Europäische Union

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D1003(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

g auf Finanzierung einreicht, der auf den durch die Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 oder diese Regelung eingeführten Änderungen beruht, gilt Folgendes: a) für ihre eigene Finanzierung: Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte ist, ohne dass es eines weiteren Beschlusses des Präsidiums bedarf, befugt, die entsprechend geänderte Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen; b) für die Finanzierung einer Stiftung: Die in Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 genannten Daten 1. November und 1. Februar, werden durch 28. März bzw. 28. Juni ersetzt. Artikel 15 Änderung der Regelung Vor dem 30. September 2010 legt der Generalsekretär des Europäischen Parlaments dem Präsidium einen Bericht über die Umsetzung der vorliegenden Regelung vor. In dem Bericht sind gegebenenfalls etwaige Änderungsvorschläge zu dieser Regelung und zu dem System der Finanzierung der in der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 vorgesehenen europäischen politischen Parteien enthalten. Artikel 16 Inkrafttreten Diese Regelung tritt am Tag ihrer Annahme durch das Präsidium in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht. (1)  ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1. (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (3)  ABl. L 357 vom 31.12. 2002, S. 1. (4)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. ANLAGE 1 ANLAGE 2a PARTEI Anlage: Analytische Gliederung des Betriebskostenvoranschlags Ausgaben Zuschussfähige Ausgaben Haushalt Ergebnis A.1:   Personalkosten 1. Gehälter     2. Abgaben     3. Berufliche Fortbildung     4. Reisekosten des Personals     5. Sonstige Personalkosten     A.2:   Infrastruktur- und Betriebskosten 1. Miete, Nebenkosten und Unterhalt     2. Kosten für Installierung, Betrieb und Wartung von Anlagen     3. Kosten der Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände     4. Papier- und Bürobedarf     5. Porto- und Fernmeldekosten     6. Druck-, Übersetzungs- und Vervielfältigungskosten     7. Sonstige Personalkosten     A.3:   Verwaltungsausgaben 1. Dokumentationskosten (Zeitungen, Presseagenturen, Datenbanken)     2. Studien- und Forschungskosten     3. Rechtskosten     4. Buchführungs- und Rechnungsprüfungskosten     5. Unterstützung für angeschlossene Organisationen und Zuschüsse an Dritte     6. Diverse Betriebsausgaben     A.4:   Sitzungen und Repräsentationskosten 1. Ausgaben für Parteisitzungen     2. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen     3. Ausgaben für Repräsentationszwecke     4. Ausgaben für Einladungen     5. Sonstige Sitzungsausgaben     A.5:   Ausgaben für Informationszwecke und Veröffentlichungen 1. Ausgaben für Veröffentlichungen     2. Einrichtung und Nutzung von Websites     3. Werbungskosten     4. Kommunikationsmaterial (Werbegeschenke)     5. Seminare und Ausstellungen     6. Wahlkampagnen (1)     7. Sonstige Informationskosten     A.6: Ausgaben für Sacheinlagen     A.7: Zuweisung zur „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N+1 anfallende zuschussfähige Kosten“  (1)     A. ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     B.1   Nicht zuschussfähige Ausgaben 1. Rückstellungen     2. Finanzierungskosten     3. Wechselkursverluste     4. Notleidende Forderungen     5. Sonstiges (genau anzugeben)     B. NICHT ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     C. AUSGABEN INSGESAMT     H.1 Zuweisung von Eigenmitteln auf das spezielle Reservekonto (1)     H. Gewinn/Verlust zum Zweck der Überprüfung des Grundsatzes des Gewinnverbots (G-H.1) (1)     Einnahmen   Haushalt Ergebnis D.1 Auflösung der „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N anfallende zuschussfähige Kosten“ (1)     D.2 Finanzhilfe des EP     D.3 Mitgliedsbeiträge     3.1 von Mitgliedsparteien     3.2 von einzelnen Mitgliedern     D.4 Spenden     4.1 über 500 EUR     4.2 unter 500 EUR     D.5 Sonstige Eigenmittel (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)           D.6 Sacheinlagen           D. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)           E.1 Zusätzliche sonstige Eigenmittel (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)     E. EINNAHMEN (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben)     F. EINNAHMEN INSGESAMT     G. Gewinn/Verlust (F-C)     (1)  Gilt nicht für politische Stiftungen auf europäischer Ebene. ANLAGE 2a STIFTUNG Anlage: Analytische Gliederung des Betriebskostenvoranschlags Ausgaben Zuschussfähige Ausgaben Haushalt Ergebnis A.1:   Personalkosten 1. Gehälter     2. Abgaben     3. Berufliche Fortbildung     4. Reisekosten des Personals     5. Sonstige Personalkosten     A.2:   Infrastruktur- und Betriebskosten 1. Miete, Nebenkosten und Unterhalt     2. Kosten für Installierung, Betrieb und Wartung von Anlagen     3. Kosten der Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände     4. Papier- und Bürobedarf     5. Porto- und Fernmeldekosten     6. Druck-, Übersetzungs- und Vervielfältigungskosten     7. Sonstige Personalkosten     A.3:   Verwaltungsausgaben 1. Dokumentationskosten (Zeitungen, Presseagenturen, Datenbanken)     2. Studien- und Forschungskosten     3. Rechtskosten     4. Buchführungs- und Rechnungsprüfungskosten     5. Unterstützung für angeschlossene Organisationen und Zuschüsse an Dritte     6. Diverse Betriebsausgaben     A.4:   Sitzungen und Repräsentationskosten 1. Ausgaben für Parteisitzungen     2. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen     3. Ausgaben für Repräsentationszwecke     4. Ausgaben für Einladungen     5. Sonstige Sitzungsausgaben     A.5:   Ausgaben für Informationszwecke und Veröffentlichungen 1. Ausgaben für Veröffentlichungen     2. Einrichtung und Nutzung von Websites     3. Werbungskosten     4. Kommunikationsmaterial (Werbegeschenke)     5. Seminare und Ausstellungen     6. Wahlkampagnen (1)     7. Sonstige Informationskosten     A.6.: Ausgaben für Sacheinlagen     A.7: Zuweisung zur „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N+1 anfallende zuschussfähige Kosten“  (1)     A. ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     B.1   Nicht zuschussfähige Ausgaben 1. Rückstellungen     2. Finanzierungskosten     3. Wechselkursverluste     4. Notleidende Forderungen     5. Sonstiges (genau anzugeben)     B. NICHT ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     C. AUSGABEN INSGESAMT     H.1 Zuweisung von Eigenmitteln auf das spezielle Reservekonto (1)     H. Gewinn/Verlust zum Zweck der Überprüfung des Grundsatzes des Gewinnverbots (G-H.1) (1)     Einnahmen   Haushalt Ergebnis D.1 Auflösung der „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N anfallende zuschussfähige Kosten“ (1)     D.2 Finanzhilfe des EP     D.3 Mitgliedsbeiträge     3.1 von Mitgliedsparteien     3.2 von einzelnen Mitgliedern     D.4 Spenden     4.1 über 500 EUR     4.2 unter 500 EUR     D.5 Sonstige Eigenmittel (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)           D.6 Sacheinlagen           D. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)           E.1 Zusätzliche sonstige Eigenmittel (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)     E. EINNAHMEN (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben)     F. EINNAHMEN INSGESAMT     G. Gewinn/Verlust (F-C)     (1)  Gilt nicht für politische Stiftungen auf europäischer Ebene

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.