Europäische Union

2008/170/EG: Beschluss der Kommission vom 27. Februar 2008 zur Annahme des Arbeitsplans 2008 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32008D0170. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rwaltungsbefugnis durch Finanzhilfevereinbarungen ohne vorherige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen gewährt. Vereinbarungen über direkte Finanzhilfen werden die Synergien und die Interaktion zwischen der Europäischen Kommission und internationalen Organisationen in den Bereichen verbessern, wo Maßnahmen gemeinsam durchgeführt werden. Die betroffenen Organisationen verfügen über Handlungskompetenzen im Zusammenhang mit ihren spezifischen Aufträgen und Zuständigkeiten, aufgrund derer sie sich besonders für die Durchführung einiger der Maßnahmen eignen, mit denen die Ziele dieses Arbeitsplans erreicht werden und für welche Vereinbarungen über direkte Finanzhilfen als das geeignetste Verfahren gelten. Der finanzielle Beitrag kann je Organisation bis zu 60 % der förderfähigen Kosten für die betreffende Maßnahme betragen. Die Kommission wird den zu gewährenden Höchstprozentsatz in jedem Einzelfall festlegen. Im Jahre 2008 können folgende Organisationen Fördermittel für die Durchführung der unter den Nummern 3.2, 3.3 und 3.4 genannten Maßnahmen erhalten: — die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) — die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das ihr angeschlossene Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) — der Europarat. 2.7.   Wissenschaftliche Ausschüsse Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Ausschüsse im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — finanziert werden. Insgesamt werden 254 000 EUR für die Aufwandsentschädigung von Teilnehmern an Sitzungen zur Verfügung stehen, die mit der Arbeit der Wissenschaftlichen Ausschüsse und der Ausarbeitung von Gutachten in diesem Rahmen im Zusammenhang stehen (13). Diese Entschädigungen betreffen alle Bereiche des zweiten Gesundheitsprogramms, nämlich 100 % der Kosten für den Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) und 50 % (indikativer Anteil) dieser Kosten für den Wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) sowie für die Koordinierung. Im Jahre 2008 werden die wissenschaftlichen Ausschüsse im Vergleich zu anderen EU-Stellen für Risikobewertung mit Blick auf die bevorstehende Ausschussüberprüfung bewertet. Dies wird anhand einer Ausschreibung erfolgen, wie unter Nummer 2.2 beschrieben. 2.8.   Übertragung von Aufgaben an die GD Eurostat Die Artikel 51 und 59 der Haushaltsordnung und die Artikel 6 bis 8 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften (Einzelplan Kommission) (14) beziehen sich auf die Bedingungen und Vorschriften für die Übertragung von Aufgaben. Der Generaldirektion Eurostat werden zur Unterstützung von Maßnahmen nach Nummer 3.4 Aufgaben für einen Betrag von höchstens 700 000 EUR aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — übertragen. 2.9.   Sonstige Tätigkeiten Sonstige Tätigkeiten wie die Organisation von Workshops und Sachverständigensitzungen, Veröffentlichungen und verschiedene Kommunikationsinitiativen werden grundsätzlich aus der Haushaltslinie 17 01 04 02 — Verwaltungsausgaben des Programms — finanziert. Für bestimmte technische Angelegenheiten, wie in Kapitel 3 beschrieben, sind Verwaltungsvereinbarungen mit der Gemeinsamen Forschungsstelle vorgesehen, die aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — finanziert werden. Der Jahresbeitrag der EU für 2008 zum WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums, der sich auf 190 779 EUR beläuft, wird aus der Haushaltslinie 17 03 05 — Internationale Übereinkommen und Mitgliedschaft in internationalen Organisationen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und der Bekämpfung des Tabakkonsums — finanziert. 3.   PRIORITÄTEN FÜR 2008 Die vorrangigen Maßnahmen für 2008 wurden im Einklang mit dem Programmbeschluss ausgewählt. Diese Prioritäten sollten vor dem Hintergrund der Maßnahmen betrachtet werden, die bereits im Rahmen des früheren Programms (15) gefördert wurden, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den späteren Jahren der Programmlaufzeit weitere Prioritäten festgelegt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich dieser Arbeitsplan in thematische Prioritätsbereiche gliedert, damit er benutzerfreundlicher und für den Leser leichter verständlich ist. 3.1.   Themen von strategischer Bedeutung Im Einklang mit den in Artikel 2 Absatz 2 des Programmbeschlusses genannten Aktionen und der aus der gesundheitspolitischen Strategie der EU (16) erwachsenden Verpflichtung, sektorübergreifend zu arbeiten, um die Gesundheit zu verbessern, wird Maßnahmen der Vorzug gegeben, die einen erheblichen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene in folgenden Bereichen erbringen: — Beitrag zu — Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger, möglichst gemessen anhand geeigneter Indikatoren wie dem Indikator gesunde Lebensjahre (17); — Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten in und zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Regionen; — Aufbau der Entwicklungskapazitäten und Durchführung wirksamer gesundheitspolitischer Strategien, insbesondere in Gebieten, in denen hoher Bedarf besteht; — Beteiligung neuer (nicht traditioneller) Akteure im Gesundheitsbereich an nachhaltigen, kooperativen und ethisch unbedenklichen Maßnahmen, sowohl auf regionaler oder lokaler Ebene als auch über beteiligte Länder hinweg. Dies umfasst den öffentlichen Dienst, die Privatwirtschaft und Beteiligte aus der Zivilgesellschaft im weiteren Sinne, deren primäre Ziele sich nicht auf die öffentliche Gesundheit beschränken (beispielsweise unter Jugendlichen, ethnischen Gruppen und anderen Bereichen des öffentlichen Interesses wie Umwelt und Sport). Den Vorzug erhalten Tätigkeiten, bei denen bewährte Instrumente und Verfahren eingesetzt werden. Vorschläge, die die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, können als außergewöhnlich zweckdienlich betrachtet werden. Die Prioritäten werden in Abschnitten aufgelistet, die den Aktionsbereichen des Programmbeschlusses entsprechen. 3.2.   Vorrangige Maßnahmen des ersten Aktionsbereichs „Besserer Gesundheitsschutz der Bürger“ (18) 3.2.1.   Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Ziels sollen zur Entwicklung von Strategien und Mechanismen führen, mit denen auf Gesundheitsbedrohungen und Krisenfälle reagiert werden kann. Zudem sollen sie Maßnahmen fördern, die sich auf die Entscheidung über ein gemeinschaftliches Überwachungsnetz (19) stützen. Die Zuständigkeit für die Analyse und die Bewertung übertragbarer Krankheiten liegt beim Europäischen Zentrum für die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (20), und in Abstimmung mit diesem Zentrum wurden Maßnahmen zur Unterstützung des entsprechenden Risikomanagements entwickelt. Zudem wird die Ermittlung weiterer Gesundheitsbedrohungen, etwa physikalischer und chemischer Art, Gegenstand des Programms sein. Maßnahmen zur Koordinierung und Unterstützung der Bereitschaftsplanung und Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten mit Blick auf Angriffe durch biologische und chemische Waffen werden vom Gesundheitssicherheitsausschuss unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Rates der Gesundheitsminister vom 15. November 2001  (21) erarbeitet. Eine neue Priorität während der Programmlaufzeit wird die Arbeit zum Thema Anpassung an den Klimawandel darstellen, unter besonderer Berücksichtigung der Konsequenzen des Klimawandels für die menschliche Gesundheit. 3.2.1.1.   Umsetzung der Prioritätenliste des Ausschusses für Gesundheitssicherheit (Anhang — Nummern 1.1.1 — 1.1.3 — 1.1.5) Nach der befristeten Verlängerung und Erweiterung des Mandats des Ausschusses für Gesundheitssicherheit (22) wurde eine Prioritätenliste für Gesundheitssicherheit in drei Bereichen festgelegt: — Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit mit Blick auf Gesundheitsbedrohungen durch Terroranschläge mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (ABC-Waffen) — Allgemeine Abwehrbereitschaft gegen gesundheitliche Krisenfälle — Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit mit Blick auf eine Grippepandemie [Finanzierungsmechanismus: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibung] 3.2.1.2.   Einrichtung von Mechanismen zur Vorsorge und zur Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen durch Bereitschaftsplanung (Anhang — Nummern 1.1.3 und 1.1.1) Abwehrbereitschaft erfordert eine Koordinierung, die über die Mitgliedstaaten, Institutionen und Verfahren auf EU-Ebene hinausgeht und die internationalen Gegebenheiten berücksichtigt. Dies lässt sich erreichen, indem die EU-Rechtsvorschriften und die internationalen Bestimmungen stärker miteinander in Einklang gebracht und Informationen für das Krisenmanagement ausgetauscht werden. Dabei sollte man sich vor allem auf bewährte Verfahren konzentrieren, um größere Probleme der öffentlichen Gesundheit wie Pandemien zu bewältigen. Die Ermittlung von Kontaktpersonen ist eine der Prioritäten, die durch die jüngsten internationalen Ereignisse in den Vordergrund gerückt ist und durch gemeinsame und abgestimmte Verfahren erfolgen muss. Von den 2008 durchgeführten Maßnahmen wird erwartet, dass sie auf pragmatische Weise das Verhältnis zwischen den Internationalen Gesundheitsvorschriften (23) und dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) (24) klären und einen Rahmen erarbeiten, um bewährte Verfahren bei allen Tätigkeiten der Bereitschaftsplanung, einschließlich ihrer Übertragbarkeit, und Verfahren für die Ermittlung von Kontaktpersonen auf Reisen zu ermitteln und auszutauschen. — Förderung der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in der EU, einschließlich einer vergleichenden Analyse ihrer Bestimmungen mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft [Finanzierungsmechanismus: Workshops und Ausschreibung] — Förderung der Bereitschaftsplanung und des Krisenmanagements in den Gesundheitssystemen der Beitrittsländer und benachbarter Länder (ENP) [Finanzierungsmechanismus: Vereinbarung mit der WHO über eine direkte Finanzhilfe]. — Beobachtung von Mechanismen für den Informationsaustausch im Krisenmanagement und Vernetzung mit internationalen Instrumenten für den Informationsaustausch [Finanzierungsmechanismus: Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle] — Entwicklung von Verfahren für die Ermittlung von Kontaktpersonen auf Reisen [Finanzierungsmechanismus: Workshops] — Tätigkeiten auf der Grundlage des Grünbuchs über die Biogefahrenabwehr (25) und Antworten auf die öffentliche Anhörung [Finanzierungsmechanismus: Workshops] — Verbreitung der wichtigsten Maßnahmen der globalen Initiative für Gesundheitssicherheit (26) an die EU-Mitgliedstaaten [Finanzierungsmechanismus: Workshops und Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen] — EU-weite Übungen und Schulungen — Entwurf spezifischer Übungen aus einem feststehenden Szenario sowie Planung, Durchführung und Bewertung der Übungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Es werden fünf Ergebnisse angestrebt: Fallstudien, Planübungen, Stabsrahmenübungen, Vor-Ort-Übungen und spezifische Mitarbeiterschulungen. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibungen] 3.2.1.3.   Förderung des Aufbaus von Kapazitäten (Anhang — Nummern 1.1.1 — 1.1.4) Risikomanagement und -bewertung von Gesundheitsbedrohungen erfordern die Einbeziehung von epidemiologischen Kapazitäten, Referenzlaborkapazitäten und Kapazitäten international anerkannter Forschungslabore. Es bedarf eines geeigneten Rahmens für die Tätigkeiten von EU-Referenzlaboren zur Stärkung des Aufbaus von Kapazitäten, der Zusammenarbeit und der Vernetzung und um Empfehlungen für Grundsätze und bewährte Verfahren auszusprechen. Ergebnis der 2008 durchgeführten Maßnahmen wird die Ermittlung des aktuellen Stands bestehender nationaler Systeme und der Möglichkeiten zur Förderung der Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen und Ausrüstung sein. — Entwicklung gemeinschaftlicher Referenzlabore — Ermittlung des aktuellen Stands bestehender nationaler Systeme zur Einschätzung des zusätzlichen Nutzens gemeinschaftlicher Förderung bei: Kapazitätsaufbau, Vernetzung, Förderung von EU-Zentren, Empfehlungen für Standards von Referenztätigkeiten. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibungen] — Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Ausrüstung — gegenseitige Unterstützung bei Logistik, Strukturen, Informatik, Technologien, Kapazitäten der Instrumente, Know-how insbesondere bei Nachweis von und Schutz vor chemischen und radio-nuklearen Gefahren. [Finanzierungsmechanismus: Gemeinsame Maßnahme]. 3.2.1.4.   Aufbau der Vorsorge vor bestehenden oder neu auftretenden Gesundheitsbedrohungen (Anhang — Nummer 1.1.1) Die Arbeit wird sich im Jahre 2008 auf die Modellbildung für Maßnahmen zur Abwehr neu auftretender Krankheiten und Bedrohungen konzentrieren, vor allem auf — wissenschaftliche Modellbildung zwischen den Mitgliedstaaten für Maßnahmen gegen neu auftretende Krankheiten, nicht nur unter epidemiologischen Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt der atmosphärischen Verbreitung; Modellbildung für chemische Gesundheitsrisiken, Festlegung von Datenanforderungen für die Modellbildung und die Einführung eines Mechanismus zur Verbesserung des Zugangs zu den für die Modellbildung nötigen Daten. [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] 3.2.1.5.   Förderung und Analyse der Entwicklung der Impfpolitik in den Mitgliedstaaten (Anhang — Nummer 1.1.2) — Projektförderung mit dem Ziel, die Entwicklung des Risikomanagements und politischer Initiativen auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des ECDC zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere die saisonale Influenza, Impfung im Kindesalter und das Humane Papillomavirus (HPV). [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Workshops] 3.2.1.6.   Anpassung an den Klimawandel und Konsequenzen für die menschliche Gesundheit Für Ende 2008 ist die Annahme einer Mitteilung der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich seiner gesundheitlichen Auswirkungen, geplant, in die Erfahrungen aus allen Mitgliedstaaten einfließen. Um die Durchführungsmaßnahmen der Mitteilung zu fördern, sind vor allem folgende Tätigkeiten notwendig: — Entwicklung und Koordinierung der Frühwarn- und Reaktionssysteme in spezifischen Bereichen (z. B. Kältewellen, gesundheitliche Auswirkungen von Überschwemmungen, aerogene Allergene, ultraviolette Strahlung und durch Vektoren übertragene oder andere übertragbare Krankheiten bei Mensch und Tier). [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] 3.2.2.   Mehr Sicherheit für die Bürger Die Maßnahmen auf europäischer Ebene in diesem Bereich sollen Gesundheitsrisiken ermitteln und deren mögliche Auswirkungen bewerten, außerdem sollen sie die nationalen Maßnahmen ergänzen, die vermeidbare Zwischenfälle und die Patientensicherheit in Angriff nehmen, indem sie Bewusstseinsbildung und Know-how-Transfer fördern. Darüber hinaus ist die EU nach dem Vertrag dazu verpflichtet, Standards für die Qualität und Sicherheit von Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs für medizinische Zwecke festzusetzen. Die Maßnahmen des Programms werden die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Blut, Gewebe und Zellen fördern. 3.2.2.1.   Gesundheitsberatung bei Zwischenfällen mit giftigen Chemikalien (Anhang — Nummer 1.2.1) — Entwicklung von Strukturen und Möglichkeiten zum Austausch von Frühwarninformationen über chemische Zwischenfälle und Koordinierung der Maßnahmen zur Reaktion auf solche Zwischenfälle, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. [Finanzierungsmechanismus: Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle] 3.2.2.2.   Sicherheit von Blut, Geweben, Zellen und Organen (Anhang — Nummer 1.2.2) Im Zusammenhang mit Blut, Geweben, Zellen und Organen bleiben bestimmte Fragen bestehen zur Förderung freiwilliger unentgeltlicher Spenden, zu Inspektionen, Datenaustausch und optimalem Einsatz. Zur Umsetzung der Richtlinien über Gewebe und Zellen sollten Rückverfolgungs-, Kodierungs- und Meldesysteme für unerwünschte Zwischenfälle auf Gemeinschaftsebene eingerichtet werden. Zu unterstützen sind Projekte, die dazu beitragen, Einfuhr und Ausfuhr, Register und Meldepflichten gemäß der Richtlinien zu verwalten. Stammzellen, Keimzellen und neue Gewebe menschlichen Ursprungs sind Sonderfälle, die besonderer Beachtung bedürfen. Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über Organspende und -transplantation sind weitere Arbeiten zum Thema Organe, Verbesserung von Qualität und Sicherheit, Erhöhung der Organverfügbarkeit und Steigerung von Effizienz und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme erforderlich. 2008 werden folgende Projekte Vorrang genießen: — Bewertung von Posttransplantationsergebnissen bei Organtransplantationen: Förderung gemeinsamer Begriffsdefinitionen und Festlegung von Methoden zur Bewertung der Transplantationsergebnisse. Förderung von Registern oder Registernetzen zur Ermittlung der Organempfänger, zur Überwachung ihrer Gesundheit und zur Ergebnisbewertung. [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] — Analyse und Vergleich der Validierung und Zertifizierung von Testmethoden und Testlaboren in der EU und in Drittländern für die in den Richtlinien über Blut, Zellen und Gewebe angegebenen biologischen Marker. Auswirkungen auf Einfuhr und Ausfuhr von Blut, Blutbestandteilen, Geweben und Zellen aus Drittländern und in diese. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] — Ad-hoc-Zusammenarbeit mit dem Europarat in bestimmten Fragen im Zusammenhang mit Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Gewebe, Zellen, Organe). [Finanzierungsmechanismus: Vereinbarung mit dem Europarat über direkte Finanzhilfe] 3.2.2.3.   Thematische Netze zur Risikobewertung (Anhang — Nummer 1.2.1) — Förderung des Aufbaus thematischer Netze höchster wissenschaftlicher Qualifikation zwischen der EU, nationalen und internationalen Stellen für Risikobewertung und wissenschaftliche Beratung zwecks Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit bei kritischen Fragen wie Nanotechnologie, Antibiotikaresistenz, elektromagnetische Felder sowie bei Aspekten der Risikobewertungsmethoden (z. B. Benchmarking, Nicht-Schwellen-Karzinogene, Risiko-Nutzen-Analysen usw.). [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] 3.2.2.4.   Schulung der Risikobewerter (Anhang — Nummer 1.2.1) — Förderung von Initiativen zur Schulung von Risikobewertern zwecks Sicherstellung der Verfügbarkeit hoch qualifizierter Bewerter zur Durchführung einheitlicher und qualitativ hochstehender Bewertungen der Gesundheitsrisiken, wie für die Anwendung der EU-Strategien und -Rechtsvorschriften erforderlich. [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] 3.2.2.5.   Bewertung der Inzidenz und der Ursachen von Allergien (Anhang — Nummer 1.2.1) — Erstellung, Erhebung und Bewertung epidemiologischer Daten über Inzidenz und Schweregrad von Allergien der Haut und der Atemwege im Zusammenhang mit Chemikalien. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibungen] 3.3.   Vorrangige Maßnahmen des zweiten Aktionsbereichs Gesundheitsförderung (27) Die in diesem Abschnitt genannten Tätigkeiten sollen schweren Erkrankungen vorbeugen und gesundheitliche Benachteiligungen in der EU abbauen, indem sie die wichtigsten Gesundheitsfaktoren wie Ernährung, Alkoholkonsum, Rauchen und Drogenkonsum ebenso wie soziale und Umweltfaktoren berücksichtigen. Die Maßnahmen werden sich auch auf die Anhebung der Zahl der gesunden Lebensjahre und die Förderung der Gesundheit im Alter konzentrieren. 3.3.1.   Im Mittelpunkt der Arbeit zum Thema seltene Krankheiten stehen fortgesetzte Aktionen zur Vertiefung der Kenntnisse und zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über diese Krankheiten, Vorbereitung von Initiativen zur Anhebung der Zahl der gesunden Lebensjahre und zum Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen (Anhang — Nummer 2.1.1). Die 2008 zu ergreifenden Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen und zur Anhebung der Zahl der gesunden Lebensjahre werden sich auf Kinder und die Bevölkerung im Erwerbsalter konzentrieren und sich auf Daten aus vorhandenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Quellen stützen. — Analyse des Gesundheitszustands der EU-Bevölkerung im Erwerbsalter und Bewertung von Strategien und Initiativen in Bezug auf die Gesundheitsaspekte der Erwerbsbeteiligung. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] — Kinder und Jugendliche: — Strategieanhörungen der Vertreter von Jugendinteressengruppen zur Verbesserung der Gesundheit bei jungen Menschen. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] — Sachstandsprüfungen zu Aspekten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und Überprüfung der Strategien der Mitgliedstaaten. [Vereinbarung mit der WHO über direkte Finanzhilfe] — Sachverständigengutachten und Vorschläge zur Beobachtung der Entwicklungstendenzen bei gesundheitlichen Ungleichheiten in der EU. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] — Unterstützung für eine Machbarkeitsstudie über eine gemeinnützige Stiftung in einem oder mehreren der Mitgliedstaaten, die unbegrenzt Beiträge von freiwilligen Spendern erhält, deren Interesse in der Förderung der allgemeinen Ziele des Gesundheitsprogramms besteht. Dazu gehören Beiträge zum Rechtsrahmen, zu Spenderkriterien und zur Arbeitsweise. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] — Aufbau von Kapazitäten im Gesundheitswesen — Förderung des Kapazitätsaufbaus bei der Entwicklung und Durchführung von Gesundheitsstrategien und bei der Gesundheitsförderung, Bewertung der Ausgangskapazität für Entwicklung, Durchführung und Überwachung von Gesundheitsstrategien auf nationaler und subnationaler Ebene in Europa und Empfehlungen, Leitlinien und Initiativen für die Kapazitätsverstärkung. Dies sollte vor allem in Bereichen erfolgen, in denen hoher Bedarf besteht, mit dem Ziel, gesundheitliche Benachteiligungen abzubauen. [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen] — Finanzielle Unterstützung für nichtstaatliche Organisationen, die vorrangig im Gesundheitswesen und auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung auf europäischer Ebene tätig sind. [Finanzierungsmechanismus: Betriebskostenzuschüsse] (28). — Unterstützung der Durchführung spezifischer Strategien für Gesundheitsfaktoren. [Finanzierungsmechanismus: Ausschreibung] 3.3.2.   Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten zwischen den Regionen in der EU (Anhang — Nummer 2.1.2) Wie in der Gesundheitsstrategie angegeben, sollten die Möglichkeiten der Regionalpolitik, im Gesundheitsbereich einen Beitrag zu leisten und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, voll ausgeschöpft werden. Zu diesem Zweck müssen unter anderem die Strukturfonds wirksam eingesetzt werden. Insbesondere sollte die Förderung im Rahmen der operationellen Programme der Strukturfonds dazu verwendet werden, Defizite beim Kapazitätsaufbau der Gesundheitsinfrastruktur auszugleichen. Im Jahr 2008 wird das Gesundheitsprogramm ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und von Erfahrungen zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten darstellen. Folgende Maßnahmen sind vorrangig: — Schaffung eines Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen Regionen und örtlichen Stellen zwecks wirksamer Verwendung der Strukturfonds für die Gesundheit und Förderung des Austauschs bewährter Verfahren. Zu den Hauptmaßnahmen sollte Folgendes gehören: Bestandsaufnahme von vorliegenden Erfahrungen und vorhandenem Know-how, Bewertung möglicher Synergieeffekte zwischen den bestehenden Netzen und den wichtigsten Stakeholdern und Schaffung einer Dachorganisation zur Koordinierung der Maßnahmen. [Finanzierungsmechanismus: Aufforderung zur Einreichung von Vor

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.