Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2069 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die von Belgien durchgeführten Maßnahmen SA.14093 (C76/2002) zugunsten von Brussels South Charleroi Airport und Ryanair (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6849) (Text von Bedeutung für den EWR )

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u den in der Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2002 festgelegten Dienstleistungen erbringt. Zudem wurden die Modalitäten zur Berechnung der Höhe der Konzessionsabgaben, die BSCA an die Sowaer zahlen muss, geändert. (47) Die Vereinbarung Region/BSCA wurde parallel dazu am 10. März 2006 mit Nachtrag Nr. 5 geändert. Artikel 3.2.2 der Vereinbarung Region/BSCA sieht nunmehr Folgendes vor: — die Kosten, die BSCA für Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brandschutz, der Verkehrssicherheit am Boden und der Flughafensicherheit entstehen, sind Gegenstand einer Ausgleichszahlung der Region; — dieser Ausgleich ist gedeckelt. Der Höchstbetrag, der für 2006 auf 5 774 000 EUR festgelegt wird, wird jährlich indexiert. (48) Dieser Nachtrag sieht auch vor, dass die Höhe der Ausgleichszahlung bis Juli 2009 überprüft werden muss. 2.1.9.   Nachtrag Nr. 6 zur Vereinbarung Region/BSCA vom 15. Januar 2008 (49) Die Vereinbarung Region/BSCA wurde am 15. Januar 2008 erneut geändert (Nachtrag Nr. 6). Betroffen waren folgende Änderungen: — die Region überträgt BSCA neben der Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brandschutz, der Verkehrssicherheit am Boden und Flughafensicherheit auch die Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Tracking und der Erfassung der Flüge, der Flugplanung (27), dem Einwinken (28) und der Gefahrenabwehr (29) (diese Aufgaben waren zuvor von der Region selbst wahrgenommen worden (30)); — der Zuschuss der Region deckt nunmehr nicht nur die Kosten von BSCA für den Brandschutz, die Verkehrssicherheit am Boden und die Flughafensicherheit (unter Beibehaltung der Deckelung), sondern auch die Kosten für die Gefahrenabwehr, das Tracking und die Erfassung der Flüge, die Flugplanung und das Einwinken. 2.2.   Entwicklung des Flughafens Charleroi (50) Der Flughafen Charleroi, der bis dato keine regelmäßigen Nutzer hatte, nahm vom 1. Mai 1997 an die Fluggesellschaft Ryanair auf, anfänglich für den Betrieb einer Flugverbindung von Dublin nach Charleroi. Im April 2001 eröffnete Ryanair seine erste kontinentale Basis in Charleroi, stationierte dort zunächst zwei Flugzeuge und eröffnete weitere Strecken (Shannon, Glasgow, Pisa, Venedig und Carcassonne). (51) Im Zeitraum 2000-2013 stieg das Fluggastaufkommen von Charleroi von 200 000 auf fast 7 Mio. Fluggäste. Tabelle 4 Jährliche Statistiken für das Fluggastaufkommen am Flughafen Charleroi Jahr Fluggäste Jahr Fluggäste 2000 255 317 2007 2 458 980 2001 773 431 2008 2 957 026 2002 1 271 596 2009 3 937 187 2003 1 804 287 2010 5 195 372 2004 2 034 140 2011 5 901 007 2005 1 873 651 2012 6 156 427 2006 2 166 915 2013 6 786 979 (52) Auf Ryanair entfielen in jedem Jahr mehr als [70-80] (*1) % des Fluggastaufkommens des Flughafens Charleroi. 2.3.   Satzung und Beteiligungsstruktur von BSCA (53) Die Beteiligungsstruktur von BSCA hat sich seit 2001 mehrfach geändert. Ende 2000 wurden mehr als 80 % des Kapitals von BSCA von Sambrinvest (31) und geringe Anteile von Cockerill Sambre, Igretec (32) und einigen anderen Aktionären gehalten. (54) Eine erste Umgestaltung fand auf der Grundlage einer Entscheidung der wallonischen Regierung vom 8. Februar 2001 statt. Mit dieser Entscheidung beauftragte die Regierung die Sogepa (33), eine von der Region kontrollierte Gesellschaft, 2 680 von Sambrinvest gehaltene BSCA-Aktien (d. h. 43,79 % des Kapitals), die von BSCA gehaltenen eigenen Aktien sowie die Anteile der verkaufswilligen „privaten Aktionäre“ aufzukaufen. Ferner beauftragte die Regierung in derselben Vereinbarung den für den Flughafenbetrieb zuständigen Minister damit, „einen Aktionärsbindungsvertrag zwischen Sowaer, Sambrinvest und gegebenenfalls Igretec auszuarbeiten, der die Koordination der Befugnisse innerhalb von BSCA sowohl auf der Hauptversammlung als auch im Verwaltungsrat und im Vorstand regelt“. (55) Zudem beschloss die Region, parallel dazu eine Erhöhung des Kapitals von BSCA vorzunehmen: Das Prinzip der Kapitalaufstockung taucht im Mai 2001 in einer Entscheidung der wallonischen Regierung auf (34). Diese Kapitalerhöhung um insgesamt 3 941 300 EUR wurde am 3. Dezember 2002 vollzogen; die Sowaer brachte in bar die Summe von 3 808 660 EUR für 49,23 % der Anteile am Kapital von BSCA ein. Tabelle 5 Veränderung der Beteiligungsstruktur von BSCA  (35) (in %) Jahr BSCA Sowaer Sogepa Sambrinvest Igretec Belgian Airports Sonstige 2000 6,21 — 0,00 82,84 2,29 0,00 8,66 2001 0,00 — 55,07 39,05 2,29 0,00 3,59 2002 0,00 49,23 27,01 19,16 2,32 0,00 2,28 2003 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2004 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2005 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2006 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2007 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2008 0,00 48,89 27,65 19,16 2,32 0,00 1,99 2009 0,00 22,56 27,65 19,16 2,32 27,65 0,67 2010 0,00 22,56 27,65 19,16 2,32 27,65 0,67 2011 0,00 22,56 27,65 19,16 2,32 27,65 0,67 2012 0,00 22,56 27,65 19,16 2,32 27,65 0,67 2013 0,00 22,56 27,65 19,16 2,32 27,65 0,67 Die Zahlen geben den Stand vom 31. Dezember des jeweiligen Jahres wieder. (56) Von 2002 bis 2008 verwaltete die Sowaer ca. 49 % des Kapitals von BSCA. Den belgischen Behörden zufolge erfolgte diese Verwaltung für Rechnung der wallonischen Regierung. (57) Im Jahr 2009 öffnete BSCA ihr Kapital für einen privaten Partner. Dabei übernahm das Konsortium Belgian Airports (im Folgenden „Belgian Airports“), bestehend aus dem italienischen Konzern SAVE und der belgischen Gesellschaft Holding Communal S.A. (36), 27,65 % der Anteile des Flughafenbetreibers. Belgian Airports besitzt bei einigen wichtigen Entscheidungen, zu denen auch die geschäftlichen Verträge mit Ryanair gehören, ein Vetorecht. 3.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN (58) Gegenstand dieses Beschlusses sind zwei Arten von Maßnahmen: — Maßnahmen der Region und der Sowaer zugunsten von BSCA (Abschnitt 3.1); — Maßnahmen der Region, der Sowaer und von BSCA zugunsten von Ryanair (Abschnitt 3.2). 3.1.   Maßnahmen der Region und der Sowaer zugunsten von BSCA (59) Das Verfahren betrifft die folgenden Maßnahmen zugunsten von BSCA: — die Bereitstellung der Grundstücke und Infrastruktur des Flughafens Charleroi für BSCA und die Durchführung eines Investitionsprogramms zur Modernisierung und zum Ausbau dieser Infrastruktur sowie die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die Sowaer, einschließlich umfangreicher Reparaturen der Infrastruktur, als Gegenleistung für ein von BSCA gezahltes Entgelt in Anwendung der Vereinbarung Sowaer/BSCA und der Investitionsentscheidungen (Abschnitt 3.1.1); — die Gewährung eines Zuschusses durch die Region für bestimmte mit der Flughafentätigkeit verbundene Dienstleistungen (siehe Abschnitt 3.1.2) in Anwendung der Vereinbarung Region/BSCA; — die Zeichnung einer Erhöhung des Grundkapitals von BSCA durch die Sowaer am 3. Dezember 2002 (Abschnitt 3.1.3). 3.1.1.   Bereitstellung der Grundstücke und Infrastruktur des Flughafens Charleroi, einschließlich der im Rahmen des Investitionsprogramms errichteten Infrastruktur, und Erbringung von bestimmten Dienstleistungen, insbesondere umfangreichen Reparaturen, als Gegenleistung für eine Konzessionsabgabe 3.1.1.1.    Bereitstellung der Grundstücke und Infrastruktur des Flughafens Charleroi, einschließlich der im Rahmen des Investitionsprogramms errichteten Infrastruktur, und Erbringung von bestimmten Dienstleistungen, insbesondere umfangreichen Reparaturen (60) In Anwendung der Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2002 gilt Folgendes: — die Sowaer gewährt BSCA bis 2040 eine Unterkonzession zur ständigen und ausschließlichen Nutzung des Flughafengeländes für die Zwecke des Flughafenbetriebs, — die Sowaer stellt BSCA neue Investitionen zur Verfügung. Das Investitionsprogramm, das insbesondere den Bau eines neuen Terminals, die Verlängerung der Start- und Landebahn, den Bau einer Rollbahn und einer Abstellfläche für zusätzliche Flugzeuge und Ausrüstung zur Unterstützung der Flugsicherung beinhaltet, macht einen Betrag von 93 Mio. EUR aus (37), Tabelle 6 Investitionsprogramm im Anhang zur Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2002 (in Mio.)   2001 2002 2003 2004 Summe BEF Summe EUR Grundstücke 253 15 0 38 306 7,59 Infrastruktur 741 709 548 319 2 317 57,44 Terminal 10 500 500 120 1 130 28,01 Summe 1 004 1 224 1 048 477 3 753 93,03 — die Sowaer führt umfangreiche Reparaturen und Instandhaltungen an Grundstücken, Gebäuden und Flughafeninfrastruktur auf dem übertragenen Gelände durch. (61) Das Investitionsprogramm wurde jährlich überarbeitet. Diese Überarbeitungen beinhalteten sowohl Aktualisierungen aufgrund von Mehrkosten, die im April 2002 nicht veranschlagt werden konnten, als auch Entscheidungen über neue Investitionen. Am 3. April 2003 genehmigte die wallonische Regierung eine Überarbeitung des Investitionsprogramms, die vom Verwaltungsrat der Sowaer gebilligt wurde. Diese Überarbeitung (38) sah insbesondere ein neues Terminal mit einer höheren als der ursprünglich geplanten Kapazität (3 Millionen anstelle von 2 Millionen Fluggäste) und ein größeres Parkhaus als ursprünglich vorgesehen vor. Sie beinhaltete zusätzliche Investitionen in Höhe von 33 Mio. EUR. (62) Das Investitionsprogramm wurde bis 2009 jährlich überarbeitet (39). Die Gesamtkosten des Investitionsprogramms der Sowaer in Charleroi für 2002-2010 beliefen sich gemäß dem Stand bei der letzten Aktualisierung durch den Verwaltungsrat der Sowaer im Jahr 2009 auf 219 103 435 EUR (40). Obwohl dieses Investitionsprogramm als „Investitionsprogramm für 2002-2010“ bezeichnet wurde, sah es Ausgaben bis ins Jahr 2017 vor. Tabelle 7 Gesamtkosten des Investitionsprogramms der Sowaer in Charleroi in der vom Verwaltungsrat der Sowaer 2009 überarbeiteten Fassung (in EUR) Art der Investitionen       Klassische Investitionen [180 000 000 – 210 000 000 ] davon Grundstücke [4 000 000 – 5 000 000 ] davon Flugzeugabstellflächen [36 000 000 – 40 000 000 ] davon neues Terminal [80 000 000 – 100 000 000 ] davon Kontrollturm [10 000 000 – 13 000 000 ] Alte Verbindlichkeiten [1 000 000 – 2 000 000 ] Einnahmen bewirkende Inv. [3 000 000 – 4 000 000 ] Sicherheit — Gefahrenabwehr — Umwelt [8 000 000 – 11 000 000 ] Außerordentliche Instandhaltung [4 000 000 – 6 000 000 ]     Summe 219 103 435 Quelle: Anhang 7 zum Schreiben der belgischen Behörden vom 21. September 2011. (63) Außer zu den umfangreichen Reparaturen und der Instandhaltung in Anwendung der Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2006 verpflichtete sich die Sowaer, BSCA zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, insbesondere Beratungsleistungen aller Art (in den Bereich Recht, Umwelt, Finanzen, Verwaltung usw.), Analysen und Empfehlungen betreffend Fluglärm und die Definition und Aktualisierung eines Geografischen Informationssystems (GIS). 3.1.1.2.    Von der BSCA an die Sowaer zu zahlende Konzessionsabgabe (64) Als Gegenleistung für die in Abschnitt 3.1.1.1 beschriebenen Leistungen zahlt BSCA der Sowaer eine Konzessionsabgabe. (i)   Vertragsbestimmungen a.   Zeitraum vom 15. April 2002 bis zum 31. Dezember 2005 (65) In Anwendung der Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2002 zahlt BSCA an die Region eine Konzessionsabgabe, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzt: — einem jährlichen variablen Betrag (im Folgenden „gedeckelte variable Abgabe“) in Höhe von 35 % der im laufenden Jahr erhobenen luftverkehrsbezogenen Entgelte mit einer Höchstgrenze von 883 689 EUR im Jahr 2002; diese Abgabe erhöht sich von 2003 bis 2006 um 2 % jährlich; im Jahr 2007 wird diese Höchstgrenze auf 2 650 000 EUR angehoben; der Betrag erhöht sich weiterhin um 2 % pro Jahr und wird ab 2015 überprüft (41). Diese Abgaben werden einem Fonds zugeführt, aus dem die durch den Flughafenbetrieb bedingten Umweltprobleme finanziert werden sollen. — einem jährlichen Festbetrag (im Folgenden „pauschale Abgabe“) in Höhe von 9 371 000 EUR für 2002 mit einer Indexierung für die Folgejahre. Dieser Betrag wird ab 2010 auf 13 525 000 EUR angehoben und indexiert (42). (66) Gemäß der Konzessionsvereinbarung Region/BSCA in der Fassung vom 29. März 2002 erhält BSCA jedoch einen Zuschuss von der Region, der es ihm ermöglichen soll, „im Rahmen des Betriebs des Flughafens Charleroi öffentliche Aufgaben zu übernehmen, d. h. die Kosten für die Nutzung der von der Sowaer zur Verfügung gestellten Grundstücke, Gebäude und Flughafeninfrastruktur“. Dieser Zuschuss ist genauso hoch wie die pauschale Abgabe, sodass von BSCA tatsächlich nur die gedeckelte variable Abgabe zu tragen ist. Zudem die BSCA in Anwendung der Vereinbarung Sowaer/BSCA vom 15. April 2002 bei Nichterhalt des Zuschusses der Region von der Zahlung der pauschalen Abgabe befreit (43). b.   Zeitraum nach dem 1. Januar 2006 (67) Die Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2002 wurde mit der Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2006 überarbeitet, die vom 1. Januar 2006 an galt. Gemäß dieser Vereinbarung (44) zahlt BSCA an die Sowaer Folgendes: — einen jährlichen variablen Betrag in Höhe von 1,5 EUR je Fluggast und 8 EUR je Tonne Fracht, der auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex für Belgien indexiert wird (45). Dieser variable Betrag wurde für 2005 vertraglich auf 956 533 EUR (46) und dann ab 2007 auf 2 651 067 EUR gedeckelt und erhöhte sich ab 2008 um 2 % jährlich. — einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 10 094 000 EUR, der sich jährlich um 2 % erhöht. (68) Mit der Dienstleistungskonzessionsvereinbarung zwischen der Region und BSCA vom 10. März 2006 werden parallel dazu die Bestimmungen für den Zuschuss der Region zur Deckung des Fixanteils der Abgaben von BSCA an die Sowaer (47) geändert; darüber hinaus wird die in Erwägungsgrund 66 genannte Befreiungsklausel aufgenommen (48). (69) Schließlich vereinbarten BSCA und die Sowaer mit Nachtrag Nr. 1 vom 27. Mai 2009 zur Vereinbarung Sowaer/BSCA von 2006, dass von BSCA an die Sowaer von 2009 an ein jährlicher Zusatzbetrag von […] EUR je zusätzlichen Quadratmeter (49) im Hinblick auf den Erwerb weiterer Grundstücke durch die Sowaer und die damit einhergehende Erweiterung des Umfangs der Dienstleistungsvereinbarung gezahlt wird. Diese Zusatzbeträge beliefen sich auf 1 206 EUR für 2010, 1 230 EUR für 2011, 1 255 EUR für 2012 und 1 280 EUR für 2013 (50). (ii)   Höhe der von BSCA an die Sowaer gezahlten Abgaben (70) Angesichts dieser Sachverhalte werden die tatsächlich von BSCA an die Sowaer gezahlten Abgaben unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen der Region an BSCA zur Weitergabe an die Sowaer in Tabelle 8 zusammengefasst. Tabelle 8 Von BSCA an die Sowaer gezahlte Abgaben  (51) (in EUR) Jahr Fester Anteil Variabler Anteil Gesamtabgaben Nettoabgaben 2002 9 371 000 883 689 10 254 689 883 689 2003 9 558 420 901 363 10 459 783 901 363 2004 9 749 588 919 390 10 668 978 919 390 2005 9 944 580 937 778 10 882 358 937 778 2006 10 094 000 956 532 11 050 532 956 532 2007 10 262 000 2 651 067 12 913 067 2 651 067 2008 10 478 000 2 704 088 13 182 088 2 704 088 2009 10 150 000 2 758 170 12 908 761 2 758 761 2010 10 150 000 2 813 333 12 964 539 2 814 539 2011 10 353 000 2 869 600 13 223 830 2 870 830 2012 10 353 000 2 926 992 13 281 247 2 928 247 2013 10 353 000 2 985 532 13 339 812 2 986 812 Neben dem festen und variablen Anteil beinhalten die Gesamtabgaben ab 2009 den in Erwägungsgrund 69 genannten Zusatzbetrag im Zusammenhang mit der Ausweitung des Umfangs der Dienstleistungsvereinbarung. In den Nettoabgaben ist der Zuschuss der Region an BSCA berücksichtigt. 3.1.2.   Von der Region gezahlter Zuschuss für bestimmte Dienstleistungen in Verbindung mit der Flughafentätigkeit 3.1.2.1.    Vertragsbestimmungen (a)   Zeitraum vom 29. März 2002 bis zum 31. Dezember 2005 (71) Mit Nachtrag Nr. 3 vom 29. März 2002 zur Konzessionsvereinbarung Region/BSCA wird Artikel 3.2 der Vereinbarung Region/BSCA geändert und vorgesehen, dass die Wallonische Region die Ausgaben für Brandschutz und Instandhaltung erstattet: — der Brandschutz wird unter Verweis auf die Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation definiert (52); — die Instandhaltung ist definiert als „ technische Instandhaltung der Gebäude, Rollbahnen, Zufahrten und Fahrzeuge usw. “  (53), sowie „ Instandhaltung der Grundstücke, Gebäude und Gebäudeausrüstung und mobilen Anlagen, die Bestandteil der Konzession sind oder zur Verfügung gestellt werden, damit sie immer für ihren Verwendungszweck geeignet sind “  (54). (72) Mit Nachtrag Nr. 3 vom 29. März 2002 wird auch Artikel 25 der Leistungsbeschreibung geändert und vorgesehen, dass der Konzessionsinhaber der Konzessionsbehörde den Haushaltsplan für die Bereiche Brandschutz und Instandhaltung vorlegt und eine gesonderte Betriebsrechnung führt, die von der Konzessionsbehörde jederzeit eingesehen und geprüft werden kann. „In dieser Betriebsrechnung werden insbesondere ausgewiesen: — die Gesamtaufwendungen für das Personal, das für den Brandschutz und die Instandhaltung des Flughafengeländes und für die Beaufsichtigung dieses Personals zuständig ist, einschließlich des Arbeitgeberanteils der Abgaben und der damit verbundenen Rückstellungen (neue Tätigkeiten) — die Aufwendungen für sonstige Güter und Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Unterauftragnehmer), — die Aufwendungen für Investitionen und/oder Abschreibungen auf Investitionen (55), — etwaige Ausgaben für Unterauftragnehmer im Bereich Instandhaltung und Brandschutz“. (b)   Zeitraum vom 10. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 (73) Mit Zusatzvereinbarung 5 vom 10. März 2006 zur Konzessionsvereinbarung Region/BSCA wird Artikel 3.2.2 der Vereinbarung Region/BSCA wie folgt geändert: „Jährlich im Haushaltsplan der Wallonischen Region ausgewiesen werden: … die Ausgleichszahlung, die BSCA von der Region für die Betriebskosten der mit dem Brandschutz, der Verkehrssicherheit am Boden und der Flughafensicherheit verbundenen Dienstleistungen unter Beachtung der Bedingungen in Artikel 25 der Leistungsbeschreibung im Anhang zu dieser Vereinbarung gezahlt wird“. (74) Mit Nachtrag Nr. 5 wird auch Artikel 25 der Leistungsbeschreibung geändert. Artikel 25 sieht vor: „Die mit der Verkehrssicherheit am Boden und der Flughafensicherheit verbundenen Dienstleistungen beinhalten die laufende Instandhaltung des Flughafengeländes, die technische Instandhaltung der Gebäude, Rollbahnen, Zufahrten und Fahrzeuge, kleinere Asphaltierungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an der Start- und Landebahn und den Zufahrten, die Instandhaltung und Wartung der Beleuchtung und Befeuerung der Start- und Landebahn, Mäharbeiten, die Gummiabriebentfernung von der Start- und Landebahn und ihre Kennzeichnung, den Winterdienst und alle sonstigen Dienstleistungen, die die Verkehrssicherheit am Boden, die Flughafensicherheit und die Sicherheit der Infrastruktur mit Ausnahme der Ladenlokale auf dem Flughafengelände gewährleisten“. (75) In Anwendung von Artikel 25 der Leistungsbeschreibung wird der finanzielle Ausgleich für 2006 auf 5 774 000 EUR gedeckelt. Diese Höchstgrenze wird bis zum 31. Dezember 2009 jährlich indexiert. Die Höhe der Ausgleichszahlung muss spätestens im zweiten Halbjahr 2009 überprüft werden. (76) Darüber hinaus sieht der mit Nachtrag Nr. 5 vom 10. März 2006 aufgenommene Artikel 25.7 der Leistungsbeschreibung vor, dass der Betrag des Ausgleichs die tatsächlichen, von BSCA bestrittenen Kosten nicht übersteigen darf und dass jede Überkompensation im Haushaltsplan des folgenden Jahres verrechnet wird. (c)   Zeitraum nach dem 1. Januar 2008 (77) Mit Nachtrag Nr. 6 vom 15. Januar 2008 zur Konzessionsvereinbarung Region/BSCA wird Artikel 25.1 der Leistungsbeschreibung geändert; die BSCA bereits übertragenen Dienstleistungen (56) werden um das Tracking und die Erfassung der Flüge, die Flugplanung, das Einwinken und die Gefahrenabwehr erweitert. (78) Das Tracking und die Erfassung der Flüge bestehen darin, die Flugdaten in die Datenbank der wallonischen Verwaltung einzugeben (Anzahl der Passagiere, Flugzeugkennzeichen, Name des Piloten, Flugzeugtyp, Art des Fluges, Herkunft, Gewicht des Flugzeugs usw.). Die Flugplanung betrifft die Mitteilungen, die Flugpläne, die Slots, die Funkansagen und die Verwaltung der Flugzeugparkpositionen. Für das Tracking und die Erfassung der Flüge und die Flugplanung ist die belgische Flugsicherung zuständig. (79) Das Einwinken umfasst zwei Aufgaben, und zwar das Einwinken in die Parkposition, das vom Einwinker bei jedem gelandeten Flugzeug vorgenommen wird, und das „Follow-me“, d. h. das Lotsen des Flugzeugs mit einem Fahrzeug, das nur bei Piloten zum Einsatz kommt, die den Flughafen nicht kennen (Geschäftsreiseluftfahrt), oder bei Großraumflugzeugen mit Code D. Auf dem Flughafen Charleroi ist die Zahl dieser Einsätze sehr gering (maximal 100 pro Jahr). (80) Die Dienstleistungen der Gefahrenabwehr werden im geänderten Artikel 25.2 mit den Änderungen durch Nachtrag Nr. 6 vom 15. Januar 2008 definiert: „Gepäck- und Fluggastkontrollen, Fernüberwachung, Rundgänge und Patrouillen, Zugangskontrolle und Ausgabe von Besucherausweisen“. Mit der Erbringung der Dienstleistungen der Gefahrenabwehr hat BSCA die Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts BSCA Security beauftragt. Die Aufgaben der BSCA Security sind unter Verweis auf das Dekret vom 23. Juni 1997 über die Einrichtung der Flughäfen der Wallonischen Region definiert (57). Die BSCA Security wird zu 51 % von der Wallonischen Region und zu 49 % von BSCA gehalten. (81) Die Modalitäten der Ausgleichszahlung werden in Artikel 25.1 der geänderten Leistungsbeschreibung wie folgt festgelegt: — für die Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brandschutz, der Verkehrssicherheit am Boden und der Flughafensicherheit übernimmt die Region die mit ihrer Erbringung zusammenhängenden Kosten nach den gleichen Modalitäten wie denen des Nachtrags Nr. 5 (siehe Erwägungsgrund 75), und dies bis zum 31. Dezember 2009; spätestens im zweiten Halbjahr 2009 müssen die Parteien die Höhe des Ausgleichs neu bewerten; — für die Dienstleistungen in Verbindung mit dem Tracking und der Erfassung der Flüge, der Flugplanung, dem Einwinken und der Gefahrenabwehr (58) übernimmt die Region die Kosten dieser Dienstleistungen für die Jahre 2008 und 2009. Vom 1. Januar 2010 an ist die Kostenübernahme auf den indexierten Betrag des für das Vorjahr gezahlten Ausgleichs begrenzt. (82) Artikel 25.7 der Leistungsbeschreibung wird geändert und sieht vor, dass der Betrag des Ausgleichs die von BSCA bestrittenen tatsächlichen Kosten nach Abzug der eventuell von den Nutzern für diese Dienstleistungen erhobenen Entgelte nicht übersteigen darf. 3.1.2.2.    Betrag des von der Wallonischen Region gezahlten Zuschusses (83) In Tabelle 9 sind die von der Wallonischen Region an BSCA und die BSCA Security gezahlten Zuschüsse ohne den Zuschuss für öffentliche Aufgaben zum Ausgleich der jährlichen pauschalen Abgabe zusammengefasst. Tabelle 9

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.