Europäische Union
2000/373/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Mai 2000 über den Antrag Frankreichs, im Einklang mit Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) eine Vorschrift für Telekommunikationsendeinrichtungen, die für den Anschluß an das analoge öffentliche Fernsprechwählnetz von France Telecom bestimmt sind, beizubehalten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1390) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
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