Europäische Union

2004/729/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 (Einzelplan I — Europäisches Parlament)

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Quellenkennung: 32004B0729. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Verfügbarer Gesamtbetrag: 34 988 000 EUR Fraktionslose Mitglieder (33): 1 154 604 EUR Für die Fraktionen verfügbarer Betrag: 33 833 396 EUR Fraktion Anzahl der Mitglieder Zugewiesene Mittel insgesamt 1.1.2002 Mittelübertragungen aus 2001 (*1) Ausgaben 2002 (*1) Verwendungsrate % Mittelübertragungen nach 2003 (*1) PPE 232 12 922 519 7 234 352 15 870 767 122,82 4 775 841 PSE 179 10 067 849 7 592 863 13 575 568 134,84 4 573 736 ELDR 53 3 042 382 1 292 952 3 334 600 110,44 1 079 435 VERTS 45 2 656 812 2 313 851 4 105 303 155,20 952 607 GUE/NGL 44 2 684 778 1 923 255 3 650 792 135,37 1 081 653 UEN 22 1 328 517 1 034 056 2 009 402 151,25 383 067 EDD 18 1 130 539 717 208 1 456 489 128,83 465 517 GESAMT 593 33 833 396 22 108 537 44 002 921 130,06 13 311 856 39. erinnert daran, dass Artikel 2.1.6 der Regelung (14) für Haushaltsposten 3 7 0 1 den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern gestattet, höchstens 50 % der aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments erhaltenen Mittel zu übertragen; stellt fest, dass keine Fraktion die Grenze von 50 % der zulässigen Mittelübertragungen von 2002 nach 2003 überschritten hat (15); 40. nimmt die folgenden Bemerkungen des Rechnungshofs in Bezug auf die Haushaltsrechnungen der Fraktionen für 2002 zur Kenntnis (Jahresbericht, Ziffer 9.29 und folgende): — Je nach Fraktion wird eine Kassenbuchführung oder eine periodengerechte Buchführung (gelegentlich auch ein Mix aus beiden) angewandt, wodurch Vergleiche schwierig werden; — die Jahresabschlüsse enthalten keine detaillierten Angaben über die dezentralisierten Ausgaben, wie im Buchungsplan vorgeschrieben; — bei den Angaben über Anlagevermögen sowohl in den Buchungsunterlagen der Fraktionen als auch beim Inventarisierungssystem des Parlaments wurden erhebliche Fortschritte erzielt; — bei den externen Prüfungen der Rechnungslegungen der Fraktionen wichen die Inhalte der Prüfergebnisse bezüglich der sieben testierten Jahresabschlüsse (durch fünf verschiedene Unternehmen) voneinander ab; 41. teilt die Auffassung, dass der Informationswert der Jahresberichte der Fraktionen über die Mittelverwendung auch weiterhin begrenzt bleibt, da die Bestimmungen außer den Rechnungslegungen keine weiteren Angaben über die Ziele, die Art und die Kosten der wichtigsten finanzierten Tätigkeiten erfordern; 42. beauftragt seinen Generalsekretär, über die Durchführbarkeit der Erstellung eines Standardformats zu berichten, in dem festgehalten wird, welche Bereiche sowohl i) in der Analyse der Haushaltsführung in Ergänzung der Rechnungslegungen der Fraktionen als auch ii) bei den Stellungnahmen der externen Prüfer abgedeckt werden sollen; 43. beauftragt seine zuständigen Gremien, bei künftigen Überprüfungen der Regelung für Haushaltsposten 3 7 0 1 bezüglich des Umstands Abhilfe zu schaffen, dass es keinen Gesamtbericht über die Verwendung der Mittel gibt; 44. teilt die Auffassung, dass, solange die Fraktionen keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, die Beträge der von Fraktionen vorgenommenen Mittelübertragungen auf der Vermögensseite des Rechnungsabschlusses des Europäischen Parlaments erscheinen sollten; 45. stellt fest, dass die Ausgaben der nationalen Delegationen die Hälfte aller Ausgaben darstellen und dass die besonderen Bestimmungen über die Prüfungen in den zentralen Räumlichkeiten der Fraktionen hinaus Überprüfungen vor Ort erfordern; schlägt vor, dass die Prüfbestimmungen der einschlägigen Vorschriften entsprechend abgeändert werden; 46. stellt fest, dass gemäß Artikel 1.6.2 der Regelung (16) für Haushaltsposten 3 7 0 1 die Fraktionen derzeit bis zu 5 % ihrer jährlichen Mittel an politische Parteien vergeben können; erinnert daran, dass gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) über die Finanzierung der politischen Parteien eine europäische politische Partei keine Spenden aus dem Budget von Fraktionen des Europäischen Parlaments annehmen darf; beauftragt seine zuständigen Gremien, diese Bestimmung bei der nächsten Überarbeitung der einschlägigen Regelung zu berücksichtigen; Fraktionslose Mitglieder 47. stellt fest, dass alle fraktionslosen Mitglieder der Verwaltung die erforderlichen Unterlagen zum Haushaltsjahr 2002 unterbreitet haben; 48. weist darauf hin, dass gemäß Artikel 2.9.6 der derzeit geltenden Regelung für fraktionslose Mitglieder (18) die Verwaltung angehalten ist, eine Erklärung über die Einnahmen und Ausgaben und einen Rechnungsabschluss für jedes Mitglied zu erstellen, aus dem die Regelmäßigkeit der Rechnungslegung und deren Entsprechung mit der Regelung eindeutig ersichtlich werden; 49. erinnert daran, dass bis zur Annahme dieser neuen Regelung die Verantwortung für die Vorlage der Berichte und Rechnungslegungen gemäß der Regelung für Haushaltsposten 3 7 0 1 bei den jeweiligen fraktionslosen Mitgliedern selbst lag; 50. bedauert, dass die Verwaltung nicht in der Lage gewesen ist, die Berichte und Rechnungslegungen für 2002 an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten, da bislang nicht alle fraktionslosen Mitglieder eine zufrieden stellende Rechnungslegung bezüglich der Verwendung der entsprechenden Mittel für 2002 vorgelegt haben; 51. stellt fest, dass im Gegensatz zu den Fraktionen die Rechnungslegungen der fraktionslosen Mitglieder keiner externen Überprüfung unterliegen; 52. vertritt die Auffassung, dass die Inanspruchnahme von Mitteln des Haushaltspostens 3 7 0 1 durch die fraktionslosen Mitglieder in den Zuständigkeitsbereich des Internen Prüfers des Parlaments fällt und dass Artikel 13 Absatz 8 der Internen Vorschriften des Parlaments für die Ausführung des Haushaltsplans entsprechend ausgelegt werden sollte; Kostenerstattungen und Vergütungen für die Mitglieder 53. bedauert, dass es dem Rat nicht gelungen ist, das Statut der Mitglieder zu verabschieden, das die Unterstützung des Parlaments hatte und eine faire Regelung für alle Mitglieder gewährleistet hätte; 54. ist der Überzeugung, dass die Einführung eines Statuts für die Mitglieder in Verbindung mit einer Reform der Ausgabenregelung, wie vom Parlament unterstützt, der beste Weg für die Gewährleistung einer fairen und ausgewogenen Behandlung aller Mitglieder gewesen wäre; vertritt jedoch die Auffassung, dass das Scheitern des Rates in Bezug auf die Annahme des Statuts das Parlament nicht von seiner Verantwortung entbindet, sicherzustellen, dass die EU-Mittel auf ehrliche und transparente Art und Weise ausgegeben werden; 55. erinnert an Ziffer 104 seiner oben genannten Entschließung zur Entlastung 2001 und an die Empfehlungen des Rechnungshofs, nach denen es keinen Unterschied zwischen den Reisekostenvergütungen für das Parlament und den einem Mitglied tatsächlich entstandenen Reisekosten geben darf, eine Frage, die von seinem Präsidium als dem ausschließlich für entsprechende Anpassungen zuständigen Gremium behandelt wird; 56. fordert das Präsidium und die Quästoren auf, die gesamte Regelung der Vergütungen der Mitglieder und die Art, in der sie angewandt und kontrolliert wird, mit dem Ziel zu überprüfen, faire und angemessene Mittel für legitime parlamentarische Arbeit auf der Grundlage einer transparenten und auf Rechenschaftspflicht gründenden Regelung und eines effizienten und nicht bürokratischen Erstattungsverfahrens sicherzustellen; 57. fordert das Präsidium mangels eines Einverständnisses über ein gemeinsames Abgeordnetenstatut auf, dringend neue Bestimmungen für die Zahlung der Kostenerstattungen und Vergütungen auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums vom 28. Mai 2003 zu beschließen; vertritt die Auffassung, dass diese neuen Bestimmungen mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten und u. a. die Erstattung der Reisekosten auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten vorsehen sollten; Sekretariatszulage 58. stellt fest, dass nach Aussage der Europäischen Vereinigung Parlamentarischer Assistenten, des Rechnungshofs, des Finanzkontrolleurs des Parlaments und des für das Statut der Assistenten zuständigen Vizepräsidenten, Gérard Onesta, die am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen über die Zahlung der Sekretariatszulage nach wie vor eine Reihe von Problemen aufwerfen, sowohl in Bezug auf die Konformität mit der Haushaltsordnung als auch in Bezug auf die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften (Besteuerung, Sozialversicherung usw.) sowie hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit; begrüßt daher die Änderungen der Bestimmungen zur Zahlung der Sekretariatszulage gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 9. Februar 2004; fordert seinen Generalsekretär auf, zu gewährleisten, dass die neuen Bestimmungen sorgfältig beachtet werden; vertritt jedoch die Auffassung, dass das neue Erfordernis, wonach im Fall von Dienstleistungsverträgen Rechnungs- oder Honorarbelege mit einer Erklärung versehen sein müssen, aus der ersichtlich wird, dass das betreffende Personal ordnungsgemäß einem Sozialversicherungssystem angeschlossen ist und dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß bezahlt wurden, nicht auf Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten beschränkt bleiben sollte; 59. vertritt die Auffassung, dass alle Zahlungen an die parlamentarischen Assistenten von den Verwaltungsdienststellen des Parlaments durchgeführt werden sollten, entweder direkt oder durch einen nationalen selbsteintretenden Dritten, und zwar sobald dies praktisch durchführbar ist; weist darauf hin, dass bei einem solchen System das Mitglied auch weiterhin für Entscheidungen wie Einstellung, Entlassung, Urlaub und Höhe des Gehalts zuständig wäre, dass aber die Verwaltung des Parlaments dafür zuständig wäre, sicherzustellen, dass alle Zahlungen der Haushaltsordnung und den geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen; stellt fest, dass gemäß der Verwaltung des Parlaments (19) die Kosten eines solchen Systems monatlich 120 EUR je Mitglied nicht übersteigen sollten; 60. vertritt ferner die Auffassung, dass im Hinblick auf die Gewährleistung einer möglichst umfassenden Transparenz bei der Verwendung der Sekretariatszulage alle Assistenten, die die Sekretariatszulage erhalten, beim Parlament akkreditiert sein müssen und dass dazu, falls notwendig, die neue Kategorie der „wahlkreisbezogenen Akkreditierung“ geschaffen werden sollte, um dies zu ermöglichen; stellt fest, dass als Folge davon die Namen aller Assistenten in das öffentliche Register der Assistenten aufgenommen werden müssten; 61. fordert den Generalsekretär auf, den Europäischen Rechnungshof innerhalb von zwei Wochen nach Annahme dieser Entschließung im Plenum des Parlaments darüber zu informieren, welche akkreditierten Assistenten und Assistentinnen im Jahr 2002 weder aus der Sekretariatszulage noch aus einer anderen — in der Erklärung der finanziellen Interessen genannten — Geldquelle finanziert wurden; beauftragt den Europäischen Rechnungshof, in den vom Generalsekretär mitgeteilten Fällen zu überprüfen, aus welchen Geldern diese Assistenten und Assistentinnen bezahlt wurden und ob es dabei zu Verstößen gegen die geltende Geschäftsordnung des Parlaments oder gegen nationale Vorschriften gekommen ist; 62. fordert seinen Generalsekretär auf, zu gewährleisten, dass die von den derzeitigen Mitgliedstaaten vorgesehenen Einschränkungen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern die Mitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten nicht daran hindern werden, Assistenten aus ihrem jeweiligen Heimatland einzustellen, oder diese Assistenten daran hindern werden, sich frei im Gebiet der Europäischen Union zu bewegen; Tagegeld 63. vertritt die Auffassung, dass die zur Unterschrift durch die Mitglieder ausliegenden Anwesenheitslisten ständig von einem Beamten des Parlaments überwacht werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass Schritte unternommen wurden, um sicherzustellen, dass dies jetzt der Fall ist; 64. vertritt die Auffassung, dass das Tagegeld ein Pauschalbetrag ist, mit dem alle einem Mitglied in Bezug auf seine Anwesenheit im Parlament entstandenen Kosten, einschließlich derjenigen für Taxifahrten, abgedeckt werden sollen; vertritt daher die Auffassung, dass die im September 2003 eingeführte und im Januar 2004 verlängerte Taxivergütung (gegen Quittung) überflüssig ist und abgeschafft werden sollte; Krankenversicherung 65. weist darauf hin, dass die Mitglieder eine kostenlose Krankenversicherung gemäß den Bestimmungen des Parlaments in Anspruch nehmen können, auch wenn ihnen nationale Gesundheitssysteme zur Verfügung stehen; vertritt die Auffassung, dass die parlamentseigene Krankenversicherung für die Mitglieder die öffentlichen oder privaten nationalen Versicherungssysteme ergänzen und auf marktüblichen Bedingungen beruhen sollte; vertritt ferner die Auffassung, dass Mitglieder, die die Krankenversicherung des Parlaments in Anspruch nehmen möchten, zur Zahlung eines Krankenkassenbeitrags verpflichtet sein sollten; vertritt die Auffassung, dass eine diesbezügliche Änderung der Bestimmungen mit Wirkung ab der kommenden Wahlperiode eingeführt werden sollte; System der Vorauszahlungen 66. vertritt die Auffassung, dass das bestehende System der Vorauszahlungen, bei dem die Auslagen der Mitglieder von der Verwaltung des Parlaments erstattet werden, bevor die entsprechenden Unterlagen geprüft worden sind, durch ein System individueller Konten ersetzt werden sollte, bei dem alle Beträge, die einem Mitglied zu erstatten sind bzw. die es zu bezahlen hat, konsolidiert werden sollten und auf deren Grundlage einmal monatlich eine einzige Zahlung an die Mitglieder erfolgen sollte; 67. vertritt ferner die Auffassung, dass bis zur Einführung eines solchen Systems, und um den Bedenken des Rechnungshofs Rechnung zu tragen, die Beiträge der Mitglieder zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung von den Zahlungen der Tagegelder und nicht von der allgemeinen Kostenvergütung abgezogen werden sollten; Arbeitsorte des Parlaments 68. fordert die Verwaltung des Parlaments auf, mit Blick auf die laufenden Bauarbeiten an den neuen Gebäuden D4 und D5 den Dialog mit den Bewohnern des an die Brüsseler Parlamentsgebäude angrenzenden Wohnviertels Léopold fortzusetzen und zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung des Parlaments sicherstellen muss, dass die Lebensbedingungen aufgrund der Bauarbeiten nicht unter ein akzeptables Minimum fallen, und dass alles unternommen werden muss, um den Wünschen der Anwohner in Bezug auf die künftige Ausgestaltung des Bereichs in unmittelbarer Nachbarschaft der Gebäude des Parlaments und deren Zugänglichkeit Rechnung zu tragen; Umwelt 69. fordert, dass die umfassende Überprüfung der internen Umweltpolitik des Parlaments, die von einer spezialisierten Umwelt-Beraterfirma bis Ende 2003 hätte vorgelegt werden sollen (20), an seinen Ausschuss für Haushaltskontrolle weitergeleitet wird; 70. weist darauf hin, dass nach Aussage der Weltgesundheitsorganisation der Kontakt mit Tabak zu Tod, Krankheit und Behinderung führt; 71. nimmt den Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 23. Januar 2004 zu der Beschwerde 0260/2003 gegen das Europäische Parlament zur Kenntnis, in dem ein Missstand festgestellt und die Schlussfolgerung gezogen wird, dass das Parlament es versäumt hat, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung seiner internen Bestimmungen über das Rauchen in den Räumen des Parlaments zu ergreifen; 72. vertritt die Ansicht, dass der Umstand, dass das Parlament es fortwährend versäumt, Maßnahmen gegen das Rauchen durchzusetzen, eine ernsthafte Bedrohung der Gesundheit aller Nutzer der Gebäude des Parlaments darstellt und zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen führen könnte; 73. nimmt den Beschluss der Kommission, das Rauchen ab dem 1. Mai 2004 in all ihren Gebäuden (einschließlich Bars und Restaurants) zu verbieten, zur Kenntnis; fordert die Verwaltung des Parlaments und das Kollegium der Quästoren auf, mit Wirkung vom 1. Mai 2004 ein Rauchverbot in den öffentlichen Bereichen der Gebäude des Parlaments an den drei Arbeitsorten einzuführen; vertritt die Auffassung, dass für diejenigen, die rauchen möchten, besondere Räume ausgewiesen werden sollten; 74. stellt fest, dass nach wie vor viele offizielle Dokumente den Mitgliedern in Papierform an die Mitglieder verteilt werden, obwohl sie online verfügbar sind; weist darauf hin, dass diese Dokumente vielfach ad acta gelegt werden, ohne jemals benutzt worden zu sein, was zu einer großen Verschwendung von Geld und Papier führt; fordert das Kollegium der Quästoren auf, die Verwaltung anzuweisen, die automatische und allgemeine Verteilung folgender Arten von Dokumenten insofern einzustellen, als sie auch online verfügbar sind und/oder elektronisch übermittelt werden können: — Dokumente der Kommission, — Dokumente des Rates, — Arbeitsdokumente und wissenschaftliche Untersuchungen der GD 2 und 3, — Sitzungsdokumente, — Aufzeichnungen der Quästoren und des Präsidiums sowie sonstige offizielle Aufzeichnungen; 75. fordert stattdessen, dass diese Dokumente in beschränkter, jedoch ausreichender Zahl in Papierform in der Dokumentenausgabe ausgelegt werden; 76. fordert die Einführung eines Systems der elektronischen Unterschrift, wobei die Unterschrift eines Mitglieds auf Dokumente wie Änderungsanträge und parlamentarische Anfragen gesetzt werden kann, ohne dass dazu eine Übermittlung von Papierunterlagen erforderlich ist. (1)   ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1. (2)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (3)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (4)  PE 265.492/BUR/END. (5)  Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977. (6)  Einschließlich der Nachtrags- und Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2002 und 6/2002. (7)   ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 62. (8)  PE 315.557/BUR/DEF — siehe Internet-Seite des EP: Organe des Parlaments/Präsidium/Zusammensetzung. (9)   ABl. L 158 vom 17.6.2002, S. 43. (10)  PE 324.692/BUR/END, siehe Website der GD 8. (11)  PE 324.692/BUR/END, siehe Website der GD 8. (12)   Quelle: Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 5 der Entschließung des Parlaments vom 8. April 2003. (13)   ABl. C 181 vom 28.6.2000, S. 1. (*1)  Einschließlich fraktionseigene Mittel, Anpassungen und Erstattungen während des Jahres (Quelle: GD 8) (14)  Protokoll der Präsidiumssitzung vom 1.2.2001. (15)  Europäisches Parlament, GD 8. (16)  Protokoll der Sitzungen des Präsidiums vom 1.2.2001 und vom 30.6.2003. (17)   ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1. (18)  Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 30.6.2003. (19)   Quelle: Frage 5 des Fragenkatalogs zur Entlastung 2002 (PE 338.137). (20)   Quelle: Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 112 der Entschließung des Parlaments vom 8. April 2003.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.