Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-04-07

Quellenkennung: 32019R0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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egenden Zeitwert [member]] ifrs-full LiabilitiesOtherThanActuarialPresentValueOfPromisedRetirementBenefits Monetary instant, credit label Andere Schulden als der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen Angaben nach IAS 26 35 a (v) documentation Der Betrag anderer Schulden als dem versicherungsmathematischen Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen in Altersversorgungsplänen. [Siehe: Versicherungsmathematischer Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen] ifrs-full LiabilitiesRecognisedInEntitysFinancialStatementsInRelationToStructuredEntities Monetary instant, credit label Im Abschluss des Unternehmens in Bezug auf strukturierte Unternehmen erfasste Schulden Angaben nach IFRS 12 29 a documentation Der Betrag im Abschluss des Unternehmens in Bezug auf strukturierte Unternehmen erfasster Schulden. [Siehe: Schulden; Summe für alle nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen [member]] ifrs-full LiabilitiesToWhichSignificantRestrictionsApply Monetary instant, credit label Schulden, die maßgeblichen Einschränkungen unterliegen Angaben nach IFRS 12 13 c documentation Der Betrag derjenigen Schulden des Konzerns im Konzernabschluss, für die maßgebliche Einschränkungen (zum Beispiel gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Einschränkungen) der Möglichkeit des Unternehmens, die Schulden zu begleichen, bestehen. ifrs-full LiabilitiesWithSignificantRiskOfMaterialAdjustmentsWithinNextFinancialYear Monetary instant, credit label Schulden mit maßgeblichem Risiko einer wesentlichen Anpassung während des nächsten Geschäftsjahres IAS 1 Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 B15 b, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, Angaben nach IAS 1 125 b IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IAS 8 31A b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 182 b documentation Der Betrag der Schulden, die Annahmen unterliegen, die mit maßgeblichem Risiko zu einer wesentlichen Anpassung des Betrags dieser Schulden während des nächsten Geschäftsjahres führen können. ifrs-full LiabilityAssetOfDefinedBenefitPlans Monetary instant, credit label Nettoschuld (Nettovermögenswert) aus einem leistungsorientierten Plan Angaben nach IAS 19 140 a, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 206 a commentaryGuidance Bei Verwendung in Kombination mit Elementen der Achse „Nettoschuld (Nettovermögenswerte) aus leistungsorientierten Plänen“: erhöht der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen und ist mit einem positiven Wert zu kennzeichnen; verringert Planvermögen die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan (es erhöht den Nettovermögenswert aus einem leistungsorientierten Plan) und ist mit einem negativen Wert zu kennzeichnen; erhöht die Auswirkung der Vermögensobergrenze eine Nettoschuld (einen Nettovermögenswert) aus einem leistungsorientierten Plan und ist mit einem positiven Wert zu kennzeichnen. periodStartLabel Nettoschuld (Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen zu Beginn der Berichtsperiode periodEndLabel Nettoschuld (Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen am Ende der Berichtsperiode documentation Der Betrag des Fehlbetrags oder der Vermögensüberdeckung aus einem leistungsorientierten Plan, die entsprechend den Auswirkungen, die sich aus der Begrenzung eines Nettovermögenswerts aus leistungsorientierten Plänen an die Vermögensobergrenze ergeben, angepasst wird. [Siehe: Leistungsorientierte Pläne [domain]] ifrs-full LicenceFeeIncome Monetary duration, credit label IAS1 Erträge aus Lizenzgebühren IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 112 c Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis label IFRS18 Erträge aus Lizenzgebühren, Betrieb documentation IAS1 Der Betrag des Ertrags aus Lizenzgebühren. documentation IFRS18 Der Betrag des Ertrags aus Lizenzgebühren, in der Kategorie „Betrieb“ der Gewinn- und Verlustrechnung. ifrs-full LicencesAndFranchises Monetary instant, debit label Lizenzen und Franchiseverträge IAS 38 119 d Beispiel documentation Der Betrag immaterieller Vermögenswerte, die für das Recht stehen, bestimmte immaterielle Vermögenswerte, die im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, zu nutzen, sowie für das Recht, unter Verwendung des Namens, der Handelsgüter, Dienstleistungen, Methoden, der Werbeunterstützung, des Marketings und der Betriebsstoffe, die von einem anderen Unternehmen gewährt werden, ein Geschäft zu führen. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full LicencesAndFranchisesMember Member label Lizenzen und Franchiseverträge [member] IAS 38 119 d Beispiel documentation Dieses Element steht für eine Klasse immaterieller Vermögenswerte, die für das Recht stehen, bestimmte immaterielle Vermögenswerte, die im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, zu nutzen, sowie für das Recht, unter Verwendung des Namens, der Handelsgüter, Dienstleistungen, Methoden, der Werbeunterstützung, des Marketings und der Betriebsstoffe, die von einem anderen Unternehmen gewährt werden, ein Geschäft zu führen. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full LicencesMember Member label Lizenzen [member] IAS 38 119 Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für eine Klasse immaterieller Vermögenswerte, die für das Recht stehen, bestimmte immaterielle Vermögenswerte, die im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, zu nutzen. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full LifetimeExpectedCreditLossesMember Member label Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste [member] Angaben nach IFRS 7 35H b, Angaben nach IFRS 7 35M b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 66 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 71 b documentation Die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. [Siehe: Art der Bewertung erwarteter Kreditverluste [domain]] ifrs-full LimitationsThatMayResultInInformationNotFullyReflectingFairValueOfAssetsAndLiabilitiesInvolved Text label Beschreibung der Zielsetzungen der verwendeten Methode und deren Grenzen, die dazu führen können, dass die Informationen die beizulegenden Zeitwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig widerspiegeln Angaben nach IFRS 7 41 b documentation Die Beschreibung der Zielsetzungen der verwendeten Methode und deren Grenzen, die dazu führen können, dass die Informationen die beizulegenden Zeitwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig widerspiegeln. ifrs-full LineItemsFromStatementOfProfitOrLossAbstract   label IFRS18 Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung [abstract]   ifrs-full LineItemsIncludingAmortisationOfIntangibleAssetsIntangibleAssetsOtherThanGoodwill Text label Beschreibung der Posten (des Postens) der Gesamtergebnisrechnung, in denen (dem) Abschreibung immaterieller Vermögenswerte enthalten ist Angaben nach IAS 38 118 d, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 263 d documentation Die Beschreibung der Posten (des Postens) der Gesamtergebnisrechnung, in denen (dem) die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte enthalten ist. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert; Aufwand für planmäßige Abschreibungen] ifrs-full LineItemsOfRecognisedAssetsAndLiabilitiesRepresentingContinuingInvolvementInDerecognisedFinancialAssets Text label Beschreibung von Posten erfasster Vermögenswerte und Schulden, die für das anhaltende Engagement an ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten stehen Angaben nach IFRS 7 42E a documentation Die Beschreibung der Bilanzposten, in denen die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die für das anhaltende Engagement an ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten stehen, erfasst werden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full LiquidityRiskMember Member label Liquiditätsrisiko [member] Angaben nach IFRS 17 124, Angaben nach IFRS 17 125, Angaben nach IFRS 17 127, IFRS 7 32 Beispiel documentation Das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise Schwierigkeiten hat, seinen Verpflichtungen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten, die durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten erfüllt werden, zu genügen. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte; Finanzielle Verbindlichkeiten] ifrs-full LivingAnimalsMember Member label Lebende Tiere [member] IAS 41 41 Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für lebende Tiere. ifrs-full LoanCommitmentsMember Member label Kreditzusagen [member] Angaben nach IFRS 7 35M, Angaben nach IFRS 7 B8E, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 67, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 71 documentation Dieses Element steht für verbindliche Zusagen, zu vorher vereinbarten Bedingungen Kredit zu gewähren. ifrs-full LoansAcquiredInBusinessCombinationMember Member label Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Kredite [member] IFRS 3 B64 h Beispiel documentation Dieses Element steht für Kredite, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden. [Siehe: Summe für alle Unternehmenszusammenschlüsse [member]] ifrs-full LoansAndAdvances Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Der Betrag der vom Unternehmen gewährten Darlehen und Vorauszahlungen. ifrs-full LoansAndAdvancesAtAmortisedCost Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis netLabel Nettodarlehen und -vorauszahlungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden documentation Der Betrag der vom Unternehmen gewährten Darlehen und Vorauszahlungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen; Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full LoansAndAdvancesAtAmortisedCostAbstract   label Darlehen und Vorauszahlungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden [abstract]   ifrs-full LoansAndAdvancesAtAmortisedCostAllowanceForExpectedCreditLosses (Monetary) instant, credit label Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Darlehen und Vorauszahlungen, Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis negatedLabel Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Darlehen und Vorauszahlungen, Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste documentation Die Höhe der Wertberichtigung, die das Unternehmen bei Darlehen und Vorauszahlungen vorgenommen hat, die gemäß Paragraph 4.1.2 von IFRS 9 bewertet werden. ifrs-full LoansAndAdvancesAtAmortisedCostGrossCarryingAmount Monetary instant, debit label Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Darlehen und Vorauszahlungen, Bruttobuchwert IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der vom Unternehmen gewährten, nach Paragraph 4.1.2 von IFRS 9 bewerteten Darlehen und Vorauszahlungen vor Abzug aller etwaigen hierbei erlittenen kumulierten Kreditverluste. ifrs-full LoansAndAdvancesAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der vom Unternehmen gewährten Darlehen und Vorauszahlungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft] ifrs-full LoansAndAdvancesAtFairValueThroughProfitOrLossMandatorilyMeasuredAtFairValueOtherThanThoseClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Der Betrag der vom Unternehmen gewährten Darlehen und Vorauszahlungen, bei denen eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen; Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind] ifrs-full LoansAndAdvancesMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncome Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der vom Unternehmen gewährten Darlehen und Vorauszahlungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden] ifrs-full LoansAndAdvancesToBanks Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Banken IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Der Betrag der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Banken. ifrs-full LoansAndAdvancesToBanksAtAmortisedCost Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Banken, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Banken, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Banken; Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full LoansAndAdvancesToBanksAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Banken, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Banken, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Banken; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft] ifrs-full LoansAndAdvancesToBanksAtFairValueThroughProfitOrLossMandatorilyMeasuredAtFairValueOtherThanThoseClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Banken, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Banken, bei denen eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Banken; Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind] ifrs-full LoansAndAdvancesToBanksMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncome Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Banken, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Banken, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Banken; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden] ifrs-full LoansAndAdvancesToCentralBanks Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Zentralbanken IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Zentralbanken. ifrs-full LoansAndAdvancesToCustomers Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Der Betrag der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Kunden. ifrs-full LoansAndAdvancesToCustomersAtAmortisedCost Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Kunden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden; Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full LoansAndAdvancesToCustomersAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Kunden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft] ifrs-full LoansAndAdvancesToCustomersAtFairValueThroughProfitOrLossMandatorilyMeasuredAtFairValueOtherThanThoseClassifiedAsHeldForTrading Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Kunden, bei denen eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden; Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Zeitwertbewertung verpflichtend ist, außer solchen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind] ifrs-full LoansAndAdvancesToCustomersMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncome Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Die Höhe der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an Kunden, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. [Siehe: Darlehen und Vorauszahlungen an Kunden; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden] ifrs-full LoansAndAdvancesToOtherCreditInstitutions Monetary instant, debit label Darlehen und Vorauszahlungen an andere Kreditinstitute IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 55 Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis documentation Der Betrag der Darlehen und Vorauszahlungen des Unternehmens an andere Kreditinstitute. ifrs-full LoansAndReceivables Monetary instant, debit label Kredite und Forderungen Ausgelaufen am 1.1.2023, Angaben nach IFRS 7 8 c commentaryGuidance Dieses Element sollte ausschließlich zur Kennzeichnung nicht angepasster Vergleichsinformationen verwendet werden. documentation Der Betrag nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, mit Ausnahme von: a) denjenigen, die das Unternehmen sofort oder kurzfristig zu verkaufen beabsichtigt und die als zu Handelszwecken gehalten einzustufen sind, und denjenigen, die das Unternehmen beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert, b) denjenigen, die das Unternehmen nach erstmaligem Ansatz als zur Veräußerung verfügbar designiert, oder c) denjenigen, für die der Inhaber seine ursprüngliche Investition infolge anderer Gründe als einer Bonitätsverschlechterung nicht mehr nahezu vollständig wiedererlangen könnte und die als zur Veräußerung verfügbar einzustufen sind. Ein erworbener Anteil an einem Pool von Vermögenswerten, die weder Kredite noch Forderungen darstellen (beispielsweise ein Anteil an einem offenen Investmentfonds oder einem ähnlichen Fonds), zählt nicht als Kredit oder Forderung. [Siehe: Derivative finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full LoansAndReceivablesCategoryMember Member label Kredite und Forderungen, Kategorie [member] Ausgelaufen am 1.1.2023, Angaben nach IFRS 7 8 c commentaryGuidance Dieses Element sollte ausschließlich zur Kennzeichnung nicht angepasster Vergleichsinformationen verwendet werden. documentation Dieses Element steht für die Kategorie der Kredite und Forderungen unter den finanziellen Vermögenswerten. [Siehe: Kredite und Forderungen] ifrs-full LoansPayableInBreachWhichPermittedLenderToDemandAcceleratedRepayment Monetary instant, credit label Darlehensverbindlichkeiten mit Vertragsverletzungen, die den Kreditgeber berechtigen, eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern Angaben nach IFRS 7 19, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 55 documentation Der Betrag der Darlehensverbindlichkeiten mit Vertragsverletzungen, die den Kreditgeber berechtigen, eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern. ifrs-full LoansPayableInDefault Monetary instant, credit label Darlehensverbindlichkeiten mit Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen Angaben nach IFRS 7 18 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 5

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.