Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG BETREFFEND DEN BERG ATHOS

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979H/AFI/DCL/04. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979H/AFI/DCL/04 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG BETREFFEND DEN BERG ATHOS Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0186 +++++ DIE GEMEINSCHAFT ERKENNT AN , DASS DIE DURCH ARTIKEL 105 DER GRIECHISCHEN VERFASSUNG VERBÜRGTE SONDERREGELUNG FÜR DEN BERG ATHOS AUSSCHLIESSLICH GEISTLICH UND RELIGIÖS BEGRÜNDET IST ; SIE WIRD DESHALB DAFÜR SORGE TRAGEN , DASS DIESE SONDERREGELUNG BEI DER ANWENDUNG UND SPÄTEREN AUSARBEITUNG DER BESTIMMUNGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS BERÜCKSICHTIGT WIRD , INSBESONDERE HINSICHTLICH DER ZOLL - UND STEUERBEFREIUNGEN UND DES NIEDERLASSUNGSRECHTS .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.