Europäische Union

Beschluss 2012/421/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0421. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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TEN Für die erfolgreiche Durchführung des Beschlusses ist ein aktives Mitwirken von Experten aus den EU-Mitgliedstaaten unerlässlich. Das UNODA wird bestärkt, diese Experten heranzuziehen. Die Missionskosten, die ihnen im Rahmen der Durchführung der Projekte entstehen, werden unter diesen Beschluss fallen. Es wird davon ausgegangen, dass im Zusammenhang mit den geplanten Unterstützungsmissionen (wie etwa Unterstützung in Rechtsfragen, Unterstützung bei VBM) die Entsendung eines Teams von maximal drei Experten für eine Höchstdauer von fünf Tagen als die Standardpraxis gelten wird. 6.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 24 Monate veranschlagt. 7.   BEGÜNSTIGTE Die Maßnahmen zur Förderung der Universalität des Übereinkommens kommen Staaten zugute, die nicht Vertragsstaaten des BWÜ sind (sowohl Unterzeichner- als auch Nichtunterzeichnerstaaten). Die Maßnahmen zur Umsetzung des BWÜ auf nationaler Ebene kommen sowohl Vertragsstaaten des BWÜ als auch Nichtvertragsstaaten sowie Vertretern nationaler und regionaler Vereinigungen für biologische Sicherheit, der Privatwirtschaft, wissenschaftlichen Kreisen und Nichtregierungsorganisationen zugute. Die Maßnahmen, die mit der Vertrauensbildung im Zusammenhang stehen, kommen den Vertragsstaaten des BWÜ zugute. 8.   VERTRETER AUS DRITTSTAATEN Zur Förderung der regionalen Eigenverantwortung für die Projekte und zur Sicherung ihrer langfristigen Tragfähigkeit wird im Rahmen dieses Beschlusses die Teilnahme von Experten finanziert werden, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, was Experten von einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen einschließt. Die Teilnahme des UNODA an Workshops und Tagungen zum BWÜ wird finanziert. Die Teilnahme des Vorsitzenden der Tagungen der Vertragsparteien des BWÜ kann auf Einzelfallbasis finanziert werden. 9.   FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PROJEKTE ZUSTÄNDIGE STELLE — PERSONALFRAGEN Da die nach diesem Beschluss dem UNODA übertragenen Aufgaben nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, wird zusätzliches Personal benötigt. (1)   ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 65.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.