Europäische Union

2008/213/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG

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Quellenkennung: 32008D0213. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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für die praktische Umsetzung. — Stärkung des KMU-Instituts als Instrument der Einflussnahme auf Gestaltung und Umsetzung der KMU-Politik im Rahmen der Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor und der interministeriellen Zusammenarbeit. Landwirtschaft — Stärkung der Verwaltungskapazitäten, die für die Konzeption und Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raumes erforderlich sind. — Aktualisierung der Vorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit, sowie deren konsequentere Umsetzung und verbesserte Kontrolle in diesen Bereichen. — Ausweitung der Identifizierung und Registrierung von Tieren auf alle relevanten Tierarten. — Weitere Modernisierung der Veterinär-, Pflanzenschutz-, Wein- und Hygienelabors sowie Stärkung der Aufsichtsbehörden und Intensivierung der Kontrollen an den Außengrenzen. Umwelt — Beschleunigung der Angleichung der Vorschriften und Standards an den EU-Besitzstand. — Umsetzung der bereits angenommenen Rechtsvorschriften, insbesondere über die Umweltverträglichkeitsprüfung. — Beginn der Umsetzung des Kyoto-Protokolls. — Annahme und Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie und einer Strategie für nachhaltige Entwicklung. — Stärkung der Verwaltungskapazitäten der für Planung, Erteilung von Genehmigungen, Kontrollen, Überwachung und Projektmanagement zuständigen Einrichtungen, Stärkung der Kapazitäten auf lokaler Ebene und Gewährleistung der Koordinierung zwischen der zentralen und lokalen Ebene. Weitere Entwicklung und Beginn der Umsetzung von Abfallbewirtschaftungsplänen, Beginn des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen. Verkehrspolitik — Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. — Annahme und Umsetzung einer nationalen Verkehrsstrategie. Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. — Erfüllung der Verpflichtungen, die mit der ersten Übergangsphase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum verknüpft sind. — Umstrukturierung des Eisenbahnsektors und Schaffung der für diesen Sektor erforderlichen Einrichtungen. — Entwicklung der Binnenschifffahrt sowie Aufbau von Informationsdiensten für die Flussschifffahrt. Energie — Erfüllung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den Gas- und Elektrizitätsbinnenmarkt und den grenzüberschreitenden Stromhandel. — Änderung und Umsetzung des Energiegesetzes sowie Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der unabhängigen Energieaufsichtsbehörde. — Fortsetzung der Öko-Audits von Kraftwerken und Ergreifung von Maßnahmen gegen die schlimmsten Umweltverschmutzer, Gewährleistung der Entflechtung der Energiewirtschaft im Hinblick auf die Umstrukturierung und Marktöffnung und der Erzielung weiterer Fortschritte bei der Errichtung eines regionalen Energiemarkts insbesondere durch bessere Interkonnektivität mit den Nachbarstaaten. — Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit und Aufbau einer entsprechenden Aufsichtsbehörde. — Weiterer Abriss des Vinca-Forschungsreaktors. — Stärkung der Verwaltungskapazität innerhalb der Fachministerien. Informationsgesellschaft und Medien — Gewährleistung der vollständigen Liberalisierung des Bereichs der elektronischen Kommunikation und der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden; Gewährleistung der Umsetzung der angenommenen Strategie für diesen Sektor sowie der Annahme und Umsetzung der erforderlichen Gesetze und Strategien; Stärkung der Verwaltungskapazität. — Beginn der Angleichung an den Besitzstand im audiovisuellen Sektor und Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere der Rundfunkbehörde der Republik Serbien. — Unterzeichnung und Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen. Finanzkontrolle — Annahme und Umsetzung einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. — Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU. Statistik — Änderung des Statistikgesetzes und Stärkung der Zusammenarbeit und der Koordinierung innerhalb des nationalen Statistiksystems. — Durchführung einer Landwirtschaftszählung und Einführung eines landwirtschaftlichen Betriebsregisters sowie Fortsetzung der Entwicklung einer Statistik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nach dem ESVG 95 und Nutzung zuverlässigerer Datenquellen. Recht, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration — Umsetzung der integrierten Grenzschutzstrategie sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den dafür zuständigen Diensten. — Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Polizei in Anwendung bewährter Verfahren und Ausbau der Kapazitäten der Grenzpolizei; Bereitstellung einer modernen Infrastruktur und Ausstattung für die Grenzpolizei, insbesondere im IT-Bereich. — Anpassung der Visa-Regelungen an den Besitzstand und Umsetzung des zwischen der EU und Serbien geschlossenen Abkommens über Visa-Erleichterungen. — Gewährleistung der effektiven Anwendung der Anforderungen an die Ausstellung von qualitativ hochwertigen Reise- und Ausweispapieren. — Annahme und Umsetzung des Asylgesetzes, Bereitstellung eines funktionsfähigen Aufnahmezentrums für Asylsuchende und Gewährleistung der Einrichtung einer Bearbeitungsstelle für Asylanträge. — Umsetzung des zwischen der EU und Serbien geschlossenen Rückübernahmeabkommens. — Annahme einer Strategie für die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Schaffung der entsprechenden sozioökonomischen Voraussetzungen. Geldwäsche — Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften, einschließlich eines Zeitplans, und einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorakten, Stärkung der nationalen Behörden für die Bekämpfung der Geldwäsche und Intensivierung der dienstübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Drogen — Stärkung der Kapazitäten im Kampf gegen den Drogenhandel und Ausarbeitung sowie Beginn der Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie im Einklang mit der Drogenstrategie der EU sowie Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Polizei — Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Polizeigesetzes, um Professionalität und Rechenschaftspflicht der Polizei sicherzustellen; Verbesserung der Transparenz und Entwicklung eines modernen Polizeiapparats, der frei von unzulässiger politischer Einflussnahme ist; Stärkung der Kapazitäten durch spezielle Schulungsmaßnahmen. — Durchführung der erforderlichen Maßnahmen für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Europol. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus — Annahme noch ausstehender Rechtsvorschriften und Ausbau der Kapazitäten zur Beschlagnahme von Vermögenswerten, Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Stärkung der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit. — Fortsetzung der Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich Umsetzung der entsprechenden Strategie und Bereitstellung angemessener Unterstützung und eines adäquaten Schutzes für die Opfer. — Steigerung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Terrorismusbekämpfung. — Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen allen Abteilungen der Sicherheitsdienste sowie mit anderen Staaten; Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terrorakten. Schutz personenbezogener Daten — Überarbeitung des Rechtsrahmens, Unterzeichnung der einschlägigen internationalen Übereinkommen und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Öffentliche Verwaltung — Weitere Stärkung der Kapazitäten für europäische Integration innerhalb der öffentlichen Verwaltung durch die Schaffung der erforderlichen Strukturen in den Fachministerien und auf allen Ebenen der Regierung; Verbesserung der Mechanismen für die Zusammenarbeit bei allen für europäische Integration zuständigen Abteilungen. — Vollständige Umsetzung der Gesetze über den öffentlichen Dienst und die öffentliche Verwaltung; Maßnahmen zur Personalentwicklung im öffentlichen Dienst; Stärkung der Kapazitäten zur Politikgestaltung und -koordinierung in der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene; Einführung eines zentralisierten Gehaltszahlungssystems; Umsetzung der in der Verfassung verankerten Bestimmungen zur Dezentralisierung und Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Verwaltungen. Zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte — Weitere Umstrukturierung und Reform der Streitkräfte sowie Stärkung der Transparenz und der zivilen Kontrolle. Justiz — Verringerung des Rückstands der bei Gericht anhängigen Rechtssachen und weitere Stärkung der Effizienz und Professionalität der Gerichte. — Einführung einheitlicher Standards, um zuverlässige Daten über das Gerichtswesen zu erheben. Korruptionsbekämpfung — Gewährleistung der vollständigen Einhaltung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption. Ausbau der Kapazitäten der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden. Menschenrechte und Minderheitenschutz — Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Antidiskriminierung. — Weitere Anstrengungen zur Integration und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderungen. Reform der Kinderfürsorge und Gewährleistung der Eingliederung von Kindern, die Minderheiten angehören, in Regelschulen. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Erleichterung der Integration von Flüchtlingen, die nicht zurückkehren wollen. Wirtschaftliche Kriterien — Stärkung der Haushaltskonsolidierung und Beschränkung der Rolle des staatlichen Sektors gemessen am Anteil der öffentlichen Ausgaben am BIP, um Raum für die Entwicklung des Privatsektors und das Wirtschaftswachstum zu schaffen. — Beschleunigung der Privatisierung und wo sachgemäß Abwicklung staatlicher Unternehmen, um das unternehmerische Handeln zu stärken, quasi-fiskalische Verluste zu verringern, zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Erhöhung des Anteils des Privatsektors an der Wirtschaft beizutragen. — Abbau starrer Strukturen, insbesondere Vorschriften zur Regulierung des Arbeitsmarktes, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigen, um die Erwerbsbeteiligung und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen. — Verringerung des Anteils der staatlichen Beihilfen im Verhältnis zum BIP und Stärkung der Wettbewerbspolitik, um die Voraussetzungen für einen freien und unverfälschten Wettbewerb zugunsten der serbischen Verbraucher zu schaffen. — Verbesserung des Bildungssystems, um verstärkt die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen zu fördern und so mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und ein langfristiges Wirtschaftswachstum zu sichern. — Verbesserung des Geschäftsumfelds, um ausländische Direktinvestitionen in neue Vorhaben zu fördern. Europäische Standards Binnenmarkt Freier Warenverkehr — Weiterentwicklung der Normung und Vorbereitung auf die Vollmitgliedschaft bei den europäischen Normungsorganisationen. Freier Kapitalverkehr — Weitere Liberalisierung der kurz- und mittelfristigen Kapitalbewegungen. Zoll und Steuern — Gewährleistung der kontinuierlichen Anpassung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Zoll und Steuern und anderer Fiskalgesetzgebung an den EU-Besitzstand und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung dieser Vorschriften sowie für die Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. — Erhöhung der Transparenz und Verbesserung des Informationsaustauschs mit den EU-Mitgliedstaaten, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung zu erleichtern. Wettbewerb — Umsetzung der Beihilfevorschriften und Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen. Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Maßnahmen zur Erhöhung der Schulbesuchsquoten im Sekundärbereich bei allen Volksgruppen. — Weitere Förderung der Politik der sozialen Eingliederung und der sozialen Sicherung. — Gewährleistung eines funktionierenden und repräsentativen sozialen Dialogs. — Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. Bildung und Forschung — Annahme eines nationalen Qualifikationsrahmens für die allgemeine und berufliche Bildung; Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. — Festlegung einer integrierten Forschungspolitik. Sektorbezogene Politik Industrie und KMU — Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. Landwirtschaft — Weitere Stärkung der für Konzeption und Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raumes erforderlichen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten. — Weitere Stärkung der Vorschriften und Kontrollen in den Bereichen Tiergesundheit, Hygiene, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit. — Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und Verringerung der durch die Landwirtschaft verursachten Umweltverschmutzung. — Weitere Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe im Einklang mit den EU-Anforderungen. Umwelt — Gewährleistung der vollständigen Umsetzung und Durchsetzung der an die EU-Vorschriften angeglichenen Rechtsvorschriften. — Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen und des Kyoto-Protokolls. — Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Strategien in den Bereichen Luftverschmutzung, Abfallbewirtschaftung und Naturschutz. — Vollständige Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie sowie der Wasserstrategie. — Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Umweltschutzeinrichtungen auf nationaler und lokaler Ebene. — Durchführung des Mehrjahresplans für die Finanzierung der Umweltschutzpolitik, einschließlich der entsprechenden Investitionen. — Fertigstellung des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen. Verkehrspolitik — Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. — Weiterer Ausbau von Verwaltungskapazitäten, auch für die Projektvorbereitung von Großinvestitionen und Maßnahmen zur Infrastrukturinstandhaltung. — Gewährleistung der weiteren Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verkehr, insbesondere an die technischen Normen und Sicherheitsstandards (einschließlich der Einführung des digitalen Tachografen). — Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. Energie — Verabschiedung und Umsetzung einer langfristigen Strategie für eine ökologisch nachhaltige Energiepolitik. — Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten regionalen Energiemarktes. — Vollständiger Abriss des Vinca-Forschungsreaktors. Informationsgesellschaft und Medien — Beginn der Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation und weitere Angleichung an den Besitzstand für den audiovisuellen Bereich. Finanzkontrolle — Entwicklung und Umsetzung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und eines funktionell unabhängigen internen Audits in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards und der bewährten Praxis der EU. — Entwicklung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU. Statistik — Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems; Einführung von Agrarstatistiken und Weiterentwicklung aller sektorspezifischen Statistiken. Recht, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration — Weitere Stärkung der Kapazitäten von Grenzpolizei und Zolldiensten; Verbesserung der Anlagen an den Grenzübergängen und Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels. — Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Wiedereingliederung von rückübernommenen Personen. Drogen — Vollständige Umsetzung einer nationalen Strategie für die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs. Polizei — Weitere Umstrukturierung der Polizeidienste; Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; Reform der Polizeiausbildung; Gewährleistung von Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus — Gewährleistung eines wirksamen Zeugenschutzsystems, Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit, nachdrücklichere Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), Betrug und Korruption; Erleichterung des Einsatzes der von den EU-Mitgliedstaaten abgestellten Verbindungsbeamten in den einschlägigen staatlichen Stellen, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befasst sind, sowie Umsetzung des Palermo-Übereinkommens über die grenzübergreifende organisierte Kriminalität. — Verstärkter Aufbau von Kapazitäten im Innenministerium (insbesondere in der Abteilung für organisierte Kriminalität) und Entwicklung von Verfahren und Kapazitäten für den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden. ANHANG 3 PRIORITÄTEN FÜR DAS KOSOVO IM SINNE DER RESOLUTION 1244 DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN NATIONEN KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN Hauptprioritäten — Weitere enge Zusammenarbeit mit den Planungsteams bei der Vorbereitung der anstehenden internationalen/EU-Mission, um den Weg für eine umfassende Konfliktlösung zu ebnen. — Konstruktive Zusammenarbeit in Serbien betreffenden Angelegenheiten. — Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ). — Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des Schutzes von Minderheiten sowie Verfolgung einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Korruption, organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. — Gewährleistung einer demokratischen Staatsführung und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für alle Menschen im Kosovo sowie Schaffung einer professionellen, verantwortungsvollen, zugänglichen, repräsentativen öffentlichen Verwaltung, die frei von unzulässiger politischer Einflussnahme ist. — Vorantreibung der Reform der lokalen Selbstverwaltung und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Förderung des Dezentralisierungsprozesses unter Berücksichtigung der Standpunkte und Interessen aller Volksgruppen im Kosovo, sowie Annahme des einschlägigen Rechtsrahmens und Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. — Schaffung eines Klimas, das der Aussöhnung, der Toleranz zwischen den Volksgruppen, einem dauerhaften multiethnischen Zusammenleben und damit der Rückführung von Vertriebenen förderlich ist. Gewährleistung der Achtung, Sicherheit, Freizügigkeit und Beteiligung aller Volksgruppen. Ausdrückliche Verurteilung aller Erscheinungsformen von Minderheitenfeindlichkeit. Rigorose Verfolgung jeder Art von Verbrechen an Angehörigen der anderen Volksgruppen. — Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Religionsfreiheit. Gewährleistung des Schutzes des kulturellen und religiösen Erbes und Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Angriffen auf kulturelle und religiöse Stätten. — Aufbau einer Gesellschaft, die jegliche Diskriminierung ablehnt und die Integration benachteiligter Gruppen fördert. — Weitere Stärkung der Eigentumsrechte, des Rechtsrahmens und des Zugangs zu Gerichten im Hinblick auf die Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Provisorische Selbstverwaltungsinstitutionen — Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kosovo-Versammlung und ihrer Ausschüsse, der Regierung und der Gemeinden einschließlich der vollständigen Einhaltung der jeweiligen Geschäftsordnungen und Verhaltenskodices sowie der Rechte und Interessen aller Volksgruppen. — Verstärkung der Kontrolle der Exekutive durch die Kosovo-Versammlung sowie der Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Versammlung. Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Versammlung. — Rechtzeitige Veröffentlichung des Gesetzblatts und Gewährleistung seiner Korrektheit. Gründlichere Prüfung der Übereinstimmung der verschiedenen Sprachfassungen und Gewährleistung des öffentlichen Zugangs. — Verstärkung der Vertretung der Minderheiten in allen Institutionen sowie im öffentlichen Dienst auf kommunaler und zentraler Ebene. Parlament/Wahlen — Abhaltung freier und fairer Wahlen. Stärkung des unabhängigen und multiethnischen zentralen Wahlausschusses, um eine fristgerechte Abwicklung der Wahlen zu gewährleisten. — Bereitstellung geeigneter Wahllokale sowie Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen und anderen Maßnahmen für alle Volksgruppen, um diesen die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen. Ermöglichung der Wahlteilnahme für Binnenvertriebene und Flüchtlinge, auch wenn deren Rückkehrmöglichkeiten in das Kosovo eingeschränkt sind. — Überprüfung neuer Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Besitzstand. Öffentliche Verwaltung — Stärkung der Kapazitäten für die Koordinierung auf Regierungsebene und präzisere Festlegung der Zuständigkeiten der zentralen und der lokalen Behörden, um die einheitliche Umsetzung der Politik zu gewährleisten. Effizientere Kontrolle der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes durch die Regierung. — Konsequente Anwendung transparenter Verfahren für die Einstellung, Versetzung, Beurteilung, Beförderung und Entlassung von öffentlichen Bediensteten und des Personals in den Bereichen Polizei und Justiz sowie für die Finanzverwaltung. — Verbesserung der Arbeitsweise und Stärkung der Unabhängigkeit der Unabhängigen Aufsichtsbehörde und des Ausschusses für die Besetzung höherer Verwaltungsämter. — Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit grundlegender öffentlicher Dienstleistungen für alle Volksgruppen, u. a. als Beitrag zur Verringerung des Bedarfs an den von Parallelstrukturen angebotenen Dienstleistungen. — Vorantreibung des Dezentralisierungsprozesses, u. a. Annahme der Gesetze über die Grenzen der Gebietskörperschaften. Justiz — Gewährleistung der Effizienz, Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Unparteilichkeit von Gerichten und Staatanwaltschaften, die frei von politischer Einflussnahme sind. — Stärkung der Staatsanwaltschaft, um zu gewährleisten, dass diese die Grundsätze der Autonomie und Unparteilichkeit einhalten kann. Weitere Stärkung der Sonderabteilung in der Staatsanwaltschaft. Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Systems für den Zeugenschutz. — Annahme und Umsetzung der Gesetze über die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Entwicklung eines Systems für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Bündelung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Kompetenzen. — Vollständige Einführung des Systems zur automatisierten Fallbearbeitung bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Verringerung des Rückstands bei Gerichtsverfahren und Durchsetzung der Zivilgerichtsentscheidungen. — Stärkung der Amtsgerichte und der polizeilichen Maßnahmen, die auf unparteiische Art und Weise zur Verhinderung, Sanktionierung und Bekämpfung der illegalen Besetzung, Nutzung und Errichtung von Eige

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.