Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1043 der Kommission vom 9. April 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D1043. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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einer Beschränkung überprüft wird. Der Datenschutzbeauftragte wird über das Ergebnis der angeforderten Überprüfung schriftlich unterrichtet. (4)   Die Kommission dokumentiert die Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten und des Datenschutzkoordinators an jedem Fall, in dem die in Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Rechte und Pflichten beschränkt werden, und erfasst insbesondere, welche Informationen ihnen übermittelt werden. Artikel 10 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 9. April 2024 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39. (2)  Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1). (3)  Beschluss C(2023) 8630 der Kommission vom 12. Dezember 2023 über die Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung. (4)  Beschluss (EU) 2019/165 der Kommission vom 1. Februar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Datenschutzrechte der betroffenen Personen durch die Kommission im Rahmen von Verwaltungsuntersuchungen, Vor-, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren (ABl. L 32 vom 4.2.2019, S. 9). (5)  Beschluss (EU) 2022/121 der Kommission vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts (ABl. L 19 vom 28.1.2022, S. 77). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1043/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.