Europäische Union

2012/343/EU: Beschluss der Kommission vom 27. Juni 2012 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Waren aus Sojaprotein-Konzentrat mit Ursprung in der Volksrepublik China

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Quellenkennung: 32012D0343. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Union blieb im Bezugszeitraum insgesamt stabil. 2008 ging er zwar zurück, aber bereits 2009 wurde er wieder ausgebaut. 2010 lag er dann sehr nahe an seinem Wert von 2007. (132) Sowohl Rentabilität als auch Kapitalrendite und Cashflow (die beide eng mit der Rentabilität zusammenhängen) vermitteln ein uneinheitliches Bild von der wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs der Union. Sie waren zwar insgesamt (von 2007 bis zum UZ) rückläufig, aber sie schwanken auch erheblich und spiegeln so die Volatilität des Marktes wider. (133) Die Nettoinvestitionen wiesen von 2007 bis 2009 einen deutlichen Anstieg aus (um 33 %) und gingen 2010 (UZ) nur geringfügig zurück (um 5 Prozentpunkte). (134) Auch der tatsächliche Umfang der Verluste, die der Wirtschaftszweig der Union im UZ erlitt, ist vergleichsweise gering. (135) Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts wird der Schluss gezogen, dass der Wirtschaftszweig der Union eine gewisse Schädigung erlitten hat. Angesichts des vergleichsweise unerheblichen Umfangs der tatsächlichen Verluste, die der Wirtschaftszweig der Union im UZ erlitt, und der Anzeichen für eine Erholung, die gegen Ende des Bezugszeitraums sichtbar wurden, kann diese Schädigung indessen nicht als bedeutend im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung eingestuft werden. (136) Nach der Unterrichtung über die endgültigen Feststellungen machte der Antragsteller geltend, die Schädigung sei in diesem Fall als bedeutend einzustufen, da in einigen anderen Fällen mit angeblich ähnlichen Gegebenheiten (d. h. positiven Entwicklungstendenzen gegen Ende des Bezugszeitraums) (11) anderslautende Feststellungen getroffen worden seien. Der Antragsteller brachte des Weiteren vor, den letzten Teil des Bezugszeitraums zu betrachten und aus Anzeichen für eine Erholung in diesem Zeitraum Schlussfolgerungen zu ziehen, sei mit WTO-Recht unvereinbar (12). (137) Hierzu ist anzumerken, dass jeder Einzelfall separat beurteilt werden muss. In diesem besonderen Fall wurden bei der Untersuchung nicht nur eindeutige Anzeichen für eine Erholung des Wirtschaftszweigs der Union gegen Ende des Bezugszeitraums festgestellt, auch das Ausmaß der Negativentwicklungen war vergleichsweise begrenzt. So blieb der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union stabil und insgesamt relativ hoch, die Kapazitätsauslastung ging geringfügig zurück, blieb dabei aber über 80 %, und die Investitionen erhöhten sich. Hingegen kam es beispielsweise im Fall Oxalsäure (13) im UZ zu einem Rückgang des Marktanteils des Wirtschaftszweigs der Union um 9 % gegenüber dem ersten Jahr des Zeitraums der Schadensuntersuchung (14). Im Fall Zitronensäure (15) war ein ähnlicher Verlust von Marktanteilen festzustellen, und die Investitionen gingen zurück (16). (138) Was die WTO-Verpflichtungen anbelangt, so bezieht sich der zitierte Panelbericht auf eine völlig anders gelagerte Situation, in der die untersuchende Behörde lediglich Teildaten aus nur jeweils 6 Monaten dreier aufeinanderfolgender Jahre analysierte und ihre Feststellungen auf diese unvollständige Analyse stützte. Die Situation im vorliegenden Fall ist offenkundig anders, denn der Schadensanalyse liegen vollständige Jahresdaten aus vier aufeinanderfolgenden Jahren zugrunde, und zusätzlich wird eine gewisse Betonung auf die Tatsache gelegt, dass bei vielen der untersuchten Trends am Ende dieses Vierjahreszeitraums eine positive Entwicklung im Vergleich zum Jahr vor dem UZ zu erkennen war. (139) Aufgrund des dargelegten Sachverhalts wird endgültig der Schluss gezogen, dass eine etwaige vom Wirtschaftszweig der Union erlittene Schädigung keine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung darstellt. E.   SCHADENSURSACHE 1.   VORBEMERKUNGEN (140) Unbeschadet der Feststellung zum Nichtvorliegen einer bedeutenden Schädigung und ausgehend von der Annahme, dass die vom Wirtschaftszweig der Union erlittene Schädigung als bedeutend eingestuft werden könnte, prüfte die Kommission den möglichen ursächlichen Zusammenhang. (141) Nach Artikel 3 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung prüfte die Kommission, ob durch die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht wurde. Darüber hinaus prüfte die Kommission auch andere bekannte Faktoren als die gedumpten Einfuhren, die den Wirtschaftszweig der Union geschädigt haben könnten, um sicherzustellen, dass eine etwaige durch diese anderen Faktoren verursachte Schädigung nicht den gedumpten Einfuhren zugerechnet wurde. 2.   AUSWIRKUNGEN DER GEDUMPTEN EINFUHREN (142) Die Einfuhren der betroffenen Ware nahmen von 2007 bis zu UZ insgesamt um 15 % zu und ihr entsprechender Marktanteil weitete sich trotz der rückläufigen Nachfrage auf dem Unionsmarkt um 25 % aus. Diese Entwicklungen fielen allgemein mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs der Union zusammen. Während der Wirtschaftszweig der Union seinen Marktanteil halten konnte, gewannen die chinesischen Einfuhren mehr als 5 Prozentpunkte. (143) Demnach könnte auf den ersten Blick ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Einfuhren aus der VR China und einer etwaigen Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union bestehen. (144) Eine eingehendere Analyse der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union ergibt indessen, dass keine eindeutige Korrelation vorzuliegen scheint. So erlitt der Wirtschaftszweig der Union 2008 erhebliche Verluste und büßte Marktanteile ein, obwohl die Einfuhren aus der VR China von 2007 bis 2008 kaum zunahmen (Erwägungsgrund 101) und ihr CIF-Einfuhrpreis um 48 Prozentpunkte anstieg (Erwägungsgrund 103). Während die chinesischen Einfuhren von 2008 bis 2009 um 26 % zunahmen und ihr CIF-Einfuhrpreis um 11 Prozentpunkte sank, konnte der Wirtschaftszweig der Union dagegen seinen Marktanteil halten und sich von den 2008 erlittenen Verlusten erholen. Und obwohl die Präsenz der Einfuhren aus der VR China auf dem Unionsmarkt von 2009 bis zum UZ weiter anhielt, verbesserte sich die Lage des Wirtschaftszweigs der Union in diesem Zeitraum deutlich, wie vorstehend im Rahmen der Schadensanalyse dargelegt. (145) Diese mangelnde Korrelation zwischen den Einfuhren aus der VR China und der Entwicklung der Schadensindikatoren spricht stark dafür, dass andere Faktoren zu einer etwaigen Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beigetragen und diese möglicherweise verursacht haben. Diese Frage wird im Folgenden genauer untersucht. 3.   AUSWIRKUNGEN ANDERER FAKTOREN (146) Andere Faktoren, die im Zusammenhang mit der Schadensursache untersucht wurden, sind: i) der Nachfragerückgang in der Union, der zum Teil mit der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008/2009 zusammenhängen dürfte, und ii) die Volatilität des Sojabohnenmarktes. i)   Nachfragerückgang in der Union, der zum Teil mit der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008/2009 zusammenhängen dürfte (147) Ein Rückgang des Unionsverbrauchs war im Bezugszeitraum zu beobachten, der sich im Vergleich zwischen 2007 und 2010 (dem UZ) auf 8 % belief. Viele der Schadensfaktoren entwickelten sich weitgehend ebenso wie dieser Faktor. So verringerte sich beispielsweise auch die Verkaufsmenge des EU-Wirtschaftszweigs um 8 %, wenn man die beiden vorstehend genannten Zeiträume miteinander vergleicht. Weitere Beispiele sind die Beschäftigung — 2010 7 % weniger als 2007 — und die Produktivität — 2010 ebenfalls 7 % geringer als 2007. Somit war der Nachfragerückgang, welche Ursache er auch gehabt haben mag, eindeutig ein maßgeblicher Faktor bei der Entwicklung der Lage des Wirtschaftszweigs der Union. (148) Zwar ist der Grund für den Rückgang der Nachfrage nicht unmittelbar relevant für die Analyse der Schadensursache, es ist jedoch durchaus möglich, dass dieser Rückgang zumindest teilweise durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursacht wurde. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Nachfrage insbesondere von 2008 bis 2009 sank. In Anbetracht des zeitlichen Zusammentreffens stand der Rückgang um 8 Prozentpunkte von 2008 bis 2009 aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Wirtschaftskrise im Zusammenhang. Infolgedessen könnte argumentiert werden, dass die vom Wirtschaftszweig der Union erlittene Schädigung durch die Wirtschaftskrise und den daraus resultierenden Nachfragerückgang verursacht wurde. (149) Des Weiteren ist anzumerken, dass Solae Belgium in seinem Jahresbericht von 2009 einräumt, dass ein durch die Finanzkrise bedingter Rückgang der Erträge aus Finanzanlagen negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Unternehmens hatte. (150) Es sei ferner daran erinnert, dass sich die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union von 2009 bis zum UZ verbesserte. Diese Verbesserung fällt eindeutig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Erholung zusammen. (151) Aus den vorstehenden Gründen wird die Auffassung vertreten, dass der Nachfragerückgang, der vermutlich zum Teil durch die Wirtschaftskrise verursacht wurde, eine Hauptursache für eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union war. (152) Nach der Unterrichtung über die endgültigen Feststellungen brachte der Antragsteller vor, die Wirtschafts- und Finanzkrisen seien nicht die Ursache der Schädigung gewesen; er konnte indessen diesbezüglich kein überzeugendes Argument vorlegen, sondern verwies lediglich auf eine Reihe anderer Fälle (17), in denen abweichende Feststellungen getroffen wurden. (153) Hierzu ist erneut darauf hinzuweisen, dass jeder Einzelfall separat beurteilt werden muss. In diesem besonderen Fall bleibt die Tatsache bestehen, dass es keine eindeutige Korrelation zwischen den gedumpten Einfuhren und der Lage des Wirtschaftszweigs der Union gibt, dass aber der Nachfragerückgang, der vermutlich zum Teil durch die Wirtschaftskrise verursacht wurde, zur schlechten Lage des Wirtschaftszweigs der Union beitrug. Dies wurde, wie vorstehend erläutert, zumindest in gewissem Umfang auch im Jahresbericht 2009 von Solae Belgium ausdrücklich festgestellt. (154) Zwischen den vom Antragsteller angeführten Fällen und dem vorliegenden Fall lassen sich indessen erhebliche Unterschiede feststellen. Auf einige dieser Unterschiede wird in den folgenden Erwägungsgründen eingegangen. (155) Im Fall Oxalsäure (18) ließen zwar tatsächlich einige Indikatoren eine positive Entwicklung von 2009 bis zum UZ erkennen, der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union verringerte sich jedoch, während er im vorliegenden Fall zunahm und nahezu wieder den Stand von 2007 erreichte (19). Darüber hinaus war im Fall Oxalsäure von einem Jahr zum anderen keine fehlende Korrelation zwischen den gedumpten Einfuhren aus den betroffenen Ländern und der Entwicklung der Schadensindikatoren festzustellen, wie es im vorliegenden Fall charakteristisch ist. Auch die Rentabilitätsentwicklung verlief unterschiedlich. Insbesondere schwankt die Rentabilität im vorliegenden Fall beträchtlich. Schließlich ist der Markt im vorliegenden Fall sehr unbeständig. (156) Im Fall offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern (20) ging der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union in jedem Jahr zurück, insgesamt um 12 Prozentpunkte (21). Gleichzeitig wuchs der Marktanteil der chinesischen Einfuhren kontinuierlich von Jahr zu Jahr, insgesamt um 12,4 Prozentpunkte (22). Im vorliegenden Fall nahm der Marktanteil der chinesischen Einfuhren bis 2009 zu, um dann von 2009 bis zum UZ wieder abzunehmen. Gleichzeitig verringerte sich der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union bereits 2008, erreichte anschließend aber nahezu wieder sein Niveau von 2007. (157) Im Fall Glasfasern (23) nahm der Marktanteil der gedumpten Einfuhren kontinuierlich von Jahr zu Jahr zu, insgesamt um 6,3 Prozentpunkte (24). (158) Im Fall Keramikfliesen (25) stieg der Marktanteil der gedumpten Einfuhren kontinuierlich (26). Zudem verlief die Entwicklung der Lagerbestände völlig anders. Im Fall Keramikfliesen war das Anwachsen der Lagerbestände ein klarer Beleg für eine Schädigung (27). Schließlich ergab die Untersuchung im Fall Keramikfliesen, dass die Indikatoren des Wirtschaftszweigs der Union trotz einer Erholung der Baubranche weiterhin einen Abwärtstrend anzeigten (28). (159) Im Fall Fettalkohole (29) schließlich verlief die Entwicklung der Schadensindikatoren von 2009 bis zum UZ anders als im vorliegenden Fall (z. B. war die Beschäftigung rückläufig) (30), und Menge und Marktanteil der gedumpten Einfuhren erhöhten sich von 2009 bis zum UZ (31). (160) Daher muss das Vorbringen des Antragstellers zurückgewiesen werden. ii)   Volatilität des Sojabohnenmarktes (161) Wie bereits weiter oben ausgeführt, schwankt die Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union erheblich, was auf die Volatilität des Marktes hinweist. (162) Diese Volatilität hängt eng mit den Fluktuationen auf dem Rohstoffmarkt zusammen. Der Spotmarkt für den Hauptrohstoff — Sojabohnen — ist seit jeher gekennzeichnet durch erhebliche monatliche und jährliche Schwankungen (32), während die Preise für das Endprodukt — BWSPK — im Allgemeinen recht stabil sind (da sie auf längerfristigen Verträgen beruhen). Daher ist die Rentabilität bei der untersuchten Ware stark von der jeweiligen Lage auf dem Sojabohnenmarkt abhängig. (163) In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass es tatsächlich 2008 zu einem starken Preisanstieg für Sojabohnen kam, der erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität und die Gesamtlage des Wirtschaftszweigs der Union hatte. Der Antragsteller selbst räumte ein, dass der Anstieg des Sojabohnenpreises zu seiner schlechten Lage im Jahr 2008 beitrug. (164) Aus diesem Sachverhalt wird deutlich, dass die Volatilität des Sojabohnenmarktes ebenfalls eine Hauptursache für eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union war. (165) Nach der Unterrichtung über die endgültigen Feststellungen brachte der Antragsteller vor, auch die Volatilität der Sojabohnenpreise könne den ursächlichen Zusammenhang nicht aufheben und sei nur für die Verluste des Jahres 2008 relevant. Diesbezüglich wurden jedoch keine stichhaltigen Beweise vorgelegt. (166) Es wird darauf hingewiesen, dass die Preisanstiege für Sojabohnen mit den schlechten Geschäftsergebnissen des Wirtschaftszweigs der Union zusammenfallen; da die hohen Sojabohnenpreise als Hauptursache der Verluste des Jahres 2008 angesehen wurden, gibt es keinen besonderen Grund, warum die Verluste von 2010, die mit einem weiteren Preisanstieg für Sojabohnen zusammenfielen, anders behandelt werden sollten. (167) Daher muss das Vorbringen des Antragstellers zurückgewiesen werden. 4.   SCHLUSSFOLGERUNG ZUR SCHADENSURSACHE (168) Andere Faktoren, insbesondere der Nachfragerückgang (der vermutlich zum Teil der Wirtschaftskrise von 2008/2009 zuzuschreiben ist) und die Volatilität des Marktes für den Hauptrohstoff, waren wichtige Ursachen für eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union. (169) Da diese anderen Faktoren den ursächlichen Zusammenhang aufheben, kann — sogar wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass der Wirtschaftszweig der Union eine bedeutende Schädigung erlitt — mithin nicht der Schluss gezogen werden, dass durch die gedumpten Einfuhren aus der VR China eine Schädigung verursacht wurde. F.   UNIONSINTERESSE (170) Da vorstehend festgestellt wurde, dass der Wirtschaftszweig der Union keine Schädigung erleidet, die als bedeutend eingestuft werden kann, und dass auf jeden Fall andere Faktoren den ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und dieser Schädigung aufheben, ist eine Prüfung des Unionsinteresses nicht erforderlich. G.   EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (171) Da die Schlussfolgerungen gezogen wurden, dass der Wirtschaftszweig der Union keine bedeutende Schädigung erlitten hat und dass sich kein ursächlicher Zusammenhang herstellen lässt, sollte das Verfahren nach Artikel 9 der Grundverordnung ohne Einführung von Maßnahmen eingestellt werden. (172) Alle betroffenen Parteien wurden über die endgültigen Feststellungen und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens unterrichtet und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Stellungnahmen wurden geprüft, änderten jedoch nichts an den vorstehenden Schlussfolgerungen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter Waren aus Sojaprotein-Konzentrat mit Ursprung in der Volksrepublik China wird eingestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 27. Juni 2012 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51. (2)   ABl. C 121 vom 19.4.2011, S. 71. (3)  Der Antragsteller ist zwar mit einer chinesischen Gruppe ausführender Hersteller verbunden, wird aber dennoch als Unionshersteller betrachtet, insbesondere da diese verbundene Gruppe den vorliegenden Beweisen zufolge nur sehr geringe Mengen in die EU ausführt. (4)  Informationshalber sei darauf hingewiesen, dass IE-Antragsteller B mit dem Antragsteller verbunden ist. (5)  WTO Report of the Appellate Body (Bericht des WTO-Berufungsgremiums) vom 15. Juli 2011, WT/DS397/AB/R, European Communities — definitive anti-dumping measures on certain iron or steel fasteners from China (Europäische Gemeinschaften — Endgültige Antidumpingmaßnahmen gegenüber bestimmten Verbindungsstücken aus Eisen oder Stahl aus China). (6)  Siehe vorstehenden Berichts des WTO-Berufungsgremiums vom 15. Juli 2011, Randnummer 319. (7)   ABl. L 270 vom 29.9.2006, S. 4. (8)   ABl. L 118 vom 19.5.2000, S. 6. (9)   ABl. L 209 vom 17.8.2011, S. 24. (10)   ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 48. (11)  Der Antragsteller zitiert insbesondere die Fälle Oxalsäure aus Indien und China (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 1) und Zitronensäure aus China (ABl. L 143 vom 3.6.2008, S. 13). (12)  Der Antragsteller bezieht sich auf den Abschlussbericht des Panels im Streitfall WT/DS331/R Mexiko — Antidumpingzölle auf Stahlrohre aus Guatemala. (13)   ABl. L 106 vom 18.4.2012, S. 1. (14)  Siehe Verordnung (EU) Nr. 1043/2011 der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 1), Erwägungsgrund 77. (15)   ABl. L 323 vom 3.12.2008, S. 1. (16)  Siehe Verordnung (EG) Nr. 488/2008 der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls (ABl. L 143 vom 3.6.2008, S. 13), Erwägungsgründe 68 bzw. 72. (17)   Offenmaschige Gewebe aus Glasfasern aus der VR China (ABl. L 43 vom 17.2.2011, S. 9); Oxalsäure aus Indien und der VR China (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 1); Glasfasern aus der VR China (ABl. L 67 vom 15.3.2011, S. 1) und Keramikfliesen aus der VR China (ABl. L 70 vom 17.3.2011, S. 5). (18)   ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 1. (19)  Ebd., Erwägungsgrund 75. (20)   ABl. L 43 vom 17.2.2011, S. 9. (21)  Ebd., Erwägungsgrund 75. (22)  Ebd., Erwägungsgrund 66. (23)   ABl. L 67 vom 15.3.2011, S. 1. (24)  Ebd., Erwägungsgrund 64. (25)   ABl. L 70 vom 17.3.2011, S. 5. (26)  Ebd., Erwägungsgrund 73. (27)  Ebd., Erwägungsgründe 93-95 und 125. (28)  Ebd., Erwägungsgrund 124. (29)   ABl. L 122 vom 11.5.2011, S. 47. (30)  Ebd., Erwägungsgrund 85. (31)  Ebd., Erwägungsgrund 70. (32)  Öffentlich zugänglichen Daten zufolge (siehe zum Beispiel http://www.indexmundi.com) können die monatlichen Preisschwankungen bei Sojabohnen ganze +/– 15 % betragen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.