Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1858 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1858 27.7.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1858 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 9. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2110 (1) angenommen, mit dem die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) mit einem ursprünglichen Mandat bis zum 8. August 2022 eingerichtet wurde. (2) Der Rat hat am 21. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2723 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUAM RCA bis zum 7. August 2026 verlängert wurde. (3) Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) hat am 26. Juni 2026 empfohlen, das Mandat der EUAM RCA um drei Monate bis zum 7. November 2026 zu verlängern, damit die ganzheitliche strategische Überprüfung der militärischen Ausbildungsmission der EU und der EUAM RCA in der Zentralafrikanischen Republik abgeschlossen werden kann. (4) Der Beschluss (GASP) 2019/2110 sollte entsprechend geändert werden. (5) Die EUAM RCA wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2019/2110 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 7. November 2026 beläuft sich auf 23 276 887,05 EUR.“ 2. In Artikel 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Das Mandat der EUAM RCA endet am 7. November 2026.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)  Beschluss (GASP) 2019/2110 des Rates vom 9. Dezember 2019 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 141, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2110/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2024/2723 des Rates vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (ABl. L, 2024/2723, 22.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2723/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1858/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.