Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-04-07

Quellenkennung: 32019R0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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edUsingValuationTechniqueYetToBeRecognised Monetary instant label Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis Angaben nach IFRS 7 28 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 64 b periodStartLabel Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis zu Beginn der Berichtsperiode periodEndLabel Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis am Ende der Berichtsperiode documentation Die Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis für Finanzinstrumente. [Siehe: Klassen von Finanzinstrumenten [domain]] ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialAssociatesMember Member label Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche assoziierte Unternehmen [member] Angaben nach IFRS 12 21 c (ii) documentation Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher assoziierter Unternehmen. [Siehe: Summe für alle assoziierten Unternehmen [member]] ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialBusinessCombinationsMember Member label Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche Unternehmenszusammenschlüsse [member] Angaben nach IFRS 3 B65 documentation Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse. [Siehe: Summe für alle Unternehmenszusammenschlüsse [member]] ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialJointVenturesMember Member label Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche Gemeinschaftsunternehmen [member] Angaben nach IFRS 12 21 c (i) documentation Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen. [Siehe: Summe für alle Gemeinschaftsunternehmen [member]] ifrs-full AggregateNotSignificantIndividualAssetsOrCashgeneratingUnitsMember Member label Zusammenfassung zahlungsmittelgenerierender Einheiten, für die der Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts oder immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht signifikant ist [member] Angaben nach IAS 36 135, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 255 documentation Dieses Element steht für die Zusammenfassung zahlungsmittelgenerierender Einheiten, für die der Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts oder immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht signifikant ist. [Siehe: Summe für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten [member]; Geschäfts- oder Firmenwert; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full AggregateOfFairValuesMember Member [default] label Zusammenfassung beizulegender Zeitwerte [member] Angaben nach IFRS 1 30 a documentation Dieses Element steht für die Zusammenfassung beizulegender Zeitwerte. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Beizulegender Zeitwert als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten“, wenn kein anderes Element verwendet wird. ifrs-full AgriculturalProduceByGroupAxis Axis label landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Gruppen [axis] IAS 41 46 b (ii) Übliche Praxis documentation Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die in der Tabelle aufgeführt sind. ifrs-full AgriculturalProduceByGroupDomain Domain [default] label Landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Gruppen [domain] IAS 41 46 b (ii) Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wenn sie nach Gruppen aufgeschlüsselt werden. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Gruppen“, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Kurzfristiger Bestand an landwirtschaftlichen Erzeugnissen] ifrs-full Aircraft Monetary instant, debit label Flugzeuge IAS 16 37 e Beispiel documentation Der Betrag der Sachanlagen, der für die Geschäfte des Unternehmens verwendete Flugzeuge repräsentiert. ifrs-full AircraftMember Member label Flugzeuge [member] IAS 16 37 e Beispiel documentation Dieses Element steht für den Betrag der Sachanlagen, der für die Geschäfte des Unternehmens verwendete Flugzeuge repräsentiert. [Siehe: Sachanlagen] ifrs-full AirportLandingRightsMember Member label Flughafenlanderechte [member] IAS 38 119 Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für Flughafenlanderechte. ifrs-full AllOtherSegmentsMember Member label Alle sonstigen Segmente [member] Angaben nach IFRS 15 115, Angaben nach IFRS 8 16, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 104 documentation Dieses Element steht für Geschäftstätigkeiten und Geschäftssegmente, die nicht berichtspflichtig sind. ifrs-full AllowanceAccountForCreditLossesOfFinancialAssets Monetary instant, credit label Wertberichtigungsposten für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten Ausgelaufen am 1.1.2023, Angaben nach IFRS 7 16 commentaryGuidance Dieses Element sollte ausschließlich zur Kennzeichnung nicht angepasster Vergleichsinformationen verwendet werden. periodStartLabel Wertberichtigungsposten für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten zu Beginn der Berichtsperiode periodEndLabel Wertberichtigungsposten für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten am Ende der Berichtsperiode documentation Der Betrag eines Wertberichtigungspostens, der für die Erfassung von Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte aufgrund von Kreditverlusten verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full AllowanceForCreditLossesMember Member label Wertberichtigung für Kreditverluste [member] IAS 12 81 g Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für einen Wertberichtigungsposten, der für die Erfassung von Wertberichtigungen bei finanziellen Vermögenswerten aufgrund von Kreditverlusten verwendet wird. ifrs-full AllReconcilingItemsMember Member label IFRS18 Alle Abstimmungsposten [member] Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 144 c, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 123 c commentaryGuidance IFRS18 Dieses Element ist ausschließlich zur Kennzeichnung von Beträgen zu verwenden, die die „Summe aller Abstimmungsposten“ für eine bestimmte vom Management festgelegte Erfolgskennzahl darstellen. Es darf NICHT zur Kennzeichnung eines einzelnen (mehrerer einzelner) Abstimmungsposten(s) verwendet werden. Für einen einzelnen (mehrere einzelne) Abstimmungsposten unter diesem Element sollte(n) eine bzw. mehrere Erweiterung(en) erstellt werden. documentation IFRS18 Dieses Element steht für die Summe aller Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung für vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen. ifrs-full AllTypesOfDepositaryReceiptsMember Member label Alle Arten von Hinterlegungsscheinen [member] IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 112 c Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 113 c Übliche Praxis documentation Dieses Element steht für alle Arten von Hinterlegungsscheinen. ifrs-full AmendmentsToTheClassificationAndMeasurementOfFinancialInstrumentsApplyingOnlyAmendmentsToApplicationGuidanceToSectionOnClassificationOfFinancialAssetsMember Member label „Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ bei ausschließlicher Anwendung der Änderungen der Anwendungsleitlinien zum Abschnitt „Einstufung finanzieller Vermögenswerte“ [member] IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 7 44LL, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 9 7.1.13 b IFRS 18 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 9 7.1.13 b, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 7 44LL documentation Dieses Element steht für die im Mai 2024 veröffentlichte Verlautbarung „Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7), wenn ein Unternehmen nur die Änderungen der Anwendungsleitlinien zu Abschnitt 4.1 von IFRS 9 (Einstufung finanzieller Vermögenswerte) anwendet. ifrs-full AmendmentsToTheClassificationAndMeasurementOfFinancialInstrumentsMember Member label Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten [member] IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 7 44LL, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 9 7.1.13 a IFRS 18 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 9 7.1.13 a, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2026, Angaben nach IFRS 7 44LL documentation Dieses Element steht für die im Mai 2024 veröffentlichte Verlautbarung „Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7). ifrs-full Amortisation Monetary duration, debit label IFRS18 Abschreibungen Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 133 a (ii), anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 83 a (ii) documentation IFRS18 Der Betrag für planmäßige Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, der den Betrag umfasst, der nach Paragraph 118(e)(vi) von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte anzugeben ist, ifrs-full AmortisationAssetsRecognisedFromCostsIncurredToObtainOrFulfilContractsWithCustomers Monetary duration, debit label IAS1 Abschreibung, bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten Angaben nach IFRS 15 128 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 113 b label IFRS18 Abschreibung, bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten, Betrieb documentation IAS1 Der Betrag der Abschreibung der bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierten Kosten. [Siehe: Bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten; Abschreibungsaufwendungen] documentation IFRS18 Der Betrag der Abschreibung der bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierten Kosten, in der Kategorie „Betrieb“ der Gewinn- und Verlustrechnung. [Siehe: Bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten; Abschreibungsaufwendungen, Betrieb] ifrs-full AmortisationExpense Monetary duration, debit label IAS1 Abschreibungsaufwendungen IAS 1 Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, IAS 1 112 c Übliche Praxis IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, IFRS 18 24 Übliche Praxis label IFRS18 Abschreibungsaufwendungen, Betrieb documentation IAS1 Der Betrag der Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen. Planmäßige Abschreibung (Amortisation) ist die systematische Verteilung des gesamten Abschreibungsbetrags immaterieller Vermögenswerte über ihre Nutzungsdauer. documentation IFRS18 Der Betrag der aus planmäßiger Abschreibung resultierenden Aufwendungen, in der Kategorie „Betrieb“ der Gewinn- und Verlustrechnung. Planmäßige Abschreibung (Amortisation) ist die systematische Verteilung des gesamten Abschreibungsbetrags immaterieller Vermögenswerte über ihre Nutzungsdauer. ifrs-full AmortisationIntangibleAssetsOtherThanGoodwill (Monetary) duration label Planmäßige Abschreibung, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Angaben nach IAS 38 118 e (vi), anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 263 e (vi) commentaryGuidance Verwenden Sie dieses Line-item-Element nicht für die Gewinn- und Verlustrechnung. Dieses Element wird nur zur Kennzeichnung von Anhangangaben verwendet. Wenn in der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie kein geeignetes Element enthalten ist, muss ein Erweiterungselement erstellt werden. Das Label dieses Erweiterungselements sollte die Kategorie des Elements widerspiegeln. Für dieses Element sollte normalerweise ein positiver XBRL-Wert eingegeben werden. Ein negativer XBRL-Wert muss möglicherweise eingegeben werden, wenn dieses Element mit den referenzierten Elementen verwendet wird. [Siehe: Kumulierte planmäßige Abschreibungen [member]; Kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderung [member]; Kumulierte Wertminderung [member]; Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte [member]; Auswirkung der Vermögenswertobergrenze [member]; Auswirkungen des Übergangs auf IFRS [member]; Eliminierung segmentübergreifender Beträge [member]; Finanzprognose der Mittelzuflüsse (-abflüsse) für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Eingangsparameter Bewertung [member]; Finanzprognose über Gewinn bzw. Verlust für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Eingangsparameter Bewertung [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsmethode [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsmethode und Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von in den IFRS verlangten Änderungen der Rechnungslegungsmethode [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund einer Abweichung von einer Vorschrift eines IFRS [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden [member]; Wesentliche Abstimmungsposten [member]; Planvermögen [member]; Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung [member]; Neu designierter Betrag [member]; Risikodiversifikationseffekt [member]; Eigene Anteile [member]] negatedLabel Planmäßige Abschreibung, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert documentation Der Betrag der Abschreibung immaterieller Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. [Siehe: Aufwand für planmäßige Abschreibungen; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full AmortisationMember Member label IFRS18 Abschreibungen [member] Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 83 b (i), anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 133 b (i) documentation IFRS18 Dieses Element steht für den Gesamtbetrag der planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, der den Betrag umfasst, der nach Paragraph 118(e)(vi) von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte anzugeben ist. ifrs-full AmortisationMethodIntangibleAssetsOtherThanGoodwill Text label Abschreibungsmethode, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Angaben nach IAS 38 118 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 263 b documentation Die für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer außer dem Geschäfts- oder Firmenwert angewandte Abschreibungsmethode. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert; Aufwand für planmäßige Abschreibungen] ifrs-full AmortisationMethodIntangibleAssetsOtherThanGoodwillCategorical List label Abschreibungsmethode, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, nach Kategorie Angaben nach IAS 38 118 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 263 b commentaryGuidance Wenn das Unternehmen dieses Element für unter die Angabepflicht fallende Angaben nutzt, sollte es auch das übergeordnete Textelement nutzen, um dort die zugehörigen verbalen Angaben zu machen, sollten diese im Abschluss enthalten sein. documentation Gibt an, welche Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer außer dem Geschäfts- oder Firmenwert angewandt wird. ifrs-full AmortisationRateIntangibleAssetsOtherThanGoodwill Percent duration label Abschreibungssatz, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Angaben nach IAS 38 118 a, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 263 a documentation Der für immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert angewandte Abschreibungssatz. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] ifrs-full AmountAndClassificationNotDisclosedBecauseOfImpracticabilityForItemsForWhichClassificationHasChangedBecauseOfChangedAssessmentOfSpecifiedMainBusinessActivities True/False label IFRS18 Betrag und Zuordnung nicht angegeben, da dies für Posten, deren Zuordnung sich aufgrund des geänderten Ergebnisses der Beurteilung einer oder mehrerer bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten geändert hat, undurchführbar ist Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 132 c (ii), anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 51 c (ii) documentation IFRS18 Gibt an (true false), ob das Unternehmen für die Posten, deren Zuordnung sich aufgrund der Änderung des Ergebnisses der Beurteilung geändert hat, die Informationen über i) den Betrag und die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten vor und nach der Änderung des Ergebnisses der Beurteilung, ob es die Investition in Vermögenswerte oder die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden in der aktuellen Berichtsperiode als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt und ii) den Betrag und die Zuordnung in der vorangegangenen Berichtsperiode nicht angibt, weil dies undurchführbar ist. ifrs-full AmountByWhichFinancialAssetsRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstrumentsMitigateMaximumExposureToCreditRisk Monetary instant label Betrag, um den Kreditderivate oder ähnliche Instrumente, die auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Vermögenswerte bezogen sind, das maximale Ausfallrisiko mindern Angaben nach IFRS 7 9 b commentaryGuidance Für dieses Element sollte normalerweise ein positiver XBRL-Wert eingegeben werden. Ein negativer XBRL-Wert muss möglicherweise eingegeben werden, wenn dieses Element mit den referenzierten Elementen verwendet wird. [Siehe: Kumulierte planmäßige Abschreibungen [member]; Kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderung [member]; Kumulierte Wertminderung [member]; Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte [member]; Auswirkung der Vermögenswertobergrenze [member]; Auswirkungen des Übergangs auf IFRS [member]; Eliminierung segmentübergreifender Beträge [member]; Finanzprognose der Mittelzuflüsse (-abflüsse) für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Eingangsparameter Bewertung [member]; Finanzprognose über Gewinn bzw. Verlust für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Eingangsparameter Bewertung [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsmethode [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsmethode und Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von in den IFRS verlangten Änderungen der Rechnungslegungsmethode [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund von Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund einer Abweichung von einer Vorschrift eines IFRS [member]; Zunahme (Abnahme) aufgrund freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden [member]; Wesentliche Abstimmungsposten [member]; Planvermögen [member]; Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung [member]; Neu designierter Betrag [member]; Risikodiversifikationseffekt [member]; Eigene Anteile [member]] documentation Der Betrag, um den Kreditderivate oder ähnliche Instrumente, die auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Vermögenswerte bezogen sind, das maximale Ausfallrisiko mindern. [Siehe: Kredite und Forderungen; Ausfallrisiko [member]; Derivate [member]; Maximales Ausfallrisiko; Finanzielle Vermögenswerte] ifrs-full AmountByWhichLoansOrReceivablesRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstrumentsMitigateMaximumExposureToCreditRisk Monetary instant label Betrag, um den auf Kredite oder Forderungen bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern Ausgelaufen am 1.1.2023, Angaben nach IFRS 7 9 b commentaryGuidance Dieses Element sollte ausschließlich zur Kennzeichnung nicht angepasster Vergleichsinformationen verwendet werden. documentation Der Betrag, um den auf Kredite oder Forderungen bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern. [Siehe: Kredite und Forderungen; Ausfallrisiko [member]; Maximales Ausfallrisiko; Derivate [member]] ifrs-full AmountByWhichRegulatoryDeferralAccountCreditBalanceHasBeenReducedBecauseItIsNoLongerFullyReversible Monetary instant, debit label Betrag, um den ein passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig aufholbar ist Angaben nach IFRS 14 36, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 102 documentation Der Betrag, um den ein passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig aufholbar ist. [Siehe: Passivische regulatorische Abgrenzungsposten] ifrs-full AmountByWhichRegulatoryDeferralAccountDebitBalanceHasBeenReducedBecauseItIsNoLongerFullyRecoverable Monetary instant, credit label Betrag, um den ein aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig erzielbar ist Angaben nach IFRS 14 36, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 102 documentation Der Betrag, um den ein aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig erzielbar ist. [Siehe: Aktivische regulatorische Abgrenzungsposten] ifrs-full AmountByWhichUnitsRecoverableAmountExceedsItsCarryingAmount Monetary instant, debit label Betrag, um den der erzielbare Betrag einer Einheit ihren Buchwert übersteigt Angaben nach IAS 36 134 f (i), Angaben nach IAS 36 135 e (i) documentation Der Betrag, um den der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von Einheiten) ihren Buchwert übersteigt. [Siehe: Buchwert [member]; Summe für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten [member]] ifrs-full AmountByWhichValueAssignedToKeyAssumptionMustChangeInOrderForUnitsRecoverableAmountToBeEqualToCarryingAmount Decimal instant label Betrag, um den der der wesentlichen Annahme zugewiesene Wert geändert werden muss, damit der erzielbare Betrag der Einheit dem Buchwert entspricht Angaben nach IAS 36 134 f (iii), Angaben nach IAS 36 135 e (iii) documentation Der Betrag, um den der der wesentlichen Annahme zugewiesene Wert geändert werden muss, damit der erzielbare Betrag der Einheit ihrem Buchwert entspricht. [Siehe: Buchwert [member]] ifrs-full AmountIncurredByEntityForProvisionOfKeyManagementPersonnelServicesProvidedBySeparateManagementEntity Monetary duration, debit label IAS1 Betrag, den das Unternehmen für Leistungen eines anderen Unternehmens (leistungserbringendes Unternehmen) im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen aufgewendet hat Angaben nach IAS 24 18A, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 229 label IFRS18 Betrag, den das Unternehmen für Leistungen eines anderen Unternehmens (leistungserbringendes Unternehmen) im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen aufgewendet hat, Betrieb documentation IAS1 Der Betrag, den das Unternehmen für von einem anderen Unternehmen (leistungserbringendes Unternehmen) erbrachte Leistungen im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen aufgewendet hat. [Siehe: Mitglieder des Managements des Unternehmens oder Mutterunternehmens in Schlüsselpositionen [member]; Leistungserbringende Unternehmen [domain]] documentation IFRS18 Der Betrag, den das Unternehmen für von einem anderen Unternehmen (leistungserbringendes Unternehmen) erbrachte Leistungen im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen aufgewendet hat, in der Kategorie „Betrieb“ der Gewinn- und Verlustrechnung. [Siehe: Mitglieder des Managements des Unternehmens oder Mutterunternehmens in Schlüsselpositionen [member]; Leistungserbringende Unternehmen [domain]] ifrs-full AmountOfReclassificationsOrChangesInPresentation Monetary duration label IAS1 Betrag von Umgliederungen oder Änderungen der Darstellung IAS 1 Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 B6 b, Ende der Geltungsdauer: 1.1.2027, Angaben nach IAS 1 41 b IFRS 18 Anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 18 33 b, anwendbar ab 1.1.2027, Angaben nach IFRS 19 129 b label IFRS18 Betrag von Umgliederungen oder Ä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.