Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 377

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Avis juridique important | 11985I377 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 377 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0135 ++++ Artikel 377 Die Portugiesische Republik kann bezueglich der Abgaben für in den autonomen Regionen Azoren und Madeira hergestellte Tabakwaren bis zum 31 . Dezember 1992 von Artikel 95 des EWG-Vertrags abweichen , und zwar unter den in Anhang XXXII festgelegten Bedingungen für die Anwendung der Richtlinie 72/464/EWG des Rates vom 19 . Dezember 1972 .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.