Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 5. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/C-188/02 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Mehrwertsteuer in Bezug auf die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe

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6.7.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 245/6 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/C-188/02 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Mehrwertsteuer in Bezug auf die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe (2016/C 245/04) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2012/C-188/02 der Kommission (1) wurde eine Expertengruppe für Mehrwertsteuer eingesetzt, die die Kommission hinsichtlich der Ausarbeitung von Rechtsakten und anderen politischen Initiativen im MwSt-Bereich beraten und Informationen über die praktische Umsetzung von Rechtsakten und anderen politischen Initiativen in diesem Bereich liefern soll. (2) Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses 2012/C-188/02 werden die Mitglieder für zwei Jahre ernannt. Ihr Mandat kann verlängert werden, wenn sie erneut auf eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen antworten. Das Mandat der bestehenden Mitglieder der Gruppe, die per Beschluss vom 25. September 2014 vom Generaldirektor für Steuern und Zollunion ernannt wurden, läuft am 30. September 2016 aus. (3) Die Gruppe hat sich als sehr nützliches Forum zur Ermittlung der Standpunkte und Nutzung der Fachkenntnisse der Mitglieder bei der Ausgestaltung der neuen MwSt-Politik und der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die MwSt erwiesen. (4) Aufgrund der Arbeitserfahrungen, die seit 2012 in der Gruppe gesammelt wurden, und im Hinblick auf das Ziel, eine bessere Kontinuität zu gewährleisten, erscheint es angebracht, die Amtszeit der künftigen Mitglieder der Gruppe von zwei auf drei Jahre zu verlängern. (5) Der Beschluss 2012/C-188/02 sollte daher entsprechend geändert werden — BESCHLIESST: Einziger Artikel Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses 2012/C-188/02 der Kommission erhält folgende Fassung: „(6)   Die Mitglieder werden für drei Jahre ernannt. Sie bleiben bis zum Ablauf ihres Mandats im Amt. Ihr Mandat kann verlängert werden, wenn sie erneut auf eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen antworten.“ Brüssel, den 5. Juli 2016 Für die Kommission Pierre MOSCOVICI Mitglied der Kommission (1)  Beschluss 2012/C-188/02 der Kommission vom 26. Juni 2012 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Mehrwertsteuer (ABl. C 188 vom 28.6.2012, S. 2).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.