Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/1683 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.26494 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten des Betreibers des Flughafens La Rochelle und bestimmter diesen Flughafen bedienender Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5145) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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4.9.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 217/5 BESCHLUSS (EU) 2023/1683 DER KOMMISSION vom 26. Juli 2022 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.26494 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten des Betreibers des Flughafens La Rochelle und bestimmter diesen Flughafen bedienender Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5145) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, (1) gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den vorgenannten Artikeln (2) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 28. Juli 2008, 20., 22. und 23. September 2008, 1. und 21. Oktober 2008 sowie 20. November 2008 gingen bei der Kommission Beschwerden von mehreren Bürgerinnen und Bürgern ein; diese bezogen sich auf Vorteile, die der Fluggesellschaft Ryanair am Flughafen La Rochelle-Île de Ré (im Folgenden „Flughafen“) gewährt worden seien, sowie auf finanzielle Zuwendungen, die der Flughafen angeblich erhalten habe. In den Beschwerden wurde auf den Bericht über die endgültigen Feststellungen der Chambre régionale des comptes de Poitou-Charentes (Rechnungskammer der Region Poitou-Charentes, im Folgenden „CRC“) vom 13. Mai 2008 (im Folgenden „CRC-Bericht“) über die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer La Rochelle (im Folgenden „IHK“) Bezug genommen. (2) Mit Schreiben vom 17. März 2009 übermittelte die Kommission den französischen Behörden eine nichtvertrauliche Fassung der Beschwerden mit der Bitte um Stellungnahmen zu den beanstandeten Maßnahmen. Dieses Schreiben wurde von der Kommission am 25. Mai 2011 erneut gesendet. Mit Schreiben vom 20. Juni 2011 beantragten die französischen Behörden eine Verlängerung der Frist für die Beantwortung bis zum 26. Juli 2011, die mit Schreiben der Kommission vom 21. Juni 2011 gewährt wurde. Frankreich beantragte eine weitere Fristverlängerung bis 26. August 2011, die die Kommission mit Schreiben vom 28. Juli 2011 wieder gewährte. Die französischen Behörden übermittelten die erbetenen Antworten schließlich mit Schreiben vom 30. August 2011. (3) Mit Schreiben vom 11. April 2011 ersuchte die Kommission Ryanair um weitere Erläuterungen, die Ryanair mit Schreiben vom 22. Juli 2011 übermittelte. Die Kommission leitete diese Stellungnahme mit Schreiben vom 14. Oktober 2011 an Frankreich zur Stellungnahme weiter. Da die Kommission keine Antwort erhielt, erging am 16. November 2011 ein Erinnerungsschreiben. Mit Schreiben vom 21. November 2011 teilten die französischen Behörden der Kommission mit, dass sie nicht auf die Stellungnahme von Ryanair reagieren möchten. (4) Mit Schreiben vom 8. Februar 2012 setzte die Kommission Frankreich von ihrem Beschluss (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“) in Kenntnis, wegen der Beihilfe, die die IHK den Fluggesellschaften Ryanair, Jet2, Flybe, Aer Arann, easyJet und Buzz möglicherweise gewährt hat, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten. (5) Mit Schreiben vom 22. Februar 2012 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Mit Schreiben vom 12. März 2012 beantragte Frankreich eine weitere Fristverlängerung zur Übermittlung der im Einleitungsbeschluss und im Schreiben vom 22. Februar 2012 verlangten Auskünfte. Am 13. April 2012 übermittelte Frankreich seine Stellungnahme und die von der Kommission im Einleitungsbeschluss verlangten Informationen und Unterlagen. Da einige Auskünfte fehlten, sandte die Kommission Frankreich am 19. April 2012 ein Erinnerungsschreiben. Die französischen Behörden übermittelten ihre Antworten schließlich mit Schreiben vom 27. April 2012. (6) Am 16. April 2012 sandte Ryanair der Kommission seine Stellungnahme zu anderen Fällen, an denen die Fluggesellschaft beteiligt war, und forderte die Kommission auf, ihre Stellungnahme in allen Beihilfesachen, die Ryanair betreffen, zu berücksichtigen. (7) Der Beschluss der Kommission wurde am 4. Mai 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte alle Beteiligten zur Stellungnahme zu den in Rede stehenden Maßnahmen binnen eines Monats nach der Veröffentlichung auf. (8) Mit Schreiben vom 16. Juli 2012 forderte die Kommission von Frankreich nochmals ergänzende Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 16. August 2012 (und dessen Berichtigung vom 5. September 2012). (9) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von den Beteiligten. Die IHK übermittelte ihre Stellungnahme am 24. Juli 2012. Am 1. Juni 2012 übermittelte die Tochtergesellschaft von Ryanair, Airport Marketing Services (im Folgenden „AMS“), ihre Stellungnahme. Darüber hinaus übermittelte Ryanair am 1. Juni 2012, 3. Juni 2013, 3. Februar 2014 und 10. April 2015 eine Reihe von Stellungnahmen und Wirtschaftsanalyseberichten, die von einer Beratungsfirma für Wirtschaftsanalysen (Oxera) erstellt worden waren. (10) Bei der Kommission gingen auch Stellungnahmen von mehreren anderen Beteiligten ein, darunter von öffentlichen Einrichtungen (4), Unternehmen (5), Verbänden (6) und Einzelpersonen. (11) Ferner legte Ryanair eine Reihe allgemeiner Stellungnahmen zu verschiedenen, das Unternehmen betreffenden Rechtssachen in Bezug auf staatliche Beihilfen vor, die von der Kommission eingeleitet worden waren, und zwar am 11. April 2013, 23. Dezember 2013, 9. und 31. Januar 2014, 7. Februar 2014, 28. März 2014, 27. Januar 2015, 7. Dezember 2015 und 1. April 2019. Am 15. und 29. September 2014 übermittelte Ryanair außerdem von Oxera erstellte Wirtschaftsanalyseberichte zu mehreren Beihilfefällen, die Ryanair betreffen. (12) Mit Schreiben vom 15. Juni 2012, 3. Mai 2013, 9. und 23. Januar 2014, 4. Februar 2014, 2. Juli 2014, 12. September 2014, 19. Mai 2015, 16. Dezember 2015 und 17. Mai 2019 übermittelte die Kommission Frankreich die Stellungnahmen der Beteiligten. Die Kommission gab Frankreich Gelegenheit, sich zu diesen Stellungnahmen zu äußern. Frankreich antwortete auf diese Schreiben am 13. Juli 2012, 25. Juli 2012, 29. Januar 2014, 23. Mai 2014, 18. Dezember 2015 und 24. Juni 2019. In seinem Schreiben vom 13. Juli 2012 teilte Frankreich der Kommission mit, dass es bezüglich der erhaltenen Stellungnahmen keine weiteren Bemerkungen habe, die über das hinausgingen, was bereits im Rahmen der Sache betreffend den Flughafen Marseille Provence (7) übermittelt worden sei. Ferner setzte Frankreich die Kommission mit Schreiben vom 25. Juli 2012, 29. Januar 2014, 23. Mai 2014 und 18. Dezember 2015 davon in Kenntnis, dass es keine Bemerkungen zu den Stellungnahmen Dritter zu übermitteln wünsche. (13) Die Kommission teilte Frankreich und den Beteiligten, die bereits Stellungnahmen übermittelt hatten, schriftlich mit, dass sie die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt anhand der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (8) (im Folgenden „Leitlinien von 2014“) würdigen werde. Die Kommission forderte die Empfänger dieser Schreiben auf, sich gegebenenfalls dazu zu äußern. Im Übrigen wurden Frankreich und die Beteiligten mit einer am 15. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (9) veröffentlichten Bekanntmachung aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. (14) Frankreich legte seine Stellungnahme zu den Leitlinien von 2014 am 19. März 2014 vor. (15) Die Kommission erhielt Stellungnahmen der IHK (11. Juni 2014), des Gemeindeverbands La Rochelle (Communauté d’Agglomération de La Rochelle) (6. Juni 2014), des Verbands der Fremdenverkehrsämter Charente-Maritime (Union Départementale des Offices du Tourisme et des Syndicats d‘Initiative – UDOTSI) (13. Mai 2014), der IHK Angoulême (7. Mai 2014), der Irium Holding Group SAS (2. Mai 2014), der Groupe Cafés Merling (30. April 2014) und der NRO Transport & Environnement (13. Mai 2014). Mit Schreiben vom 2. Juli 2014 wurden die verschiedenen Stellungnahmen an Frankreich weitergeleitet, das dazu keine Antwort geben wollte. (16) Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 4. August 2015, 18. November 2015, 4. Dezember 2015 und 14. März 2016. (17) Mit Schreiben vom 18. November 2016 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 20. Dezember 2016, 15. Februar 2017, 11. Juli 2017 und 20. Juli 2017. (18) Mit Schreiben vom 29. März 2017 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 18. August 2017. (19) Mit Schreiben vom 19. Mai 2017 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 18. August 2017 und vom 15. November 2017. (20) Mit Schreiben vom 18. August 2017 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 16. April 2018. (21) Mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 16. Februar 2018. (22) Mit Schreiben vom 9. April 2019 forderte die Kommission von Frankreich weitere Auskünfte an. Frankreich antwortete mit Schreiben vom 21. Juni 2019. 2.   FLUGHAFEN LA ROCHELLE-ÎLE DE RÉ (23) Der Flughafen La Rochelle-Île de Ré befindet sich in La Rochelle im französischen Departement Charente-Maritime, 5 km nordwestlich der Stadt La Rochelle und 2 km von der Brücke der Île de Ré entfernt. Dieser Flughafen dient dem nationalen und internationalen gewerblichen Flugverkehr. (24) 1936 beschlossen der französische Staat, die Stadt La Rochelle und die IHK die Eröffnung eines Flughafens. Diese Entscheidung erging im Rahmen des Gesetzes vom 20. Juni 1933 zur Änderung des Gesetzes vom 9. April 1898 über die Handelskammern. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vom 9. April 1898 über die Handelskammern vor, dass die „Industrie- und Handelskammern zu Konzessionären für öffentliche Arbeiten erklärt oder mit öffentlichen Dienstleistungen betraut werden können, insbesondere mit solchen, die Seehäfen oder Wasserstraßen betreffen“. Mit dem Gesetz vom 20. Juni 1933 wurde diese Bestimmung dahin gehend erweitert, dass sie auch Flughäfen umfasst. Der Flugplatz wurde 1939 eröffnet. (25) Die wichtigste Start- und Landebahn des Flughafens ist 2 255 m lang und 45 m breit. Frankreich schätzt die theoretische jährliche Höchstkapazität des Flughafens auf 700 000 Fluggäste. (26) Der Flughafen wird von der IHK betrieben, die auch Eigentümer des Flughafens ist. Die Konten der „Flughafensparte“ (im Folgenden „Flughafensparte“ oder „IHK-Flughafen“) werden von denen der Hauptsparte der IHK (im Folgenden „Hauptsparte der IHK“) (10) getrennt geführt. (27) Das Fluggastaufkommen, das in den letzten Jahren am Flughafen La Rochelle zu verzeichnen war, ist in nachstehender Tabelle 3 zusammengefasst. Gemäß Randnummer 15 der Gemeinschaftlichen Leitlinien von 2005 für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen (11) (im Folgenden „Leitlinien von 2005“) fällt der Flughafen La Rochelle in die Kategorie D: „kleine Regionalflughäfen“. (28) Im Untersuchungszeitraum wurde der Flughafen hauptsächlich von Billigfluggesellschaften genutzt, nämlich Ryanair, Airlinair (2013 in Hop umbenannt), Flybe, easyJet, Jet2 und Buzz. Die Strecken werden auf Jahres- oder Saisonbasis oder bei Charterflügen auf Ad-hoc-Basis bedient. Der Flughafen wird auch für Privatreisen, Dienstflüge und den Militärflugverkehr genutzt. (29) Frankreich zufolge wurden in dem Zeitraum, der Gegenstand des förmlichen Prüfverfahrens ist, folgende Strecken betrieben: Tabelle 1 Flugverkehr am Flughafen La Rochelle von 2001 bis 2006   2001 2002 2003 2004 2005 2006 Gewerbliche Bewegungen 3 414 3 114 2 891 1 850 1 949 2 714 davon Linienflüge 3 200 (4 ) 2 929 2 741 1 636 1 797 2 487   Sonstige 214 185 150 214 152 227 Bewegungen von Flugzeugen für Touristik- oder Geschäftszwecke 24 919 25 462 26 537 25 333 20 084 23 033 davon Privatflugzeuge im Besitz von Fliegerclubs 12 382 10 984 12 113 11 329 6 909 8 102   Flugzeuge im Besitz von Fliegerclubs 12 537 14 478 14 424 14 004 13 175 14 931 Bewegungen von Militärflugzeugen und Dienstflugzeugen 1 890 2 179 2 285 1 616 844 1 298 Sonstige (einschließlich Luftarbeitseinsätze) 4 063 4 516 4 458 4 633 3 696 5 629 Bewegungen insgesamt 34 286 35 271 36 171 33 432 26 573 32 674 Fluggastaufkommen auf Linienflügen 72 912 89 339 92 427 97 521 125 858 178 938 La Rochelle – Paris 23 312 (5 ) 9 132 (6 ) 18 785       La Rochelle – Clermont-Ferrand 20 060 23 263 22 194 5 909     La Rochelle – London 25 227 (4 ) 54 544 51 448 (8 ) 72 092 79 373 100 168 La Rochelle – Southampton       17 335 (9 ) 17 328 16 290 La Rochelle – Birmingham         19 286 (11 ) 12 229 La Rochelle – Dublin           22 357 (12 ) La Rochelle – Bristol           12 943 (13 ) La Rochelle – Lyon 4 313 2 364   2 185 (10 ) 9 871 14 951 La Rochelle – Bordeaux   36 (7 )         Sonstige gewerbliche Fluggäste 3 712 2 387 1 375 2 821 1 705 1 934 davon innerstaatlich 2 381 740 497 1 313 367 1 067   grenzüberschreitend 1 331 1 647 878 1 508 1 338 867 Gesamtzahl der an oder von Bord gegangenen Fluggäste 76 681 91 854 93 802 100 404 127 563 180 888 Davon Transitfluggäste (nur einmal gezählt) 57 128 31 62 0 16 Güterverkehr 0 0 0 0 0 0 Quelle: Französische Behörden Einrichtung der Linienflugverbindungen: (4) La Rochelle – London, eingerichtet am 5. April 2001 (5) La Rochelle – Paris, eingestellt am 1. Oktober 2001 (6) La Rochelle – Paris, Übernahme durch Air Jet am 15. Juli 2002, dann durch Air Atlantique im Mai 2003, dann am 31. Dezember 2004 eingestellt (7) La Rochelle – Bordeaux, von Air Jet vom 15. Juli bis 19. August 2002 bedient (8) La Rochelle – London, eingestellt im April 2003 (Übernahme von Buzz durch Ryanair) (9) La Rochelle – Southampton, eingerichtet am 24. Juni 2004 durch Flybe (10) La Rochelle – Lyon (über Poitiers), eingerichtet am 14. Oktober 2004 durch Airlinair (11) La Rochelle – Birmingham, eingerichtet am 27. März 2005 durch Flybe (12) La Rochelle – Dublin, eingerichtet am 29. April 2006 durch Ryanair (13) La Rochelle – Bristol, eingerichtet am 21. Juli 2006 durch easyJet Tabelle 2 Flugverkehr am Flughafen La Rochelle von 2007 bis 2011   2007 2008 2009 2010 2011 Gewerbliche Bewegungen 3 398 3 464 2 650 2 925 3 833 davon Linienflüge 3 069 3 042 2 320 2 511 3 400   Sonstige 329 422 330 414 433 Bewegungen von Flugzeugen für Touristik- oder Geschäftszwecke 21 699 22 311 21 112 20 041 19 934 davon Privatflugzeuge im Besitz von Fliegerclubs 7 332 7 162 7 800 7 080 6 705   Flugzeuge im Besitz von Fliegerclubs 14 367 15 149 13 312 12 961 13 229 Bewegungen von Militärflugzeugen und Dienstflugzeugen 1 376 1 489 1 598 1 760 1 306 Sonstige (einschließlich Luftarbeitseinsätze) 6 501 5 948 4 785 5 010 4 606 Bewegungen insgesamt 32 974 33 212 30 145 29 736 29 679 Fluggastaufkommen auf Linienflügen 217 493 209 668 162 822 186 034 223 396 La Rochelle – Lyon 17 754 18 524 15 196 15 524 18 968 La Rochelle – London (Stansted) 112 257

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.