Europäische Union
98/676/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. November 1998 über die grundsätzliche Anerkennung der Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme von KIF 3535 (Mepanipyrim), Imazamox (AC 299263), DE 570 (Florasulam), Fluazolat (JV 485), Coniothyrium minitans und Benzoesäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereicht wurden (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3514) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 31998D0676. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- 31998D0676de.html text/html
- 31998D0676-482a0377259a355fade6.zip application/zip
Weitere gespeicherte Fassungen
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.