Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/2213 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. September 2026 zur Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/3/2026)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D2213. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2213 30.9.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/2213 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. September 2026 zur Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/3/2026) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah), einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters, zu fassen. (2) Am 22. September 2026 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2026/2157 (2) angenommen, mit dem das Mandat von Frau Nataliya APOSTOLOVA als Missionsleiterin der EU BAM Rafah vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Oktober 2026 verlängert wurde. (3) Am 28. September 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/2190 (3) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP und zur Verlängerung des Mandats der EU BAM Rafah vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 angenommen. (4) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 11. August 2026 die Ernennung von Herrn Vittorio STINGO zum Missionsleiter der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. November 2026 bis zum 30. Juni 2027 vorgeschlagen. (5) Unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte ein Beschluss über die Ernennung von Herrn Vittorio STINGO zum Missionsleiter der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. November 2026 bis zum 30. Juni 2027 gefasst werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Vittorio STINGO wird mit Wirkung vom 1. November 2026 bis zum 30. Juni 2027 zum Missionsleiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP über den 30. September 2026 hinaus verlängert wird. Geschehen zu Brüssel am 29. September 2026. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende L. MANDEL VENSILD (1)   ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2005/889/oj. (2)  Beschluss (GASP) 2026/2157 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 22. September 2026 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/2/2026) (ABl. L, 2026/2157, 24.9.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2157/oj). (3)  Beschluss (GASP) 2026/2190 des Rates vom 28. September 2026 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L, 2026/2190, 29.9.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2190/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2213/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.