerung zersetzt. Dabei wird Chlor freigesetzt und anschließend zurückgewonnen. Die saure Zersetzung kann in einem getrennten Reaktor oder durch die Rückführung des Abwassers in das Solesystem erfolgen. Die Menge des Abwassers, das in das Solesystem zurückgeführt werden kann, hängt von der Wasserbilanz der Anlage ab. e Abwasserrecycling Abwasserströme aus der Chloralkalianlage, die freies Chlor enthalten, werden in anderen Produktionseinheiten wiederverwendet. Der mit den BVT assoziierte Emissionswert für freies Chlor, ausgedrückt als Cl2, beträgt 0,05-0,2 mg/l in Stichproben, die mindestens einmal pro Monat an dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen, genommen werden. Die Überwachung erfolgt gemäß BVT 7. BVT 14: Zur Verringerung der Chloratemissionen aus der Chloralkalianlage in das Wasser bestehen die BVT darin, eine der nachstehend beschriebenen Techniken anzuwenden oder diese zu kombinieren.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Hochleistungsmembranen Membranen, die eine hohe Stromausbeute aufweisen und die Chloratbildung verringern, während sie zugleich unter den gegebenen Betriebsbedingungen mechanische Festigkeit und chemische Stabilität gewährleisten. Anwendbar bei Membrananlagen, wenn die Membranen zum Ende ihrer Lebensdauer erneuert werden. b Hochleistungsbeschichtungen Beschichtungen mit geringer Elektrodenüberspannung, die zu einer verringerten Chloratbildung und zu einer verstärkten Sauerstoffbildung an der Anode führen. Anwendbar bei der Erneuerung von Beschichtungen zum Ende ihrer Lebensdauer. Die Anwendbarkeit kann durch die Qualitätsanforderungen an das erzeugte Chlor (Sauerstoffkonzentration) beschränkt sein. c Hochreine Sole Die Sole wird hinreichend gereinigt, um eine Kontamination der Elektroden und Diaphragmen/Membranen zu minimieren, welche andernfalls zu einer verstärkten Chloratbildung führen könnte. Allgemein anwendbar. d Ansäuerung der Sole Die Sole wird vor der Elektrolyse angesäuert, um die Chloratbildung zu verringern. Das Ausmaß der Ansäuerung wird durch die Widerstandsfähigkeit der verwendeten Anlagenteile begrenzt (z. B. Membranen und Anoden). Allgemein anwendbar. e Reduktion mit Säure Chlorat wird mit Salzsäure bei pH-Werten von 0 und Temperaturen von mehr als 85 °C reduziert. Nicht anwendbar bei Anlagen mit nur einem Durchgang der Sole. f Katalytische Reduktion In einem Trickle-Bed-Reaktor wird Chlorat unter Verwendung von Wasserstoff und einem Rhodium-Katalysator in einer Dreiphasenreaktion unter Druck zu Chlorid reduziert. Nicht anwendbar bei Anlagen mit nur einem Durchgang der Sole. g Verwendung chlorathaltiger Abwasserströme in anderen Produktionseinheiten Die Abwasserströme aus der Chloralkalianlage werden in anderen Produktionseinheiten wiederverwendet, üblicherweise im Solesystem einer Anlage zur Herstellung von Natriumchlorat. Beschränkt auf Standorte, an denen Abwasserströme dieser Qualität in anderen Produktionseinheiten verwendet werden können. BVT 15: Zur Verringerung der Emissionen halogenierter organischer Verbindungen aus der Chloralkalianlage in das Wasser bestehen die BVT darin, die nachstehend beschriebenen Techniken zu kombinieren.   Technik Beschreibung a Auswahl und Kontrolle des Salzes und der Hilfsstoffe Salz und Hilfsstoffe werden ausgewählt und kontrolliert, um die Verunreinigung der Sole durch organische Stoffe zu verringern. b Wasserreinigung Das Prozesswasser kann durch Membranfiltration, Ionenaustausch, UV-Bestrahlung und Adsorption an Aktivkohle gereinigt werden, damit die Verunreinigung der Sole durch organische Stoffe verringert wird. c Auswahl und Kontrolle der Anlagenteile Bei der Auswahl von Anlagenteilen wie Zellen, Schläuchen, Ventilen und Pumpen wird genau darauf geachtet, dass möglichst wenige organische Verunreinigungen in die Sole abgegeben werden. 8.   Abfallerzeugung BVT 16: Um die Menge der zu entsorgenden verbrauchten Schwefelsäure zu verringern, bestehen die BVT darin, eine der nachstehend aufgeführten Techniken zu verwenden oder diese zu kombinieren. Die Neutralisierung verbrauchter Schwefelsäure aus der Chlortrocknung mit frischen Reagenzien ist keine BVT.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Verwendung am Standort oder außerhalb Die verbrauchte Säure wird für andere Zwecke eingesetzt, beispielsweise zur pH-Wert-Kontrolle in Prozesswasser- und Abwasserströmen oder zur Zerstörung von überschüssigem Hypochlorit. Anwendbar, wenn am Standort oder extern Bedarf an Abfallsäure in dieser Qualität besteht. b Aufkonzentrierung Die verbrauchte Säure wird am Standort oder extern in Verdampfern mit geschlossenem Kreislauf durch indirekte Erhitzung unter Vakuumbedingungen aufkonzentriert, oder durch die verstärkende Zugabe von Schwefeltrioxid. Die externe Aufkonzentrierung ist nur anwendbar, wenn in der Nähe ein entsprechender Dienstleister angesiedelt ist. Die mit den BVT verbundene Umweltleistungsstufe für zu entsorgende Abfallschwefelsäure, ausgedrückt als H2SO4 (96 Gew. %), beträgt ≤ 0,1 kg pro Tonne produzierten Chlors. 9.   Standortsanierung BVT 17: Zur Verringerung der Kontamination von Boden, Grundwasser und Luft und um zu verhindern, dass sich die Schadstoffe aus kontaminierten Chloralkalianlagen ausbreiten und in Biota gelangen, bestehen die BVT darin, einen Standortsanierungsplan auszuarbeiten und umzusetzen, der alle folgenden Bestandteile enthält: i) Umsetzung von Notfalltechniken, um Expositionswege und die Ausbreitung der Kontamination zu verhindern; ii) Schreibtischstudie zur Ermittlung von Quellen, Ausmaß und Zusammensetzung der Kontamination (z. B. Quecksilber, PCDD/PCDF, polychlorierte Naphtaline); iii) Beschreibung der Kontamination unter Einschluss von Erhebungen und Erstellung eines Berichts; iv) Zeit- und raumbezogene Risikobewertung auf Grundlage der derzeitigen und genehmigten künftigen Nutzung des Geländes; v) Vorbereitung eines Ingenieursprojekts mit folgenden Bestandteilen: a) Dekontaminierung und/oder dauerhafte Einschließung; b) Zeitpläne; c) Überwachungsplan; d) zielgerechte Finanzplanung und Investitionen; vi) Durchführung des Ingenieursprojekts in einer Weise, die gewährleistet, dass das Gelände unter Berücksichtigung seiner derzeitigen und genehmigten künftigen Nutzung in Zukunft keine ernsthafte Gefährdung für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mehr darstellt; wenn weitere Verpflichtungen bestehen, muss das Ingenieursprojekt möglicherweise strengeren Vorgaben genügen; vii) falls notwendig, müssen aufgrund von Restkontamination unter Berücksichtigung der derzeitigen und genehmigten künftigen Nutzung des Geländes Nutzungsbeschränkungen verhängt werden; viii) begleitende Überwachung des Standorts und seiner Umgebung, um zu kontrollieren, ob die Ziele dauerhaft erreicht werden. Beschreibung Ein Standortsanierungsplan wird häufig nach dem Stilllegungsbeschluss für die Anlage ausgearbeitet und umgesetzt, obwohl es sein kann, dass sonstige Anforderungen eine (Teil-) Sanierung bei noch laufendem Betrieb gebieten. Je nach sonstigen Anforderungen können einige Bestandteile des Standortsanierungsplans sich überschneiden, übersprungen werden oder in anderer Reihenfolge ausgeführt werden. Anwendbarkeit Die Anwendbarkeit von BVT 17 Ziffer v bis 17 Ziffer viii hängt von den Ergebnissen der unter BVT 17 Ziffer iv aufgeführten Risikobewertung ab. GLOSSAR Anode Elektrode, an der Elektronen über einen Leiter abfließen. Die Anode kann positiv oder negativ geladen sein. In Elektrolysezellen ist die Anode der Pluspol, an dem oxidierende Prozesse ablaufen. Asbest Sammelbezeichnung für sechs natürlich vorkommende Silikatminerale, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften wirtschaftlich genutzt werden. Chrysotil (auch als weißer Asbest bezeichnet) ist die einzige Asbestform, die in Diaphragmaanlagen genutzt wird. Sole Mit Natrium- oder Kaliumchlorid vollständig oder nahezu gesättigte Lösung. Kathode Elektrode, an der Elektronen über einen Leiter zufließen. Die Kathode kann positiv oder negativ geladen sein. In Elektrolysezellen ist die Kathode der Minuspol, an dem Reduktionsprozesse ablaufen. Elektrode Elektrischer Leiter, der die Verbindung zu einem nichtmetallischen Bestandteil eines Stromkreislaufs herstellt. Elektrolyse Durchleitung elektrischen Gleichstroms durch einen ionischen Stoff, wodurch chemische Reaktionen an den Elektroden hervorgerufen werden. Der ionische Stoff ist entweder geschmolzen oder in einem geeigneten Lösungsmittel gelöst. EN Vom Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation) verabschiedete Norm. HFC Fluorkohlenwasserstoff. ISO Internationale Organisation für Normung oder eine von dieser verabschiedete Norm. Überspannung Differenz zwischen dem thermodynamisch bestimmten Redoxpotenzial einer Halbzelle und der Elektrodenspannung, die bei Redoxvorgängen in der Praxis beobachtet wird. Bei Elektrolysezellen führt die Überspannung zu einem höheren Energieverbrauch, als allein aufgrund thermodynamischer Berechnungen zu erwarten wäre. PCDD Polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine. PCDF Polychlorierte Dibenzofurane. (1)  Da sich diese Leistungsstufe nicht auf normale Betriebsbedingungen bezieht, stellt sie keinen mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswert gemäß Artikel 3 Nummer 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen dar. (2)  Sowohl kontinuierliche als auch regelmäßige Überwachung wie angegeben. (3)  Gegenstand von BVT 1, 4, 12, 13, 14 und 15. (4)  Unterliegt dem Anwendungsbereich des BVT-Merkblatts zum Thema Abwasser-/Abgasbehandlung und -management in der chemischen Industrie (CWW BREF).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.