Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission vom 30. April 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Risikobewertungen für invasive gebietsfremde Arten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018R0968. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rwendungen innerhalb der Union und anderorts, sofern relevant. (2) Die Beschreibung der aus bekannten Verwendungen der Art erwachsenden sozialen und wirtschaftlichen Vorteile umfasst eine Beschreibung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Relevanz jeder dieser Verwendungen, mit quantitativen bzw. — je nach verfügbaren Informationen — qualitativen Angaben zu den jeweiligen Nutzern dieser Vorteile. Reichen die verfügbaren Informationen nicht aus, um die Vorteile für das gesamte Risikobewertungsgebiet zu beschreiben, sind — soweit verfügbar — qualitative Daten oder verschiedene Fallstudien aus der gesamten Union oder aus Drittländern zu verwenden. (1)  UNEP/CBD/SBSTTA/18/9/Add.1. — Verweise auf die Pfadklassifizierung im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gelten als Verweise auf die letztgültige Fassung dieser Klassifizierung. (2)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7). (3)  Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.