Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/495 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. Februar 2023 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/1/2023)

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7.3.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 69/5 BESCHLUSS (GASP) 2023/495 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. Februar 2023 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/1/2023) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zur EUMAM Ukraine zu fassen. (2) Infolge der Empfehlungen des Befehlshabers der EUMAM Ukraine und des Militärausschusses der Europäischen Union zu einem Beitrag Norwegens sollte der Beitrag Norwegens angenommen und als wesentlich betrachtet werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Der Beitrag Norwegens zur militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) wird angenommen und als wesentlich betrachtet. (2)   Norwegen wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM Ukraine befreit. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2023. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende D. PRONK (1)   ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.