Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE EINBEZIEHUNG DER PESETA UND DES ESCUDO IN DIE ECU

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/AFI/DCL/16. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11985I/AFI/DCL/16 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE EINBEZIEHUNG DER PESETA UND DES ESCUDO IN DIE ECU Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0484 ++++ Gemeinsame Erklärung über die Einbeziehung der Peseta und des Escudo in die ECU In Anbetracht der derzeitigen Definition der ECU und vorbehaltlich einer Änderung , die zu gegebener Zeit nach den Erfahrungen bei der Entwicklung der Rolle der ECU erforderlich erscheinen könnte , stellen die Gemeinschaft und die neuen Mitgliedstaaten fest , daß alle Mitgliedstaaten ein Recht darauf haben , daß ihre Währung im Rahmen eines Gemeinschaftsverfahrens in die ECU einbezogen wird . Bei den Beschlüssen über die Einbeziehung der Peseta und des Escudo ist zu berücksichtigen , daß eine stetige Entwicklung der Funktionen und Verwendungsmöglichkeiten der ECU gewährleistet werden muß ; der jeweilige Beschluß könnte auf Antrag des betreffenden neuen Mitgliedstaats und nach Anhörung des Währungsausschusses anläßlich der ersten Fünfjahresüberprüfung der Gewichtung der Währungen in der ECU gefasst werden .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.