Europäische Union

2002/274/EG: Beschluss des Rates vom 25. März 2002 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens nach den Artikeln 96 und 97 des AKP–EG-Partnerschaftsabkommens mit Liberia

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Avis juridique important | 32002D0274 2002/274/EG: Beschluss des Rates vom 25. März 2002 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens nach den Artikeln 96 und 97 des AKP–EG-Partnerschaftsabkommens mit Liberia Amtsblatt Nr. L 096 vom 13/04/2002 S. 0023 - 0026 Beschluss des Rates vom 25. März 2002 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens nach den Artikeln 96 und 97 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens mit Liberia (2002/274/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2, gestützt auf das aufgrund des Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. September 2000 vorläufig angewandte interne Abkommen über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren(1), insbesondere auf Artikel 3, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die liberianische Regierung hat mehrere Male ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit den in Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens genannten wesentlichen Elementen nicht erfuellt; sie hat ferner im Widerspruch zu den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung gehandelt, da schwere Fälle von Korruption festgestellt werden konnten. (2) Am 9. November 2001 wurden nach den Artikeln 96 und 97 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens Konsultationen mit Liberia abgehalten, in deren Verlauf die liberianische Regierung ihren Standpunkt erläuterte und bestimmte Zusagen, insbesondere im Zusammenhang mit der Menschenrechtslage, den demokratischen Grundsätzen, dem Rechtsstaatsprinzip und der verantwortungsvollen Staatsführung, machte. (3) Einige positive Schritte zur Erfuellung dieser Verpflichtungen wurden bereits unternommen. Es besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf, um allen Verpflichtungen nachzukommen und die Lage nachhaltig zu verbessern - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Konsultationen mit Liberia nach den Artikeln 96 und 97 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sind abgeschlossen. Artikel 2 Die im beigefügten Entwurf eines Schreibens aufgeführten Maßnahmen werden als geeignete Maßnahmen im Sinne von Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) und von Artikel 97 Absatz 3 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens getroffen. Diese Maßnahmen treten zwei Jahre nach Annahme dieses Beschlusses durch den Rat außer Kraft. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 25. März 2002. Im Namen des Rates Der Präsident A. M. Birulés y Bertrán (1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376. ANHANG ENTWURF EINES SCHREIBENS AN DEN MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Brüssel, den ... S. E. Herrn Monie CAPTAN Minister für Auswärtige Angelegenheiten Liberia Herr Minister! Die Europäische Union misst den Bestimmungen des Artikels 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens größte Bedeutung bei. Grundlage unserer Beziehungen sind die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Einrichtungen und des Rechtsstaatsprinzips als wesentliche Elemente des Partnerschaftsabkommens sowie die verantwortungsvolle Staatsführung als fundamentales Element. Die Europäische Union ist daher besorgt über Berichte, denen zufolge in Liberia nach dem Ende des Bürgerkrieges Menschenrechtsverletzungen aufgetreten sind und die Sicherheitskräfte in ihrem Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung offenbar Straflosigkeit genießen. Auch das Fehlen einer politischen Tätigkeit der Opposition in Ihrem Land, insbesondere im Vorfeld der für 2003 vorgesehenen Wahlen, und Berichte über Beschränkungen der freien Meinungsäußerung sind Anlass für tiefe Besorgnis. Die Europäische Union ist ferner tief beunruhigt durch die mangelnde Transparenz der öffentlichen Rechnungslegung und die Gefahr, dass schwere Fälle von Korruption insbesondere bei der Verwaltung der natürlichen Ressourcen und der Monopole auftreten. Darüber hinaus hat die Hilfe, die Liberia der schwerer Menschenrechtsverletzungen in Sierra Leone beschuldigten Revolutionären Einheitsfront (RUF) geleistet hat, die Europäische Union veranlasst, die im März 2001 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Sanktionen zu unterstützen. Der Rat der Europäischen Union beschloss daher am 23. Juli 2001, nach den Artikeln 96 und 97 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens Konsultationen mit der liberianischen Regierung einzuleiten, um die Lage im Einzelnen zu bewerten und Abhilfe zu schaffen. Die Eröffnungssitzung der Konsultationen fand am 9. November 2001 in Brüssel statt. Eine Reihe von Schlüsselfragen wurde behandelt; die liberianische Regierung legte ihren Standpunkt dar und sagte zu, - systematisch gerichtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn ernste, bestätigte Berichte über die Beteiligung von Angehörigen der Streitkräfte an Gewalttaten gegenüber der Zivilbevölkerung, u. a. im Kriegsgebiet Lofa County, vorliegen; - das laufende Ausbildungsprogramm im Bereich der Menschenrechte auf alle Sicherheitskräfte auszudehnen; - die einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung einer glaubwürdigen unabhängigen Menschenrechtskommission zu überprüfen, in der auch die Zivilgesellschaft vertreten ist; - die einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung einer glaubwürdigen unabhängigen nationalen Versöhnungskommission zu überprüfen, in der auch die Zivilgesellschaft vertreten ist; - die Rückkehr wichtiger Oppositionsführer weiter zu fördern, insbesondere durch Rücknahme der gegen sie erhobenen Beschuldigungen, und ihre persönliche Sicherheit zu gewährleisten; - dass NRO-Mitglieder und Journalisten nicht wegen regierungskritischer Äußerungen belästigt werden und dass die Regierung dies öffentlich zusagen wird; - die Verfahren für die Erteilung für Kurzwellenfunklizenzen zu vereinfachen und zu beschleunigen, das einschlägige Gesetz im Hinblick auf eine Änderung zu überprüfen und auch die Fälle von Radio Veritas und Star Radio auf Antrag überprüfen zu lassen; - die einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung einer glaubwürdigen unabhängigen Wahlkommission in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten politischen Partnern zu überprüfen; - das Normenkontrollorgan neu zu beleben, damit es die Regierung beraten und unabhängige Empfehlungen an sie richten kann; - die Zahlung angemessener Gehälter und Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf das Funktionieren der Justiz; - dass über alle Einnahmen aus öffentlichen Versorgungsunternehmen und halbstaatlichen Einrichtungen, einschließlich des Forstsektors, transparent Rechenschaft abgelegt wird; - sich zu verpflichten, den Brennstoff- und den Reissektor weiter zu liberalisieren, um Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten; - dem Ersuchen der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Beteiligung Liberias am Konflikt in Sierra Leone zu entsprechen und insbesondere sämtliche Beziehungen zur RUF abzubrechen. Ferner wurde vereinbart, im Hinblick auf den Abschluss der Konsultationen mit der liberianischen Regierung einen intensiven Dialog über die in der Konsultationssitzung aufgeworfenen Fragen zu führen. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen. Er konzentrierte sich auf die von der liberianischen Regierung selbst vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfuellung der genannten Verpflichtungen. Die liberianische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, Fortschritte in den von der Europäischen Union aufgeworfenen Fragen zu erzielen. Wir begrüßen insbesondere, - dass in jüngster Zeit gegen mehrere Angehörige der Sicherheitskräfte wegen Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen gerichtlich ermittelt wurde; - dass zurzeit ein Plan für die Ausdehnung des Ausbildungsprogramms im Bereich der Menschenrechte auf alle Sicherheitskräfte ausgearbeitet wird; - dass eine Überprüfung der Menschenrechts- und der Versöhnungskommission im Gange ist; dass, was die Versöhnung betrifft, für Juli 2002 ein nationales Forum angekündigt ist, zu dem alle Oppositionsführer eingeladen werden sollen; - dass Präsident Taylor die Oppositionsführer öffentlich aufgerufen hat, nach Liberia zurückzukehren, und erklärt hat, dass für ihren Schutz gesorgt werden wird; - dass die Verstärkung und die Ausweitung der Wahlkommissionen vorgesehen sind; - dass Radio Veritas seine Kurzwellenlizenz zurückerhalten soll und dass die Wiederaufnahme des Betriebs von Star Radio geprüft wird; dass Oppositionspolitikern während des Wahlkampfes Kurzwellensendeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden; - dass das Normenkontrollorgan ("Ausschuss für Justizreform") neu belebt werden soll; - dass Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung der Einnahmen aus dem Forstsektor und dem Schiffsregister geplant sind; - dass die weitere Liberalisierung des Reissektors im Gange ist und die beherrschende Stellung des wichtigsten Einführers zurückgeht; - dass der Grundsatz externer Rechnungsprüfungen bei halbstaatlichen Einrichtungen und staatlichen Finanzbehörden anerkannt wurde. Ganz allgemein erklärte die liberianische Regierung, die Grundrechte aller Staatsangehörigen und Gebietsansässigen Liberias achten zu wollen. Trotz der bereits übernommenen Verpflichtungen bieten jedoch folgende Punkte nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis: - Die Menschenrechtslage muss noch verbessert werden. - Im Hinblick auf die für 2003 vorgesehenen Wahlen liegen noch keine ausreichenden Garantien dafür vor, dass alle Kandidaten gleichbehandelt werden. - Transparenz bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, insbesondere der Mittel aus dem Brennstoff-, dem Holz- und dem Reissektor ist noch nicht festgestellt worden. Ferner fordert die Europäische Union die liberianische Regierung auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um dem Ersuchen der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Beziehungen zur RUF in Sierra Leone zu entsprechen. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben daher beschlossen, die Konsultationen nach den Artikeln 96 und 97 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens abzuschließen. In Erwartung wesentlicher Schritte zur Erfuellung der übernommenen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, des Rechtsstaatsprinzips und der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung wurde beschlossen, den politischen Dialog und die Maßnahmen zur unmittelbaren Unterstützung aufrechtzuerhalten und mit der Vorbereitung der Wahlen fortzufahren. Je nach den dabei erreichten Fortschritten und davon abhängig kann die Europäische Union ihre Zusammenarbeit schrittweise ausbauen. Insbesondere fordert die Europäische Union die liberianische Regierung auf, in naher Zukunft auf der Grundlage eines gemeinsam zu erstellenden Arbeitsplans die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: - die Unabhängigkeit einer effizienten und effektiven Justiz zu gewährleisten; - eine externe, unabhängige Rechnungsprüfung bei den staatlichen Finanzbehörden und der halbstaatlichen Einrichtungen durchführen zu lassen; - die persönliche Sicherheit und die Freizügigkeit der Oppositionsführer in Liberia wirksam zu gewährleisten; - eine unabhängige und effiziente Menschenrechtskommission einzurichten; - ein Ausbildungsprogramm im Bereich der Menschenrechte für alle Sicherheitskräfte durchzuführen; - eine unabhängige und glaubwürdige Versöhnungskommission einzurichten, die mit der Organisation und Überwachung des für Juli 2002 vorgesehenen Versöhnungsforums beauftragt wird; - die Beschlüsse zur Erweiterung des Zugangs zum Kurzwellenrundfunk umzusetzen; - eine unabhängige und glaubwürdige Wahlkommission einzurichten; - das Monopol bei der Einfuhr von Brennstoffen abzubauen. Diese Schritte sollen Teil eines allgemeinen Trends zur Verbesserung von Menschenrechten, Demokratie, Rechtsstaat und verantwortungsvoller Staatsführung in Liberia sein und Folgendes umfassen: - Verbesserung der Lage bei den Menschenrechten und wirksame Bekämpfung der Straflosigkeit; - ständige Förderung und Gewährleistung der Pressefreiheit; - Abhaltung freier und fairer Wahlen im Jahr 2003 unter Einhaltung der internationalen Standards und unter Beteiligung aller Oppositionsführer auf der gleichen Grundlage wie der Kandidat der zurzeit regierenden Partei; - Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Konzessionen und Lizenzen und bei den damit erzielten Einnahmen. Ferner wird erwartet, dass bald festgestellt werden kann, dass Liberia den Forderungen des UN-Sicherheitsrates im Zusammenhang mit der Lage in Sierra Leone entsprochen hat. Hinsichtlich der Durchführung ihrer Hilfe hat die Gemeinschaft nach Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) und Artikel 97 Absatz 3 des Abkommens von Cotonou Folgendes beschlossen: - regelmäßiges Follow-up durch einen engen politischen Dialog, an dem die Präsidentschaft der Europäischen Union und die Europäische Kommission teilnehmen, und durch halbjährliche politische Überprüfungen; - Fortsetzung der nach Artikel 72 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens finanzierten laufenden Projekte, die sich derzeit auf 25 Mio. EUR belaufen und der Deckung der Bedürfnisse der Vertriebenen dienen; - keine Beeinträchtigung von Beiträgen zu regionalen Projekten, humanitären Maßnahmen, handelspolitischer Zusammenarbeit und Handelspräferenzen; - ggf. Unterstützung der Institutionen, um die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen, mit denen die in den Konsultationen übernommenen Verpflichtungen erfuellt werden sollen; - Ausarbeitung des Nationalen Richtprogramms im Rahmen des 8. EEF; zwei Tranchen: die erste für die Entwicklung der Institutionen und die direkte Hilfe für die Bevölkerung, die zweite für stärker strukturierte Hilfe. Die Unterzeichnung des Programms und die Bereitstellung der ersten Tranche wird von den tatsächlichen Fortschritten bei der Wiederherstellung effizienter demokratischer Strukturen und der Verbesserung der öffentlichen Haushaltsführung abhängig gemacht. Die Bereitstellung der zweiten Tranche hängt von der Abhaltung freier und fairer Wahlen im Jahr 2003, der Verbesserung der politischen Lage und der Staatsführung ab; - Unterstützung der Vorbereitung der Wahlen unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Standardvoraussetzungen für freie und faire Wahlen; - Notifizierung der Mittelzuweisung aus dem 9. EEF nach der Abhaltung freier und fairer Wahlen; - Fortsetzung der Wahrnehmung der Aufgaben des nationalen Anweisungsbefugten durch die Kommission in dessen Namen bis zur Umsetzung der zweiten Tranche des Nationalen Richtprogramms des 8. EEF. Die Europäische Union wird die Entwicklung der Lage in Liberia weiterhin genau verfolgen. Wir schlagen vor, den intensiven politischen Dialog auf der Grundlage des Artikels 8 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens fortzusetzen. Hochachtungsvoll Für die Kommission ... In Namen des Rates ...

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.