Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1466 des Rates vom 29. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1466 30.6.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1466 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP (1) angenommen, mit dem die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) über den 1. Juli 2013 hinaus fortgesetzt wurde. (2) Am 30. April 2025 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen der koordinierten strategischen Überprüfung der EUPOL COPPS und der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) übereingekommen, dass die Mandate beider Missionen bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden sollten. (3) Am 26. Juni 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/1284 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurde. (4) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung bekräftigt. Der Europäische Rat hat außerdem die Bereitschaft der Union bekräftigt, an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution 2803 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2803“) zu arbeiten, und hat gefordert, dass alle Parteien die Bestimmungen zur Waffenruhe und alle anderen Bestimmungen der UNSCR 2803 unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätzen vollständig umsetzen. (5) Am 25. Juni 2026 ist das PSK unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen übereingekommen, dass die Mandate sowohl der EUPOL COPPS als auch der EU BAM Rafah um drei Monate verlängert werden sollten. (6) In diesem Zusammenhang sollte die EUPOL COPPS bis zum 30. September 2026 verlängert werden. (7) Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden. (8) Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 12 Absatz 1 erhält der letzte Unterabsatz folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2026 beläuft sich auf 14 828 382,35 EUR.“ 2. Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2026.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2026. Geschehen zu Luxemburg am 29. Juni 2026. Im Namen des Rates Der Präsident M. MOUSHOUTTAS (1)  Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/354/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2025/1284 des Rates vom 26. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L, 2025/1284, 27.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1284/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1466/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.