Europäische Union

2003/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Genehmigung des Zusammenschlusses von Arbed S.A., Aceralia Corporación Siderúrgica S.A. und Usinor S.A. zu Newco Steel (Sache COMP/EGKS.1351 — Usinor/Arbed/Aceralia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3696)

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Quellenkennung: 32003D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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36) Die Parteien der Fusion werden sich von ihren Beteiligungen an folgenden Unternehmen trennen: 1. Finarvedi: Usinor sagt zu, seine Beteiligung an der Produktionsanlage für feuerverzinkten Stahl von ISP Arvedi zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. 2. Galmed: Aceralia und Usinor sagen zu, ihre Beteiligung an Galvanizaciones del Mediterraneo S.A. (an der sie mit 51 % bzw. 24,5 % beteiligt sind) zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen; Galmed erzeugt feuerverzinkten Stahl. 3. Lusosider: Usinor sagt zu, seine Beteiligung an Lusosider Projectos Siderurgicos S.A. (50 %) zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. Lusosider produziert kaltgewalzten Stahl, feuerverzinkten Stahl und Weißblech. 4. Segal: Die Arbed-Tochter Sidmar und die Usinor-Tochter Cockerill Sambre sagen zu, ihre Beteiligung (von jeweils 33,33 %) an der Société Européenne de Galvanisation S.A., die feuerverzinkten Stahl herstellt, zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. (237) Außerdem wollen die beteiligten Unternehmen folgende Geschäftsbereiche veräußern oder ihre Veräußerung veranlassen: 1. Beautor: Usinor sagt zu, das im französischen La Fere gelegene Werk Beautor, das über eine Kaltwalzanlage und eine Galvanisierungsanlage verfügt, zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. 2. Dudelange: Arbed sagt zu, sein Werk in Dudelange (Luxemburg), in dem feuerverzinkter Stahl hergestellt wird, zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. 3. Straßburg: Usinor sagt zu, seinen Produktionsstandort im französischen Straßburg (feuerverzinkter Stahl und organisch beschichteter Stahl) zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. (238) Zusammen mit den letztgenannten Geschäftsbereichen werden auch sämtliche zugehörigen materiellen und immateriellen Aktiva und das in den Werken beschäftigte Personal übergeben. (239) Soweit die in Randnummer 236 f. genannten Produktionsanlagen nicht mit Kaltwalzanlagen integriert sind, bieten die beteiligten Unternehmen an, auf Verlangen des Käufers entsprechende Kaltwalzkapazitäten bereitzustellen oder das Walzen gegen Gebühr zu übernehmen, und zwar zu marktüblichen Bedingungen. Auf Aufforderung des Käufers werden ferner für eine Übergangszeit Service- und Liefervereinbarungen angeboten. Die Anlagen Galmed, Beautor und Straßburg werden unter Berücksichtigung des bestehenden Vorkaufsrechts in Bezug auf Galmed zusammen zum Kauf angeboten. b) Vertriebsmärkte (240) Mit Bezug auf die Stahlvertriebsmärkte haben die beteiligten Unternehmen folgende Zusagen vorgeschlagen: 1. Cofrafer: Arbed sagt zu, seine 100%ige Tochtergesellschaft Cofrafer S.A. einschließlich der Tochtergesellschaft Flaberga Découpe (Standort Barberey St. Sulpice, Frankreich), Orn'oxycoupage (Standort Chailloue, Frankreich) und Surfaçage de Normandie (ebenfalls Chailloue) zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen. 2. Bamesa: Usinor sagt zu, seine gesamte Beteiligung an Bamesa Aceros, S.L. zu veräußern oder die Veräußerung zu veranlassen, oder ersatzweise die verbleibende Minderheitsbeteiligung gegebenenfalls an einen unabhängigen Treuhänder zu übertragen, bis die Aktien veräußert werden können (derzeit besitzt Usinor direkt oder indirekt Anteile von 49 % an Bamesa und übt damit eine Mitkontrolle aus). 2. Zugehörige Verpflichtungen und Verfahren (241) Die beteiligten Unternehmen haben zugesagt, eine Reihe von Auflagen einzuhalten, mit denen die volle wirtschaftliche Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Veräußerungsgeschäfts erhalten werden soll. Dazu gehört die Benennung eines für die Überwachung der Zusagen und der Veräußerungen benannten Treuhänders, wie im Veräußerungsverfahren im Einzelnen festgelegt. Der vollständige Wortlaut der Verpflichtungszusagen ist dieser Entscheidung als Anhang beigefügt. 2. WÜRDIGUNG DER VERPFLICHTUNGSZUSAGEN 1. Verzinkte Stahlerzeugnisse (242) Gemessen an den Marktanteilen würden die Veräußerungen dazu führen, dass Newco deutlich näher an dem Niveau von Usinor läge als vor der Fusion. 1999 erzielte Usinor bei verzinktem Stahl einen Umsatzanteil von [30-35]* % gegenüber [10-15]* % von Arbed/Aceralia. Nach den Veräußerungen würde der gemeinsame Marktanteil von Usinor, Arbed und Aceralia von [40-45]* auf [35-40]* % fallen. Die Veräußerungen kämen einem Marktanteil von mehr als [5-10]* % gleich, wodurch die Marktstellung der beteiligten Unternehmen korrigiert würde. Wie aus Tabelle 25 hervorgeht, ähnelten die Zahlen für das Jahr 2000 denen des Vorjahres. TABELLE 25 Absatz von Newco und geplante Veräußerungen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (243) Auch gemessen an den Kapazitäten würden die geplanten Veräußerungen den Marktanteil von Newco ganz erheblich von [40-45]* % auf [35-40]* % für die Jahre 2002- 2003 zurückführen, wie aus Tabelle 26 hervorgeht. TABELLE 26 Kapazitäten von Newco und geplante Veräußerungen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (244) Angesichts dieser Marktanteile würde die Aussicht, dass Newco einseitig die Preise erhöhen oder die Produktion verringern könnte, weniger realistisch, zumal sich durch die Veräußerungen die Wettbewerbsstellung seiner unmittelbaren Konkurrenten potenziell verbessert. (245) Die geplanten Veräußerungen werden die Marktstruktur in zweifacher Hinsicht verbessern. Sollten größere Konkurrenten wie TKS oder Corus einige der Werke übernehmen, würden sie damit den Größenabstand zwischen ihnen und Newco verringern. Sollten kleinere Konkurrenten (wie Salzgitter oder Voest-Alpine) einige der Werke übernehmen, würde damit ein neuer starker Wettbewerber mit einem Marktanteil von rd. [5-10]* % entstehen. Damit würde an die Stelle von Arbed/Aceralia ein Wettbewerber der gleichen Größenordnung rücken. (246) Zudem würden die in den Beschwerdepunkten festgestellten Probleme mit Bezug auf die Automobilindustrie gelöst. Mehr als 65 % der Veräußerungen betreffen diese Branche. Wie die Nachprüfung ergeben hat, findet das Zulassungsverfahren auf der Ebene der einzelnen Werke statt. Potenzielle Käufer könnten somit durch die Übernahme der Werke Zugang zu den Automobilbauern erlangen, die ihren Stahl aus diesen Werken beziehen. Wie die beteiligten Unternehmen in ihrer Erwiderung ausführten, konkurrieren die Lieferanten der Automobilindustrie im Rahmen von Ausschreibungen miteinander. Dank der angebotenen Veräußerungen könnten die Abnehmer aus der Automobilbranche andere Lieferanten als Newco in Anspruch nehmen, weil neue oder stärkere Konkurrenten an den Vergabeverfahren teilnehmen würden. (247) Ferner würde nach den Veräußerungen die Herstellung verzinkter Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse in Gemeinschaftsunternehmen weitgehend der Vergangenheit angehören, was die Anreize und Möglichkeiten einer Verhaltenskoordinierung für die Wettbewerber verringert. (248) Schließlich verhindert der Umstand, dass die Veräußerungen in den "Heimatmärkten" der fusionierenden Unternehmen (d. h. Frankreich, Spanien und Portugal sowie den Benelux-Ländern) stattfinden, die Entwicklung subkontinentaler geografischer Märkte für diese Produkte. (249) Ein Markttest der angebotenen Zusagen hat diese Schlussfolgerungen bestätigt. 2. Stahlvertrieb (250) Mit den Veräußerungen würden die von der Kommission festgestellten Wettbewerbsbedenken mit Bezug auf die Vertriebsmärkte in Frankreich und Spanien/Portugal ausgeräumt. (251) Durch die Veräußerung von Cofrafer würde der Marktanteil von Newco bei Stahl-Servicezentren in Frankreich von rd. [40-45]* % auf ca. [35-40]* % zurückgehen (Stand 2000). Auf den Märkten für Flachstahl-Großhandel und Sauerstoffbrennschneidewerken läge der Marktanteil von Newco nach den Veräußerungen bei rd. [30-35]* %. Vor allem aber würden die Überschneidungen bei Stahl-Servicezentren, im Flachstahl-Großhandel und bei Sauerstoffbrennschneidewerken in Frankreich beseitigt, da sie sämtliche Stahlvertriebstätigkeiten von Arbed/Aceralia auf diesen Märkten einschließen. (252) Mit der Veräußerung von Bamesa würde ferner der Anteil von Newco auf dem Markt für Stahl-Servicezentren in Spanien/Portugal deutlich reduziert. Die Beteiligung von Newco an Bamesa würde gemessen am Umsatz des Jahres 2000 einem Marktanteil von rd. [15-20]* % entsprechen. Newco hätte dann [25-30]* % anstelle von [45-50]* % gegenüber [10-15]* % von Grupo Ros, [5-10]* % von Gutser und [5-10]* % von A. Gallardo. Bei Zugrundelegung nationaler Märkte würde sich der Marktanteil von Newco in Spanien von [40-45]* % auf [25-30]* % und in Portugal von [65-70]* % auf [30-35]* % verringern. Ein konkurrierendes Unternehmen könnte seinen Marktanteil dank der Veräußerung beträchtlich erhöhen und damit das durch die Fusion von Usinor, Arbed und Aceralia verursachte Ungleichgewicht aufheben. (253) Diese Schlussfolgerungen wurden durch einen Markttest der vorgeschlagenen Abhilfen bestätigt. 3. Ergebnis (254) Die Kommission ist deswegen der Ansicht, dass die Zusagen die festgestellten Wettbewerbsprobleme sowohl auf dem Markt für verzinkten Stahl als auch auf dem Markt des Stahlvertriebs in zufriedenstellender Weise lösen. VII. ABSCHLIESSENDE FESTSTELLUNG (255) Aus diesen Erwägungen ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter der Bedingung, dass die im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Verpflichtungszusagen uneingeschränkt eingehalten werden, nicht zu Wettbewerbsproblemen führen wird und Newco Steel nicht die Möglichkeit verschaffen wird, - auf einem bedeutenden Teil des Marktes dieser Erzeugnisse die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern, oder - den sich aus der Anwendung dieses Vertrags ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen, insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugsstellung, die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt. (256) Da somit die Anforderungen des Artikels 66 Absatz 2 des EGKS-Vertrags erfuellt sind, kann der geplante Zusammenschluss unter der Bedingung genehmigt werden, dass die beteiligten Unternehmen die folgenden Verpflichtungszusagen (wie sie im Anhang aufgeführt sind, und vorbehaltlich einer etwaigen Änderung gemäß der Überprüfungsklausel) vollständig eingehalten werden: [...]* (Siehe nicht vertrauliche Fassung der Verpflichtungserklärung im Anhang). (257) Diese Verpflichtungen stellen Bedingungen dar, da nur ihre Einhaltung (vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß der Überprüfungsklausel) die erforderlichen strukturellen Veränderungen auf den relevanten Märkten garantieren. Die übrigen Zusagen stellen Durchführungsmaßnahmen dar, die zur Verwirklichung der angestrebten strukturellen Veränderungen notwendig sind, und sind als Auflagen gemäß Artikel 66 Absatz 5 fünfter Unterabsatz des EGKS-Vertrags zu betrachten - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Zusammenschluss von Arbed S.A., Aceralia Corporación Siderúrgica S.A. und Usinor S.A. zu dem Unternehmen Newco Steel wird gemäß Artikel 66 Absatz 2 des EGKS-Vertrags unter der Bedingung der vollständigen Einhaltung der im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Verpflichtungen und insbesondere folgender Bedingungen genehmigt: [...]* Siehe nicht vertrauliche Fassung der Verpflichtungserklärung im Anhang. Artikel 2 Die Entscheidung ergeht an die anmeldenden Unternehmen. Brüssel, den 21. November 2001 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) Mitteilung der Kommission über die Angleichung der Bearbeitungsverfahren nach dem EGKS- und dem EG-Vertrag, (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 36). (2) ABl. C 81 vom 4.4.2003. (3) Sachen IV/M.0980 und IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia. (4) ABl. L 395 vom 30.12.1989 S. 1; berichtigt im ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (5) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (6) Vgl. Sache COMP/M.2382 - Usinor/Arbed/Aceralia. (7) Sache COMP/M.2382 - Usinor/Arbed/Aceralia. (8) In eckige Klammern gesetzte und mit einem Stern gekennzeichnete Textstellen wurden geändert, um die Vertraulichkeit der Angaben zu wahren. (9) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (10) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (11) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen. Siehe auch Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield. (12) Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson. (13) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (14) Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache IV/EGKS.1264 - Aceralia/Aristrain. (15) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen. (16) Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (17) Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed. (18) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (19) Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed. (20) Bei Blech, das je nach Dicke als Grobblech oder Mittelblech bezeichnet wird, handelt es sich um quadratische oder rechteckige gewalzte Werkstücke, die durch Schneiden von warmgewalzten breiten Bandeisen hergestellt werden. Breitflachstahl umfasst warmgewalzte Flacherzeugnisse, die in Stücke von 150 bis 1250 mm Breite und mehr als 4 mm Dicke geschnitten werden. (21) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia. (22) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia. Dagegen wird Schmalband (auch Bandstahl genannt) einschließlich Spaltband entweder direkt in Breiten von weniger als 600 mm oder durch Längsschneiden warmgewalzter breiter Bandeisen hergestellt. (23) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (24) Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (25) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (26) Ibid. (27) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (28) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen. (29) Aluminium- oder Zinklegierungen (d. h. Zink/Aluminium, Zink/Nickel usw.). (30) Anstrich, organische Dünnschichten (TOC), Schichtstoff. (31) Mit organischen Beschichtungen ist je nach genauer Anwendung ein Mehrwert von 15 bis 35 % gegenüber dem verwendeten Rohstoff verbunden. (32) Organisch beschichtete Aluminium-, unbeschichtete Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse sowie verschiedene andere metallische und nichtmetallische Stoffe. (33) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed. (34) In einigen Fällen wird das Metall anschließend einer weiteren Verarbeitung unterzogen, bei welcher die Beschichtung in eine Zink-/Eisenlegierung (8 bis 12 % Eisen) umgewandelt wird, wodurch das Schweißen beim Kunden erleichtert wird (Wärmebehandlung nach dem Verzinken). (35) Beispielsweise Aluminium, Kunststoff, Verbundstoffe, Glas und auch andere Stahlerzeugnisse (Edelstahl, kaltgewalzter und organisch beschichteter Stahl). (36) Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (37) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (38) Sache COMP/M.1663 - Alcan/Alussuisse. (39) Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield. (40) Sache IV/M.239 - Avesta I; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield. (41) Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson. (42) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (43) Anlage I zum EGKS-Vertrag. (44) Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache IV/M.1203 - Usinor/Finaverdi. (45) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1264 - Aceralia/Aristrain; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen; Sache IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia; Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield; Sache IV/M.73 - Usinor/ASD; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson; Sache IV/M.0503 - British Steel/Svensk Stal/NSD; Sache IV/M.578 - Hoogovens/Klöckner & Co; Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados; Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS; Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/M.504 - Avesta (III). (46) Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados; Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS. (47) Sache IV/M.578 - Hoogovens/Klöckner & Co. (48) Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados; Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS. (49) Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS; Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados. (50) Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados. (51) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. Der Vertrieb von Edelstahlerzeugnissen wurde von der Kommission, inter alia, in den folgenden Entscheidungen analysiert: Sache COMP/EGKS.1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield; Sache IV/M.504 - Avesta (III); Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson. (52) Sache IV/M.503 - British Steel/Svensk Stal/NSD. (53) Sache IV/M.971 - Klöckner/Comercial de Laminados; Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS. (54) Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson. (55) Sache IV/M.73 - Usinor/ASD. (56) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (57) Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre. (58) Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre. (59) Sache IV/EGKS.1264 - Aceralia/Aristrain; Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen. (60) Sache IV/EGKS.1243 - Krupp Hoesch/Thyssen. (61) Wegen der fehlenden Zahlen zu Westeuropa wurde die Untersuchung auf der Basis von EU-Daten durchgeführt. Davon bleiben jedoch die Untersuchungsergebnisse wegen der geringen Auswirkungen von EFTA-Ländern auf den westeuropäischen Gesamtmarkt auf jeden Fall unberührt. (62) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. (63) Sache IV/EGKS.1269 - Sollac/Aceralia/Solmed; Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache Nr. IV/EGKS.1237 - Arbed/Aceralia. (64) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre. (65) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST; Sache IV/M.239 - Avesta/British Steel/NCC/AGA/Axel Johnson. (66) Sache IV/M.503 - British Steel/Svensk Stal/NSD. (67) Sache IV/M.760 - Klöckner/ARUS. (68) Sache IV/M.918 - Klöckner/ODS. (69) Sache IV/M.760 - Klöckner/ARUS; Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre. (70) Sache IV/EGKS.1268 - Usinor/Cockerill Sambre; Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre. (71) Sache IV/M.1329 - Usinor/Cockerill Sambre. (72) Sache IV/M.578 - Hoogovens/Klöckner. (73) Erwiderung auf die Beschwerdepunkte der Kommission, S. 21. (74) Band II, Anhang 4.1.4, S. 26. (75) Bericht des Wirtschaftsberatungsunternehmens der beteiligten Unternehmen "Steel products for the automotive sector", 10. Oktober 2001, S. 9. (76) Ebenda, S. 29. (77) Entscheidung vom 4. Dezember 2000 in der Sache COMP/EGKS. 1342 - Outokumpu/Avesta Sheffield. (78) Sache IV/M.484 - Krupp/Thyssen/Riva/Falck/Tadfin/AST. ANHANG Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 1 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.