Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0322. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s auswirken. An den [50-100]* aufgezeichneten Angeboten, für die Dräger den Zuschlag erhielt, waren auch Instrumentarium und Siemens beteiligt, Philips jedoch nicht. Wenn Siemens vertreten ist, reicht Instrumentarium interessanterweise auch immer ein Angebot ein. Wenn Instrumentarium an einer Ausschreibung teilnimmt, ist Siemens umgekehrt nicht immer ein konkurrierender Bieter. Als Ergebnis können wir festhalten, dass sich die Auswirkungen von Instrumentarium mit der Präsenz von Siemens unterscheiden. [5-10]* % und [5-10]* % beziehen sich auf den unterschiedlichen Rabatt von Dräger, der auf die Teilnahme von Instrumentarium und Siemens bzw. nur von Instrumentarium zurückzuführen ist. (124) Der durchschnittliche Rabatt von Dräger beläuft sich auf etwa [30-40]* %, wenn Instrumentarium vertreten ist. Verwendet man dies als Grundlage, so würde ein Rückgang des Rabatts von Dräger um [5-10]* % (bzw. [5-10]* %) nach der Beseitigung von Instrumentarium zu einer Preiserhöhung von [5-10]* % (bzw. [15-20]* %) für die Ausschreibungen, in denen Instrumentarium vertreten war, führen. (125) [50-100]* von GE gewonnene Ausschreibungen von 1998, 1999, 2001 und 2002 in Frankreich. (126) Die Ergebnisse sind statistisch bedeutsam. (127) Der durchschnittliche Rabatt von Philips für perioperative Monitore beträgt rund [30-40]* %, basierend auf der am 8. Mai 2003 von Philips vorgelegten Studie. (128) Siehe Schautafel 3 in der Studie von Philips vom 10. Juni 2003, Spalte (a). (129) RBB-Studie "A Preliminary Critique of NERA's Econometric Analysis of the Perioperative Monitoring Market" vom 24. Juni 2003. (130) CO-Formular, Seite 44. (131) CO-Formular, Seite 50. (132) Siehe T for G, Positioning and Tactics, 3.3.2 auf Seite 130. (133) RBB-Studie, Seite 9. (134) Markenpräferenz wird ebenfalls als nächst wichtiger Faktor genannt, aber logischerweise nur von Kunden, die nicht gewechselt haben. (135) CO-Formular, Seite 47. (136) Siehe beispielsweise F & S 2001, auf den Seiten 4-49 und 4-50, wo unter den Wettbewerbsfaktoren "die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils durch technologische Innovation" aufgelistet ist, und wo es heißt, dass "die Preisstrategie und der Grad der technologischen Innovation immer wichtige Themen bleiben werden, die eine Schlüsselrolle auf diesem Markt spielen werden". (137) CO-Formular, Seite 47. (138) T for G auf Seite 131. T for G deutet weiterhin auch darauf hin, dass in Bezug auf große Unternehmen "ein nationales Schulungs- und Reaktionszentrum in allen Ländern existiert". (139) CO-Formular, Seite 45. (140) T for G, auf Seite 25. (141) Verbindung zwischen GE und Dräger, Protokoll einer Sitzung vom 12. Mai 2000. (142) In Spanien erwähnt Instrumentarium [1500-2000]* Angebote, an denen das Unternehmen zwischen 1998 und 2002 teilgenommen hat. Von [500-1000]* Angeboten, für die es den Zuschlag erhalten hat, hatten [500-1000]* einen Wert von weniger als 100000 EUR. Dieselben Anteile können in Deutschland ([1000-1500]* Angebote mit Zuschlag, von denen [500-1000]* einen Wert von weniger als 100000 EUR hatten) und im Vereinigten Königreich ([1500-2000]* Angebote mit Zuschlag, von denen [1000-1500]* einen Wert von weniger als 100000 EUR hatten) beobachtet werden. (143) Dieselbe Methode wie für perioperative Monitore beschrieben wurde im Falle von Monitoren für die Intensivpflege befolgt. (144) RBB-Studie. Ab Seite 20. (145) RBB-Studie. Tabelle 8, Seite 20. (146) Siemens und Philips. Schließlich konnte der Datensatz von Siemens aufgrund der schlechten Qualität der Daten nicht für die Analyse verwendet werden. (147) Die Volumen-Marktanteile unterscheiden sich nicht wesentlich. (148) Die von den Parteien vorgelegten Gewinndaten für GE umfassen [400-500]* Datenpunkte von Ausschreibungen aus dem gesamten EWR von 1998 bis 2003, die GE gewonnen hat. Die Länderverteilung der Daten scheint einfach auf der Verfügbarkeit zu basieren. Es sind jeweils über 15 Datenpunkte aus den folgenden Ländern enthalten: Belgien ([50-100]*), Frankreich ([50-100]*), Deutschland ([50-100]*), Italien ([50-100]*), Spanien ([0-50]*) und Vereinigtes Königreich ([50-100]*). (149) Die von den Parteien vorgelegten Gewinndaten für Instrumentarium umfassen [0-100]* Datenpunkte von 1998 bis 2002, alle aus Deutschland. Die Parteien behaupten, dass sie aufgrund der Tatsache, dass Instrumentarium hauptsächlich über unabhängige Vertreiber verkauft, nicht in der Lage waren, genaue Angebotsdaten für mehr EU-Länder zu sammeln und in ihre Analyse aufzunehmen. (150) Es gibt jedoch nur [0-10]* Beobachtungen in Bezug auf Portugal. (151) Die Schlussfolgerung der Parteien aus dieser Analyse scheint weiter zu gehen und anzudeuten, dass GE und Instrumentarium engste Substitute sein müssten, damit eine Fusion zu irgendeiner Wettbewerbsverletzung führen würde: [...]* Die Kommission folgt dieser Analyse nicht. (152) D. h. Siemens und Philips. Schließlich konnte der Datensatz von Philips aufgrund der schlechten Qualität der Daten nicht für die Analyse verwendet werden. (153) Antwort der Wettbewerber auf die Fragebögen der Kommission zu F& E im Mammographiebereich vom 28.5.2003. (154) Frost & Sullivan, World X-Ray Mammography Market, 2001, Kapitel 3. (155) Antwort der Wettbewerber auf die Fragebögen der Kommission zu F& E im Mammographiebereich vom 28.5.2003. (156) Frost & Sullivan, World X-Ray Mammography Market, 2001, Kapitel 4. (157) Anhang 6.11 zum CO-Formular. (158) Die Volumen-Marktanteile unterscheiden sich nicht wesentlich. (159) Von den Angeboten von GE, für die die Unterscheidung privat/öffentlich gemacht wird, waren rund [1500-2000]* privat und rund [500-1000]* öffentlich (für eine Gesamtzahl verfügbarer Angebote von [2500-3000]*). (160) Von den Angeboten von Instrumentarium, für die die Unterscheidung privat/öffentlich spezifiziert wird, waren [100-150]* privat und [0-50]* öffentlich (Gesamtzahl der Angebote, die der Kommission zur Verfügung standen: [300-400]*). (161) [...]* (162) In den an die Kunden verschickten Fragebögen wurden diese aufgefordert anzugeben, wer den Kaufvorschlag macht, und es stellte sich heraus, dass diese Entscheidung in allen Ländern meistens von den Radiologen getroffen wird (90 % in Frankreich, 95 % in Spanien, 72 % in Italien). (163) Die Parteien waren in der Lage, die für die Durchführung dieser Art von Analyse notwendigen Informationen für [600-700]* Ausschreibungen von 1998 bis 2003 zu sammeln. Es liegen mehr als 15 Beobachtungen für alle Länder (z. B. Frankreich: [300-400]*; Italien: [100-200]*; Deutschland: [0-100]*; Vereinigtes Königreich: [0-100]*; Spanien: [0-100]*) außer für Irland ([0-15]*) vor. (164) D. h. Siemens und Philips. Schließlich konnte der Datensatz von Philips aufgrund der schlechten Qualität der Daten nicht für die Analyse verwendet werden. (165) [...]* (166) Antwort der Wettbewerber auf die Fragebögen der Kommission zu F& E im Mammographiebereich vom 28.5.2003. (167) Antwort der Wettbewerber auf die Fragebögen der Kommission zu F& E im Mammographiebereich vom 28.5.2003. (168) Instrumentarium Diagnostic Imaging - Strategic Plan 2002. (169) Siehe Sache COMP/M.2861 - Siemens/Drägerwerk/JV (noch nicht veröffentlicht), unter Ziffer 149. (170) Ziffer 125 der Entscheidung in der Sache COMP/M.2861 - Siemens/Drägerwerk/JV. (171) Ziffern 72-74 der Entscheidung in der Sache COMP/M.2861 - Siemens/Drägerwerk/JV. (172) Frost & Sullivan, European Anaesthesia and Respiratory Equipment Markets Report, 2001 "F& S Anaesthesia Report 2001". (173) Eine ähnliche Rekonstruktion wurde im Verfahren Siemens/Dräger durchgeführt (siehe Entscheidung Siemens/Dräger unter Ziffer 116). Da nicht von allen Wettbewerbern auf dem Markt Daten erhalten werden konnten, blieb die Rekonstruktion der Marktanteile in der Entscheidung Siemens/Dräger unvollständig (siehe Ziffer 116 der Entscheidung Siemens/Dräger). Daher wurde eine neue Rekonstruktion der Marktanteile im Kontext des aktuellen Falls durchgeführt. Es sollte dennoch darauf hingewiesen werden, dass Instrumentarium laut den Zahlen in der Entscheidung Siemens/Dräger das führende Unternehmen zumindest in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich wäre. Dräger war vermutlich in den folgenden EWR-Ländern vorherrschend (siehe Ziffer 153): Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Niederlande und Norwegen. (174) Viele kleinere Wettbewerber waren nicht in der Lage, genaue Umsatzdaten auf nationaler Basis zur Verfügung zu stellen. (175) Instrumentarium gab beispielsweise im Jahr 2001 66,6 Mio. EUR für Forschung und Entwicklung aus, was 7 % des Nettoumsatzes für die Geschäftsbereiche Anästhesie und Intensivpflege entsprach. (Siehe Jahresbericht 2001 von Instrumentarium, S. 19). Im F& S Anaesthesia Report (2001) heißt es, dass "der Markt ziemlich konzentriert ist" und dass es "schwierig für neue Anbieter ist, in den Markt einzutreten", S.4-13. (176) Der Großteil der im Rahmen der Erhebung der Kommission Befragten (Anästhesiefragebogen) erklärte, dass Datex-Ohmeda "hohe" Spezifikationen und "hohe" Qualität bietet. Die Marktführerschaft von Instrumentarium im Bereich Anästhesiegeräte gegenüber seinen kleineren Konkurrenten wird auch durch die eigenen Unterlagen von Instrumentarium belegt. Im Jahresbericht 2001 von Instrumentarium heißt es wie folgt: "Angesichts eines Umsatzes von 714 Mio. EUR wurde im Laufe des Jahres klar, dass wir jetzt der weltweit größte Lieferant für Ausrüstung und Lösungen in den Bereichen Anästhesie und Intensivpflege sind. Diese Stellung ist insofern äußerst vorteilhaft für uns, als sie uns erlaubt, von Größenvorteilen in vielen Bereichen zu profitieren, und somit ermöglicht sie uns, sorgfältig berechnete Risiken bei der Entwicklung neuer Geschäftsbereiche einzugehen." Die Marktführerschaft von Instrumentarium ist dergestalt, dass es "das weltweit einzige Unternehmen ist, das in der Lage ist, eine breite Familie von Anästhesiegeräten für unterschiedliche Anwendungen anzubieten". Siehe Jahresbericht (2001) von Instrumentarium, S. 4 und 8. (177) CO-Formular, S. 121. (178) Antwort von Instrumentarium auf das Artikel 11-Ersuchen vom 9. April 2003, Frage 14: "Neue Monitore haben ein integriertes Flat Panel- und LCD-Displays, die es ermöglichen, Überwachungselemente an einem Seitenarm zu befestigen". (179) Vorbringen einer dritten Partei vom 24. März 2003, S. 2. (180) F& S Anaesthesia Report (2001), S. 4-31. (181) Eine Reihe von Wettbewerbern stellte fest, dass der Abschluss einer gültig getesteten Konfiguration eine bedeutende Zeit von etwa sechs Monaten und in einigen Fällen weit über sechs Monaten erfordert. (Antworten dritter Parteien vom 24.4.2003, 14.5.2003; 30.4.2003 und insbesondere Antworten dritter Parteien auf das Artikel 11-Schreiben vom 11. April 2003, Frage 4.) Eine dritte Partei stellte fest, dass die Mindestinformationen und Unterstützung, die zum Erreichen einer mechanischen Integration erforderlich sind, folgende sind: "Spezifikation des Hoechstgewichts, das von den Rädern getragen werden kann; Spezifikation der Kanäle und des Gewichts, das sie unterstützen, falls Kanäle verfügbar sind; Ort der Befestigungspunkte für die Befestigungshardware und ihre spezifizierte beabsichtigte Verwendung; Informationen über mögliche Stellen zur Anpassung von Befestigungslösungen für die Patientenmonitore; Informationen über alle möglichen Set-Ups, einschließlich aller Teile, die erforderlich sind, um Tests gemäß IEC und UL durchzuführen; Ansprechpartner für technische Fragen." (182) Einschließlich beispielsweise der folgenden Normen: EN 740: 1998 und EN 12218: 1998 + A1: 2002 (harmonisierte Normen für medizinische Geräte gemäß der Richtlinie 93/42/EWG des Rates); EN 740: 1998 (europäische Norm für Anästhesiearbeitsplätze). (183) Antwort von GE auf das Artikel 11-Auskunftsersuchen der Kommission vom 9. April 2003, S. 4. (184) Siehe Vorbringen einer dritten Partei vom 24. März 2003, S. 2. (185) In seiner Antwort vom 18. Juni 2003 diskutierte Instrumentarium seine Zusammenarbeit mit Monitorlieferanten und Lieferanten für Befestigungslösungen: "Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das neueste Gerät von Datex-Ohmeda, das S/5 Avance, das Ende Juni 2003 auf den Markt kommen soll, bereits über Befestigungslösungen für Monitore von Philips, Siemens, GE, Spacelabs und Datex-Ohmeda verfügt, die von GCX entwickelt und getestet wurden. Dies ist auf die proaktive Zusammenarbeit von Instrumentarium mit GCX zur Entwicklung der Befestigungen zurückzuführen. [...]*. Instrumentarium arbeitete mit dem dritten Lieferanten für Befestigungslösungen vor der Produkteinführung zusammen." (186) Eine elektronische Verbindung zwischen Anästhesiegeräten und Monitoren kann mit Hilfe kleiner Schnittstellengeräte erzielt werden, an die die Geräte angeschlossen werden. Jeder Hersteller hat seine eigene Lösung geschaffen (z. B. die Geräte "Octicomm" von "GE" oder "VueLink" von Philips). Solche physischen Komponenten können notwendig sein, um eine Schnittstellenverbindung zwischen einem Anästhesiegerät und einem Patientenmonitor zu erzielen. (187) "Echtzeit"-Übertragung von Daten bedeutet, dass vom Anästhesiegerät erzeugte Daten neben physiologischen Daten, die vom Patientenmonitor gemessen werden, auf dem Display des Patientenmonitors angezeigt werden. Dies erleichtert es dem Arzt, Informationen über den genauen Zustand des Patienten zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzunehmen und die Behandlung entsprechend anzupassen. (188) Eine bedeutende Anzahl der Befragten nannte spezifische Vorteile, die sich aus der elektronischen Integration ergeben. Die Ergebnisse der Antworten auf den Fragebogen der Kommission für die Kunden zeigen, dass eine sehr große Zahl der Befragten die Zweckmäßigkeit der Anzeige von Daten auf einem einzigen Display und die Erstellung einer automatisierten Aufzeichnung als die Hauptvorteile einer solchen elektronischen Integration bezeichneten. (189) [25-30]* % des Umsatzes im Jahr 2000 und [20-25]* % des Umsatzes im Jahr 2002. (190) Siehe Antwort von Instrumentarium auf Frage 28 des Artikel 11-Auskunftsersuchens der Kommission vom 9. April 2003. (191) Antwort dritter Parteien auf Frage 15 des Artikel 11-Auskunftsersuchens vom 11.4.03, die Informationen zu elektronischen Interoperabilitätsproblemen liefert. (192) Die Kunden wurden gebeten anzugeben, ob sie Schwierigkeiten in Bezug auf die elektronische Konnektivität hatten und ob es leicht war, ohne Hilfe vom Lieferanten einen Monitor und ein Anästhesiegerät elektronisch zu verbinden. Eine große Anzahl von Kunden, die auf diese Frage antworteten, hat festgestellt, dass sie Schwierigkeiten hatten und dass es nicht leicht war, die Geräte ohne die Hilfe des Lieferanten miteinander zu verbinden. (193) Antwort von GE auf das Artikel 11-Auskunftsersuchen der Kommission vom 9. April 2003, S. 6. (194) Siehe Antwort von Instrumentarium auf Frage 29 des Artikel 11-Auskunftsersuchens der Kommission vom 9. April 2003, in der es feststellt, dass [...]*. [...]*. (195) Professor [...]*, Industrial Liaison Officer, European Society of Anaesthesiologists, zitiert in einer Antwort einer dritten Partei auf Frage 17 des Artikel 11-Auskunftsersuchens vom 11. April 2003. (196) Die Marktuntersuchung hat auch gezeigt, dass eine beträchtliche Anzahl von Kunden die Möglichkeit des "kombinierten Einsatzes" schätzt. (197) Siehe Anhang 17 zur Antwort von GE auf das Artikel 11-Ersuchen vom 9. April 2003, Präsentation "System Selling Go". (198) Siehe Anhang 5.4 zu der Anmeldung, GEMS-Präsentation zu den Gründen für den Instrumentarium-Deal. (199) Ein bedeutender Anteil der im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission Befragten hat angegeben, dass Pläne zur Verbindung ihrer Anästhesiegeräte und Monitore mit CIS-Systemen bestehen. (200) Wie oben festgestellt, bestreiten die Parteien weder, dass eine Zusammenarbeit für eine effektive und nahtlose mechanische und elektronische Integration notwendig ist noch dass ein Anästhesiegerätelieferant in der Lage wäre, die notwendige Zusammenarbeit zu versagen oder die Zusammenarbeit abzubauen. (201) Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen GE/Instrumentarium versuchen könnte, eine solche Abschottung zu erreichen. Eine Verweigerung der Zusammenarbeit oder ein "Schließen" der Architektur könnte eine extreme Maßnahme sein, die die unabhängigen Monitorhersteller unmittelbar ihrer Möglichkeit berauben würde, Monitore an Kunden, die Anästhesiegeräte von Instrumentarium verwenden, zu verkaufen. Behauptungen dritter Parteien zufolge könnte eine Vielzahl subtilerer und schwer zu erkennender Möglichkeiten angewandt werden, einschließlich beispielsweise häufiger Änderungen und Upgrades, die dazu führen, dass eine ständige Zusammenarbeit notwendig ist, die das fusionierte Unternehmen verzögern oder verweigern könnte; Manipulation des Output zur Optimierung der Leistungsfähigkeit, wenn Monitore von GE/Instrumentarium anstelle von Monitoren eines anderen Herstellers verbunden werden; Verwendung von mehr urheberrechtlich geschützten Protokollen; Bereitstellung minderwertigerer Konnektivität zu CIS-Systemen; häufige Änderungen im Softwarecode, die zu Problemen bei der Interoperabilität konkurrierender Monitore führen; Manipulation von Gerätehalterungen zur Reduzierung der mechanischen Integration der Konkurrenten; Verweigerung der Verleihung von Ausrüstung oder der Zusammenarbeit beim Testen der Ausrüstung zur Validierung gemäß internationalen Normen; verzögerte Zusammenarbeit, die die konkurrierenden Hersteller daran hindert, ihre Produkte rechtzeitig auf wichtigen internationalen Handelsmessen zu präsentieren, usw. Interne Unterlagen dritter Parteien sowie der Parteien deuten auf gewisse Kooperationsprobleme mit der Interoperabilität in der Vergangenheit hin. (202) In seinen Unterlagen in Anhang 5.4 (Anhang zu der Anmeldung) erklärt GE, dass einer der Hauptgründe für den Instrumentarium-Deal die Kombination der jeweiligen Stärken von Instrumentarium und GE im perioperativen Bereich und in der Intensivpflege sei: "Anhaltende Verpflichtung von GEMS IT zu klinischen Spitzenleistungen am Pflegepunkt mit einer entsprechenden Erweiterung der Parameterbasis und Kernkompetenzen: 'Ausweitung der Präsenz im perioperativen Bereich (Datex-Ohmeda: Global Leader)', 'bedeutende Verstärkung des perinatalen Pflegeangebots', 'Bereitstellung einer deutlich verstärkten Stellung und Plattform für Wachstum in Europe', 'erweitert nicht-invasives Kardiologie-Line-Up', 'stellt zusätzliche Bausteine für die Konvergenz von Geräten und IT-Systemen bereit'". (203) [20-25]* % unter Berücksichtigung der von der anmeldenden Partei angebotenen horizontalen Veräußerung. (204) GE ist mit seinen Produkten "Centricity Critical Care" und "Centricity Perioperative" in der Intensivpflege und im perioperativen Bereich tätig. Abgesehen von den Parteien sind die anderen großen CIS-Lieferanten im medizinischen Sektor Siemens und Philips. Instrumentarium ist durch seine Produkte "Deio" und "Clinisoft" in den gleichen Pflegebereichen vertreten. Die anmeldende Partei hat keine Marktanteile für den CIS-Bereich geliefert und behauptet, dass es sich hierbei um einen fragmentierten, in der Entstehung begriffenen und wachsenden Markt handelt. Die anmeldende Partei behauptet außerdem in der Anmeldung, dass ihr Marktanteil weiterhin unter [25-30]* % liegen würde. In späteren Antworten gaben beide Parteien an, dass ihr Marktanteil minimal wäre und dass eine Marktanteilsberechnung angesichts der Tatsache, dass der Markt in der Entstehung begriffen ist, keinen Sinn mache. Informationen, die die Kommission während ihrer Untersuchung von den wichtigsten Marktteilnehmern gesammelt hat, zeigen, dass GE/Instrumentarium in Bezug auf den Umsatz im Jahr 2001 und 2002 größer wäre als Philips und Siemens und etwas kleiner als Philips, aber wesentlich größer als Siemens in Bezug auf die installierte Basis. Darüber hinaus spricht GE auf seiner Website von seiner "Marktführerschaft" im CIS-Bereich: "Mit über 700 Klinischen Informationssystemen weltweit bedeutet die nachgewiesene Marktführerschaft von GE Medical Systems Information Technologies, dass wir hoch entwickelte Systeme für all Ihre perinatalen und Intensivpflegeanwendungen liefern können." Instrumentarium behauptet außerdem in Bezug auf sein CIS-Produkt Folgendes: "Deio ist weltweit führend in der Informationsverwaltung im perioperativen Bereich und in der Intensivpflege durch Lösungen, die es Angehörigen der Gesundheitsberufe ermöglichen, eine bessere Pflegequalität anzubieten und gleichzeitig Ressourcen zu wahren" (Siehe www.deio.com). (205) Dieser Anspruch war nicht nur auf der Website von Instrumentarium und in Strategieunterlagen von Marketingberatern zu finden, sondern auch im Jahresbericht 2001 von Instrumentarium. (206) In seiner Antwort vom 18. Juni 2003 stellt Instrumentarium fest, dass es "permanent eine offene Kopplung von Anästhesiegeräten und Monitoren unterstützt hat. Zur Unterstützung dieser Bemühung besteht die seit langem bestehende Politik des Unternehmens in der Veröffentlichung und Unterstützung von Schnittstellen für seine Geräte und Monitore". (207) In seiner Antwort vom 18. Juni 2003 erklärt Instrumentarium, dass es bestimmte Beschränkungen in seiner Produktpalette gab, Parametermöglichkeiten und Vernetzungsmöglichkeiten, die ihm nicht erlaubt haben, eine Standardisierungsstrategie zu verfolgen, im Gegensatz zu den Hauptanbietern wie GE, Philips und Siemens: [...]* (208) In internen Präsentationen, die als Antwort auf den Artikel 11-Fragebogen vom 9. April 2003 eingereicht wurden, stellt Instrumentarium fest, dass [...]*. (siehe Slide 4 der Präsentation "ICU Outside US Strategy Plan" vom 18. August 1999). In seiner Antwort vom 18. Juni 2003 erklärte Instrumentarium, dass [...]*. (209) Siehe Anmeldung, S.122 ff. und das Schreiben der Parteien vom 28. April 2003 mit Kommentaren zu der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c), in dem sie bereits ihre Bereitschaft geäußert haben, eine Verpflichtung anzubieten, um die geäußerten ernsthaften Bedenken im Zusammenhang mit der Abschottung zu zerstreuen. Siehe auch den Beitrag der Wirtschaftsberater der Parteien, RBB, vom 19. Juni 2003. (210) Die Parteien bestreiten, dass Instrumentarium über Marktmacht bei Anästhesiegeräten verfügt. Dieses Argument ist oben in dem Absatz diskutiert worden, der die Marktmacht von Instrumentarium bei Anästhesiegeräten in spezifischen Ländern beschreibt, in denen der Marktanteil des Unternehmens 50 % übersteigt. Die Parteien bestreiten nicht, dass ein Anästhesiegerätelieferant die Architektur seiner Geräte "schließen" oder die Interoperabilität abbauen könnte und somit den Vertrieb von konkurrierenden Patientenmonitoren oder CIS-Produkten, die mechanisch oder elektronisch mit Anästhesiegeräten gekoppelt werden müssen, verhindern oder beeinträchtigen könnte. (211) Wie in den Verpflichtungen definiert: "Stichtag: der Endtermin, wie im Zusammenschlussvertrag vom 18. Dezember 2002 zwischen GE und Instrumentarium definiert, an dem GE die alleinige Kontrolle über Instrumentarium übernehmen wird." (212) Die Ultraview 1030, 1050, 1500, 1600 und 1700. (213) Siehe T for G, Absatz 3.1 "Products and Markets", Seite 6. (214) T for G, Absatz 3.3.1, "Market Shares Monitors Europe", Seite 6. (215) Es wurden Fragebögen an etwa 200 Krankenhäuser versandt, die an der eingehenden Untersuchung der Kommission teilgenommen hatten, sowie an Konkurrenten der Parteien in den Bereichen Patientenmonitore, Anästhesiegeräte und CIS. Es ging eine große Anzahl von Antworten sowohl von den Konkurrenten als auch von den Kunden ein. Insgesamt waren die Konkurrenten ziemlich gleichmäßig gespalten hinsichtlich der Effizienz der vorgeschlagenen Verpflichtung. Insgesamt äußerte sich ein Großteil der Kunden zufrieden damit, dass die Verpflichtung die von der Kommission identifizierten vertikalen Bedenken beseitigen würde. Wenige Kunden äußerten gewisse Bedenken, während andere keine oder nur unklare Antworten lieferten. ANHANG I D

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.