Europäische Union

Beschluss 2008/884/GASP des Rates vom 21. November 2008 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)

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26.11.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 316/21 BESCHLUSS 2008/884/GASP DES RATES vom 21. November 2008 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2, Unterabsatz 1 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 30. Mai 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP (1) für einen Zeitraum von drei Jahren angenommen. Die operative Phase von EUPOL AFGHANISTAN hat am 15. Juni 2007 begonnen. (2) Der Rat sollte den als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit EUPOL AFGHANISTAN für den Zeitraum vom 1. Dezember 2008 zum 30. November 2009 festlegen — BESCHLIESST: Artikel 1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit EUPOL AFGHANISTAN für den Zeitraum vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009 beträgt 64 000 000 EUR. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 21. November 2008. Im Namen des Rates Der Präsident E. WOERTH (1)   ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 33.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.