Europäische Union

94/208/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 1994 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.315 - Mannesmann/Vallourec/Ilva) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31994D0208. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Parteien, wonach die hohen Korrelationen ein Beweis für eine ähnliche Preispolitik der Japaner in Westeuropa und in den USA seien, in Frage gestellt werden. Dem Zahlenmaterial der Vertragsparteien zufolge belief sich die Preisdifferenz zwischen japanischen Ausfuhren nach Westeuropa und nach den USA zwischen 1987 und 1992 auf 3,2 % im Jahr 1987, 18,7 % im Jahr 1988, 8 % im Jahr 1989, 9,5 % im Jahr 1990, 16,4 % im Jahr 1991 und 18,4 % im Jahr 1992. Diese Zahlen bestätigen nicht die Schlußfolgerung der Parteien, daß die Japaner ihre Preise nicht auf einem der Märkte ohne eine entsprechende Änderung auf den anderen Märkten ändern können. (31) Eine zweite Reihe von Angaben über zwei gewöhnliche nichtrostende Stahlerzeugnisse der Anmelder ergab völlig unterschiedliche Preiskorrelationen. So besteht bei Dalmine für eines dieser Erzeugnisse eine hohe Korrelation zwischen den amerikanischen und den westeuropäischen Preisen (0,98, somit fast identische Preise). Die Parteien zogen hieraus den Schluß, daß Dalmine zur Preisdiskriminierung nicht in der Lage sei. Bei Vallourec belief sich die Preiskorrelation für dasselbe Erzeugnis auf 0,47 (die Hälfte des von Dalmine festgestellten Ergebnisses). Über die Korrelation der Mannesmann-Preise liegen keine Angaben vor. Ein derartiger Unterschied zwischen den beiden Korrelationen ist mit der Vorstellung eines Weltmarktes unvereinbar. (32) Während fehlende Preiskorrelationen zwischen zwei Regionen ein wichtiger Anhaltspunkt für verschiedene räumliche Märkte sind, sind bestehende Preiskorrelationen kein unbedingter Nachweis für einen einzigen Markt, wenn andere Elemente wie gegenseitige Marktdurchdringung oder ähnliche Angebots- und Nachfragestrukturen in den verschiedenen Gebieten nicht vorhanden sind. ii) Internationale Handelsströme (33) Die Vertragsparteien haben sich auf den Elzinga-Hogarty-Test gestützt, wonach ein Gebiet, das bei Produktion und Verbrauch einen Ausfuhr-/Einfuhranteil von 10 % hat, als ein Gebiet anzusehen ist, das einem grösseren Markt angehört. Dieser Test gilt aber nach allgemeiner Auffassung als fragwürdig, weil er u. a. nichts über die gegenseitige Durchdringung der verschiedenen Gebiete aussagt. Nur wenn diese gegeben ist, können Käufer Preisunterschiede durch Käufe in einem anderen Gebiet ausnutzen. Im vorliegenden Fall besteht eine sehr geringe gegenseitige Durchdringung, auch wenn die 10 %-Ausfuhrschwelle erreicht wird. iii) Internationale Hersteller, Lagerhändler und Abnehmer (34) Die Vertragsparteien haben aufgrund der Tätigkeiten international tätiger Hersteller, Lagerhändler und Abnehmer auf die Existenz eines Weltmarktes geschlossen. (35) Während die japanischen und die westeuropäischen Hersteller sowohl in Westeuropa als auch in Nordamerika tätig sind, sind die westeuropäischen Hersteller auf dem japanischen Markt ebenso wenig aktiv wie die US-Hersteller auf dem westeuropäischen Markt. Eine Untersuchung der Preisentwicklung auf dem westeuropäischen Markt und der Entwicklung des westeuropäischen Marktanteils der japanischen Unternehmen führt zu dem Ergebnis, daß der Umfang der japanischen Einfuhren durch das Preisniveau nicht erheblich beeinflusst wird. Die Einfuhren in Westeuropa scheinen auf Nachfrageveränderungen nicht zu reagieren, denn sie haben sich mengenmässig seit 1991 kaum verändert. Den relevanten Markt weiter abzustecken, dürfte demnach aufgrund der Einfuhren nicht gerechtfertigt sein. Eine Erklärung hierfür ist, daß die japanischen Hersteller ihre Ausfuhren nach dem westeuropäischen Markt auf hochwertige Rohre eines sehr kleinen Durchmessers konzentriert haben. (36) Auf der Nachfrageseite besteht ein weltweiter Wettbewerb lediglich bei grossen internationalen Aufträgen der grössten Endabnehmer. Nach Angaben der Parteien machen diese internationalen Aufträge nur 5 % des Gesamtgeschäfts aus. Die Parteien haben ausserdem darauf hingewiesen, daß ein Drittel des westeuropäischen Absatzes direkt für die Endverbraucher bestimmt ist (hiervon 5 % über grosse internationale Aufträge) und der Rest an die Vertriebshändler geht. Die Vertragsparteien haben ausserdem grosse, weltweit tätige internationale Lagerhändler genannt. Die Zahl dieser Großhändler ist sehr gering (vier bis sechs). Hiervon gehört TAD zu Dalmine, [ . . . ] ist aufgrund einer Minderheitsbeteiligung mit einer der Parteien und [ . . . ] mit der Avesta-Sandvik-Gruppe verbunden. Diese grossen Lagerhändler bewerben sich im Rahmen internationaler Ausschreibungen um die Lieferung von nichtrostenden Stahlrohren und damit verbundenen Dienstleistungen an internationale Erdöl-, Chemie- und Pharmagesellschaften. Diese Tätigkeit steht jedoch in keiner Beziehung zu ihrem herkömmlichen Lagerhaltungs- und Vertriebsgeschäft in Westeuropa (für Grossaufträge werden keine Bestände im voraus auf Lager genommen). [ . . . ] z. B., der von den Vertragsparteien als der grösste internationale Lagerhändler bezeichnet wurde, hat in den letzten drei Jahren seine Erzeugnisse ausschließlich von westeuropäischen Herstellern bezogen. Seine Gesamtbezuege beliefen sich im Jahr 1992 auf weniger als 1 % der gesamten westeuropäischen NRS-Nachfrage. c) Schlußfolgerung (37) Die europäischen und die japanischen Hersteller sind auf dem US-Markt stark vertreten. Die japanischen Hersteller sind auf dem europäischen Markt zwar nur in geringem Umfange, jedoch fortdauernd und spürbar präsent. Kennzeichnend für den weltweiten Verbrauch sind eine geringe gegenseitige Marktdurchdringung, Preisunterschiede zwischen den wichtigsten Märkten USA, Europa und Japan, unterschiedliche Zusammensetzung der Abnehmer und der Vertriebsstrukturen und ein unterschiedliches Verhältnis zwischen Inlandsproduktion und Einfuhren. Ausserdem wird Westeuropa durch einen 10 %-Zoll geschützt, der auf Einfuhren aus mehreren Drittländern einschließlich Japans und der GUS-Länder erhoben wird. Auf dem japanischen Markt bestehen hohe Zutrittsschranken, während auf dem US-Markt ein Einfuhrzoll von 6 % erhoben wird. Aus diesen Gründen ist Westeuropa als der räumlich relevante Markt anzusehen. C. Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt a) Allgemeine Marktmerkmale i) Allgemeiner Überblick (38) Bei dem Markt für warm- und kaltbearbeitete nahtlose Rohre aus nichtrostendem Stahl handelt es sich im wesentlichen um einen ausgereiften Warenmarkt. Die Substitution zwischen nahtlosen und geschweissten Rohren gilt als praktisch abgeschlossen. In den vergangenen Jahren haben im NRS-Sektor zwei strukturelle Veränderungen stattgefunden: Mitte der achtziger Jahre, als die Herstellung nahtloser unlegierter Stahlrohre von den Strangpressen auf die kostengünstigeren Walzwerke verlagert wurde, und Anfang der neunziger Jahre, als die Nachfrage in den mittel- und osteuropäischen Ländern (ein angestammtes Absatzgebiet für westeuropäische Hersteller) zusammenbrach. Es wird damit gerechnet, daß die Nachfrage in Westeuropa nach einem drastischen Rückgang in den letzten zehn Jahren langfristig stagnieren (Wachstum von 0 % bis 1 %) und die Preiselastizität der Gesamtnachfrage gering sein wird. Auch hängt die Nachfrage am Markt für nahtlose Rohre besonders stark von der allgemeinen Wirtschaftskonjunktur ab. Im Zuge der weltweiten Rezession haben sich die Marktbedingungen seit 1990 verschlechtert. Die Gesamtwirtschaftslage und der Rückgang der Rohstoffpreise (insbesondere bei Nickel) haben im vergangenen Jahr zu Preisrückgängen geführt. Das gegenwärtige Preisniveau auf dem westeuropäischen Markt nähert sich nominal den Preisen von 1988. ii) Überkapazitäten Theoretische Überkapazität (39) Die erwähnten strukturellen Veränderungen haben zu erheblichen Überkapazitäten in Westeuropa geführt. Im Bereich der nahtlosen Rohre aus nichtrostendem Stahl wird die theoretische Hoechstproduktion eines Betriebes grundsätzlich von zwei Faktoren bestimmt: der Kapazität der Strangpresse (einschließlich der Nebeneinrichtungen für Schrägwalzen, Schneiden, Wärmebehandlung usw.), die die höchstmögliche Produktion warmgewalzter Fertigerzeugnisse bestimmt, und von der Kapazität der Kaltwalzanlagen (Pilgerschrittwalz- und Ziehanlagen). Die Hoechstkapazität wird durch das Warensortiment beeinflusst. Diese Tatsache braucht aber bei der Kapazitätsmessung nicht berücksichtigt zu werden, weil alle Hersteller im wesentlichen dieselben Grössen und Qualitäten herstellen. (40) Alle nahtlosen, nichtrostenden Stahlrohre müssen warmbearbeitet werden, bevor sie als kaltgewalzte Fertigerzeugnisse verkauft werden können. Der Gesamtausstoß warmgewalzter Fertigerzeugnisse entspricht damit der Anzahl der warmbearbeiteten Rohre, die als Vormaterial für die Kaltbearbeitung verwendet werden, zuzueglich der warmbearbeiteten Rohre, die als solche verkauft werden. Für alle Hersteller nahtloser, nichtrostender Stahlrohre hängt die höchstmögliche Produktion der höherwertigen kaltbearbeiteten Rohre von den vorhandenen Kaltwalzanlagen ab. Werden diese Anlagen optimal ausgelastet, so hat der Hersteller keine andere Wahl, als die restliche Produktion als warmgewalzte Fertigerzeugnisse zu verkaufen. (41) Auf der Grundlage dieser Definitionen werden die Produktionskapazitäten für warm- und kaltbearbeitete Rohre nach dem Zusammenschluß in Westeuropa auf rund 125 Kilotonnen (kt) veranschlagt. Der Kapazitätsauslastungsgrad beträgt also rund 50 %. Beschäftigung und Produktion (42) Im Rahmen dieser theoretischen Hoechstkapazität wird die tatsächliche Kapazität durch den gegenwärtigen Beschäftigungsstand bestimmt, also die Zahl der jährlichen Arbeitstage und der täglichen Schichtleistungen. Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Beschäftigung und der Produktion von 1992 würde sich die durchschnittliche Kapazitätsauslastung der westeuropäischen Hersteller nach Vollzug des angemeldeten Zusammenschlusses auf rund 79 % bei warmbearbeiteten und 87 % bei kaltbearbeiteten Rohren belaufen. Beim gegenwärtigen Beschäftigungsstand besteht für die Hersteller bereits ein gewisser Spielraum zur Steigerung der Produktion. Sie verfügen im übrigen über eine gewisse Flexibilität, um die Produktion durch Überstunden, Zeitarbeit usw. zu erhöhen. Unterhalb eines bestimmten Beschäftigungsstandes könnte die Produktion aber nur durch einen erheblich höheren Arbeitseinsatz (z. B. Sonderschichten) heraufgesetzt werden. (43) In einem Markt mit einem stark konzentrierten Angebot, einer langfristig stagnierenden Nachfrage und einer geringen Preiselastizität der Nachfrage wäre es aber sicherlich unvernünftig, wenn ein Hersteller sehr viel mehr Arbeitskräfte einstellen und damit seine tatsächliche Kapazität an seine theoretische Hoechstkapazität heranführen würde. Aus diesem Grunde hat auch keiner der westeuropäischen Hersteller nahtloser, nichtrostender Stahlrohre seine Bereitschaft hierzu bekundet. Der gegenwärtige Beschäftigungsstand ist daher in absehbarer Zukunft ein wichtiger, wenn auch nicht unbedingt ausschlaggebender Faktor im Wettbewerbsumfeld dieses Industriezweiges. iii) Marktstruktur (44) Aus den in Randnummer 21 genannten Gründen ist Westeuropa für die Beurteilung der Auswirkung des geplanten Zusammenschlusses der räumlich relevante Markt. Nach Angaben der Vertragsparteien belaufen sich die Anteile der wichtigsten Marktteilnehmer am Weltmarkt (mengenmässig) auf 23 % für Sandvik, 23 % für Sumitomo, 16 % für DMV, 15 % für die übrigen japanischen Hersteller, 10 % für Tubacex, 5 % für SBER, 3 % für Sammi Steel und 5 % für die anderen Anbieter. Hersteller und Abnehmer im räumlich relevanten Markt (45) Im räumlich relevanten Markt sind gegenwärtig sechs Hersteller angesiedelt: Der Sandvik-Konzern, Dalmine, Mannesmann, Vallourec, Schöller-Bleckman (SBER) und Tubacex. Nach dem Zusammenschluß würden nur vier Wettbewerber übrigbleiben. Die wichtigsten anderen Hersteller sind die japanischen Unternehmen, auf die von jeher insgesamt rund 10 % des Marktes entfallen, auch wenn dieser Anteil in den letzten Jahren wesentlich zurückgegangen ist. Andere Hersteller sind praktisch nicht vorhanden. (46) Bei den Abnehmern kann zwischen zwei Kategorien unterschieden werden, den Endabnehmern und den Lagerhändlern. Die Endabnehmer kaufen entweder kleine Mengen von den Lagerhändlern oder grössere Mengen ab Werk, d. h. direkt von den Herstellern. Manche grosse internationale Endabnehmer schreiben internationale Angebote für Erstausstattungs-Grossaufträge aus. Vier bis sechs der grossen Lagerhändler in Europa beteiligen sich regelmässig an derartigen Ausschreibungen (5 % des Marktes), nehmen aber keine Erzeugnisse auf Lager, sondern bieten gemeinsam oder im Wettbewerb mit den Herstellern nahtloser, nichtrostender Rohre Dienstleistungen als Paket an. Auch verkaufen die grossen Lagerhändler einen geringen Teil ihrer Erzeugnisse an kleinere Lagerhändler. Marktanteile (47) Nach Angaben der Parteien belief sich der gemeinschaftliche Verbrauch im Jahr 1992 mit [zwischen 50-60] Kilotonnen (kt) auf [zwischen 250-300] Millionen ECU. Um den unterschiedlichen Sortimenten der verschiedenen Hersteller Rechnung zu tragen und auf diese Weise deren jeweilige Wettbewerbsstärke besser zu erhellen, hat die Kommission die Marktanteile wertmässig ermittelt. Würden jedoch mengenmässige Marktanteile zugrunde gelegt, würde die Beurteilung nicht wesentlich anders ausfallen. Vor dem Zusammenschlußvorhaben erzielte Dalmine einen wertmässigen Marktanteil von 14 % ([ . . . ] Millionen ECU), MRW von 13 % ([ . . . ] Millionen ECU) und Valinox von 9 % ([ . . . ] Millionen ECU). Nach dem Zusammenschluß würde sich der wertmässige Marktanteil von DMV auf insgesamt 36 % belaufen. Angaben der Parteien zufolge würde Sandvik mit einem wertmässigen Marktanteil von 29 %, wovon 11 % auf die Tochtergesellschaft Sterling Tubes im Vereinigten Königreich und 18 % auf Einfuhren des Sandvik-Betriebes in Schweden entfallen, der grösste Hersteller und Wettbewerber sein. Die anderen zwei westeuropäischen Wettbewerber, Schöller-Bleckman (SBER) in Österreich und Tubacex in Spanien, würden Marktanteile von 11 % bzw. 13 % erreichen. Zwei kleine deutsche Wettbewerber (P& P und TPS) würden 3 % des gesamten EG-Marktes auf sich vereinigen. Die Einfuhren aus Ländern ausserhalb Westeuropas werden mit 8 % angegeben. Die meisten Einfuhren stammen aus Japan. (48) Die Untersuchungen der Kommission haben weitgehend die Angaben der Parteien bestätigt und ausserdem ergeben, daß die jeweiligen Marktanteile auch bei einer Einbeziehung der EFTA-Länder nicht wesentlich anders ausfallen würden. Ausserdem hat sich herausgestellt, daß der EG-Absatz mengenmässig und die Anteile der japanischen Hersteller zu hoch, die Anteile der Hauptwettbewerber der am Zusammenschluß beteiligten Parteien jedoch etwas zu niedrig angesetzt waren. Der EG-Marktanteil von DMV und Sandvik würde sich nach dem Zusammenschluß wertmässig auf rund 70 % belaufen (DMV ungefähr 36 % und Sandvik ungefähr 33 %). (49) Die Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten zeigt, daß Deutschland mit einem Gesamtverbrauch von fast [ . . . ] Millionen ECU bei weitem das grösste und ein fast zweimal grösseres Absatzgebiet als Italien ist, das mit [ . . . ] Millionen ECU an zweiter Stelle steht. Frankreich und das Vereinigte Königreich verzeichnen einen Verbrauch von [ . . . ] bzw. [ . . . ] Millionen ECU. In Spanien und in den Niederlanden beläuft sich der Verbrauch auf [ . . . ] bzw. [ . . . ] Millionen ECU, in Belgien/Luxemburg und in Dänemark auf [ . . . ] bzw. [ . . . ] Millionen ECU. Irland, Portugal und Griechenland sind mit jeweils [ . . . ], [ . . . ] und [ . . . ] Millionen ECU am Verbrauch beteiligt. (50) Nach dem Zusammenschluß würden die Vertragsparteien und Sandvik sowohl in Westeuropa (siehe Randnummer 48) als auch im grössten Einzelmarkt Deutschland, wo die Differenz beim Marktanteil 6-8 % betragen würde, über verhältnismässig ausgewogene Marktanteile verfügen. Sandvik wäre in Nordeuropa marktführend, insbesondere in den Benelux-Ländern (um 50 % wertmässiger Marktanteil), im Vereinigten Königreich und in Irland (um 50 % wertmässiger Marktanteil) sowie in Dänemark (über 75 % wertmässiger Marktanteil). Auch in Schweden und Norwegen verfügt Sandvik über einen sehr hohen Marktanteil. DMV wäre in Südeuropa marktführend, insbesondere in Frankreich (über 50 % wertmässiger Marktanteil), in Italien (über 50 % wertmässiger Marktanteil) und in Griechenland (über 50 % wertmässiger Marktanteil). Tubacex wäre auf dem inländischen spanischen Markt marktführend. b) Marktbeherrschung i) Beherrschung durch ein Unternehmen (51) Nach dem Zusammenschluß würde - wie die vorerwähnten Zahlen zeigen - DMV über einen wertmässigen Marktanteil von ungefähr 36 % verfügen. Es ist nicht davon auszugehen, daß das Zusammenschlußvorhaben zu einer alleinigen beherrschenden Stellung von DMV und damit zu einer wesentlichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt führen würde. Angesichts der Stärke des zweitgrössten Wettbewerbers, des schwedischen Unternehmens Sandvik, das über einen ähnlich hohen Marktanteil wie DMV verfügen würde, wäre dies auszuschließen. ii) Beherrschung durch zwei Unternehmen (52) Der Zusammenschluß würde nach Auffassung der Kommission auch nicht nur Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von DMV und Sandvik mit einer spürbaren Behinderung des Wettbewerbs in einem Gemeinsamen Markt führen. (53) Der Zusammenschluß würde zu ähnlich hohen Marktanteilen und einem hohen gemeinsamen Marktanteil von zwei Unternehmen führen und damit einen grundlegenden Wandel im Markt bewirken. Während ein Zusammenschluß dazu dienen kann, strukturelle Überkapazitäten abzubauen und Rezessionswirkungen zu mildern, darf der höhere Konzentrationsgrad aber nicht zur Schaffung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung führen, die einen wirksamen Wettbewerb dauerhaft behindern könnte. Eine derartige oligopolistische Beherrschung würde entstehen, wenn eine kleine Gruppe von Unternehmen in die Lage geriete, in beachtlichem Masse unabhängig von den anderen tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbern, den Abnehmern und den Verbrauchern vorzugehen. (54) Es trifft zu, daß aufgrund der Zusammensetzung des westeuropäischen NRS-Marktes nach dem Zusammenschluß die Möglichkeit einer gemeinsamen Marktbeherrschung zunehmen könnte. Dennoch ist die Kommission insgesamt zu der Auffassung gelangt, daß eine gemeinsame Marktbeherrschung im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 angesichts der verfügbaren Angaben und nachstehend beschriebenen Tatsachen nach dem Zusammenschluß nicht entstehen wird. [A] Strukturelle Marktbedingungen als mächtiger Anreiz für eine wettbewerbswidrige, gleichgerichtete Vorgehensweise (55) Obwohl zwischen Sandvik und DMV keine strukturellen Verbindungen bestehen, kann aufgrund verschiedener Faktoren von einem Anreiz ausgegangen werden, ein wettbewerbswidriges, gleichgerichtetes Verhalten aufzunehmen. Die Marktkonzentration muß ausreichend hoch sein, um ein solches Verhalten zu ermöglichen. Ausserdem erhöht sich der Anreiz für ein derartiges Vorgehen in Form der daraus erwachsenden Gewinne sowohl mit dem Konzentrationsgrad als auch mit der Gleichartigkeit der Marktanteile. Nach dem Zusammenschluß wird der Marktanteil von Sandvik 33 % und der von DMV 36 % betragen. Angesichts des hohen Konzentrationsgrades und der Gleichartigkeit der Marktanteile bestuende ein mächtiger Anreiz für die beiden grössten Hersteller darin, sich auf den Absatz gleichgrosser Mengen zu höheren Preisen zu einigen und nicht den Preiswettbewerb gegeneinander aufzunehmen, um höhere Marktanteile zu erringen. Dieser Anreiz wird angesichts der stagnierenden und preisinelastischen Nachfrage sogar noch grösser. Die niedrige Nachfrageelastizität auf dem NRS-Markt ergibt sich aus den fehlenden Substitutionsmöglichkeiten und der Tatsache, daß die NRS-Kosten in anderen Industriezweigen nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Ausserdem würden lediglich vier europäische Unternehmensgruppen auf dem Markt der nahtlosen nichtrostenden Stahlrohre tätig bleiben, wobei Sandvik und DMV zwei Drittel der Gesamtnachfrage in der EG und der EFTA auf sich vereinigen würden. Auf die beiden verbleibenden europäischen Wettbewerber Tubacex und SBER würden lediglich Marktanteile von 13 bzw. 11 % entfallen. In einer solchen Sachlage hätten weder Sandvik noch DMV einen Anreiz, ihre Stellung durch die Begrenzung des Ausstosses und die Erhöhung der Preise zu stärken. Dies gilt um so mehr, als die Erhöhung des Ausstosses eines Anbieters unmittelbare und spürbare Auswirkungen auf den Marktpreis und die Einnahmen beider Unternehmen haben würde. (56) Vorbehaltlich der noch zu untersuchenden Faktoren kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß die strukturellen Voraussetzungen für einen mächtigen Anreiz zu einem wettbewerbswidrigen, gleichgerichteten Verhalten der beiden wichtigsten Unternehmensgruppen DMV und Sandvik gegeben sind, das zu erheblichen Preiserhöhungen führen könnte. [B] Strukturelle Unterschiede zwischen DMV und Sandvik (57) Der Anreiz für eine wettbewerbswidrige, gleichgerichtete Vorgehensweise könnte weniger stark sein, wenn erhebliche strukturelle Unterschiede zwischen den beiden Marktführern vorhanden wären, die unterschiedliche Möglichkeiten bzw. Anreize bei der Erwiderung auf Veränderungen bei den Marktbedingungen bieten würden. (58) Nach den Aussagen der Anmelder bestehen derartige strukturelle Unterschiede zwischen DMV und Sandvik hinsichtlich Unternehmensgrösse und Tätigkeiten sowie Kapazitäten und Kosten. Dieser Aussage wird im folgenden eingehend nachgegangen. Die Untersuchungen der Kommission haben jedoch zu dem Ergebnis geführt, daß in Anbetracht aller sonstigen Marktelemente die vorhandenen strukturellen Unterschiede zwischen DMV und Sandvik nicht groß genug sind, um die gegebenen Anreize für ein wettbewerbswidriges, gleichgerichtetes Verhalten zu schmälern. [C] Marktanteile und Unternehmensgrössen von DMV und Sandvik (59) Wie bereits dargelegt, wäre nach dem Zusammenschluß die Marktstellung von DMV und Sandvik in Westeuropa und in Deutschland, dem grössten Einzelmarkt, als ungefähr gleichartig einzustufen. Während DMV in Südeuropa eine stärkere Marktstellung einnimmt, ist Sandvik in Nordeuropa stärker vertreten. Doch dadurch dürfte die insgesamt ausgeglichene Interessenverteilung auf dem westeuropäischen Markt kaum beeinträchtigt werden. Kein Unternehmen kann es sich leisten, einen Preiskrieg in den stärksten Märkten der anderen Seite zu eröffnen, ohne das Risiko eines Rückschlags und erheblicher Einnahmeverluste für beide Unternehmen einzugehen. Die Ausgangslage wäre anders, wenn DMV oder Sandvik höhere Marktanteile in einem eindeutig grösseren Konsumbereich als das jeweils andere Unternehmen hätte, was jedoch nicht der Fall ist. Nach den Aussagen der Parteien wäre Sandvik aufgrund folgender Faktoren stärker einzuordnen als DMV: sein grösserer Geschäftsumfang bei nichtrostenden Stahlerzeugnissen, seine weltweite Strategie (Kaltbearbeitungsanlagen in Nordamerika), seine neue Strangpresse in einem amerikanischen Gemeinschaftsunternehmen mit dem japanischen Hersteller Sumitomo, der mögliche Erwerb des tschechischen Unternehmens Chomutov sowie sein Anteil am Weltmarkt der nahtlosen nichtrostenden Stahlrohre. (60) Ein Vergleich zwischen dem gesamten Geschäftsumfang zwischen einerseits dem Sandvik-Konzern und andererseits DMV ohne seine Muttergesellschaften wäre nicht angebracht. Die Muttergesellschaften von DMV sind Bestandteil grosser Konzerne und werden gemäß der Anmeldung in mehreren mit der Erzeugung von nichtrostendem Stahl verbundenen, jedoch von der NRS-Herstellung getrennten Bereichen tätig bleiben. Hierbei handelt es sich um die in die Tätigkeiten von Sandvik einbezogenen Bereiche geschweisste nichtrostende Rohre, Ölfeldrohre und nukleares Spezialgerät. Wenn man den Geschäftsumfang von DMV und Sandvik j

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.