Europäische Union

2012/134/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 865) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32012D0134. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Die höheren Werte gelten für die Produktion von Opalglas, das Recycling von Filterstaub oder die Verwendung eines hohen Fremdscherbenanteils in der Gemengerezeptur. (99)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (100)  Die Werte beziehen sich auf die in den Abgasen in Form fester oder gasförmiger Emissionen enthaltene Gesamt-Metallmenge. (101)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 3 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). Für spezifische Produktionsläufe muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (102)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (103)  Die Werte beziehen sich auf die Gesamt-Selenmenge, die in den Abgasen in fester Form oder in Gasform vorliegt. (104)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 3 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). Für spezifische Produktionsläufe muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (105)  Eine Beschreibung der Technik ist den Abschnitten 1.10.1 und 1.10.5 zu entnehmen. (106)  Die Werte beziehen sich auf die in den Abgasen in Form fester oder gasförmiger Emissionen enthaltene Gesamt-Bleimenge. (107)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 3 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). Für spezifische Produktionsläufe muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (108)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.8 zu entnehmen. (109)  Die Werte beziehen sich auf die Gesamt-Metallmenge im Abgas. (110)  Die Werte beziehen sich auf Weiterverarbeitungsprozesse bei der Herstellung von Bleikristallglas. (111)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.6 zu entnehmen. (112)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen. (113)  Die Umrechnungsfaktoren 2,5 × 10–3 und 6,5 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte angewandt (siehe Tabelle 2); dabei sind einige Werte Näherungswerte. Je nach produziertem Glas muss der Umrechnungsfaktor jedoch im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (114)  Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten für Gemengerezepturen, die erhebliche Mengen von Bestandteilen enthalten, welche die Einstufungskriterien für gefährliche Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen. (115)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (116)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (117)  Die Umrechnungsfaktoren 2,5 × 10–3 und 4 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte angewandt (siehe Tabelle 2); dabei sind einige Werte Näherungswerte. Je nach Art der Produktion muss der Umrechnungsfaktor jedoch im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (118)  Die höheren Werte beziehen sich auf spezielle Produktion von Borosilikatglas-Glasröhren zur Verwendung in der Pharmaindustrie. (119)  Die erreichbaren Werte hängen von der Qualität des verfügbaren Erdgases und des Sauerstoffs (Stickstoffgehalt) ab. (120)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (121)  Die niedrigeren Werte gelten für den Einsatz der Elektroschmelztechnik. (122)  Die Umrechnungsfaktoren 2,5 × 10–3 und 6,5 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte angewandt; dabei sind einige Werte Näherungswerte. Je nach Art der Produktion muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (123)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.3 zu entnehmen. (124)  Bei den Wertebereichen wurden die mit der Art des hergestellten Glases verbundenen unterschiedlichen Schwefelbilanzen berücksichtigt. (125)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). Je nach Art der Produktion muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (126)  Die niedrigeren Werte gelten für den Einsatz der Elektroschmelztechnik und für schwefelfreie Gemengerezepturen. (127)  Die assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf die Verwendung von Heizöl mit einem 1 %igen Schwefelgehalt in Kombination mit Sekundärmaßnahmen. (128)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.4 zu entnehmen. (129)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2); dabei sind einige Werte Näherungswerte. Je nach Art der Produktion muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (130)  Die höheren Werte gelten für die Verwendung chlorhaltiger Materialien in der Gemengerezeptur. (131)  Der höhere Wert des genannten Bereichs wurde von spezifischen gemeldeten Daten abgeleitet. (132)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (133)  Die Werte beziehen sich auf die in den Abgasen in Form fester oder gasförmiger Emissionen enthaltene Gesamt-Metallmenge. (134)  Die niedrigeren Werte sind die BVT-assoziierten Emissionswerte, wenn Metallverbindungen in der Gemengerezeptur nicht beabsichtigt verwendet werden. (135)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2); dabei sind einige in der Tabelle genannten Werte Näherungswerte. Je nach Art der Produktion muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (136)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.8 zu entnehmen. (137)  Die Werte beziehen sich auf die Gesamt-Metallmenge im Abgas. (138)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.6 zu entnehmen. (139)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen. (140)  Die Umrechnungsfaktoren 2 × 10–3 und 2,5 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte angewandt (siehe Tabelle 2), um die Herstellung sowohl von Glaswolle als auch von Steinwolle abzudecken. (141)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (142)  Für Glaswolle wurde der Umrechnungsfaktor 2 × 10–3 und für Steinwolle der Umrechnungsfaktor 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). (143)  Die erreichbaren Werte hängen von der Qualität des verfügbaren Erdgases und des Sauerstoffs (Stickstoffgehalt) ab. (144)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (145)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 2 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). (146)  Die niedrigeren Werte des genannten Bereichs gelten für den Einsatz der Brennstoff-Sauerstoff-Schmelztechnik (Oxy-fuel). (147)  Eine Beschreibung der Techniken ist den Abschnitten 1.10.3 und 1.10.6 zu entnehmen. (148)  Für Glaswolle wurde der Umrechnungsfaktor 2 × 10–3 und für Steinwolle der Umrechnungsfaktor 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). (149)  Die niedrigeren Werte gelten für den Einsatz der Elektroschmelztechnik. Die höheren Werte beziehen sich auf hohe Scherbenrecyclingquoten. (150)  Die Werte beziehen sich auf Bedingungen, bei denen der SOX-Minderung eine höhere Priorität eingeräumt wird als einem geringeren Abfallanfall einhergehend mit sulfatreichem Filterstaub. (151)  Wenn die Minderung des Abfallvolumens eine höhere Priorität im Vergleich zu den SOX-Emissionen hat, sind höhere Emissionswerte zu erwarten. Die erreichbaren Werte sollten auf einer Schwefelbilanz beruhen. (152)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.4 zu entnehmen. (153)  Für Glaswolle wurde der Umrechnungsfaktor 2 × 10–3 und für Steinwolle der Umrechnungsfaktor 2,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). (154)  Die Umrechnungsfaktoren 2 × 10–3 und 2,5 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte verwendet (siehe Tabelle 2). (155)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.9 zu entnehmen. (156)  Der Umrechnungsfaktor 2,5 × 10–3 für Steinwolle wurde angewandt (siehe Tabelle 2). (157)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (158)  Die Wertebereiche beziehen sich auf die in den Abgasen in Form fester und gasförmiger Emissionen enthaltene Gesamt-Metallmenge. (159)  Die Umrechnungsfaktoren 2 × 10–3 und 2,5 × 10–3 wurden für die Ermittlung des Mindest- bzw. des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte angewandt (siehe Tabelle 2). (160)  Die höheren Werte beziehen sich auf den Einsatz von Kupolöfen zur Steinwolleherstellung. (161)  Eine Beschreibung der Techniken ist den Abschnitten 1.10.7 und 1.10.9 zu entnehmen. (162)  Emissionswerte, die als kg/t des Enderzeugnisses ausgedrückt sind, werden durch die Dicke der hergestellten Mineralwollmatte und durch eine extreme Konzentration oder Verdünnung der Abgase nicht beeinflusst. Für die Umrechnung wurde der Faktor 6,5 × 10–3 angewandt. (163)  Wenn Mineralwolle mit einer hohen Dichte oder einem hohen Bindemittelgehalt hergestellt wird, können die Emissionswerte, die mit den für diese Branche als BVT genannten Techniken assoziiert sind, deutlich höher liegen als die hier genannten BVT-assoziierten Emissionswerte. Wenn diese Produktarten den überwiegenden Teil der Produktion einer bestimmten Anlage ausmachen, sollten andere Techniken in Erwägung gezogen werden. (164)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen. (165)  Bei diesen Werten wurde der Einsatz eines Gewebefiltersystems zugrunde gelegt. (166)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen. (167)  Der niedrigere Wert bezieht sich auf Emissionen aus Aluminiumsilikatwolle/Keramikfaser (ASW/RCF). (168)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.3 zu entnehmen. (169)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.4 zu entnehmen. (170)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (171)  Die Werte beziehen sich auf die Summe der Metalle in den Abgasen sowohl in der festen Phase als auch in der Gasphase. (172)  Eine Beschreibung der Techniken ist den Abschnitten 1.10.6 und 1.10.9 zu entnehmen. (173)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen: (174)  Bei der Ermittlung des Mindest- und des Höchstwertes der BVT-assoziierten Emissionswerte wurden die Umrechnungsfaktoren 5 × 10–3 und 7,5 × 10–3 angewandt (siehe Tabelle 2). Für spezifische Verbrennungstypen muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden. (175)  Eine Beschreibung der Technik ist Abschnitt 1.10.2 zu entnehmen. (176)  Bei den genannten Wertebereichen wird die Kombination der Abgase aus den Wannen bei Anwendung verschiedener Schmelzverfahren und mit verschiedenen Frittentypen und mit Gemengerezepturen mit und ohne Nitraten berücksichtigt, die in einen einzigen Abgasabzug geleitet werden können, wobei die Möglichkeit einer Charakterisierung des jeweiligen Schmelzverfahrens und der verschiedenen Produkte allerdings ausgeschlossen ist. (177)  Bei der Ermittlung der Mindest- und der Höchstwerte wurden die Umrechnungsfaktoren 5 × 10–3 und 7,5 × 10–3 angewandt. Für spezifische Verbrennungstypen muss der Umrechnungsfaktor jedoch unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (178)  Die erreichbaren Werte hängen von der Qualität des verfügbaren Erdgases und des Sauerstoffs (Stickstoffgehalt) ab. (179)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.3 zu entnehmen. (180)  Bei den die Werten wurden die Umrechnungsfaktoren 5 × 10–3 und 7,5 × 10–3 angewandt; die in der Tabelle genannten Werte sind jedoch unter Umständen Näherungswerte. Für spezifische Verbrennungstypen muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (181)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.4 zu entnehmen. (182)  Bei den die Werten wurden die Umrechnungsfaktoren 5 × 10–3 und 7,5 × 10–3 angewandt; die in der Tabelle genannten Werte sind jedoch unter Umständen Näherungswerte. Für spezifische Verbrennungstypen muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (183)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.5 zu entnehmen. (184)  Die Werte beziehen sich auf die Summe der Metalle in den Abgasen sowohl in der festen Phase als auch in der Gasphase. (185)  Es wurde ein Umrechnungsfaktor von 7,5 × 10–3 angewandt. Für spezifische Verbrennungstypen muss der Umrechnungsfaktor unter Umständen im Einzelfall bestimmt werden (siehe Tabelle 2). (186)  Eine Beschreibung der Techniken ist Abschnitt 1.10.1 zu entnehmen. (187)  Die Werte beziehen sich auf die Summe der im Abgas enthaltenen Metalle.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.