Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/951 des Rates vom 22. März 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

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Quellenkennung: 32024D0951. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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einer Strafzelle und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, was zu einer schweren Verschlechterung seiner Gesundheit führte. Die Strafkolonie IK-6 ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die systematische Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. 22.3.2024“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/951/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.