Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 144

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Avis juridique important | 11972B144 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 144 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0044 ++++ ARTIKEL 144 DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL WIRD UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT DURCH DIE ERNENNUNG WEITERER MITGLIEDER ERGÄNZT . DIE AMTSZEIT DIESER MITGLIEDER ENDET ZUR GLEICHEN ZEIT WIE DIE AMTSZEIT DER ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS IM AMT BEFINDLICHEN MITGLIEDER .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.