Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR.)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-09-30

Quellenkennung: 32019R2018. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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seeis innerhalb vorgeschriebener Temperaturgrenzen gemäß Anhang IV Tabelle 4 gelagert, präsentiert und entnommen werden kann; 15.  „vertikales Kühlmöbel“ bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das eine vertikale oder eine geneigte Auslagenöffnung aufweist; 16.  „halbhohes Kühlmöbel“ bezeichnet ein vertikales Kühlmöbel mit einer vertikalen oder geneigten Auslagenöffnung, dessen Gesamthöhe 1,5 Meter (m) nicht überschreitet; 17.  „kombiniertes Kühlmöbel“ bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, bei dem Auslagen- und Öffnungsrichtungen eines vertikalen und eines horizontalen Kühlmöbels kombiniert werden; ▼M1 18.  „angegebene Werte“ bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt; ▼B 19.  „Kühlschrank“ bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das die im Gerät gelagerten Waren ständig auf Kühlbetriebstemperatur hält; 20.  „Gefrierschrank“ bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das die im Gerät gelagerten Waren ständig auf Gefrierbetriebstemperatur hält; 21.  „Containerregal“ bezeichnet ein Kühlmöbel für Supermärkte, das die Möglichkeit bietet, Waren direkt auf Paletten oder Rollen zu präsentieren, die durch Heben, Schwenken oder Abnehmen des unteren vorderen Teils, falls vorhanden, in das Kühlmöbel hineingeschoben werden können; 22.  „M-Paket“ bezeichnet ein Prüfpaket, das mit einer Temperaturmesseinrichtung ausgestattet ist; 23.  „Verkaufsautomat mit Bereichen unterschiedlicher Temperaturen“ bezeichnet einen gekühlten Verkaufsautomaten, der mindestens zwei Fächer mit unterschiedlichen Betriebstemperaturen enthält; 24.  „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer; 25.  „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones; 26.  „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt; 27.  „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen. ANHANG II Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklasse eines Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion wird auf der Grundlage seines EEI gemäß Tabelle 1 ermittelt. Tabelle 1 Energieeffizienzklasse von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion Energieeffizienzklasse EEI A EEI < 10 B 10 ≤ EEI < 20 C 20 ≤ EEI < 35 D 35 ≤ EEI < 50 E 50 ≤ EEI < 65 F 65 ≤ EEI < 80 G EEI ≥ 80 Der EEI eines Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion wird nach Anhang IV Nummer 2 ermittelt. ANHANG III Label für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion 1.   LABEL FÜR KÜHLGERÄTE MIT DIREKTVERKAUFSFUNKTION, AUSGENOMMEN GETRÄNKEKÜHLER UND SPEISEEIS-GEFRIERMASCHINEN 1.1.   Label: 1.2.   Das Label muss die folgenden Informationen enthalten: I.  QR-Code; II.  Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III.  Modellkennung des Lieferanten; IV.  Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G; V.  die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse; VI.  AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; VII.  —  für gekühlte Verkaufsautomaten: die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  für alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: die Summe der Auslageflächen mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet; —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Litern (l) oder Quadratmetern (m2) unter Ziffer VII entfallen; VIII.  —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer mit Kühlbetriebstemperatur zur selben Temperaturklasse gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten: —  Temperaturangabe oben: die höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  Temperaturangabe unten: die niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, oder die höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  für gekühlte Verkaufsautomaten: —  Temperaturangabe oben: die höchste gemessene Warentemperatur gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  Temperaturangabe unten: die Temperaturangabe entfällt; —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen enthalten, entfallen das Piktogramm und die Werte in Grad Celsius (°C) unter Ziffer VIII; IX.  —  für alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Verkaufsautomaten: die Summe der Auslageflächen mit Gefrierbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet; —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Quadratmetern (m2) unter Ziffer IX entfallen; X.  —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen zur selben Temperaturklasse gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten: —  Temperaturangabe oben: die höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  Temperaturangabe unten: die niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, oder die höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  für gekühlte Verkaufsautomaten: —  Temperaturangabe oben: die höchste gemessene Warentemperatur gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; —  Temperaturangabe unten: die Temperaturangabe entfällt; —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Grad Celsius (°C) unter Ziffer X entfallen; XI.  die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018“. 2.   LABEL FÜR GETRÄNKEKÜHLER 2.1.   Label: 2.2.   Das Label muss die folgenden Informationen enthalten: I.  QR-Code; II.  Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III.  Modellkennung des Lieferanten; IV.  Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G; V.  die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse; VI.  AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; VII.  die Summe der Bruttorauminhalte aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; VIII.  die höchste durchschnittliche Fachtemperatur aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen gemäß Tabelle 5, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; IX.  die höchste Umgebungstemperatur gemäß Tabelle 6, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; X.  die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018“. 3.   LABEL FÜR SPEISEEIS-GEFRIERMASCHINEN 3.1.   Label: 3.2.   Das Label muss die folgenden Informationen enthalten: I.  QR-Code; II.  Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III.  Modellkennung des Lieferanten; IV.  Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G; V.  die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse; VI.  AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; VII.  die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; VIII.  die höchste durchschnittliche Fachtemperatur aller Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen gemäß Tabelle 7, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; IX.  die höchste Umgebungstemperatur gemäß Tabelle 8, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; X.  die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018“. 4.   GESTALTUNG DER LABELS 4.1.   Gestaltung des Labels für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Getränkekühler und Speiseeis-Gefriermaschinen: 4.2.   Gestaltung des Labels für Getränkekühler: 4.3.   Gestaltung des Labels für Speiseeis-Gefriermaschinen: 4.4.   Dabei gilt: a)  Die Labels müssen mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. b)  Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein. c)  Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri. d)  Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente des Labels sind in den Abbildungen der Nummern 4.1 bis 4.3 vorgegeben. e)  Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0,70,100,0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. f)  Die Labels müssen allen folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obigen Abbildungen): Farben des EU-Logos: —  Hintergrund: 100,80,0,0; —  Sterne: 0,0,100,0; Farbe des Energie-Logos: 100,80,0,0; der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen; der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 9 pt, anzugeben; die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben; Skala von A bis G: —  die Buchstaben der Energieeffizienzskala sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 19 pt, anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse im Abstand von 4,5 mm von der linken Seite der Pfeile zu zentrieren; —  die Pfeile der Skala von A bis G müssen folgende Farben aufweisen: —  Klasse A: 100,0,100,0; —  Klasse B: 70,0,100,0; —  Klasse C: 30,0,100,0; —  Klasse D: 0,0,100,0; —  Klasse E: 0,30,100,0; —  Klasse F: 0,70,100,0; —  Klasse G: 0,100,100,0; die inneren Trennlinien müssen 0,5 pt stark und zu 100 % schwarz sein; der Buchstabe der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 33 pt, anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils zu positionieren; der Wert des jährlichen Energieverbrauchs ist in Verdana (Fettdruck), 28 pt, anzugeben; „kWh/annum“ ist in Verdana (Normaldruck), 18 pt, anzugeben. Der Text ist zu zentrieren und in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen; die Piktogramme müssen den Vorgaben für die Gestaltung der Labels sowie folgenden Anforderungen entsprechen: —  die Linien der Piktogramme müssen 1,2 pt stark und ebenso wie der Text (Zahlen und Einheiten) zu 100 % schwarz sein; —  die Zahlen unter den Piktogrammen sind in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Einheiten in Verdana (Normaldruck), 12 pt, anzugeben; beide zusammen sind unter den Piktogrammen zu zentrieren; —  die Temperaturwerte sind in Verdana (Fettdruck), 12 pt, und „°C“ ist in Verdana (Normaldruck), 12 pt, anzugeben; beide zusammen sind entweder rechts vom Thermometer-Piktogramm oder innerhalb des Piktogramms für die Umgebungstemperatur darzustellen; —  für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Getränkekühler und Speiseeis-Gefriermaschinen: enthält das Gerät ausschließlich Gefrierfächer oder ausschließlich Kühlfächer, sind nur die entsprechenden Piktogramme gemäß Nummer 1.2 Ziffern VII, VIII, IX und X abzubilden und zwischen der inneren Trennlinie unterhalb des jährlichen Energieverbrauchs und dem unteren Rand des Energielabels zu zentrieren; die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben. ANHANG IV Messmethoden und Berechnungen Für die Feststellung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die den nach dem Stand der Technik allgemein anerkannten Verfahren Rechnung tragen und mit den nachfolgenden Bestimmungen im Einklang stehen. Die Nummern dieser harmonisierten Normen wurden zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ▼M1 Wird ein Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Anhang VI Tabelle 11 der vorliegenden Verordnung angegeben, so muss der Lieferant den angegebenen Wert für die Berechnungen gemäß diesem Anhang verwenden. ▼B 1.   Allgemeine Prüfbedingungen: a)  Die Umgebungsbedingungen müssen den in Tabelle 2 als Set 1 aufgeführten Bedingungen entsprechen, außer bei Speiseeis-Gefriermaschinen und Verkaufskühlmöbeln für Speiseeis, die bei den in Tabelle 2 als Set 2 aufgeführten Umgebungsbedingungen zu prüfen sind; b)  kann ein Fach auf unterschiedliche Temperaturen eingestellt werden, so ist es bei der niedrigsten Betriebstemperatur zu prüfen; c)  zur Prüfung von gekühlten Verkaufsautomaten mit Fächern mit einstellbarem Rauminhalt ist der Nettorauminhalt des Fachs mit der höchsten Betriebstemperatur auf den kleinsten Nettorauminhalt einzustellen; d)  ▼C2 bei Getränkekühlern muss die angegebene Kühlgeschwindigkeit der Erholzeit bei halber Neubeladung entsprechen. ▼B Tabelle 2 Umgebungsbedingungen   Trockenkugeltemperatur, °C Relative Feuchtigkeit, % Taupunkt, °C Wasserdampfgehalt in trockener Luft, g/kg Set 1 25 60 16,7 12,0 Set 2 30 55 20,0 14,8 2.   Ermittlung des EEI: a)  Der EEI, ausgedrückt in % und auf eine Dezimalstelle gerundet, ist das Verhältnis des AE (in kWh/a) zur Bezugsgröße SAE (in kWh/a) und wird für alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion wie folgt berechnet: EEI = AE/SAE. b)  Der AE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet: AE = 365 × Edaily ; dabei gilt: ▼M2 —  Edaily , ausgedrückt in kWh/24h, auf drei Dezimalstellen gerundet und gemessen gemäß den in Tabelle 4 aufgeführten Temperaturbedingungen für die betreffende Temperaturklasse, ist der Energieverbrauch des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion über einen Zeitraum von 24 Stunden. ▼B c)  Der SAE wird in kWh/a ausgedrückt und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer zur selben Temperaturklasse gehören, und für gekühlte Verkaufsautomaten wird der SAE wie folgt berechnet: SAE = 365 × P × (M + N × Y) × C; Für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen mindestens zwei Fächer zu unterschiedlichen Temperaturklassen gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten, wird der SAE wie folgt berechnet: Dabei gilt: (1)  c ist die Indexzahl eines Fachtyps mit einem Wert zwischen 1 und n, wobei n die Gesamtzahl der Fachtypen ist; (2)  Die Werte für M und N sind in Tabelle 3 angegeben. Tabelle 3 Werte für M und N Kategorie Wert für M Wert für N Getränkekühler 2,1 0,006 Speiseeis-Gefriermaschinen 2,0 0,009 gekühlte Verkaufsautomaten 4,1 0,004 Verkaufskühlmöbel für Speiseeis 25,0 30,400 Vertikale und kombinierte Kühlschränke für Supermärkte 9,1 9,100 Horizontale Kühlschränke für Supermärkte 3,7 3,500 Vertikale und kombinierte Gefrierschränke für Supermärkte 7,5 19,300 Horizontale Gefrierschränke für Supermärkte 4,0 10,300 Containerregale (ab 1. März 2021) 9,2 11,600 Containerregale (ab 1. September 2023) 9,1 9,100 (3)  Die Werte für den Temperaturkoeffizienten C sind in Tabelle 4 angegeben. Tabelle 4 Temperaturbedingungen und entsprechende Werte des Temperaturkoeffizienten C ▼C4 a)  Kühlmöbel für Supermärkte Kategorie Temperaturklasse Höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets (°C) Niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets (°C) Höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete (°C) Wert für C Vertikale und kombinierte Kühlschränke für Supermärkte M2 ≤ 7 ≥ – 1 n. a. 1,00 H1 und H2 ≤ 10 ≥ – 1 n. a. 0,82 M1 ≤ 5 ≥ – 1 n. a. 1,15 Horizontale Kühlschränke für Supermärkte M2 ≤ 7 ≥ – 1 n. a. 1,00 H1 und H2 ≤ 10 ≥ – 1 n. a. 0,92 M1 ≤ 5 ≥ – 1 n. a. 1,08 Vertikale und kombinierte Gefrierschränke für Supermärkte L1 ≤ – 15 n. a. ≤ – 18 1,00 L2 ≤ – 12 n. a. ≤ – 18 0,90 L3 ≤ – 12 n. a. ≤ – 15 0,90 Horizontale Gefrierschränke für Supermärkte L1 ≤ – 15 n. a. ≤ – 18 1,00 L2 ≤ – 12 n. a. ≤ – 18 0,92 L3 ≤ –12 n. a. ≤ – 15 0,92 ▼B b)  Verkaufskühlmöbel für Speiseeis Temperaturklasse Höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets (°C) Niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets (°C) Höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete (°C) Wert für C G1 – 10 – 14 n. a. 1,00 G2 – 10 – 16 n. a. 1,00 G3 – 10 – 18 n. a. 1,00 L1 – 15 n. a. – 18 1,00 L2 – 12 n. a. – 18 1,00 L3 – 12 n. a. – 15 1,00 S Spezielle Klassifizierung 1,00 c)  Gekühlte Verkaufsautomaten Temperaturklasse (*2) Höchste gemessene Warentemperatur (TV ) (°C) Wert für C Kategorie 1 7 1+(12-TV)/25 Kategorie 2 12 Kategorie 3 3 Kategorie 4 (TV1+TV2)/2 (*1) Kategorie 6 (TV1+TV2)/2 (*1) d)  Andere Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion Kategorie Wert für C Andere Geräte 1,00 (4)  Der Koeffizient Y wird wie folgt berechnet: a)  ►C2   für Getränkekühler: Yc ist das Äquivalentvolumen der Fächer des Getränkekühlers mit der Zieltemperatur Tc, (Veqc ) und wird wie folgt berechnet: Yc = Veqc = Bruttorauminhaltc × ((25 — Tc)/20) × CC; wobei Tc die für die Klassifizierung verwendete Durchschnittstemperatur des Fachs und CC der Faktor für die Klimaklasse ist.  ◄ Tabelle 5 Temperaturklassen und entsprechende durchschnittliche Fachtemperaturen (Tc) für Getränkekühler Temperaturklasse Tc (°C) K1 3,5 K2 2,5 K3 – 1,0 K4 5,0 Tabelle 6 Betriebsbedingungen und CC-Werte für Getränkekühler Höchste Umgebungstemperatur (°C) Relative Feuchtigkeit der Umgebung (%) CC 25 60 1,00 32 65 1,05 40 75 1,10 b)  ►C2   für Speiseeis-Gefriermaschinen: Yc ist das Äquivalentvolumen der Fächer der Speiseeis-Gefriermaschine mit der Zieltemperatur Tc, (Veqc ) und wird wie folgt berechnet: Yc = Veqc = Nettorauminhalt × ((12 — Tc)/30) × CC; wobei Tc die für die Klassifizierung verwendete Durchschnittstemperatur des Fachs und CC der Faktor für die Klimaklasse ist.  ◄ Tabelle 7 Temperaturklassen und entsprechende durchschnittliche Fachtemperaturen (Tc) für Speiseeis-Gefriermaschinen Temperaturklasse Tc (°C) Temperatur des wärmsten M-Pakets in

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.