Europäische Union

1999/1/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1998 über den Antrag auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Finnland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4040) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)

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Avis juridique important | 31999D0001 1999/1/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1998 über den Antrag auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Finnland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4040) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich) Amtsblatt Nr. L 001 vom 05/01/1999 S. 0003 - 0004 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Dezember 1998 über den Antrag auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Finnland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4040) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich) (1999/1/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 820/97 können Mitgliedstaaten mit einem hinreichend ausgestalteten Kennzeichnungs- und Registrierungssystem für Rinder bereits vor dem 1. Januar 2000 ein obligatorisches Etikettierungssystem für Fleisch von Rindern, die in ihrem Hoheitsgebiet geboren, gemästet und geschlachtet wurden, vorschreiben. Finnland hat die Kommission ersucht, ein obligatorisches Etikettierungssystem für Rindfleisch gemäß Absatz 5 dieser Bestimmung zu genehmigen. Es wurde nachgewiesen, daß Finnland ein hinreichend ausgestaltetes Kennzeichnungs- und Registrierungssystem für Rinder hat - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der im Anhang zusammengefaßte Antrag Finnlands auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Fleisch von Rindern, die in seinem Hoheitsgebiet geboren, gemästet und geschlachtet wurden, wird gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 820/97 genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Finnische Republik gerichtet. Brüssel, den 14. Dezember 1998 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. L 117 vom 7. 5. 1997, S. 1. ANHANG 1. Etikettierung im Schlachthof Schlachtkörper und Teile von Rindern finnischer Herkunft erhalten eine Etikettierung mit dem Datum der Schlachtung, den Geburtsangaben des Tieres und der Aufschrift "Finnisches Rindfleisch". 2. Etikettierung im Zerlegungsbetrieb Wird Rindfleisch finnischer Herkunft in einem fleischverarbeitenden Betrieb zerlegt, zu Hackfleisch verarbeitet oder verpackt, dann erhält das Fleisch oder die Umhüllung oder die Verpackung oder das am Fleisch angebrachte Etikett die Aufschrift "Finnisches Rindfleisch" und Angaben zur Identifizierung der Sendung. 3. Etikettierung im Einzelhandel Die Umhüllung oder die Verpackung oder das am Rindfleisch angebrachte Etikett erhalten die Aufschrift "Finnisches Rindfleisch" und Angaben zur Identifizierung der Sendung. Ein Etikett mit der Aufschrift "Finnisches Rindfleisch" wird in unmittelbarer Nähe von Fleisch angebracht, das unverpackt zum Verkauf angeboten wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.