Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-04-07

Quellenkennung: 32019R0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ock] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Bestimmung der Bestandteile von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten [text block] text block Angaben nach IAS 7 46, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 170 Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für aufgegebene Geschäftsbereiche [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Nachlässe und Rabatte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Dividenden [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für das Ergebnis je Aktie [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Emissionsrechte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Leistungen an Arbeitnehmer [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für umweltbezogene Ausgaben [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für außerordentliche Posten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Aufwendungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Aufwendungen für Exploration und Evaluierung [text block] text block Angaben nach IFRS 6 24 a Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Gebühren- und Provisionserträge und -aufwendungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Garantien [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Finanzinstrumente [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Verbindlichkeiten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Devisenumrechnung [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Franchisegebühren [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die funktionale Währung [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Geschäfts- oder Firmenwert [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Zuwendungen der öffentlichen Hand [text block] text block Angaben nach IAS 20 39 a, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 216 a Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Sicherungsbeziehungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Wertminderung von Vermögenswerten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Ertragsteuern [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Versicherungsverträge und zugehörige Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Zinserträge und -aufwendungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für gezeichnetes Kapital [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Leasingverhältnisse [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden zur Bewertung von Vorräten [text block] text block Angaben nach IAS 2 36 a, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 164 a Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Vermögenswerte im Bergbau [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Abbaurechte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für als zur Veräußerung gehalten eingestufte langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für als zur Veräußerung gehalten eingestufte langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen sowie für aufgegebene Geschäftsbereiche [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für den Ausgleich von Finanzinstrumenten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Vermögenswerte aus Öl und Gas [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Software-Vermögenswerte [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Sachanlagen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Rückstellungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die Umgliederung von Finanzinstrumenten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für die erfolgswirksame Erfassung der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz und dem Transaktionspreis [text block] text block Angaben nach IFRS 7 28 a, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 64 a Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden zur Erfassung von Erlösen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für regulatorische Abgrenzungsposten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Rückversicherung [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Reparaturen und Instandhaltungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Rückkaufvereinbarungen und umgekehrte Rückkaufvereinbarungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Aufwendungen für Forschung und Entwicklung [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Segmentberichterstattung [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Abraumkosten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Tochterunternehmen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Steuern außer Ertragsteuern [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Handelserträge und -aufwendungen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für eigene Anteile [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden für Optionsscheine [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, IAS 8 27A Übliche Praxis Beschreibung der Tatsache, dass die im Abschluss enthaltenen Beträge nicht vollständig vergleichbar sind text Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 28 b Angabe von Umgliederungen oder Änderungen bei Darstellung oder Angabe [text block] text block Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 33, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 129 ▼B ANHANG III Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen 1. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist. 2. Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist. ▼M5 3. Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie gemäß der 1.0-Spezifikation für Report Packages als ein einziges Berichtspaket ein. ▼B 4. Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen. ▼M6 5. Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das Inline XBRL-Instanzdokument als auch die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie im Hinblick auf die Calculations 1.1-Spezifikation valide sind. ▼B ANHANG IV Regeln für die Auszeichnung und Einreichung 1. Die Emittenten stellen sicher, dass das XBRL-Instanzdokument Daten eines einzigen Emittenten enthält, so dass alle Unternehmenskennungen in den Kontexten einen identischen Inhalt haben. 2. Die Emittenten identifizieren sich im Inline XBRL-Instanzdokument in den Unternehmenskennungen und Schemas mittels Rechtsträgerkennungen gemäß ISO 17442. 3. Bei der Auszeichnung ihrer Angaben benutzen die Emittenten das Basistaxonomieelement mit der den auszuzeichnenden Angaben am nächsten stehenden rechnungslegungsbezogenen Bedeutung. Wenn es eine Auswahl mehrerer Basistaxonomieelemente zu geben scheint, sollten die Emittenten das Element mit der engsten Bedeutung und/oder dem engsten Anwendungsbereich auswählen. 4. Wenn das nächststehende Element der Basistaxonomie die rechnungslegungsbezogene Bedeutung der gemäß Punkt 3 ausgezeichneten Angaben falsch darstellen würde, erstellt der Emittent ein Element seiner Erweiterungstaxonomie und benutzt dieses zur Auszeichnung der betreffenden Angaben. Alle erstellten Elemente der Erweiterungstaxonomie müssen folgende Anforderungen erfüllen: a)  Sie verdoppeln nicht die Bedeutung und den Anwendungsbereich eines Elements der Basistaxonomie; b)  sie geben den Ersteller des Elements an; c)  ihnen ist ein geeignetes Bilanzattribut zugewiesen; d)  sie haben Standardlabels in der Sprache, die der Sprache des Jahresfinanzberichts entspricht. Die Hinzufügung von Labels in anderen Sprachen wird empfohlen. Alle Labels entsprechen der rechnungslegungsbezogenen Bedeutung und dem Anwendungsbereich der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Konzepte. 5. Die Emittenten stellen sicher, dass jedes zur Auszeichnung einer Angabe im Jahresfinanzbericht verwendete Element der Erweiterungstaxonomie in mindestens einer Hierarchie der Presentation Linkbase und der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie enthalten ist. 6. Die Emittenten verwenden die Calculation Linkbases ihrer Erweiterungstaxonomien, um rechnerische Beziehungen zwischen numerischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie zu dokumentieren, insbesondere für rechnerische Beziehungen zwischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie aus der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. 7. Um zu kennzeichnen, auf welchen Teil der Abschlüsse sich die Auszeichnungen beziehen, verwenden die Emittenten besondere Haupttaxonomieelemente als Ausgangspunkte für die jeweiligen Teile der Abschlüsse in der Presentation Linkbase ihrer Erweiterungstaxonomie. Die Elementnamen, Labels und Präfixe dieser Haupttaxonomieelemente sind die in Tabelle 1 angegebenen. Tabelle Elementnamen, Labels und Präfixe der Hauptelemente Präfix Elementname Bezeichnung ifrs-full StatementOfFinancial PositionAbstract Platzhalter für die Bilanz — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Bilanz benutzt werden ifrs-full IncomeStatement Abstract Platzhalter für die Gewinn- und Verlustrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gewinn- und Verlustrechnung benutzt werden, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung getrennt offengelegt werden ifrs-full StatementOfCompre hensiveIncomeAbstract Platzhalter für die Gesamtergebnisrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gesamtergebnisrechnung benutzt werden, wenn sie getrennt offengelegt wird oder wenn die Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstige Ergebnisse in einer Darstellung kombiniert werden ifrs-full StatementOfCash FlowsAbstract Platzhalter für die Kapitalflussrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung benutzt werden ifrs-full StatementOfChangesIn EquityAbstract Platzhalter für die Eigenkapitalveränderungsrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Eigenkapitalveränderungsrechnung benutzt werden esef_cor NotesAccountingPolicies AndMandatoryTags Platzhalter für Anhangangaben, Rechnungslegungsmethoden und obligatorische Elemente der Basistaxonomie — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Auszeichnungen der Angaben in den Erläuterungen zu den Abschlüssen benutzt werden Die ausgewiesenen Hauptelemente der Taxonomie sind auch in den von der ESMA erstellten Taxonomiedateien enthalten. 8. In ihren Erweiterungstaxonomien dürfen die Emittenten die Labels oder Referenzen von Elementen der Basistaxonomie nicht ersetzen. Jedoch können den Elementen der Basistaxonomie emittentenspezifische Labels hinzugefügt werden. 9. Die Emittenten stellen sicher, dass die Elemente der Erweiterungstaxonomie eines Emittenten zur Auszeichnung der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung gemäß IFRS an einem oder mehreren Elementen der Basistaxonomie verankert sind. Insbesondere gilt: a)  Der Emittent verankert das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Basistaxonomieelement, das der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten steht. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Basistaxonomieelement in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ziel der Beziehung. b)  Der Emittent kann das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Element oder den Elementen der Basistaxonomie verankern, die der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten stehen. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Element oder den betroffenen Elementen der Basistaxonomie in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ausgangspunkt der Beziehung oder der Beziehungen. Wenn ein Erweiterungstaxonomieelement mehrere Basistaxonomieelemente kombiniert, verankert der Emittent dieses Erweiterungstaxonomieelement an jedem dieser Basistaxonomieelemente außer an einem solchen Basistaxonomieelement oder -elementen, die vernünftigerweise als unbedeutend angesehen werden. 10. Unabhängig von Punkt 9 brauchen Emittenten ein Erweiterungstaxonomieelement, das zur Auszeichnung einer Angabe in der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder in der Kapitalflussrechnung, die eine Teilsumme anderer Angaben in derselben Darstellung ist, verwendet wird, nicht an einem anderen Basistaxonomieelement zu verankern. 11. Die Emittenten stellen sicher, dass der Datentyp und der Zeitraumtyp eines zur Auszeichnung einer Angabe verwendeten Taxonomieelements die buchhalterische Bedeutung der ausgezeichneten Angaben widerspiegelt. Die Emittenten dürfen einen eigenen Typ für ein Taxonomieelement nicht definieren und anwenden, wenn ein passender Typ bereits in den XBRL-Spezifikationen oder in der XBRL Data Types Registry definiert ist. 12. Bei der Auszeichnung von Angaben wenden Emittenten numerische Taxonomieelemente nicht an, um verschiedene Werte für einen Kontext (Unternehmen, Zeitraum und Teil einer Dimensionsachse) auszuzeichnen, außer wenn die Differenz aus der Rundung derselben Informationen zur Darstellung dieser Informationen in unterschiedlichen Maßstäben an verschiedenen Stellen in demselben Jahresfinanzbericht resultiert. 13. Bei der Auszeichnung von Angaben benutzen die Emittenten nicht-numerische Taxonomieelemente in einer solchen Weise, dass durch sie alle Angaben ausgezeichnet werden, die der Definition des jeweiligen Elements entsprechen. Die Emittenten wenden die Auszeichnungen nicht nur teilweise oder selektiv an. 14. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument keinen ausführbaren Code enthält. ANHANG V XBRL-Taxonomiedateien Die von der ESMA veröffentlichten XBRL-Taxonomiedateien erfüllen folgende Anforderungen: a)  Sie identifizieren alle Basistaxonomieelemente als XBRL-Elemente; b)  sie setzen die Attribute der Basistaxonomieelemente entsprechend ihrem Typ fest, wie im Anhang I vorgeschrieben; c)  sie bieten die für Menschen lesbaren Labels, wie in der Tabelle in Anhang VI dargelegt, die die Bedeutung der Basistaxonomieelemente dokumentieren, und sie bieten Referenzen; d)  sie definieren Strukturen zur Erleichterung des Durchblätterns der Taxonomieinhalte und des Verständnisses der Definition eines Basistaxonomieelements im Kontext anderer Basistaxonomieelemente; e)  sie definieren Beziehungen, die es Emittenten ermöglichen, Erweiterungstaxonomieelemente an Basistaxonomieelementen zu verankern; ▼M6 f)  sie sind valide gemäß den XBRL 2.1.-Spezifikationen, den XBRL Dimension 1.0-Spezifikationen, den Calculations 1.1-Spezifikationen und sie sind entsprechend den Spezifikationen für Reporting Packages, wie in Anhang III dargelegt, verpackt; ▼B g)  sie enthalten die zur Entwicklung von IT-Lösungen zur Unterstützung der Erstellung harmonisierter Jahresfinanzberichte notwendigen technischen Informationen; h)  sie geben an, auf welche Zeiträume sie sich beziehen. ▼M6 ANNEX VI Schematische Darstellung der Basistaxonomie Tabelle Schema der Basistaxonomie zur Auszeichnung von IFRS-Konzernabschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen Präfix URI des Elementnamens/der Elementrolle Elementtyp und -attribute Labeltyp (nur IAS1, nur IFRS18, keine Angabe – beides) Labelinhalt Bezug (nur IAS 1, nur IFRS 18, keine Angabe – eines oder beides je nach Labelangabe) ifrs-full AbnormallyLargeChangesInAssetPricesOrForeignExchangeRatesMember Member label Außergewöhnlich große Änderungen der Preise von Vermögenswerten oder der Wechselkurse [member] IAS 10 22 g Beispiel, anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 19 191 g Beispiel documentation Dieses Element steht für außergewöhnlich große Änderungen der Preise von Vermögenswerten oder der Wechselkurse. ifrs-full AccountingEstimatesAxis Axis label Rechnungslegungsbezogene Schätzungen [axis] Angaben nach IAS 8 39, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 184 documentation Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die in der Tabelle aufgeführt sind. ifrs-full AccountingEstimatesDomain Domain [default] label Rechnungslegungsbezogene Schätzungen [domain] Angaben nach IAS 8 39

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.