Europäische Union

2002/59/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Januar 2002 über den vom Königreich der Niederlande gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag mitgeteilten Entwurf einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 97)

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Quellenkennung: 32002D0059. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wendung des behandelten Holzes. Die PAK, die in den einzelnen Umweltmedien nachgewiesen werden, stammen jedoch aus ganz verschiedenen Quellen (z. B. aus allen Verbrennungsprozessen, dem Verkehr usw.), und es ist oft schwierig, nachgewiesene Konzentrationen auf eine bestimmte Quelle, beispielsweise mit Kreosot behandeltes Holz, zurückzuführen. (44) Eine schwedische Studie(12) hat gezeigt, dass mit Kreosot imprägnierte Pfähle nach 40 Jahren im Boden einen Teil der in Kreosot enthaltenen Verbindungen verloren hatten, und zwar vor allem jene mit dem niedrigsten Siedepunkt (< 270 °C). Der über dem Erdboden befindliche Teil der Pfähle hatte den größeren Anteil davon verloren. Allerdings war die Mobilität der ausgelaugten Verbindungen sehr gering, da sie nur in jenem Boden nachgewiesen werden konnten, der mit den Pfählen in engem Kontakt gestanden hatte. Dies stimmt mit der Beobachtung überein, dass die Mobilität von PAK im Boden - gerade weil PAK von organischer Materie so stark absorbiert werden - extrem niedrig ist. (45) Erhöhte PAK-Werte in Gewässern wurden häufig auf das Vorhandensein von mit Kreosot behandeltem Holz zurückgeführt. Die Migration von Kreosot-Bestandteilen aus behandeltem Holz ins Wasser, die in Süßwasser ausgeprägter ist als in Meerwasser, ist durch zahlreiche Studien nachgewiesen. In Meerwasser scheint eine Migration nur begrenzt stattzufinden. Pfähle, die in einer Studie untersucht wurden, wiesen nach zehn Jahren im Meer noch 93 % ihrer Kreosotbestandteile in der ursprünglichen Zusammensetzung auf.(13) Die Verschmutzung von Sedimenten durch aus Uferbefestigungen ausgelaugtes Kreosot ist in den Niederlanden(14) dokumentiert und auch in Studien zur Verschmutzung durch ehemalige Imprägnierungsanlagen nachgewiesen worden. (46) Ebenso wie für die Exposition des Menschen liegen auch über die Umweltverschmutzung durch aus Kreosot stammende PAK nur wenige echte Messdaten vor. 2.2. DER STANDPUNKT DER NIEDERLANDE (47) Im Folgenden werden alle wichtigen Argumente, auf die sich der notifizierte Entwurf einzelstaatlicher Bestimmungen stützt, dargelegt. (48) Die Niederlande vertreten die Auffassung, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt in Zusammenhang mit einem Problem, das in den Niederlanden nach der Verabschiedung der Richtlinie 94/60/EG aufgetreten ist, die Einführung der notifizierten Bestimmungen rechtfertigen. (49) Auf diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse wird zum Teil in den Entscheidungen der Kommission 1999/832/EG(15), 1999/833/EG(16), 1999/834/EG(17) und 1999/835/EG(18) über einzelstaatliche Bestimmungen eingegangen, die vom Königreich der Niederlande, von der Bundesrepublik Deutschland, vom Königreich Schweden und vom Königreich Dänemark über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Kreosot notifiziert wurden. Außerdem verweisen die Niederlande auf eine vor kurzem in den Niederlanden abgeschlossene Studie(19) über die Gefährdung der Umwelt durch die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz, das Kontakt mit Wasser und Boden hat (hier als RIVM-Studie bezeichnet), die weitere einschlägige Informationen enthält. (50) In den genannten Entscheidungen machte die Kommission auf gewisse potenzielle Risiken für die Gewässer aufmerksam, die sich durch das Auslaugen von PAK aus mit Kreosot behandeltem Holz ergeben, das mit Wasser in Berührung kommt. Verwiesen wurde auch auf eine 1995 vorgelegte niederländische Studie(20) und die nachfolgende Überprüfung(21), die die Kommission bei einem externen Berater in Auftrag gegeben hatte; daraus geht hervor, dass aus Uferschutzeinrichtungen ausgelaugte Kreosotverbindungen in den Niederlanden Gewässersedimente verschmutzt haben. (51) In der Entscheidung 1999/832/EG, die sich auf diese Erkenntnisse stützt, kommt die Beurteilung zu folgendem Schluss: "Die niederländische Regierung hat nachgewiesen, dass die Niederlande infolge ihrer besonderen geografischen Lage, die umfangreiche Befestigungen der Ufer von Wasserstraßen erforderlich macht, den höchsten Verbrauch an mit Kreosot behandeltem Holz pro Flächeneinheit in der Europäischen Union haben. Die Auslaugung von Kreosotbestandteilen in die Gewässer hat dazu geführt, dass deren Sedimente zum größten Teil über das akzeptable Maß hinaus mit PAH-Verbindungen verseucht sind. Deshalb sind in den Niederlanden Maßnahmen gerechtfertigt, die darauf abzielen, das Auslaugen dieser Verbindungen in die Gewässer stärker zu reduzieren."(22) (52) Die vor kurzem abgeschlossene RIVM-Studie umfasst eine Beurteilung der Umweltrisiken, die sich aus der Verwendung von Kreosot als Holzschutzmittel in den Niederlanden ergeben. Sie enthält Daten zu sechs PAK, die in Kreosot enthalten sind. In der Richtlinie 94/60/EG wird B[a]P stellvertretend für die in Kreosot enthaltenen PAK genannt. Die RIVM-Studie hat jedoch gezeigt, dass es mehr Daten über andere in der Umwelt vorhandene PAK gibt. (53) Die Risikobewertung basiert auf den Umweltqualitätsnormen, die in dem Vierten Nationalen Wasserhaushaltsplan [Vierde Nota Waterhuishouding] von 1997 und in der Veröffentlichung "Stoffe und Normen" [Stoffen en Normen] des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umweltfragen aus dem Jahr 1999 enthalten sind. Unter dem maximal zulässigen Risikowert [Maximaal Toelaatbaar Risiconiveau - MTR] ist der Mindeststandard für die Qualität von Oberflächengewässern, Sedimenten und Boden zu verstehen. (54) Zur Kontrolle der Einhaltung der Umweltqualitätsnormen wurde die PAK-Konzentration im betreffenden Medium anhand von Modellrechnungen und Beobachtungsdaten bestimmt. (55) Nachstehend die Schlussfolgerungen der Risikobewertung für Oberflächengewässer, Sedimente und Boden. Oberflächengewässer (56) Aus den Modellrechnungen, die im Rahmen der Studie durchgeführt wurden, ergibt sich, dass der MTR für die meisten der ausgewählten PAK bei Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung um ein Vielfaches überschritten wurde. Die ermittelten Grenzwertüberschreitungen belaufen sich während der ersten drei bis fünf Tage nach Anbringen des Holzes auf das 18- bis 500fache des MTR-Wertes. Untermauert wurden diese Modellrechnungen durch die ermittelten Konzentrationen in der Umgebung kürzlich angebrachter Uferbefestigungen; dabei wurden für den MTR Grenzwertüberschreitungen um den Faktor 10 bis mehrere Tausend gemessen. (57) Die Ergebnisse der Probenahmen, die in unterschiedlichen Abständen zu den Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz erfolgten, enthielten eindeutige Hinweise darauf, dass die erhöhten PAK-Konzentrationen tatsächlich auf mit Kreosot behandeltes Holz zurückgehen. Daher gelangte man zu der Schlussfolgerung, dass die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung eine Gefahr für die Qualität der Oberflächengewässer auf lokaler Ebene darstellt. (58) Mit Hilfe von Modellrechnungen wird die jährlich freigesetzte PAK-Menge bestimmt; dabei wird ausgegangen von der Uferlänge in Kilometern und dem Prozentanteil der Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz in dem Gebiet einer Wasserbehörde. Dabei hat sich ergeben, dass bei der heutigen Länge der in diesem Gebiet bestehenden Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz der MTR für Fluoranthen bei weitem überschritten werden dürfte. Da auch andere MTR überschritten werden, und zwar nicht nur auf dem Gebiet einer einzigen Wasserbehörde, sondern in verschiedenen Teilen des Landes, wie in West-Overijssel und Zuid-Holland, ist man zu dem Schluss gelangt, dass es sich hier durchaus um ein landesweites Problem handelt. Sedimente (59) Aus den Modellrechnungen ergibt sich, dass der MTR für die meisten der ausgewählten PAK um das 5- bis 95fache überschritten werden dürfte. Bestätigt wurden diese Modellrechnungen durch die ermittelten Konzentrationen in der Umgebung kürzlich angebrachter Uferbefestigungen, wo Grenzwertüberschreitungen um maximal das 3fache gemessen wurden. (60) Die Ergebnisse der Probenahmen, die in unterschiedlichen Abständen zu den Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz erfolgten, enthalten eindeutige Hinweise darauf, dass die erhöhten PAK-Konzentrationen tatsächlich auf mit Kreosot behandeltes Holz zurückgehen. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass die Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung auf lokaler Ebene eine Gefahr für die Qualität der Sedimente darstellt. (61) Mit Hilfe von Modellrechnungen wird die jährlich freigesetzte PAK-Menge bestimmt; dabei wird ausgegangen von der Uferlänge in Kilometern und dem Prozentanteil der Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz in dem Gebiet einer Wasserbehörde. Es hat sich ergeben, dass bei der heutigen Länge der in diesem Gebiet bestehenden Uferbefestigungen aus mit Kreosot behandeltem Holz der MTR für Phenanthren bei weitem überschritten werden dürfte. (62) Da die Überschreitungen dieses und anderer MTR nicht auf das Gebiet einer Wasserbehörde beschränkt bleiben, sondern in verschiedenen Teilen des Landes, wie in West-Overijssel und Zuid-Holland, festzustellen sind, ist man zu dem Schluss gelangt, dass es sich hier durchaus um ein landesweites Problem handelt. Boden und Grundwasser (63) Aus den Modellrechnungen für Boden und Grundwasser ergibt sich für drei der sechs PAK eine maximal 47fache Überschreitung des MTR. Die wenigen verfügbaren Messdaten zeigen, dass es tatsächlich ein Auslaugen von Kreosot aus behandeltem Holz gibt und dass die MTR für Boden überschritten werden, was insbesondere für Boden in unmittelbarer Nähe des behandelten Holzes der Fall ist. (64) Das Modell sagte eine Überschreitung des Grundwassergrenzwerts von 0,1 ìg/l in unmittelbarer Nähe des Holzes in der gesättigten Phase voraus, aber es fehlen Messdaten, die die Modellrechnungen untermauern oder entkräften. Eine Infiltration von verunreinigtem Oberflächengewässer in (oberflächennahes) Grundwasser ist möglich. Dabei kann der Boden (Sediment) sogar als Filter wirken. Auch hierfür fehlen Messdaten, die diese Annahme untermauern. (65) Die Niederlande führen an, dass die Ergebnisse der RIVM-Studie vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Niederlande betrachtet werden müssen, die die Kommission in ihrer Entscheidung 1999/832/EG anerkannt hat. So zeigten die beschriebenen Umweltprobleme, dass es sich um ein spezifisches niederländisches Problem handele, das auf ihre spezifische geografische Lage und auf die - im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten - umfangreiche Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz in den Gewässern zurückgehe. (66) Schließlich merken die Niederlande noch an, dass dieses spezifische Problem nach der Verabschiedung der Richtlinie aufgetreten ist. Tatsächlich waren weder die Expositionslage noch die sich daraus ergebenden Risiken zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie 94/60/EG bekannt. 2.3. BEURTEILUNG DES STANDPUNKTES DER NIEDERLANDE 2.3.1. Beweislast (67) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommission in Anbetracht des durch Artikel 95 Absatz 6 des Vertrags festgelegten Zeitrahmens bei ihrer Prüfung, ob die gemäß Artikel 95 Absatz 5 mitgeteilten einzelstaatlichen Maßnahmen gerechtfertigt sind, von den Gründen ausgehen muss, die der Mitgliedstaat vorgelegt hat. Dies bedeutet, dass nach den Bestimmungen des Vertrages der den Antrag stellende Mitgliedstaat nachweisen muss, dass die Maßnahmen gerechtfertigt sind. In Anbetracht des durch Artikel 95 vorgegebenen Verfahrensrahmens und insbesondere wegen der für die Beschlussfassung geltenden strikten Frist muss sich die Kommission in der Regel darauf beschränken, die Relevanz der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Angaben zu prüfen, ohne selbst nach möglichen Rechtfertigungsgründen zu suchen. 2.3.2. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt (68) Die Niederlande haben zur Unterstützung ihres Antrags Unterlagen in beträchtlichem Umfang beigebracht. Es wurde auch auf bestimmte Studien verwiesen, die der Kommission ihm Rahmen des vorherigen Antrags gemäß Artikel 95 Absatz 4 vorgelegt worden waren (Ergebnis: Entscheidung 1999/832/EG(23)). (69) Die niederländische Studie, die im Zusammenhang mit einem früheren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vorgelegt wurde(24), und ihre anschließende Überprüfung(25) ergaben bereits, dass das Auslaugen von PAK aus mit Kreosot behandeltem Holz, das in den Niederlanden für umfangreiche Befestigungen der Ufer von Wasserstraßen verwendet wird, zu nicht vertretbaren Risiken für ein bestimmtes aquatisches Medium führt, nämlich zu einer starken Kontaminierung der Sedimente. (70) Wie bereits erwähnt, wurden alle von den Niederlanden vorgelegten neuen Unterlagen dem CSTEE zur Bewertung vorgelegt. Die Prüfung des CSTEE konzentriert sich auf die Umweltrisikobewertung, die von den niederländischen Behörden durchgeführt wurde und in der RIVM-Studie dokumentiert ist. (71) Bei der Prüfung dieser wissenschaftlichen Unterlagen stellte der CSTEE fest, dass sich die niederländische Methode von jener unterscheidet, die normalerweise bei der Entwicklung von Risikobewertungen angewendet wird, denn statt des üblichen PEC/PNEC-Modells (Predicted Effect Concentration/Predicted No Effect Concentration) wird das Modell (PEC/L(E)C50) (Predicted Effect Concentrations/Lowest Effect Concentration) verwendet. Die Methode wurde jedoch in den Standardansatz übertragen und die berechneten Risikoquotienten stimmen mit denen auf der Grundlage der EU-Standardmethode überein. Daher ist der CSTEE zu der Auffassung gelangt, dass die verfolgte Methode und die Annahmen der Umweltrisikobewertung geeignet und mit dem EU-Standardansatz vereinbar sind. (72) Der CSTEE stellt fest, dass die niederländische Risikobewertung in Bezug auf "Standardkreosot" (B[a]P-Konzentration von 50 ppm und mehr, aber weniger als 500 ppm) für Oberflächengewässer und Sedimente zu dem Ergebnis kam, dass die PNEC für bestimmte PAK beträchtlich überschritten wird. Eine Interaktion zwischen PAK-Verbindungen wird ebenfalls als wahrscheinlich eingeschätzt. Da die niederländischen Behörden dies nicht berücksichtigt hatten, stellt der CSTEE fest, dass das geschätzte Risiko sogar noch höher sein könnte als angegeben. Daher vertritt der CSTEE die Auffassung, dass "Standardkreosot" in Bezug auf seine Umweltwirkungen Anlass zur Besorgnis gibt. (73) Zum "modifizierten Kreosot" (in dem die B[a]P-Konzentration auf weniger als 50 ppm gesenkt wurde) stellt der CSTEE fest, dass die Anthracen- und Fluoranthen-Konzentration (andere in Kreosot enthaltene Stoffe, die jedoch nicht als Marker dienen) im Verhältnis zum unbehandelten Kreosot nicht wesentlich niedriger ist. Da die Risikoquotienten (PEC/PNEC) für diese beiden PAK in "Standardkreosot" weit über 1 liegen, hält der CSTEE Kontrollen allein auf der Grundlage des B[a]P-Grenzwertes nicht für geeignet. (74) Auf dieser Grundlage gelangte der CSTEE zu der Auffassung, dass die Niederlande nachgewiesen haben, dass ein berechtigter Anlass zu Besorgnis über die Umweltwirkungen für die Medien Gewässer, Sedimente und Grundwasser besteht. (75) In Anbetracht der obigen Ausführungen und angesichts der Tatsache, dass die beschriebenen Umweltrisiken zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie 94/60/EG nicht bekannt waren, kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Niederlande neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt in Übereinstimmung mit Artikel 95 Absatz 5 des Vertrags vorgelegt haben. 2.3.3. Spezifisches Problem der Niederlande, das nach der Verabschiedung der Richtlinie 94/60/EG aufgetreten ist (76) Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die oben beschriebenen Umweltprobleme nicht unbedingt auf die Niederlande beschränkt sind, da sie generell immer dann auftreten, wenn mit Kreosot behandeltes Holz mit Oberflächen- und/oder Grundwasser in Kontakt kommt, und daher überall vorkommen, wo eine derartige Situation gegeben ist. In seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2001 betont der CSTEE, dass die Besonderheit des niederländischen Problems in dem Ausmaß liegt, in dem sich die Expositionsszenarien in den Niederlanden von denen in anderen Mitgliedstaaten unterscheiden. (77) Daher ist eine sorgfältige Bewertung aller der Kommission vorgelegten einschlägigen Informationen erforderlich, um festzustellen, ob die Niederlande nachgewiesen haben, dass die genannten Umweltprobleme in ihrem Land infolge besonders gravierender Expositionsszenarien ein besonderes Ausmaß haben. Die Informationen über die Expositionssituation für Oberflächengewässer und Grundwasser werden getrennt geprüft. Oberflächengewässer (78) In seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2001 erkennt der CSTEE an, dass mit Kreosot behandeltes Holz in den Niederlanden in großem Umfang als Uferbefestigung verwendet wird und dass die sich daraus ergebenden Risiken für die Gewässer in den Niederlanden wahrscheinlich ebenfalls sehr umfangreich sind. Weiteren vergleichenden Informationen(26) zufolge, die 1995 vorgelegt wurden, stellt die umfangreiche Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung in den Niederlanden ein - verglichen mit der Situation in anderen Mitgliedstaaten - schwerwiegendes Problem dar. Die RIVM-Studie enthält auch eine Schätzung des allgemeinen Ausmaßes, in dem die Oberflächengewässer der Niederlande infolge der umfangreichen Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung gegenüber PAK exponiert sind; sie bestätigt, dass das Risiko für diese Gewässer beträchtlich ist. (79) In Anbetracht der obigen Ausführungen und angesichts der Tatsache, dass die beschriebenen Umweltrisiken und ihr besonderes Ausmaß in den Niederlanden sich erst nach der Verabschiedung der Richtlinie 94/60/EG ergaben, kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass in den Niederlanden ein spezifisches Umweltproblem besteht, das auf die umfangreiche Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz als Uferbefestigung von Wasserstraßen zurückgeht und das sich erst nach der Verabschiedung dieser Richtlinie ergeben hat. Grundwasser (80) Die Niederlande haben auf ihre spezifische geografische Lage hingewiesen, die in Verbindung mit der umfangreichen Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz ein spezifisches Expositionsszenario auch für das Grundwasser aufweist. (81) Es ist durchaus möglich, dass mit Kreosot behandeltes Holz in seiner derzeitigen Verwendung in Kontakt mit Grundwasser kommt. Zäune, Stützpfähle für Obstbäume, Strom- und Fernmeldemasten sowie andere Produkte aus mit Kreosot behandeltem Holz, die zum Eintreiben in den Boden bestimmt sind, können das Grundwasser erreichen und es mit PAK kontaminieren. Dies geschieht vor allem, wenn nicht sogar ausschließlich, bei Grundwasser in sehr geringer Tiefe, d. h. bei einem oberflächennahen Grundwasserspiegel. (82) Daher dürften spezifische Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz für die genannten Anwendungen zum einen von der Größe der Fläche mit oberflächennahem Grundwasserspiegel und zum anderen von der Menge des behandelten Holzes abhängig sein, das für Anwendungen verwendet wird, die in Kontakt mit Grundwasser kommen können. (83) Ein großer Teil der Niederlande besteht aus Gebieten mit sehr oberflächennahem Grundwasserspiegel, insbesondere in den Poldern. Außerdem kann sich bei starkem Regen Grundwasser in sehr geringer Bodentiefe befinden. Daher ist das Medium Grundwasser in den Niederlanden durch die beschriebene Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz besonders gefährdet. (84) Unter Berücksichtigung der besonderen hydrogeografischen Lage der Niederlande und der umfangreichen Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz für Anwendungen, die in Kontakt mit Grundwasser kommen können, kann daher die Schlussfolgerung gezogen werden, dass in den Niederlanden auch in Bezug auf Grundwasser ein besonders schwerwiegendes Expositionsszenario besteht. 2.3.4. Gesamtbewertung (85) Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt haben die Niederlande nachgewiesen, dass in ihrem Land ein spezifisches Problem in Bezug auf die Verschmutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch das Auslaugen von PAK aus mit Kreosot behandeltem Holz besteht, das für die Uferbefestigung von Wasserstraßen und für andere Anwendungen, die mit dem Grundwasser in Kontakt kommen können, verwendet wird. (86) Daher ist die Kommission der Ansicht, dass der Antrag der Niederlande zur Einführung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition der niederländischen Gewässer gegenüber PAK alle Bedingungen gemäß Artikel 95 Absatz 5 erfuellt. 2.4. KEINE WILLKÜRLICHE DISKRIMINIERUNG/VERSCHLEIERTE BESCHRÄNKUNG DES HANDELS ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UND KEINE BEHINDERUNG DES FUNKTIONIERENS DES BINNENMARKTES 2.4.1. Kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung (87) Gemäß Artikel 95 Absatz 6 ist die Kommission verpflichtet zu überprüfen, ob die geplanten Bestimmungen kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung darstellen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter "Nichtdiskriminierung" zu verstehen, dass vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden. (88) Die geplanten einzelstaatlichen Bestimmungen sind allgemeiner Art und sollen in Bezug auf die betreffenden Anwendungen für mit Kreosot behandeltes Holz aus dem In- und Ausland gelten. Folglich gibt es keinerlei Anzeichen für eine Verwendung der niederländischen Bestimmungen als Mittel zur willkürlichen Diskriminierung von Marktteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. 2.4.2. Keine verschleierte Beschränkung des Handels (89) Geplante restriktivere nationale Maßnahmen bezüglich Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Produkten, die von den Bestimmungen einer Richtlinie der Gemeinschaft abweichen, würden normalerweise ein Handelshemmnis darstellen, da Produkte, die in den anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr gebracht werden können, in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht in Verkehr gebracht werden können. Die Bestimmungen von Artikel 95 Absatz 6 sollen verhindern, dass unangemessene Einschränkungen auf die in Absatz 5 genannten Kriterien gestützt werden, bei denen es sich in Wirklichkeit um Maßnahmen wirtschaftlicher Art handelt, die eingeführt wurden, um die Einfuhr von Produkten aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern und somit die nationale Produktion auf indirekte Weise zu schützen. (90) Es wurde bereits festgestellt, dass die spezifische Gesamtexpositionssituation in den Niederlanden Anlass zur Sorge in Bezug auf die Gewässer gibt. Daher ist offenkundig der Schutz der Umwelt das Ziel einer Beibehaltung der einzelstaatlichen Bestimmungen, und nicht etwa die Schaffung verschleierter Beschränkungen des Handels. (91) Darüber hinaus enthalten die geplanten Rechtsvorschriften eine Ausnahme für mit Kreosot behandeltes Holz, das für den Export bestimmt ist. Diese Ausnahme ist jedoch vereinbar mit den Bestimmungen der Richtlinie 94/60/EG, die das Inverkehrbringen von so behandeltem Holz zur Verwendung in Gewässern erlaubt. (92) Insgesamt sieht die Kommission keinen Anhaltspunkt dafür, dass die geplanten einzelstaatlichen Bestimmungen nach ihrem Erlass eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. 2.4.3. Keine Behinderung des Binnenmarktes (93) Diese Bedingung ist nicht so zu verstehen, dass sie die Billigung sämtlicher einzelstaatlicher Maßnahmen, von denen Auswirkungen auf die Vollendung des Binnenmarktes zu erwarten sind, verhindert. Jede einzelstaatliche Maßnahme, die eine Ausnahmeregelung zu einer auf die Vollendung und das Funktionieren des Binnenmarktes ausgerichteten Harmonisierungsmaßnahme darstellt, ist nämlich im Grunde genommen eine Maßnahme, die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes erwarten lässt. Daher vertritt die Kommission folgende Auffassung: Damit das Verfahren zur Gewährung von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 95 EG-Vertrag seinen Nutzen bewahrt, ist das Konzept des Beh

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.