Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 10 ZUCKER, ARTIKEL 95

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979H095. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11979H095 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 10 ZUCKER, ARTIKEL 95 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0039 +++++ ARTIKEL 95 DER BETRAG NACH ARTIKEL 26 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3330/74 WIRD IN GRIECHENLAND UM DEN AUSGLEICHSBETRAG BERICHTIGT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.