Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/380 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D0380. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Myanmar/Birma, der Verträge der Luftstreitkräfte und der Marine mit Lieferanten, insbesondere in China, erleichtert. Die IGG bzw. Naing Htut Aung werden von der Regierung der Nationalen Einheit auf einer schwarzen Liste von Unternehmen/Eigentümern geführt, die mutmaßlich das Militär durch Waffenhandel unterstützen. Die IGG ist daher eine juristische Personen, Organisation oder Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) steht oder für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) Einnahmen generiert oder diese unterstützt oder von ihnen profitiert. 20.2.2023 18. Sky Aviator Company Limited Anschrift: No.(204/2), (14/1)Ward, Myinthar (11)th Street,, Southokkalapa, Yangon, Myanmar/Birma Ort der Registrierung: Myanmar/Birma Verbundene Personen: Kyaw Min Oo (geschäftsführender Direktor) Die Sky Aviator Company Limited ist ein von Kyaw Min Oo gegründetes Unternehmen. Es hat Waffengeschäfte im Namen des Militärs von Myanmar/Birma erleichtert, einschließlich der Einfuhr von Luftfahrzeugteilen. Unter der Kontrolle von Kyaw Min Oo ist die Sky Aviator ein wichtiger Lieferant militärischer Flugzeugteile für das Militär von Myanmar/Birma. Seit dem Putsch vom Februar 2021 hat die Sky Aviator mehrere Waffenlieferungen von Unternehmen erhalten, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Die Sky Aviator Company Limited ist daher eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) steht oder für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) Einnahmen generiert oder diese unterstützt oder von ihnen profitiert. 20.2.2023“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.