Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/288 der Kommission vom 17. Dezember 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds hinsichtlich Dauer, Beginn und Ende des Zeitraums, in dem Anträge unzulässig sind

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015R0288. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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len, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (ABl. L 91 vom 27.3.2014, S. 43). (9)  Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.