Europäische Union

96/546/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 1996 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag und Artikel 53 des EWR-Abkommens in der Sache IV/35.337 - ATLAS (Nur der deutsche, der englische und der französische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31996D0546 96/546/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 1996 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag und Artikel 53 des EWR-Abkommens in der Sache IV/35.337 - ATLAS (Nur der deutsche, der englische und der französische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 239 vom 19/09/1996 S. 0023 - 0056 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. Juli 1996 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag und Artikel 53 des EWR-Abkommens in der Sache IV/35.337 - ATLAS (Nur der deutsche, der englische und der französische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (96/546/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf die Artikel 2, 6 und 8, in Anbetracht des Antrags auf ein Negativattest und der gemäß den Artikeln 2 und 4 der Verordnung Nr. 17 am 16. Dezember 1994 im Hinblick auf eine Freistellung vorgelegten Anmeldung, in Anbetracht der gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 bzw. Artikel 3 des Protokolls Nr. 21 zum EWR-Abkommen (2) veröffentlichten Zusammenfassung des Antrags und der Anmeldung, nach Konsultierung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. EINLEITUNG (1) Das Vorhaben ATLAS wurde der Kommission am 16. Dezember 1994 gemeldet. Mit diesem Vorhaben entsteht ein Gemeinschaftsunternehmen, das zu 50 % France Télécom (FT) und zu 50 % der Deutschen Telekom (DT) gehört. Die Anmeldung ersetzt die Anmeldung vom 3. Juni 1993, die ein von FT und DT (damals noch Deutsche Bundespost Telekom) unter dem Namen "Eunetcom" gebildetes Gemeinschaftsunternehmen betraf, das diese Entscheidung einbezieht (3) ATLAS ist auch das Mittel für die Beteiligung von DT und FT an einem zweiten Vorhaben mit der Sprint Corporation (Sprint), das der Kommission unter dem Namen Phoenix gemeldet wurde (4). Das zwischenzeitlich in GlobalOne umbenannte Vorhaben Phoenix ist Gegenstand einer getrennten Entscheidung nach Artikel 85 Absatz 3 EG-Vertrag (5). (2) Das ATLAS-GU ist in zwei Funktionsebenen untergliedert. Der nach belgischem Recht in Brüssel gegründeten Holdinggesellschaft Atlas S.A. werden drei Betriebsgesellschaften, nämlich Atlas Télécommunications S.A. (ATLAS France) in Frankreich, Telekom Internationale Telekommunikationsdienste GmbH (ATLAS Deutschland) in Deutschland und eine Gesellschaft für das übrige Europa, unterstehen. ATLAS France und ATLAS Deutschland werden FT und DT, den französischen und deutschen Vertriebsgesellschaften für ATLAS- und GlobalOne-Erzeugnisse, anfänglich technische und vertriebliche Unterstützung leisten. Nach der für den 1. Januar 1998 geplanten vollständigen Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur- und Dienstleistungsmärkte in Frankreich und Deutschland wird T-Data Gesellschaft für Datenkommunikation mbH (T-Data), die Tochtergesellschaft von DT, die paketvermittelte X.25-Datenkommunikationsdienste anbietet (6), mit ATLAS Deutschland zusammengelegt; gleichzeitig wird Transpac France, die Tochtergesellschaft von FT, die ebenfalls paketvermittelte X.25-Datenkommunikationsdienste anbietet, mit ATLAS-France zusammengelegt. B. DIE PARTEIEN (3) Die Deutsche Telekom AG (DT) und France Télécom (FT) sind die öffentlichen Fernmeldeorganisationen in Deutschland und Frankreich. Sie stellen die Verbindungsleitungen für Privat- und Geschäftsanschlüsse bereit, mit denen die Orts- und Ferngespräche sowie die internationalen Verbindungen von und nach Deutschland und Frankreich hergestellt werden. Der Weltumsatz von DT betrug im Jahr 1994 31,8 Mrd. ECU, was einer Steigerung von 4,3 % gegenüber 1993 entspricht, und 21,7 Mrd. ECU für FT, eine Zunahme von 1,8 % gegenüber dem Jahr 1993. C. DER RELEVANTE MARKT 1. Produktmärkte (4) ATLAS wird auf den Märkten der Erbringung nicht vorbehaltener Telekommunikationsdienste an Unternehmen sowohl national als auch europaweit tätig sein und dabei auf die folgenden beiden getrennten Produktmärkte für nicht vorbehaltene Dienste abzielen: (5) Der Markt der kundenspezifischen Pakete von Telekommunikationsdiensten an Unternehmen Dieser Markt umfaßt vor allem die kundenspezifischen Kombinationen einer Reihe bestehender Telekommunikationsdienste, nämlich liberalisierte Sprachdienste einschließlich Sprachkommunikation zwischen Teilnehmern einer geschlossenen Benutzergruppe (virtuelle private Netzdienste, VPN), Hochgeschwindigkeitsdatendienste und ausgelagerte Telekommunikationslösungen für den spezifischen Bedarf einzelner Kunden. Der Markt der kundenspezifischen Pakete von Telekommunikationsdiensten an Unternehmen mit seinen Zusatzmerkmalen wie maßgeschneiderte Kapazitätszuteilung und Gebührenberechnung, technische Dienste rund um die Uhr usw. ist in einer sich schnell fortentwickelnden Umbruchphase begriffen. Die Kunden verlangen von einem einzigen Anbieter Pakete aus hochwertigen Telekommunikations- und Informationsdiensten und erwarten, daß er die volle Verantwortung für sämtliche in einem Paket enthaltenen Dienste "Ende zu Ende" übernimmt. Deshalb beabsichtigen DT und FT, diesen Kunden über ATLAS innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens sämtliche technisch möglichen Dienste bedarfsgemäß anzubieten. Nach ihren eigenen Aussagen möchten sie ATLAS auch um den internationalen Sprachverkehr und andere Grunddienste erweitern, soweit die einschlägigen Vorschriften dies erlauben. Diese Dienste werden über leistungsfähige Hochgeschwindigkeits-Mietleitungen erbracht, die als Verbindungsleitung zwischen den leistungsfähigen Ausrüstungen der Kunden und den Netzknoten der Diensteanbieter dienen. Um eine nur zeitweilig anfallende räumliche Erfassung zu gewährleisten, kann auch auf andere Übertragungswege, wie z. B. Satelliten- oder Mobilfunkkapazität, zurückgegriffen werden. Bei diesen Diensten werden fortgeschrittene Protokolle, Datenverdichtungstechniken, Ausrüstungen und Software der jeweils neuesten Technik verwendet. ATLAS soll auf diesem Markt eine Palette von Diensten (die "ATLAS-Dienste") anbieten, einschließlich: - Datendienste: paketvermittelte Hoch- und Niedriggeschwindigkeits-, Frame Relay- und Internet Protokoll(IP)-Dienste; - Mehrwert-Anwendungsdienste: Nachrichtenübermittlungs-, Videokonferenz- und elektronische Dokumentenaustauschdienste (EDI); - VPN-Sprachdienste; - Mehrwert-Mietleitungsangebote: vorgewährte, verwaltete und leitungsvermittelte Bandbreiten; - VSAT-Netzdienste und - Auslagerung: Die Kunden erhalten die Möglichkeit, an ATLAS die Verantwortung und das Eigentum an ihren Netzen zu übertragen; ATLAS kann gegebenenfalls Produkte von Dritten in seine eigenen Angebote einbeziehen, wenn die Kunden diese Produkte beibehalten möchten. Einige der vorstehend genannten Dienste werden bei DT bzw. FT verbleiben und damit keine ATLAS-Dienste sein. Es handelt sich hierbei um i) die nationalen empfangsausschließlichen VSAT-Dienste in Frankreich mit einem einzigen Kanal je Träger ("receive-only SCPC"); ii) die nationalen Nachrichtenübermittlungs- und elektronischen Dokumentenaustauschdienste in Deutschland; iii) Datennetzdienste in asynchroner Übertragungsmodustechnik (ATM) in Frankreich, Deutschland und dritten Ländern und (iv) die nationalen VPN-Dienste in Frankreich und Deutschland. Die Einbeziehung solcher Dienste und/oder der entsprechenden Netze sowie der von DT und/oder FT betriebenen Breitbandübertragungskapazitäten in das ATLAS-Angebot bedarf einer gesonderten Anmeldung bei der Kommission. (6) Angesichts der hohen Aufwendungen beim Bau und Betrieb der Netze für die Erbringung kundenspezifischer Telekommunikationsdienstepakete an Unternehmen sind derartige Dienste nur rentabel, wenn sie multinationalen Gesellschaften, räumlich ausgedehnten Unternehmen und intensiven Telekommunikations-Großbenutzern mit einem gleichbleibend hohen Verkehrsbedarf angeboten werden (7). Viele dieser potentiellen Kunden haben komplexe und spezifische Anforderungen und häufig Fachkenntnisse bei der Führung ihrer internen Netze erworben. Für die Zwecke dieser Entscheidung kann die Frage offenbleiben, ob die vorerwähnten Dienste getrennten Produktmärkten zuzuordnen sind, da auch eine Einzelanalyse die Schlußfolgerungen der Kommission nicht berühren würde. (7) Diese Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Produktepalette und den Geschäftsbereich von ATLAS im Sinne der Anmeldung. Jegliche Änderung an Produkten oder dem Geschäftsbereich, insbesondere i) die Einbeziehung französischer und deutscher Breitband-Übertragungskapazität (z. B. ATM-Netze) in ATLAS und ii) das Angebot öffentlicher Telekommunikationsgrunddienste (z. B. Sprachtelefondienste (8)) durch ATLAS würde eine neue Anmeldung erforderlich machen. (8) Der Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste ATLAS wird auch auf dem getrennten Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste tätig sein. Die Kommission hält Datenkommunikationsdienste für einen getrennten Telekommunikationsmarkt, unbeschadet möglicherweise enger einzugrenzender Märkte (9). Zu diesen enger eingegrenzten Märkten zählt der Markt für paketvermittelte Datenkommunikationsdienste (10). Die Paketvermittlung ist ein Mittel zur Verbesserung der Auslastung der Netzkapazität und besteht aus der Bündelung der Datensequenzen in "Pakete", der Eingabe dieser und anderer Pakete in das Netz unter optimaler Ausnutzung der verfügbaren Kapazitäten, der Vermittlung der Pakete zum Bestimmungsort und deren Neuordnung, um die ausgesandten Datensequenzen zurückzuerlangen. Das X.25-Protokoll ist eine Norm für die Erbringung paketvermittelter Dienste. Paketvermittelte Datendienste, die dieses Protokoll verwenden (die "X.25-Datendienste"), sind langsamer als paketvermittelte Datenkommunikationsdienste, die Protokolle wie Frame Relay, Asynchroner Übertragungsmodus (ATM) oder das Internet Protokoll (IP) verwenden, da X.25-Datendienste kleinere Pakete verwenden und Schalter erfordern, mit denen die Gebühren je versandtem Paket erhoben werden können. (9) Paketvermittelte Datenkommunikationsdienste können innerhalb desselben Produktmarktes in verschiedene Kundensegmente unterteilt werden, nämlich: 1. zum einen nach Kunden, die Datendienste einer geringen Geschwindigkeit und eines geringen Umfangs meist unregelmäßig und räumlich weit verteilt in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich z. B. um Banken, die landesweit Geldausgabeautomaten betreiben, oder um POS-Netze in Läden oder, auf die Größe der Kunden bezogen, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Solche Dienstleistungen werden anhand veröffentlichter Gebührentabellen gemäß dem Verkehrsumfang berechnet. Sämtliche Fernmeldeorganisationen der Mitgliedstaaten einschließlich DT und FT bieten diesem Kundensegment auf ihren dichtgeknüpften, öffentlichen Datennetzen mit landesweiter Ausdehnung (die "öffentlichen paketvermittelten Datennetze") X.25-Datendienste an. In jedem Mitgliedstaat gibt es nur ein öffentliches Datennetz, das von der jeweiligen Fernmeldeorganisation gemäß ihrem öffentlichen Auftrag vor der Liberalisierung dieses Marktes errichtet wurde. 2. Demgegenüber erzeugen die großen gewerblichen Kunden und sonstigen räumlich ausgedehnten Benutzer einen umfangreicheren und regelmäßigeren Verkehr. Häufig rechtfertigen die Anforderungen dieser Benutzer, daß entweder dritte Diensteanbieter oder die potentiellen Kunden selbst die hohen Kosten für den Aufbau kundenspezifischer Mietleitungen (z. B. Errichtung von VPN) für ihren jeweiligen Dienstebedarf tragen. Diese Nachfrage wird deshalb zunehmend entweder durch paketvermittelte Dienste befriedigt, die andere Protokolle als X.25 verwenden, wie z. B. Frame Relay und ATM (für VPN-Anwendungen) oder IP (sowohl für öffentliche als auch für VPN-Anwendungen) oder durch leitungsvermittelte PSTN- oder ISDN-Dienste. Die Gebührenberechnung für paketvermittelte Datenkommunikationsdienste wird mit diesen Großabnehmern ausgehandelt, wobei die besonderen Nachfragemerkmale des einzelnen Kunden berücksichtigt werden. (10) Beinahe sämtliche in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft tätigen Unternehmen sind bereits Kunden bzw. potentielle Abnehmer von landesweiten paketvermittelten Datenkommunikationsdiensten. Diese Dienste werden auch von KMU - wenn auch in einem geringeren Umfang und möglicherweise weniger regelmäßig als von den Großbenutzern - in Anspruch genommen. Nur in seltenen Fällen wäre es angesichts des geringeren Bedarfs zu rechtfertigen, daß die Diensteanbieter Mietleitungen finanzieren, um diese KMU zu erreichen, die somit in einer schwachen Verhandlungsposition und bisher kaum in der Lage sind, von ihrem gegenwärtigen Diensteanbieter, nämlich der nationalen Fernmeldeorganisation, zu einem Wettbewerber überzuwechseln. (11) Paketvermittelte Datenkommunikationsdienste können den Unternehmen auch als ein Dienst in einem kundenspezifischen Dienstepaket angeboten werden. Doch auch als Teil eines solchen Pakets werden paketvermittelte Datenkommunikationsdienste mit einer ausgereiften, international normierten Technik über die einfache terrestrische Infrastruktur bereitgestellt. Auf nationaler Ebene kann Großabnehmern, die nicht auf die öffentlichen paketvermittelten Datennetze der Fernmeldeorganisationen zurückgreifen, sondern kundenspezifische Mietleitungen in Anspruch nehmen, eine umfassendere, über die X.25-Datendienste hinausgehende Dienstepalette angeboten werden. Bisher entfällt jedoch auf die meisten Benutzer der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste nur ein Jahresumsatz von weniger als 10 000 ECU, weshalb diese Abnehmer keine potentiellen Benutzer fortgeschrittener Netzdienste für Unternehmen sind. Somit handelt es sich bei den paketvermittelten Datenkommunikationsdiensten von ATLAS um einen von dem ebenfalls von ATLAS ins Auge gefaßten Markt der kundenspezifischen Pakete gewerblicher Telekommunikationsdienste getrennten Produktmarkt. 2. Räumliche Märkte Die Märkte der kundenspezifischen Pakete von Telekommunikationsdiensten an Unternehmen (12) Angesichts der erheblichen Kosten- und Preisunterschiede läßt sich die Nachfrage nach diesen Diensten in zumindest drei getrennte räumliche Märkte untergliedern, nämlich in die globale, die grenzüberschreitende regionale und die nationale Ebene. ATLAS wird derartige Pakete Großbenutzern national und europaweit anbieten. Über GlobalOne werden die von ATLAS angebotenen kundenspezifischen Pakete auch global anschlußfähig, d. h. mit der technischen Option ausgestattet sein, das Diensteangebot über Europa hinaus auszuweiten und den Kunden über das "Global Backbone Network" von Phoenix weltweit anzuschließen (11). Angesichts ihrer erheblichen Kosten werden die kundenspezifischen Dienstepakete bisher überwiegend von großen multinationalen Gesellschaften, räumlich ausgedehnten Unternehmen sowie großen nationalen und intensiven Abnehmern von Telekommunikationsdiensten nachgefragt. Die Kommission hat die Anforderungen dieser Benutzer, die sich auf sämtliche von ATLAS angebotenen Erzeugnisse und nicht vorbehaltenen Dienste erstrecken, in der Entscheidung 94/579/EG (BT-MCI) erörtert (12). (13) Wegen der Kostenstruktur bei der Bereitstellung kundenspezifischer Dienstepakete an Unternehmen und dabei insbesondere der Kosten für das Mieten der erforderlichen Infrastruktur hängen die Preise für diese Dienste von der räumlicher Reichweite ab, ebenso wie die Kosten der Zusatzleistungen (z. B. Gebührenabrechnung durch eine Stelle, Help-desk und technische Unterstützung rund um die Uhr, kundenspezifische Abrechnungen usw.). Es ist zu erwarten, daß die zunehmende Verfügbarkeit transeuropäischer Netze die Unterschiede bei der Erbringung nationaler grenzübergreifender und schließlich auch europaweiter nichtvorbehaltener Telekommunikationsdienste verwischen wird. Einige anspruchsvolle nationale nichtvorbehaltene Dienste einschließlich der nationalen Datennetzdienste von DT und FT, die auf der ATM- oder einer gleichwertigen Paketvermittlungstechnik beruhen (Datex-M bzw. Transrel) und die unter Randnummer 5 genannten nationalen Dienste, die gegenwärtig von DT in Deutschland und FT in Frankreich angeboten werden, werden jedoch nicht in ATLAS eingebracht. Daraus ist zu ersehen, daß eine Unterscheidung bei der Erbringung der nationalen und der grenzübergreifenden kundenspezifischen Telekommunikationsdienste an Unternehmen fortbesteht. Die Märkte der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste (14) Die Preisunterschiede bei diesen Diensten, die in eine nationale, eine grenzüberschreitende regionale und eine weltweite Ebene unterteilt werden können, mögen geringer sein als bei den kundenspezifischen Dienstepaketen an Unternehmen. Bezogen auf das Verkehrsvolumen sind das Angebot von und die Nachfrage nach diesen Diensten überwiegend national bestimmt. So bietet T-Data, die für paketvermittelte Datenkommunikationsdienste zuständige Betriebseinheit von DT, praktisch keine grenzüberschreitenden Dienste an, während Info AG, die deutsche Tochtergesellschaft von FT, nur ein Fünftel ihrer paketvermittelten Datendienste grenzüberschreitend erbringt, obwohl sie dem nahtlosen grenzüberschreitenden Transpac-Netz von FT angehört. Diese Auffassung wurde auch von interessierten Dritten im Anschluß an die Veröffentlichung der ATLAS-Anmeldung bestätigt (13). (15) Auf weltweiter und europaweiter Ebene können sich X.25-Datendienste und kundenspezifische Dienstepakete einander annähern, wenn einmal die Großabnehmer keine getrennte Erbringung von X.25-Datendiensten mehr benötigen, nachdem diese als Bestandteil der über die fortgeschrittenen Netze angebotenen Dienstekombinationen verfügbar sein werden. Deshalb verlangen die großen europäischen Telekommunikationsbenutzer Dienste, die global, d. h. auch über Europa hinaus, anschlußfähig sind. DT und FT haben Anstrengungen zur Erfuellung dieser Nachfrage unternommen, indem sie die GlobalOne-Vereinbarungen mit Sprint eingegangen sind. Im Zuge der zunehmenden Verfügbarkeit fortgeschrittener grenzüberschreitender Netzinfrastrukturen wird davon ausgegangen, daß der Markt die Unterscheidungen entlang der nationalen Grenzen mittelfristig überwinden wird. Bei paketvermittelten Datenkommunikationsdiensten und kundenspezifischen Dienstepaketen an Unternehmen werden getrennte nationale räumliche Märkte weiterhin fortbestehen. D. MARKTANTEILE VON ATLAS Der Markt der kundenspezifischen Dienstepakete an Unternehmen (16) Nach den Angaben der Parteien belief sich im Jahr 1993 der Markt der nichtvorbehaltenen Telekommunikationsdienste an Unternehmen (ohne Datenkommunikationsdienste) auf rund 505 Mio. ECU. Hiervon entfielen auf die Ende-zu-Ende-Dienste 15,1 Mio. ECU, auf die VPN-Dienste 220,6 Mio. ECU, auf die VSAT-Dienste 173,2 Mio. ECU und auf die Auslagerungsdienste 96,4 Mio. ECU. Den Zahlenangaben in der Anmeldung zufolge betrugen die gemeinsamen Marktanteile von DT und FT im Jahr 1993 in der Gemeinschaft 25 % bei den Ende-zu-Ende-Diensten, 27 % bei den VPN-Diensten und 2,3 % bei den Auslagerungsdiensten. Die Marktanteile bei den VSAT-Diensten sind schwer zu ermitteln, da die Fernmeldeorganisationen die VSAT-Endgeräte überwiegend entweder als Zusatzeinrichtung für andere Dienste oder zur Erweiterung der räumlichen Reichweite der Dienste bei Unzulänglichkeiten in der terrestrischen Infrastruktur verwenden; DT und FT hatten bis Juni 1994 zusammengenommen 10 907 VSAT-Endgeräte in Betrieb, was einem Anteil von 29 % an den im europäischen Wirtschaftsraum ingesamt installierten interaktiven, Daten-Einweg- bzw. betriebsinternen Fernseh-VSAT-Endgeräten entsprach. Bezogen auf den französischen und deutschen Markt der kundenspezifischen Dienstepakete an Unternehmen belaufen sich die gemeinsamen Marktanteile von DT und FT bei individuellen nichtvorbehaltenen Telekommunikationsdiensten an Unternehmen auf 93 % am französischen VPN-Markt (DT ist dort nicht vertreten) gegenüber 0 % am deutschen VPN-Markt und auf 60 % am französischen Markt der durchgehenden Dienste gegenüber 35 % an dem entsprechenden deutschen Markt. Eunetcom B.V., das Outsourcing-Gemeinschaftsunternehmen von DT und FT, erreichte einen Anteil von 36 % an dem in Frankreich durch Auslagerungsdienste insgesamt erzielten Umsatz und von 29 % an dem entsprechenden Umsatz in Deutschland. Bei den VSAT-Diensten entfielen auf DT 25 % sämtlicher in Deutschland installierten VSAT-Endgeräte, wobei 18 % sämtlicher im EWR installierten Endgeräte dieses Typs auf Deutschland entfielen. Auf den Märkten dritter Länder einschließlich sämtlicher EWR-Mitgliedstaaten sind DT und FT bisher kaum bzw. überhaupt nicht vertreten. Der Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste (17) Den Angaben von DT und FT zufolge hatte im Jahr 1993 der Markt der Datenkommunikationsdienste in Europa einen Umfang von rund 2,8 Mrd. ECU und belief sich der gemeinsame Anteil von DT und FT an diesem Markt auf 35 %. ATLAS wird insbesondere auf dem französischen und dem deutschen Markt eine starke Stellung einnehmen. Der gemeinsame Marktanteil von DT und FT bei sämtlichen Datenkommunikationsdiensten beträgt 79 % in Deutschland und 77 % in Frankreich, wovon rund die Hälfte auf Dienste entfällt, die von T-Data und von Transpac-France, den Tochtergesellschaften von DT und FT, für X.25-Datendienste erbracht werden. Beide Tochtergesellschaften werden erst in ATLAS eingegliedert, wenn die Liberalisierung der französischen und deutschen Telekommunikationsinfrastruktur- und Dienstleistungsmärkte wie vorgesehen am 1. Januar 1998 vollständig vollzogen sein wird (siehe Randnummer 24). E. HAUPTWETTBEWERBER VON ATLAS Die Märkte der kundenspezifischen Telekommunikationsdienstepakete an Unternehmen (18) Seit dem Erlaß der BT-MCI-Entscheidung der Kommission sind eine Reihe von Anbietern entweder allein oder gemeinsam mit Partnern in die internationalen Märkte der nichtvorbehaltenen Telekommunikationsdienste an Unternehmen eingetreten oder im Markteintritt begriffen. Zu den wichtigsten Anbietern mit unterschiedlichen räumlichen Reichweiten und Abnehmerzielgruppen zählen: AT& T WorldPartners, Concert, IBM-Stet, International Private Satellite Partners (14), Unisource (15) und Uniworld (16). Bei einigen handelt es sich hierbei erst um Projekte strategischer Allianzen, bei anderen steht die behördliche Zulassung noch aus; bei allen wird jedoch das Ziel verfolgt, den Partnern eine günstige Ausgangsstellung für die anstehende vollständige Liberalisierung zu verschaffen. Der Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste (19) Auf dem Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste ist eine wesentlich größere Anzahl von Anbietern vertreten als auf dem Markt der kundenspezifischen Dienstepakete an Unternehmen. Zu den weltweit auf diesem Markt tätigen Unternehmen zählen die in Randnummer 18 erwähnten Allianzen, die mit Anbietern wie EDS, FNA, Infonet, SITA oder SWIFT und Tochtergesellschaften großer, weltweit tätiger Unternehmen wie AT& T Istel, Cable & Wireless Business Networks, dem Easynet von DEC und GEIS in Wettbewerb stehen. Außerdem steht im EWR eine große Anzahl kleinerer Anbieter bei den grenzüberschreitenden regionalen oder nationalen Diensten miteinander im Wettbewerb. So ist z. B. Info AG, die indirekte deutsche Tochtergesellschaft von FT, die den überwiegenden Teil ihrer Dienste innerhalb Deutschlands erbringt, derzeit größter Wettbewerber von DT auf dem deutschen Markt der paketvermittelten Datenkommunikationsdienste. Keiner dieser kleineren Anbieter kann jedoch hinsichtlich Reichweite, Zugang zu Übertragungskapazitäten und Finanzressourcen den Vergleich mit den Großallianzen aufnehmen. F. DAS VORHABEN (20) Das der Kommission ge

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.