Europäische Union

2014/394/EU: Beschluss des Rates vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung

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Quellenkennung: 32014D0394. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oder verwehren, in vollem Umfang an allen relevanten Aspekten des Verfahrens beteiligt zu werden. PFLICHTEN EHEMALIGER PANELMITGLIEDER 18. Alle ehemaligen Schiedspanel-Mitglieder müssen Handlungen vermeiden, die den Anschein erwecken könnten, dass sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben befangen waren oder aus der Entscheidung oder dem Schiedsspruch des Panels Nutzen gezogen haben. VERTRAULICHKEIT 19. Die Panelmitglieder und die ehemaligen Panelmitglieder legen zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen, die ein Verfahren betreffen oder ihnen während eines Verfahrens bekannt geworden sind, offen oder machen sie sich zunutze, außer für die Zwecke des betreffenden Verfahrens, und in keinem Fall legen sie derartige Informationen offen oder nutzen sie, um sich selbst oder anderen Vorteile zu verschaffen oder die Interessen anderer zu beeinträchtigen. 20. Die Panelmitglieder legen Entscheidungen des Panels weder ganz noch teilweise offen, bevor diese entsprechend dem Titel veröffentlicht worden sind. 21. Ein aktuelles oder ehemaliges Panel-Mitglied darf zu keinem Zeitpunkt die Erörterungen des Panels, die Stellungnahmen von Panelmitgliedern oder andere vertrauliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Verfahren offenlegen. VERMITTLER 22. Die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für amtierende und ehemalige Panelmitglieder gelten sinngemäß auch für Vermittler. ENTWURF BESCHLUSS Nr. 3/2014 DES ASSOZIATIONSRATES EU — ZENTRALAMERIKA vom … 2014 zur Annahme der Liste von Panelmitgliedern DER ASSOZIATIONSRAT EU — ZENTRALAMERIKA, gestützt auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 6 und Artikel 325, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 ist der Assoziationsrat befugt, in den im Abkommen festgelegten Fällen Entscheidungen zu treffen. (2) Im Einklang mit Artikel 325 Absatz 1 stellt der Assoziationsrat eine Liste von 36 Personen auf, die willens und in der Lage sind, als Panelmitglieder im Sinne von Titel X des Abkommens über Streitbeilegung zu fungieren, HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN — Einziger Artikel Die im Anhang festgelegte Liste der Panelmitglieder wird angenommen. Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft. Geschehen zu … Für den Assoziationsrat Für die Republiken der zentralamerikanischen Vertragspartei Für die EU-Vertragspartei ANHANG Liste der Panelmitglieder   Von Costa Rica vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Ernesto Fernández Monge 2. Federico Valerio de Ford   Von El Salvador vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Cesar Ernesto Salazar Grande 2. Harold C. Lantan   Von Guatemala vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Ada Lissette Redondo Aguilera 2. Julio Roberto Bermejo Quiñones   Von Honduras vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Ulises Mejía León-Gómez 2. Roberto Herrera Cáceres   Von Nicaragua vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Mauricio Herdocia 2. José René Orúe   Von Panamá vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Yavel Francis Lanuza 2. Carlos Ernesto González Ramirez   Von der EU vorgeschlagene Panelmitglieder 1. Giorgio Sacerdoti (Italien) 2. Ramon Torrent (Spanien) 3. Jacques Bourgeois (Belgien) 4. Pieter Jan Kuijper (Niederlande) 5. Claus-Dieter Ehlermann (Deutschland) 6. Jan Wouters (Belgien) 7. Laurence Boisson de Chazournes (Frankreich) 8. Hélène Ruiz Fabri (Frankreich) 9. Meinhard Hild (Deutschland) 10. Claudio Dordi (Italien) 11. Kim Van der Borght (Belgien) 12. Markus Krajewski (Deutschland)   Vorsitzende 1. Craig Van Graastek (USA) 2. Miriam Mercedes Maroun Marun (Venezuela) 3. Hugo Perezcano Díaz (Mexiko) 4. Ignacio Suárez Anzorena (Argentinien) 5. Carlos Vejar (Mexiko) 6. Didier Chambovey (Schweiz) 7. Shotaro Oshima (Japan) 8. Jenniffer Hilman (USA) 9. Luiz Olavo Baptista (Brasilien) 10. Kirsten Hilman (Kanada) 11. Juan Antonio Buencamino (Philipppinen) 12. David Unterhalter (Südafrika) ENTWURF BESCHLUSS Nr. 4/2014 DES ASSOZIATIONSRATES EU — ZENTRALAMERIKA vom … zur Annahme der Liste von Sachverständigen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung DER ASSOZIATIONSRAT EU — ZENTRALAMERIKA, gestützt auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied-staaten einerseits und Zentralamerika andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 6 und Artikel 297, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 ist der Assoziationsrat befugt, in den im Abkommen festgelegten Fällen Entscheidungen zu treffen. (2) Im Einklang mit Artikel 297 Absatz 2 billigt der Assoziationsrat eine Liste von siebzehn Personen mit Fachkenntnissen in den Bereichen Umweltrecht, internationaler Handel oder Streitbeilegung im Rahmen internationaler Übereinkünfte sowie eine Liste von siebzehn Personen mit Fachkenntnissen in den Bereichen Arbeitsrecht, internationaler Handel oder Streitbeilegung im Rahmen internationaler Übereinkünfte, HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN — Einziger Artikel Die im Anhang festgelegte Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung wird angenommen. Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft. Geschehen zu … Für den Assoziationsrat Für die Republiken der zentralamerikanischen Vertragspartei Für die EU-Vertragspartei ANHANG Liste von Sachverständigen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung Sachverständige in den Bereichen Umweltrecht, internationaler Handel oder Streitbeilegung im Rahmen internationaler Übereinkünfte   Liste der nationalen Sachverständigen 1. Marieta Lizano Martínez 2. Alma Carolina Sánchez Fuentes 3. Francisco Khalil de León Barrios 4. Mario Noel Vallejo Larios 5. Javier Guillermo Hernández Munguía 6. Alexis Xavier Rodríguez Almanza 7. Joost Pauwelyn 8. Jorge Cardona 9. Karin Lukas 10. Hélène Ruiz Fabri 11. Laurence Boisson de Chazournes 12. Geert Van Calster   Vorsitzende (keine Staatsangehörigen einer der Vertragsparteien) 1. Claudia de Windt 2. Juan Carlos Urquidi Fell 3. Elizabeth Jaramillo Escobar 4. Janice Bellace 5. Arthur Appleton Sachverständige in den Bereichen Arbeitsrecht, internationaler Handel oder Streitbeilegung im Rahmen internationaler Übereinkünfte   Liste der nationalen Sachverständigen 1. Manuel Francisco Umaña Soto 2. Carolina Morán 3. Mario Fuentes Destarac 4. Arnando Urtecho López 5. Adrián Meza 6. Rolando Murgas Torraza 7. Eddy Laurijssen 8. Jorge Cardona 9. Karin Lukas 10. Hélène Ruiz Fabri 11. Laurence Boisson de Chazournes 12. Geert Van Calster   Vorsitzende (keine Staatsangehörigen einer der Vertragsparteien) 1. Emilio Morgado Velenzuela 2. Juan Mailhos Gutiérrez 3. Jill Murray 4. Ross Wilson 5. Janice Bellace

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.