Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/657 der Kommission vom 5. Februar 2013 über die staatliche Beihilfe Deutschlands und Österreichs zugunsten der Bayerischen Landesbank (Sache SA.28487 (C 16/09 ex N 254/09) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 507) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0657. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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28.4.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 109/1 BESCHLUSS (EU) 2015/657 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2013 über die staatliche Beihilfe Deutschlands und Österreichs zugunsten der Bayerischen Landesbank (Sache SA.28487 (C 16/09 ex N 254/09) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 507) (Nur die deutsche Fassung ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Stellungnahme nach den vorgenannten Artikeln (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 4. Dezember 2008 meldete Deutschland Beihilfemaßnahmen zugunsten der Bayerischen Landesbank (im Folgenden „BayernLB“ oder „Bank“) in Form einer Risikoabschirmung von 4,8 Mrd. EUR und einer Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR bei der Kommission an. Die Kommission genehmigte diese Maßnahmen am 18. Dezember 2008 in der Beihilfesache N 615/08 (im Folgenden „Rettungsentscheidung“) auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV (2) für einen Zeitraum von sechs Monaten; sollte allerdings innerhalb dieser sechs Monate ein schlüssiger und fundierter Umstrukturierungsplan für die BayernLB vorgelegt werden, gilt die Genehmigung so lange, bis die Kommission über den Umstrukturierungsplan befunden hat (3). (2) Im Dezember 2008 erhielt die BayernLB-Tochter Hypo Group Alpe Adria (im Folgenden „HGAA“) 700 Mio. EUR von der BayernLB und weitere 900 Mio. EUR Partizipationskapital (Tier-1-Kapital) von Österreich auf der Grundlage des österreichischen Bankenrettungspakets (4). Des Weiteren erhielt die HGAA nach dem genannten Paket Garantien im Umfang von 1,35 Mrd. EUR für Anleiheemissionen auf der Grundlage eines Rahmenprogramms für Emissionen (Debt Issuance Programme — DIP). (3) Am 29. April 2009 meldete Deutschland einen Umstrukturierungsplan für die BayernLB bei der Kommission an. Am selben Tag legte Österreich einen Lebensfähigkeitsplan für die HGAA vor. (4) Mit Schreiben vom 12. Mai 2009 setzte die Kommission Deutschland und Österreich von ihrer Entscheidung in Kenntnis, in Bezug auf die zugunsten der BayernLB und der HGAA ergriffenen Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten, da sie Zweifel hatte, ob die Umstrukturierungsbeihilfe für die BayernLB mit dem Binnenmarkt vereinbar war und ob auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit der BayernLB gewährleistet werden könnte (im Folgenden „Eröffnungsentscheidung“) (5). Des Weiteren hatte die Kommission Zweifel daran, dass es sich bei der HGAA um ein grundsätzlich gesundes Finanzinstitut handelte und die der HGAA von Österreich gewährte Unterstützung mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vereinbar war (6). (5) Die HGAA wurde am 23. Dezember 2009 verstaatlicht. Die Kommission genehmigte diese Maßnahme mit Beschluss vom 23. Dezember 2009 in den Beihilfesachen C 16/09 und N 698/09 (im Folgenden „HGAA-Rettungsbeschluss“) (7). In demselben Beschluss hat die Kommission das Verfahren auf weitere Beihilfemaßnahmen Österreichs zugunsten der HGAA ausgeweitet, die ihrer Auffassung nach bei der Würdigung des Umstrukturierungsplans für die BayernLB ebenfalls berücksichtigt werden mussten. Gleichzeitig erklärte die Kommission die Maßnahmen bis zur Vorlage eines schlüssigen und fundierten Umstrukturierungsplans für die HGAA einstweilig nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV für mit dem Binnenmarkt vereinbar. (6) Am 22. Juni 2010 weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nochmals aus, da der am 16. April 2010 übermittelte überarbeitete Umstrukturierungsplan für die HGAA nach Auffassung der Kommission weder die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit der HGAA gewährleistete noch eine angemessene Verteilung der mit einer Umstrukturierung verbundenen Lasten und geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen vorsah. Die Kommission verlängerte außerdem die Genehmigung der Beihilfe, die sie mit dem HGAA-Rettungsbeschluss einstweilig bis zum Abschluss der Prüfung des HGAA-Umstrukturierungsplans für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt hatte (8). (7) Am 7. Februar 2011 setzte die Kommission Österreich und Deutschland davon in Kenntnis, dass die Beihilfesache N 698/09 (HGAA) (9) und die Beihilfesache C 16/09 (BayernLB) getrennt geprüft würden. Der vorliegende Beschluss betrifft ausschließlich die Beihilfesache C 16/09. (8) Die Kommission beauftragte externe Sachverständige mit der Bewertung der Risikoabschirmung, die in der Rettungsentscheidung einstweilig genehmigt worden war, sowie mit einer Bewertung des Portfolios mit den Vermögenswerten, auf die sich die Risikoabschirmung bezieht. Nach Gesprächen mit der Bank und den deutschen Behörden legten die Sachverständigen am 16. November 2009 einen Abschlussbericht vor. (9) Am 6. April 2011 übermittelte Deutschland voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnungen pro Geschäftsfeld bzw. Tochter/Anstalt. Am 13. April 2011 legte Deutschland Einzelheiten zu den voraussichtlichen Vermögenswerten pro Geschäftsfeld und zu den voraussichtlichen Verbindlichkeiten nach jeweiliger Finanzierungsquelle vor. Gleichzeitig übermittelte Deutschland die voraussichtlichen Margen pro Geschäftsfeld für die Vermögenswerte und pro Finanzierungsquelle für die Verbindlichkeiten. Weitere Informationen wurden in häufigem Schriftwechsel übermittelt: So wurden am 15., 21. und 22. Juni 2011 zusätzliche Angaben übermittelt, die sich unter anderem auf die Kapitalplanung bis 2019 einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen von Basel III (10) auf die Kapitalstruktur bezogen. Am 27. September 2011 übermittelte Deutschland aktualisierte Finanzprognosen, insbesondere aktualisierte Angaben zu den Gewinnen und zur Kapitalplanung. Am 13. und 20. Oktober 2011 erhielt die Kommission weitere Angaben zu Geschäftsfeldverkleinerungen sowie am 4., 5. und 6. Juni 2012 weitere Einzelheiten zu den Finanzprognosen und zur Risikoabschirmung. Am 6. Juni 2012 folgten aktualisierte finanzielle Prognosen einschließlich voraussichtlicher Gewinn-und-Verlust-Rechnungen pro Geschäftsfeld sowie Angaben zu der voraussichtlichen Kapitalplanung und zum Fundingbedarf. Im Folgenden beziehen sich die Verweise auf die finanziellen Prognosen im Umstrukturierungsplan auf die am 6. Juni 2012 vorgelegten Finanzdaten bzw. für den Fall, dass die Finanzdaten vom 6. Juni 2012 keine aktualisierten Daten enthalten, auf bereits zuvor übermittelte Finanzinformationen. (10) Die Beihilfemaßnahmen und der Umstrukturierungsplan für die BayernLB waren Gegenstand einer Reihe von Treffen, Telefonkonferenzen und anderen Formen des Informationsaustausches, die in der Zeit von Mai 2009 bis Juni 2012 zwischen Vertretern der deutschen Behörden und der Kommissionsdienststellen stattgefunden haben. (11) Deutschland zufolge ist davon auszugehen, dass die Rechnungsführung ab dem 1. Januar 2013 für die Zwecke der Kapitalberechnung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards — IFRS) geprüft werden wird. (12) Während des Prüfverfahrens führten die deutschen Behörden, die Finanzaufsichtsbehörde, die Eigentümer der Bank und die Bank selbst intensive Diskussionen über den Umstrukturierungsplan und einen möglichen Rückzahlungsplan. (13) Am 15. Juni 2012 unterrichtete Deutschland die Kommission über eine E-Mail der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 14. Juni 2012, in der die BaFin zum Ausdruck brachte, dass sie beabsichtige, den Nominalwert der zinslosen Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) als Bemessungsgrundlage für das Kapital im Sinne der im Entwurf vorliegenden Eigenkapitalverordnung (11) nicht zu akzeptieren, auch wenn der Wirtschaftsprüfer der Bank in seiner Stellungnahme vom 12. April 2012 erklärt hatte, dass nach den IFRS die Darlehen grundsätzlich mit ihrem Nominalwert berücksichtigt werden. Diese Überlegung bezieht sich nicht auf die Betrachtung des Kapitals nach den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). (14) Am 6. Juni 2012 meldete Deutschland einen geänderten Umstrukturierungsplan für die BayernLB an, der durch Übermittlungen vom 12. und 13. Juni 2012 weiter ergänzt wurde. (15) Angaben zu den pro Segment veranschlagten zusätzlichen Risikopositionsreduzierungen gingen am 20. Juni 2012 ein. (16) Am 27. Juni 2012 übermittelte Deutschland der Kommission einen ersten vorläufigen Rückzahlungsplan. (17) Am 28. Juni 2012 meldete Deutschland einen Zusagenkatalog für die BayernLB bei der Kommission an. (18) Am 25. Juli 2012 hat die Kommission einen Beschluss über die notifizierte Umstrukturierungsbeihilfe erlassen („Umstrukturierungsbeschluss 2012“). Dieser Beschluss ist in rechtlicher Hinsicht mit einem Mangel behaftet, da er an die Republik Österreich nicht in deren Amtssprache gerichtet war, ohne dass Österreich zugestimmt hätte, dass Deutsch nicht die verbindliche Sprachfassung sein sollte. Aus diesem Grund muss die Kommission einen neuen Beschluss annehmen, der den Umstrukturierungsbeschluss 2012 ersetzt. Der Umstrukturierungsbeschluss 2012 enthält mehrere Fehler (in den Erwägungsgründen 13, 29, 30, 48, 72, 77, 81, 108, 163, 200, 207 und 210; in den Tabellen 5, 10, 11 und 12; in den Referenzen zu EUR/USD in Anhang I sowie in Ziffer 29.2 des Anhangs I und Ziffer 2 des Anhangs II), die von ihrer Natur her Gegenstand eines Korrigendums hätten sein können. Die Richtigstellung dieser Fehler ändert nichts an der im Umstrukturierungsbeschluss 2012 vorgenommenen Beurteilung des Sachverhalts durch die Kommission. Der vorliegende Beschluss berichtigt daher auch die genannten Fehler. 2.   SACHVERHALT 1.   Beschreibung der begünstigten Bank (12) (19) Die BayernLB ist eine deutsche Landesbank mit Sitz in München. Eigentümer der BayernLB sind — mittelbar über die BayernLB Holding AG (im Folgenden „Holding“) — der Freistaat Bayern (rund 94 %) und der Sparkassenverband Bayern (im Folgenden „Sparkassenverband“; rund 6 %) (13). (20) Als 2008 die Kapitalzuführung (siehe Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a) und die Risikoabschirmung (siehe Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b) gewährt wurden, betrug die konsolidierte Bilanzsumme des BayernLB-Konzerns (einschließlich BayernLabo, LBS und der Tochtergesellschaften der BayernLB) insgesamt ca. 422 Mrd. EUR mit Risikopositionen (14) in Höhe von ca. 198 Mrd. EUR und einem Personalbestand von rund 20 000 Beschäftigten. Ende 2008 verzeichnete die BayernLB Verluste von rund 5 Mrd. EUR. Die Ereignisse, die zur Gewährung der in Abschnitt 2 Punkt 2 Buchstaben a und b dieses Beschlusses beschriebenen Rettungsmaßnahmen führten, sind in der Rettungsentscheidung ausführlich dargelegt. Tabelle 1 Finanzkennzahlen 2007-2011 (falls nicht anderes angegeben, in Mio. EUR) Konzern (in Mio. EUR) 2007 2008 2009 2010 2011 tatsächlich tatsächlich tatsächlich tatsächlich tatsächlich Zinsüberschuss 2 170 2 670 2 561 1 942 1 963 Provisionsüberschuss 380 584 434 265 262 Ergebnis aus Sicherungsgeschäften 27 – 136 98 53 106 Handelsergebnis – 238 – 2 138 887 1 043 341 Ergebnis aus Investitionen & Impairments – 336 – 1 924 – 1 444 – 332 – 206 Sonstiges Ergebnis 133 141 461 1 – 37 Gesamtertrag 2 136 – 803 2 997 2 972 2 429 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 115 – 1 656 – 3 277 – 696 – 548 Aufwendungen insgesamt – 1 765 – 2 620 – 2 125 – 1 462 – 1 456 Aufwand für Bankenabgaben 0 0 0 – 51 – 74 Restrukturierungsaufwendungen 0 – 87 – 361 124 – 16 ERGEBNIS VOR STEUERN 255 – 5 166 – 2 765 885 334 STEUERN – 80 – 191 – 328 – 294 – 269 ERGEBNIS NACH STEUERN 175 – 5 358 – 3 093 590 65 Kosten-Ertragsrelation (inkl. Bankenabgabe) in % 83 – 326 71 51 63 Aktiva 415 639 421 666 338 818 316 354 309 144 Aufsichtsrechtliche Risikopositionen 188 888 197 650 135 788 123 950 118 425 Erträge insgesamt/Risikopositionen (in bps) 131 57 327 267 223 Ø-liche Anzahl Mitarbeiter 17 891 19 405 17 764 10 383 10 064 (21) Die BayernLB ist eine international tätige Geschäftsbank. Deutschland und einige andere ausgewählte europäische Länder bilden den regionalen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Bank. Die BayernLB ist außerdem an wichtigen Finanzplätzen wie New York, London, Paris und Mailand vertreten. (22) Die wichtigsten Tochtergesellschaften/Beteiligungen der BayernLB sind die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Landesbausparkasse Bayern (LBS), die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), die ungarische MKB Bank Zrt (MKB) und, bis zu ihrer Verstaatlichung durch Österreich Ende 2009, die HGAA. (23) Die HGAA ist eine internationale Finanzgruppe mit einer Bilanzsumme von 43 Mrd. EUR (2008) und einem Bestand an risikogewichteten Aktiva (RWA) in Höhe von 32,8 Mrd. EUR. Die Konzerndachgesellschaft der HGAA ist die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HAAB Int.) mit Sitz in Klagenfurt (Österreich). Bis zur Verstaatlichung der HGAA hatte die BayernLB eine Beteiligung von 67,08 % an der Gruppe. (24) Die MKB ist eine führende Universalbank in Ungarn, die sich auf große Firmenkunden und vermögende Privatkunden spezialisiert hat. Sie betreut rund 350 000 Privatkunden und Kunden aus dem Mittelstand sowie rund 3 000 Großkunden und institutionelle Kunden. (25) Die LBS ist eine Anstalt innerhalb der BayernLB, die organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig ist, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Da die LBS eine Anstalt innerhalb der BayernLB ist, sind die Eigentümer wie bei der BayernLB der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern. (26) Die LBS arbeitet mit den bayerischen Sparkassen zusammen, die unter anderem als Vertriebskanäle der LBS fungieren, und nimmt in Bayern eine führende Position im staatlich geförderten Bauspargeschäft ein. (27) Die LBS hat hinsichtlich aller neu abgeschlossenen Bausparverträge einen Marktanteil von rund 42 %. Zum 31. Dezember 2011 hatte die LBS eine Bilanzsumme von 11 Mrd. EUR, Einlagen in Höhe von 9,7 Mrd. EUR und ausstehende Forderungen in Verbindung mit Bauspardarlehen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR. Im Jahr 2011 verzeichnete die LBS ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 68 Mio. EUR. (28) Die BayernLabo ist ein Förderinstitut der BayernLB und wurde 1884 für die Zwecke der Finanzierung von Infrastrukturprojekten gegründet. 1972 fusionierten die BayernLabo und die Bayerische Gemeindebank zur Bayerischen Landesbank Girozentrale, woraus sich später die BayernLB entwickelte. Die BayernLabo ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der BayernLB und fällt zu 100 % unter die Gewährträgerhaftung des Freistaats Bayern. Ihr Jahresabschluss ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses der BayernLB. (29) Ursprünglich verwaltete die BayernLabo treuhänderisch Mittel des Freistaats Bayern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der Barwert eines Teils dieser Darlehen für den sozialen Wohnungsbau wurde Anfang der 1990er-Jahre bewertet und dann vom Freistaat Bayern in Form einer Zweckeinlage in die BayernLabo eingebracht. Diese Zweckeinlage beträgt 612 Mio. EUR und bleibt konstant. (30) Das Kapital der BayernLabo darf für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und nicht für das Wettbewerbsgeschäft der BayernLB herangezogen werden (d. h. nicht dazu genutzt werden, um die bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für Darlehen oder andere Vermögenswerte zu erfüllen). (31) Das Kapital der BayernLabo wird derzeit wie folgt vergütet: Die BayernLB zahlt für die Zweckeinlage eine Mindestvergütung von insgesamt [2-5] (*1) % an den Freistaat Bayern, es sei denn, die BayernLB als Ganzes verzeichnet Verluste. Für die verlustausgleichende Funktion des übrigen Kapitals der BayernLabo zahlt die BayernLB eine Vergütung von [0-1] % an die BayernLabo. Diese Vergütung wurde in der Entscheidung 2006/739/EG der Kommission (15) als angemessen akzeptiert. Um sicherzustellen, dass das Kapital der BayernLabo weiterhin als qualitativ hochwertigstes Kapital der BayernLB (Tier-1) betrachtet werden kann, ist im Umstrukturierungsplan eine Anpassung der Kapitalausstattung und der Art der Vergütung vorgesehen (siehe Erwägungsgrund 81). 2.   Die Beihilfemaßnahmen a)   Die Kapitalzuführung (32) Im Dezember 2008 erhielt die BayernLB eine Tier-1-Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR vom Freistaat Bayern (16), bestehend aus einer stillen Einlage von 3 Mrd. EUR und Vorzugsaktien im Wert von 7 Mrd. EUR. Der Kupon für die stille Einlage beträgt 10 % des Nominalwerts und ist nicht kumulativ. Die Vergütung für die Vorzugsaktien, die während der Umstrukturierungsphase mit einem Gewinnvorzug ausgestattet sind, beträgt 10 %. Der Gewinnvorzug endet, sobald der Claw-back und die stillen Einlagen des Freistaats in vollem Umfang zurückgezahlt sind. Die Dividendenzahlungen sind nicht kumulativ. (33) Der Sparkassenverband hat sich nicht an der Kapitalzuführung beteiligt. Folglich sank dessen 50 %iger Anteil an der BayernLB auf 6 % (17). b)   Die Risikoabschirmung in Höhe von 4,8 Mrd. EUR (34) Der Freistaat Bayern gewährte für ein Portfolio mit forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS) mit einem Nominalwert von 21 Mrd. EUR eine Risikoabschirmung von 4,8 Mrd. EUR (18). (35) Diese Risikoabschirmung schützt die BayernLB vor Verlusten aus ihrem ABS-Portfolio und verhindert daher durch diese Garantiestellung weitere Abschreibungen. Der Freistaat Bayern gab diesbezüglich am 19. Dezember 2008 eine Garantieerklärung ab. Das ABS-Portfolio hatte zum 31. Dezember 2008 (Referenzzeitpunkt) einen Nominalwert von 19,589 Mrd. EUR. (36) Das ABS-Portfolio der BayernLB umfasst unterschiedliche Arten forderungsbesicherter Wertpapiere. Residential Mortgage-Backed Securities (durch Forderungen aus Wohnungsbau-Hypothekendarlehen unterlegte Wertpapiere — RMBS) sowohl des Prime- als auch des Subprime-Segments machen rund die Hälfte des gesamten Portfolios aus. Weitere wichtige forderungsbesicherte Wertpapiere des Portfolios sind unter anderem Commercial Mortgage-Backed Securities (durch Forderungen aus gewerblichen Hypothekendarlehen unterlegte Wertpapiere — CMBS), Collateralised Debt Obligations (CDOs) und andere ABS-Papiere, die sich auf Forderungen gegenüber Geschäftskunden und Verbraucher beziehen (ABS Commercial und ABS Consumer). (37) Der Freistaat Bayern hat eine Garantierklärung über 4,8 Mrd. EUR abgegeben, die jedoch erst dann und nur insoweit in Anspruch genommen werden kann, als ein von der BayernLB zu tragender Verlust von 1,2 Mrd. EUR (im Folgenden „First Loss“) überschritten wird. Der Übernahmepreis errechnet sich durch Abzug des First Loss (1,2 Mrd. EUR) vom Nominalwert (19,589 Mrd. EUR) und beträgt 18,389 Mrd. EUR. (38) Die Laufzeit der Risikoabschirmung ist an die Fälligkeit der Wertpapiere im ABS-Portfolio geknüpft. Die besicherten Wertpapiere wurden von rund 19,6 Mrd. EUR (Stand Dezember 2008) auf 11,9 Mrd. EUR (Stand Dezember 2011) reduziert. Nach aktualisierten Prognosen vom 31. März 2012 wird davon ausgegangen, dass das Portfolio bis September 2014 auf 7 Mrd. EUR abgeschmolzen sein wird. Da vorrangig angestrebt wird, die Verluste so gering wie möglich zu halten, aber ungewiss ist, auf welchem Niveau sich die Marktpreise im Jahr 2014 befinden werden, ist bislang nicht klar, ob dann die (im Grunde angestrebte) Veräußerung des verbleibenden Wertpapierbestands des Portfolios möglich ist (d. h., ob sie wirtschaftlich vernünftig ist) (19). Bewertung der abgeschirmten Vermögenswerte (39) Die Bewertung des Portfolios erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurden die einzelnen Geschäfte mittels Early Warning Tool (EWT) gekennzeichnet (grün, gelb, rot), um problematische oder wertgeminderte Geschäfte zu ermitteln. Mithilfe dieses EWT wurde ein internes Rating erstellt: Gelb oder rot gekennzeichnete Geschäfte wurden in der Regel herabgestuft. Das interne Rating wurde dann auf das externe Rating von Moody's übertragen. Dieses externe Rating wurde in das CROROM (20) Version 2.4 von Moody's eingegeben, um die Verlusterwartungen für das gesamte Portfolio und die relevanten Tranchen zu schätzen. (40) Nach dieser Methode wurde der tatsächliche wirtschaftliche Wert (TWW) des ABS-Portfolios zum Zeitpunkt der Gewährung der Maßnahmen von den Sachverständigen der Kommission auf 83,87 % des Nominalwerts von 19,589 Mrd. EUR, d. h. auf 16,429 Mrd. EUR, geschätzt. In einer E-Mail vom 14. Dezember 2009 erklärte Deutschland, dass es keine Vertiefung der Analyse zum erwarteten Verlust (Expected Loss) begehre. Eine Gegenüberstellung des Übernahmepreises von 18,389 Mrd. EUR und des TWW von 16,429 Mrd. EUR ergibt eine Differenz von 1,96 Mrd. EUR. (41) Der Kapitalentlastungseffekt der Maßnahme zum Zeitpunkt der Risikoabschirmung wurde mit 1,28 Mrd. EUR beziffert. (42) Die Genauigkeit der Methode und der zugrunde liegenden Berechnungen zur Ermittlung des Kapitalentlastungseffekts wurde von der BaFin mit Schreiben vom 9. April 2010 bestätigt. Vergütung der Risikoabschirmung und Claw-back (43) Die BayernLB änderte die Vergütung für die Risikoabschirmung (einschließlich einer Claw-back-Zahlung) rückwirkend zum 1. Januar 2010 von 50 Basispunkten in eine jährliche Gesamtprämie von 200 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzt: i) eine Grundprämie von 6,25 % auf den anfänglichen Kapitalentlastungseffekt zum 31. Dezember 2008 in Höhe von 1,28 Mrd. EUR, d. h. 80 Mio. EUR pro Jahr; ii) eine zusätzliche jährliche Prämie von 3,75 % auf einen Teilbetrag der Garantie in Höhe von 2 Mrd. EUR, d. h. 75 Mio. EUR pro Jahr bis 2015 und iii) eine Sonderzahlung von 45 Mio. EUR pro Jahr bis 2015. c)   Haftungsgarantien (44) Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gewährte der BayernLB nach dem deutschen Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das von der Kommission als das deutsche Bankenrettungspaket genehmigt wurde (21), Haftungsgarantien. Diese Garantien beliefen sich auf 15 Mrd. EUR, von denen 5 Mrd. EUR zur Absicherung einer Emission im Januar 2009 eingesetzt wurden. Die verbleibenden 10 Mrd. EUR Haftungsgarantien wurden nicht verwendet und am 16. Oktober 2009 an den Garanten zurückgegeben, wodurch die vom SoFFin gewährte Haftungsgarantie auf 5 Mrd. EUR reduziert wurde. Am 23. Januar 2012 erfolgte die Rückgabe der letzten Tranche der vom SoFFin gewährten Haftungsgarantien. d)   Die Liquiditätsgarantie Österreichs (45) Im Dezember 2008 erhielt die HGAA nach umfangreichen Abschreibungen und Verlusten 700 Mio. EUR von der BayernLB und weitere 900 Mio. EUR Partizipationskapital (22) (Tier-1-Kapital) von Österreich auf der Grundlage des österreichischen Bankenrettungspakets (23). (46) Die BayernLB und die HGAA hatten 2009 externe Sachverständige mit einem Gutachten zum Kreditrisiko der HGAA beauftragt. Diesem Gutachten zufolge würden die zu erwartenden Verluste die Tier-1-Kernkapitalquote bis Ende 2009 auf unter 4 % drücken. (47) Als Folge des von der österreichischen Finanzaufsichtsbehörde gestellten Ultimatums an die Eigentümer, bis zum 11. Dezember 2009 die erforderlichen Entscheidungen für eine Rekapitalisierung der HGAA zu treffen, erwarb Österreich die Gesamtheit der HGAA-Anteile von den bisherigen Eigentümern für einen symbolischen Preis von einem Euro (24). Die BayernLB verzichtete auf alle Aktionärsrechte einschließlich auf bestehende Forderungen in Verbindung mit Ergänzungskapital in der HGAA (Tier-2-Kapital) in Höhe von 300 Mio. EUR (25). Für den Fall, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen weitere Kapita

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.