Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0322 2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 109 vom 16/04/2004 S. 0001 - 0063 Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 - GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/322/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 3. April 2003, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 28. Februar 2003 wurde der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein Zusammenschlussvorhaben angemeldet. Danach beabsichtigt das amerikanische Unternehmen General Electric Company (im Folgenden "GE") die alleinige Kontrolle über das gesamte finnische Unternehmen Instrumentarium OYJ (im Folgenden: "Instrumentarium") durch ein öffentliches Übernahmeangebot, das am 18. Dezember 2002 angekündigt wurde, zu erwerben. (2) Am 3. April 2003 stellte die Kommission nach Prüfung der Anmeldung fest, dass das Vorhaben unter die Fusionskontrollverordnung fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen gibt. Daher leitete die Kommission ein Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung ein. (3) Die Kommission nahm am 28. April 2003 eine Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung an, da GE keine vollständigen Antworten auf ein Auskunftsersuchen vom 7. April 2003 geliefert hatte, das sich insbesondere auf das Angebot und andere Daten bezog, die notwendig waren, um die Wettbewerbsstellung von GE auf den Märkten für Patientenmonitore, Mammographiegeräte und C-Bögen zu bestimmen. GE war ersucht worden, die Informationen bis zum 14. April 2003 zu liefern. GE lieferte die ersuchten Informationen am 15. Mai 2003. Demnach wurden gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission vom 1. März 1998 über die Anmeldungen, über die Fristen sowie über die Anhörung nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates(5) über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen die in Artikel 10 Absätze 1 und 3 der Fusionskontrollverordnung bezeichneten Fristen für insgesamt 18 Tage gehemmt. (4) Nach eingehender Untersuchung des Falles stellt die Kommission fest, dass durch das angemeldete Vorhaben zwar grundsätzlich eine beherrschende Marktstellung begründet wird, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Markts erheblich behindert würde, dass aber die Verpflichtungszusagen der anmeldenden Partei geeignet sind, um ihre Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt zu beseitigen. (5) Der Beratende Ausschuss erörterte den Entwurf dieser Entscheidung am 12. August 2003. I. DIE PARTEIEN (6) GE ist ein diversifiziertes Unternehmen, das in verschiedenen Produktions-, Technologie- und Dienstleistungsbranchen, einschließlich medizinischer Systeme, tätig ist. GE Medical Systems ist spezialisiert auf Bildgebungstechnologie im Bereich medizinische Diagnostik, einschließlich Patientenmonitore, und damit verbundene Dienstleistungen sowie Gesundheitsprodukte. (7) Instrumentarium ist tätig in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb medizinischer Ausrüstung und Technologie in den Bereichen Anästhesie und Intensivpflege, einschließlich Patientenmonitore und Anästhesiegeräte, insbesondere mit den Bezeichnungen Datex-Ohmeda, Spacelabs Medical und Ziehm. II. VORHABEN UND ZUSAMMENSCHLUSS (8) Das Vorhaben betrifft die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Instrumentarium durch GE. Die Übernahme gemäß einem von den beiden Parteien am 18. Dezember 2002 unterzeichneten Zusammenschlussvertrag erfolgt durch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch ein neu gegründetes finnisches Unternehmen, das eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GE ist. (9) Aus den vorgenannten Gründen stellt das Vorhaben, durch das GE die alleinige Kontrolle über Instrumentarium übernimmt, einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz l Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (10) Die fraglichen Unternehmen erreichen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR (GE 141023 Mio. EUR und Instrumentarium 1163,8 Mio. EUR im Jahr 2001)(6). Sowohl GE als auch Instrumentarium erwirtschaften jeweils einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von über 250 Mio. EUR (GE [...](7) Mio. EUR und Instrumentarium [...]* Mio. EUR im Jahr 2001). Sie erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes innerhalb eines Mitgliedstaates. Das angemeldete Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. IV. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG DES ANGEMELDETEN ZUSAMMENSCHLUSSES RELEVANTE MÄRKTE A. DIE SACHLICH RELEVANTEN MÄRKTE (11) Das Zusammenschlussvorhaben bezieht sich auf das Gebiet medizinische Ausrüstung, wobei die wichtigsten Marktsegmente, auf die sich die angemeldete Transaktion auswirkt, Patientenmonitore, mobile C-Bögen und Mammographiegeräte sind. 1. Patientenmonitore Allgemeine Beschreibung der Produkte (12) Patientenmonitore sind Geräte, die Messungen physiologischer Parameter zur Darstellung des Wohlbefindens eines Patienten vornehmen. Diese Funktionen werden erfuellt, während ein Patient entweder behandelt wird oder aufwacht. Am Patienten angebrachte Sensoren nehmen verschiedene Parameter (elektrische, mechanische und chemische Vorgänge) wahr, die in elektrische Signale umgewandelt werden, die auf einem Bildschirm (oder in Form von Ausdrucken) angezeigt werden. Bei den Parametern handelt es sich um Lebenszeichen, die von den sehr grundlegenden (nämlich Temperatur) bis hin zu den sehr fortschrittlichen (wie beispielsweise ein Elektroenzephalograph) reichen. Patientenmonitore können eine Vielzahl von ihnen gleichzeitig messen und werden zusammen mit anderer medizinischer Ausrüstung verwendet, insbesondere mit Beatmungsgeräten, Anästhesiegeräten und in einigen Fällen mit klinischen Informationssystemen. (13) Patientenmonitore können entweder konfiguriert oder in Modulen verkauft werden. Bei konfigurierten Monitoren werden die zu messenden Parameter während des Herstellungsprozesses eingebaut und sind für die Lebensdauer des Monitors festgelegt. Modul-Monitore haben ein Display und eine Zentraleinheit, die einen Prozessor und eine Reihe von Slots enthält, wo Module zur Messung unterschiedlicher Parameter eingefügt werden können. Unterschied zwischen verschiedenen Monitortypen (14) Die anmeldende Partei hat angeführt, dass Patientenmonitore in verschiedenen Pflegebereichen innerhalb eines Krankenhauses verwendet werden und dass in jedem Pflegebereich die zu messenden Parameter die für die Monitore benötigten Merkmale bestimmen. In jedem Bereich sind die Anteile der fusionierenden Parteien und die Beschaffungsverfahren unterschiedlich. Es gibt Preisunterschiede und der Aufbau eines guten Rufs als glaubwürdiger Lieferant ist schwierig. (15) In diesem Zusammenhang schlägt die anmeldende Partei eine Segmentierung vor, wobei drei Märkte unterschieden werden können: (i) Perioperative Monitore ("PO"), (ii) Monitore für die Intensivpflege ("CC") und (iii) Allgemeine Stationsmonitore ("GW"). (16) PO-Monitore werden im perioperativen Bereich verwendet, das heißt hauptsächlich in Operationssälen ("OP") sowie in Einleitungsräumen und im Aufwachraum (Post-Anästhesie-Station - "PACU"). Dieser Monitortyp kann mit Anästhesiegeräten verbunden werden bei Operationen unter Vollnarkose, bei denen die ein- und ausgeatmeten Gase ständig überwacht werden müssen, um ein ausreichendes Narkoseniveau und ein erfolgreiches Aufwachen sicherzustellen. PO-Monitore enthalten üblicherweise spezifische Module zur Messung von Parametern, die in der Intensivpflege nicht verwendet werden, wie beispielsweise Atemgase (O2, CO2, N2O), Anästhesiegase (in Verbindung mit Anästhesiegeräten), der BIS (ein Parameter, der die Auswirkungen der Narkose auf den Patienten misst) oder neuromuskuläre Übertragung (zur Messung der Reaktion des Patienten auf Nervenstimulation und Lokalanästhesie). Andere Überwachungserfordernisse variieren je nach Komplexität der Operation. PO-Monitore sind im Gegensatz zu CC-Monitoren noch nicht häufig mit anderen Pflegebereichen des Krankenhauses vernetzt. (17) CC-Monitore werden in den Bereichen eines Krankenhauses verwendet, in denen ein hohes Niveau an Patientenpflege erforderlich ist, wie beispielsweise auf Intensivstationen ("ICU"), neonatalen Intensivstationen ("NICU"), Koronarstationen ("CCU") und in Notaufnahmen ("ER"). Dieser Monitortyp misst im Allgemeinen eine große Zahl von Parametern, die auch von einem PO-Monitor gemessen werden, wie beispielsweise EKG (Elektrokardiogramm), SpO2 (Hämoglobin-Sauerstoffsättigung), NIBP (nicht-invasiver Blutdruck), IBP (invasiver Blutdruck), Temperatur, CO2 oder Herzleistung, aber nicht die Auswirkungen der Narkose auf die Patienten. CC-Monitore sind häufig mit einem Zentralüberwachungsarbeitsplatz vernetzt und verbunden, wo die Daten verarbeitet oder gespeichert und die Lebenszeichen des Patienten an einem entfernten Ort beobachtet werden können. (18) GW-Monitore sind weniger komplex als PO- und CC-Monitore und messen nur grundlegende Parameter wie NIBP, SpO2, Temperatur und EKG. Dieser Monitortyp wird für subakute Aktivitäten wie allgemeinmedizinische und chirurgische Stationen oder Geburtshilfe verwendet. GW-Monitore sind eher konfiguriert als modular und können mit einem Zentralüberwachungsarbeitsplatz verbunden oder als eigenständige Geräte verwendet werden. Nicht alle Patienten der Allgemeinstation müssen überwacht werden. Folglich werden die Monitore nach den Überwachungserfordernissen der Patienten von Bett zu Bett bewegt; dafür müssen sie leicht hin- und herbewegt werden können. (19) Die Marktuntersuchung hat die von der anmeldenden Partei angeführte Produktmarktsegmentierung für Patientenmonitore bestätigt. Die Argumente, die diese Produktmarktdefinition unterstützen, kommen sowohl von der Nachfrage- als auch von der Angebotsseite. Da der GW-Markt nicht betroffen ist (Instrumentarium ist in diesem Markt nicht tätig), konzentriert sich die Analyse nur auf den PO- und CC-Markt. (i) Erwägungen bezüglich der Nachfrageseite (20) Zuerst einmal sind ihre technischen Anforderungen so unterschiedlich, dass, selbst wenn PO-Monitore manchmal im CC-Bereich verwendet werden können, die Substitution von CC-Monitoren durch PO-Monitore in den allermeisten Fällen nicht möglich ist. Diese technischen Anforderungen beziehen sich nicht nur auf die spezifischen Parametertypen, die in jedem Pflegebereich zu messen sind, sondern auch auf die Netzwerkmöglichkeiten und physischen Merkmale, die erforderlich sind(8). (21) Hinsichtlich der Substituierbarkeit von CC-Monitoren durch PO-Monitore oder umgekehrt, hat die Untersuchung gezeigt, dass jeder Monitortyp aufgrund der anfänglichen Spezifikationen und Parameter, die zum Zeitpunkt des Kaufs erforderlich sind, ausschließlich in seinem vorgesehenen Pflegebereich verwendet wird(9). (22) Darüber hinaus werden diese Unterschiede bei den technischen Anforderungen, wie von der anmeldenden Partei hervorgehoben wurde, durch die Preisunterschiede bestätigt, die zwischen den drei Segmenten beobachtet werden können(10). (23) Die Kaufentscheidung unterscheidet sich ebenfalls je nach Segment. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass bei PO-Monitoren die Entscheidung über die technischen Spezifikationen des Monitors hauptsächlich vom Anästhesisten getroffen wird, wohingegen bei CC-Monitoren die Kliniker der jeweiligen Abteilungen (nämlich ICU, NICU oder CCU) großen Einfluss auf die endgültige Entscheidung haben(11). Darüber hinaus werden für den Erwerb von Ausrüstung entweder durch Krankenhäuser oder durch die Behörden, die für die Beschaffung der Krankenhäuser zuständig sind, in der Regel getrennte Ausschreibungen für jeden Pflegebereich mit besonderen Spezifikationen für jeden Fall organisiert(12). (24) Außerdem ist es eine gängige Praxis in der Industrie (in Studien, die von unabhängigen Beratern und den Herstellern selbst durchgeführt werden), den allgemeinen Markt für Patientenmonitore gemäß dem jeweiligen Pflegebereich aufzuspalten. (25) Es gibt außerdem erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Typs der verwendeten Software. Die Software definiert die Einstellungen der Monitore (Alarme, Algorithmusverhalten oder Berichtskonfigurationen), die direkt mit der vorgesehenen Verwendung des Monitors, das heißt mit dem Pflegebereich, verbunden sind. Da Patienten üblicherweise nur ein paar Stunden im OP-Bereich sind, während sie Tage oder sogar Wochen im CC-Bereich verbringen können, führt dies zu unterschiedlichen Softwarekonfigurationen und zu unterschiedlichen Bedürfnissen im zeitlichen Rahmen für ausgedruckte Berichte. (ii) Erwägungen bezüglich der Angebotsseite (26) Die anmeldende Partei führt an, dass aus Sicht der Herstellung die Umstellung der Produktion von einem Monitortyp auf einen anderen einfach ist und mit geringen Kosten durchgeführt werden kann. Monitore für verschiedene Pflegebereiche können auf denselben Produktionsplattformen hergestellt werden. Darüber hinaus sind die Hersteller von Monitoren hauptsächlich Montierer und beziehen einen Großteil ihrer Inputs von dritten Parteien, bei denen es sich um Komponentenhersteller handelt. Die Zusammenarbeit mit dritten Parteien kann daher diese Flexibilität in der Produktion verstärken(13). (27) Jeder Lieferant stellt jedoch Modelle her, die speziell für den PO- oder den CC-Bereich entworfen sein können. Einige Anbieter, einschließlich der Hauptlieferanten, sind nur in einigen Pflegebereichen aktiver als in anderen (beispielsweise war Instrumentarium vor der Übernahme von Spacelabs nur schwach im Bereich CC-Monitore vertreten und ist ebenso wie Siemens nicht im Bereich GW-Monitore tätig, wohingegen GE und Philips in den drei Segmenten vertreten sind)(14). Dies gilt insbesondere für kleine Lieferanten, die sich tendenziell stärker auf die CC-Bereiche konzentrieren, wo die technologischen Hemmnisse für den Markteintritt im Allgemeinen weiterhin geringer sind als im perioperativen Bereich. (28) Die Marktuntersuchung hat außerdem gezeigt, dass sich die F& E-Anstrengungen der Monitorlieferanten auf die spezifischen Anwendungen ihrer Produkte konzentrieren und sich beträchtlich unterscheiden, je nachdem ob ihre Produkte für den perioperativen Bereich oder den Intensivpflegebereich entworfen sind. In dieser Hinsicht haben die verschiedenen Lieferanten angegeben, dass die jüngsten innovativen Entwicklungen für perioperative Monitore und Monitore für die Intensivpflege tatsächlich unterschiedlich sind. Unter den wichtigsten technologischen Entwicklungen speziell für den perioperativen Bereich nennen die Lieferanten unter anderem die Einführung von Software, die speziell an den Operationssaal angepasst ist, vernetzte Überwachung für den Operationssaal, integrierte Anästhesie-Aufzeichnungsgeräte und spezifische Ergonomie. In Bezug auf Parameter erwähnen die verschiedenen Lieferanten ebenfalls wichtige Entwicklungen, die je nach betroffenem Markt variieren. Beispielsweise betreffen die jüngsten Innovationen für PO-Monitore ausgereifte Elektroenzephalogramm- und neuromuskuläre Messungen, um die Auswirkungen der Narkose zu messen. Bei CC-Monitoren konzentrieren sich die technologischen Entwicklungen unter anderem auf die Einführung nicht-invasiver Parameter, die auf die Messung der Herzleistung und des Blutdrucks abzielen. All diese Elemente deuten darauf hin, dass es angesichts der Kosten der F& E und der Zeit, die benötigt wird, um neue Produkte zu entwickeln, die an den Pflegebereich angepasst sind, für den sie verwendet werden, bedeutende technologische Hemmnisse für die Neuanpassung von CC-Monitoren als PO-Monitore und umgekehrt gibt. (29) Die Marktanteile der Parteien und ihrer Konkurrenten in jedem Pflegebereich sind ebenfalls ziemlich unterschiedlich, was auf die gleiche Marktsegmentierung hindeutet. Würde davon ausgegangen, dass PO und CC zu demselben relevanten Produktmarkt gehören, so würden ähnliche Marktanteile für jedes Segment erwartet, was nicht der Fall ist. (30) Diese Fakten stellen einen klaren Hinweis für die Schwierigkeiten bei der Umstellung von einem Segment auf die anderen dar. Diesbezüglich räumt die anmeldende Partei Folgendes ein(15): "Die Kosten für die Umstellung zwischen den verschiedenen Pflegebereichen werden in erster Linie durch die Kosten und die Zeit für die Entwicklung eines geeigneten Produkts und, was sogar noch wichtiger ist, für den Aufbau eines guten Rufs als zuverlässiger Lieferant innerhalb eines bestimmten Pflegebereichs bestimmt." Die Marktuntersuchung hat in der Tat gezeigt, dass unter den verschiedenen Gründen des Lieferanten für oder gegen eine Veränderung der Ruf einen Schlüsselfaktor bei der Entscheidung darstellt(16). Folglich ist es unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen, das auf einem der Märkte nicht vertreten ist, einen zuverlässigen Ruf, zumindest kurzfristig, für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen erhält. Diese Umstellungsschwierigkeiten deuten darauf hin, dass es sich bei den drei definierten Pflegebereichen um verschiedene Produktmärkte handelt. (31) Angesichts der oben aufgeführten Erwägungen stellen PO-, CC- und allgemeine Stationsmonitore separate relevante Produktmärkte dar. 2. Anästhesieausrüstung (32) Anästhesieausrüstung wird verwendet, um den Patienten während Operationen Anästhesiegase zu verabreichen, um sie während der Operation mit Sauerstoff zu versorgen, um gegebenenfalls eine künstliche Beatmung vorzunehmen und um den Patienten während der gesamten Narkosezeit zu überwachen. (33) In der Sache COMP/M.2861 - Siemens/Drägerwerk/JV(17) stellte die Kommission fest, dass Anästhesieausrüstung insgesamt einen relevanten Produktmarkt darstellt, wobei die Hauptargumente die hohe Differenzierung des Produkts und die besonderen Spezifikationen, die die Ausrüstung erfuellen muss, sind. Die Marktuntersuchung der Kommission hat keine neuen Hinweise dafür geliefert, dass diese Schlussfolgerung nicht mehr gilt. 3. Klinische Informationssysteme (CIS) (34) Der anmeldenden Partei zufolge teilen sich IT-Lösungen für medizinische Ausrüstung allgemein auf in Krankenhausinformationssysteme (HIS), klinische Informationssysteme (CIS) und Bildarchivierungs-Kommunikationssysteme (PACS). CIS werden für die Automatisierung von Patientenaufzeichnungen, medizinischer Patientenlektüre und anderer klinischer Informationen verwendet. Die Aktivitäten der Parteien überlappen sich im Bereich der CIS. GE ist mit seinen Produkten "Centricity Critical Care" und "Centricity Perioperative" in der Intensivpflege und im perioperativen Bereich tätig. Instrumentarium ist durch seine Produkte "Deio" und "Clinisoft" in den gleichen Pflegebereichen vertreten. Neben dem CIS-Bereich ist GE auch in den Bereichen HIS und PACS tätig. Aus Sicht der Nachfrageseite können Krankenhäuser, die ein CIS-Produkt benötigen, um ihren Bedarf an automatisierter Aufzeichnung, elektronischem Datenaustausch zwischen verschiedenen Geräten und automatisierten Patientenaufzeichnungen zu befriedigen, nicht auf Substitute zurückgreifen. Ebenso hat das CIS aus Sicht der Angebotsseite verschiedene Merkmale, die es von anderen Softwaretypen unterscheiden, insbesondere seine Fähigkeit zum Austausch elektronischer medizinischer Daten in Echtzeit am Pflegeort. Ebenso ist die Kommission zum Zweck dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich immer noch um einen aufstrebenden Markt handelt, der Ansicht, dass es starke Hinweise gibt, die auf einen unterschiedlichen CIS-Produktmarkt hindeuten. 4. Mobile C-Bögen Allgemeine Beschreibung des Produkts (35) C-Bögen sind mobile fluoroskopische Röntgengeräte, die in Krankenhäusern und Kliniken verwendet werden, um eine permanente Betrachtung in Echtzeit während diagnostischen, chirurgischen und interventionellen Verfahren zu ermöglichen. Im Vergleich zur allgemeinen Röntgenaufnahme, bei der ein statisches Röntgen oder ein Röntgenbild geliefert wird, bietet die Fluoroskopie ein dynamisches Röntgen oder einen Röntgenfilm, der für die Bildgebung des Flusses von Kontrastmedien in einer Vielzahl von Körperteilen und Organen verwendet wird. (36) Ein C-Bogen besteht aus einem Metallstück, das die Form des Buchstabens "C" hat, wobei eine Röntgenröhre an einem Ende des "C" und ein Bildverstärker am anderen Ende angebracht sind. Der Bildverstärker verstärkt das durch das Röntgen erzeugte Bild, das andernfalls für das menschliche Auge nicht klar sichtbar wäre.(18) (37) C-Bögen können entweder große C-Bogen-Systeme sein, die an der Decke befestigt sind ("feste C-Bogen-Systeme") und einen festen Bestandteil eines Radiologie- & Fluoroskopieraums eines Krankenhauses bilden, oder mobile C-Bögen, die an einer Vorrichtung mit Rädern befestigt sind, die ermöglicht, dass das Gerät während Operationen und medizinischen Verfahren zum Patienten gebracht wird.(19) Mobile C-Bögen werden im Operationssaal sowie außerhalb der perioperativen Stationen auf der Koronarstation oder der Intensivstation verwendet. Der anmeldenden Partei zufolge(20) machen feste Fluoroskopiesysteme mehr als 80 % und mobile C-Bögen weniger als 20 % des Fluoroskopie-Röntgenmarktes aus. Es ist klar, dass der Preis für ein festes System deutlich höher sein kann als der für einen mobilen C-Bogen. Die anmeldende Partei ist der Ansicht, dass, selbst wenn feste Systeme technisch eine Alternative zu einigen C-Bögen, insbesondere zu Spitzen-C-Bögen, bieten können und in gewissem Maße eine Wettbewerbsbeschränkung für mobile Systeme darstellen, es nicht notwendig ist, zu bestimmen, ob C-Bögen ein Bestandteil eines größeren Marktes für Fluoroskopie-Röntgengeräte sind, da keine Wettbewerbsbedenken in einem enger definierten Markt für mobile C-Bögen auftreten. Sowohl GE als auch Instrumentarium stellen mobile C-Bögen her, aber Instrumentarium stellt keine festen C-Bogen-Systeme her. (38) Die anmeldende Partei stellt außerdem fest, dass die meisten mobilen C-Bögen auf dem Markt normal große C-Bögen sind, aber dass es auch Mini-C-Bögen gibt. Mini-C-Bögen liefern ebenfalls Röntgenbildgebung in Echtzeit, aber ihre Verwendung ist auf grundlegende orthopädische Verfahren an Extremitäten, nämlich Armen und Beinen, beschränkt. Der Markt für Mini-C-Bögen ist wesentlich kleiner als der für normal große C-Bögen. Laut einem Bericht des Industrieberaters Frost & Sullivan, "US Fluoroscopy and Mobile C-arms Markets"(21) umfasste der europäische Markt für normal große C-Bögen im Jahr 2001 941 Einheitslieferungen und erwirtschaftete Einnahmen in Höhe von 63,0 Mio. USD, wohingegen der Markt für Mini-C-Bögen 49 Einheitslieferungen und 3,0 Mio. USD an Einnahmen umfasste(22). Vergleichsweise hat der europä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.